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vergebenEU-weitDienstleistungen

Betrieb des AGE-Sekretariats und Unterstützungsleistungen für AGE

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit · Berlin, Berlin

Aktenzeichen Z I 3 VSt - 1974/2026veröffentlicht 25.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 73 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 23 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,52 Mio. €
Laufzeit
24 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10117, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 104 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Qualität Umsetzungskonzept15 %
  • Persönliche Qualifikation und Erfahrung der für die Auftragsausführung vorgesehenen Personen50 %
  • Gesamteindruck des Angebots5 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 44 Tagen
  2. Heute

Beschreibung

Mit dem Übereinkommen von Paris (ÜvP) von 2015 einigten sich 197 Staaten, darunter auch die Europäische Union (EU) und Deutschland (D), u. a. darauf, die menschengemachte globale Erderwärmung bis Ende des Jahrhunderts auf „deutlich unter“ 2°C und möglichst unter 1,5°C, gerechnet vom Beginn der Industrialisierung, zu halten. Um den Verpflichtungen des ÜvP Rechnung zu tragen, hat die EU 2021 mit der Verordnung (EU) 2021/1119 das Ziel beschlossen, bis 2050 zum ersten Treibhausgasneutralen Kontinenten zu werden. D hat sich in § 3 Abs. 2 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) das Ziel gesetzt, Netto-Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 zu erreichen.

Um die ehrgeizigen Klimaziele des ÜvP, des der VO (EU) 2021/1119 und des KSG zu erreichen, braucht es wirksame und zugleich kosteneffiziente Instrumente – der Emissionshandel ist dabei zentral.

Internat., nat. und regionale Emissionshandelssysteme (EHS) setzen gezielt Anreize zur Emissionsminderung und ermöglichen es, gesetzte Klimaziele planbar und marktbasiert umzusetzen. Um ihre volle Wirkung zu entfalten, sollten solche Systeme möglichst breit verankert, miteinander vernetzt und international abgestimmt sein. Eine Verlinkung von EHS – also die gegenseitige Anerkennung von Emissionsrechten – erhöht die Marktgröße, senkt die volkswirtschaftl. Gesamtkosten und führt über eine höhere Preisstabilität zu einer besseren Planbarkeit für energieintensive Unternehmen. Voraussetzung dafür sind jedoch technische Kompatibilität, gegenseitiges Vertrauen und der Aufbau von institutionellem Wissen.

Im Jahr 2000 hat die damalige Bundesregierung unter Federführung des Bundesumweltministeriums eine permanente Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung des Treibhauseffektes (AGE) eingerichtet, um mit Stakeholder*innen über die Einführung und Weiterentwicklung des Emissionshandels zu beraten.

Die AGE verfügt über ein permanentes Sekretariat, das u. a. die Sitzungen koordiniert und administrativ vorbereitet. Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet die Übernahme des Betriebes des Sekretariats der AGE sowie die Erbringung weiterer Unterstützungsleistungen zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Sitzungen der AGE sowie ihrer Unterarbeitsgruppen (UAG).

Die Aufgabenwahrnehmung wird aus Bundesmitteln und aus Beiträgen der Mitglieder finanziert. Die AGE hat derzeit 45 zahlende Mitglieder.

Die AGE hat die Aufgabe, Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Einsatz und der Weiterentwicklung des Emissionshandels im klimaschutzpolit. Maßnahmenbündel ergeben, umfassend zu bewerten und gegebenenfalls allgemeine Empfehlungen für die Ausgestaltung dieses Instruments zu geben. Hintergrund für die Beratungen der AGE sind sowohl die Diskussionen auf internat. Ebene über den Einsatz der sogenannten Marktmechanismen als auch die Ausgestaltung und Umsetzung des europ. Emissionshandels, der Langfriststrategie sowie die Ausgestaltung und Umsetzung des nat. Brennstoffemissionshandels.

Die kontinuierliche Verbesserung und Überprüfung des EU-Emissionshandelssystems (EU ETS) sowie des nat. Brennstoffemissionshandels spielen eine wichtige Rolle, um als Beispiele und Vorbilder in den internat. Raum wirken zu können. Hierfür ist eine kontinuierliche Beteiligung der verschd. Interessengruppen in D ein wichtiger Faktor. Für diese Aufgabe ist die AGE ein geeignetes Forum. So kann der nat. Brennstoffemissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), der in seiner Ausgestaltung, Fortentwicklung und Flankierung wesentlich auch von den Diskussionen innerhalb dieser Gruppe profitierte, als Vorbild für den europ. ETS 2 betrachtet werde.

Ursprünglich gegründet, um die Einführung des Emissionshandels in D zu unterstützen, ist die AGE mittlerweile zu einem Forum herangewachsen, das einerseits die weitere Entwicklung des EU ETS kritisch begleitet, andererseits aber auch einen Pool von Ex-pert*innen rund um den Emissionshandel darstellt, der von Seiten interessierter Drittstaaten angefragt wird.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis30 %
Qualität Umsetzungskonzept15 %
Persönliche Qualifikation und Erfahrung der für die Auftragsausführung vorgesehenen Personen50 %
Gesamteindruck des Angebots5 %
Preis
Hierzu wird das Formular 03.06 der Vergabeunterlagen gefordert.
Qualität
Qualität UmsetzungskonzeptUmsetzungskonzept
Qualität
Persönliche Qualifikation und Erfahrung der für die Auftragsausführung vorgesehenen PersonenPersönliche Qualifikation und Erfahrung der für die Auftragsausführung vorgesehenen Personen, hierzu sind die Formulare 03.03 und 03.12 vorgesehen
Qualität
Gesamteindruck des Angebots

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die einzelnen Arbeitspakete enthalten jeweils fest vereinbarten Lesitungen als auch optionale Leistungen
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bundeskanzlerplatz 2-10, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder d … ganz lesenInformationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1. Angebote, die die in Formular 03.06 genannte Preisobergrenze überschreiten, werden von der Wertung ausgesschlossen. 2. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis späte … ganz lesen1. Angebote, die die in Formular 03.06 genannte Preisobergrenze überschreiten, werden von der Wertung ausgesschlossen. 2. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der eVergabePlattformdes Bundes einstellen. 3. Es gilt deutsches Recht. Hinweis: Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per EMail. Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier: https://www.evergabe-online.de.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
The Climate Desk TCD Consulting GmbH, Bregenz–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 751 (Dienstleistungen der Verwaltung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

73vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (18 Lose mit Angabe)
2,68 Mio. €Zuschlagswert im Median
468.282 € – 10,99 Mio. €mittlere Hälfte, 44 Werte

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  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 27.08.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c4378624-1f80-44de-a429-9f6e24753823.