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vergebenEU-weitDienstleistungen

Beratungszentrum „Zentrum KlimaAnpassung“

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit · Berlin, Berlin

Aktenzeichen Z I 3-Vst. 1968/2026veröffentlicht 06.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
39 Monate01.10.2026 – 31.12.2029, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10117, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

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Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 104 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Konzept70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 2 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2029
    vor 37 Tagen
  3. Heute

Beschreibung

Das ZKA hat sich seit seiner Gründung 2021 als zentrale Beratungs- und Informationsstelle für Kommunen u. Träger sozialer Einrichtungen bei allen Fragen rund um die Anpassung an die Folgen des Klimawandels etabliert. Es erleichtert Kommunen u. sozialen Einrichtungen den Einstieg in das Themenfeld Klimaanpassung u. trägt so zur Entwicklung u. Umsetzung einer breit angelegten, vorsorgenden Klimaanpassung in ganz Deutschland bei. Kommunen, die in der Klimaanpassung weiter fortgeschritten sind, können mit Hilfe des ZKA ihre Anstrengungen weiter intensivieren u. ihre Ergebnisse verstetigen u. verbreiten. Damit unterstützt das ZKA die Bundesregierung dabei, Kommunen u. soziale Einrichtungen in Deutschland insgesamt klimafest zu machen. Dies ist das übergeordnete Ziel u. Kernaufgabe des ZKA. In seiner aktuellen Form bietet das ZKA eine Vielzahl von Beratungsleistungen, Informations- u. Vernetzungsangeboten an. Diese reichen von Beratungen zur Umsetzung in allen Phasen der Klimaanpassung, zu Fördermöglichkeiten sowie zu weiteren Belangen der Zielgruppen über kontinuierliche Wissenserstellung, -aufbereitung und zielgerichtete Wissensvermittlung mit einem Fokus auf anwendbares Handlungswissen bis zur Vernetzung u. zum Austausch der Akteure auf allen Ebenen zum Transfer von Wissen, Erfahrungen u. guten Beispielen. Damit erfüllt das ZKA einerseits eine Lotsenfunktion für Entscheidungsträger*innen u. hat sich andererseits auch als Multiplikator für neue Ansätze in der Klimaanpassung etabliert – neue, innovative Möglichkeiten der Klimaanpassung werden in Beratungsformaten präsentiert u. finden so ihre Verbreitung. Mit der Zunahme an Extremwetterereignissen u. spürbaren graduellen Veränderungen wie z. B. Temperaturveränderungen steigt das Bewusstsein in Kommunen u. sozialen Einrichtungen für die Handlungsnotwendigkeit. Zugleich erfordert der oben dargestellte strategische Rahmen des Bundes eine zunehmende Auseinandersetzung mit den Folgen des Klimawandels, um eine möglichst flächendeckende Vorsorge zu gewährleisten. Gegenstand dieser Ausschreibung ist daher die Fortführung u. Verstetigung der erfolgreichen Arbeit des ZKA sowie die zielgerichtete u. effiziente Weiterentwicklung seines Angebots. Dabei sollen Lernerfahrungen berücksichtigt u. bestehende Arbeitspakete weiterentwickelt werden. Einerseits mit Blick auf perspektivisch wichtige Themen in den nächsten Jahren, wie die Finanzierung oder soziale Aspekte der Klimaanpassung. Andererseits auch mit Blick auf die zunehmende Heterogenität der Zielgruppen. So gibt es eine zunehmende Zahl erfahrener Klimaanpassungsmanager*innen in Deutschland, ebenso wie soziale Träger, die bereits umfassende Erfahrungen mit der Klimaanpassung ihrer Mitgliedseinrichtungen sammeln konnten. Gleichzeitig gibt es weiterhin eine große Menge an Kommunen u. sozialen Einrichtungen, die sich erstmalig mit Klimaanpassung befassen u. einen niedrigschwelligen Einstieg in den Themenkomplex suchen. Darüber hinaus sind mit der Weiterentwicklung auch Erweiterungen der Aufgaben des ZKA verbunden, insbesondere zu Klimaanpassung in der Europäischen Union (EU) sowie zu den Zielgruppen der strukturschwachen Regionen, der Lokalpolitik u. der kommunalen Unternehmen. Zur Umsetzung der Weiterentwicklung soll zu Beginn des Auftrags zunächst ein Konzept entwickelt werden. Dieses Weiterentwicklungskonzept soll querschnittlich bei der Fortschreibung, Aktualisierung u. Entwicklung der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Arbeitspakete (Projektmanagement, Wissensmanagement, Beratungsangebot, Informationsangebot u. Wissensvermittlung, Fortbildungsangebote u. Mentoring, Vernetzung u. Erfahrungsaustausch, Öffentlichkeitsarbeit, Unterstützung des BMUKN, Konzept zur Weiterentwicklung des Leistungsangebotes) berücksichtigt werden u. seine Umsetzung in den bestehenden Formaten erfolgen. Die Weiterentwicklungen stellen lediglich eine Ergänzung u. Erweiterung der bisherigen Angebote dar, aber keine Veränderung des bisherigen Schwerpunkts.

Beschreibung des Loses

Arbeitspaket 1 Projektmanagement des Beratungszentrums • räumliche und technische Ausstattung des vorgesehenen Projektteams • fachlich geeignete personelle Ausstattung des Beratungszentrums • Koordination, inhaltlich-fachliche Qualitätssicherung • Durchführung von zwei jährlichen Teamworkshops • Erstellung einer jährlichen vorausschauenden Jahresplanung • Berichterstattung und Abrechnung • Vorbereitung, Leitung, Durchführung und Protokollierung von Besprechungen/Terminen

Arbeitspaket 2 Wissensmanagement des Beratungszentrums • Weiterführung und Pflege sowie kontinuierliche Erweiterung des bestehenden Customer-Relations-Management-Systems (CRM) des ZKA • Weiterführung und Pflege sowie kontinuierliche Erweiterung des bestehenden ZKA-Wissenspools • Fortführung, Verwaltung, Pflege und Überprüfung von Wissensmanagementprozessen und -infrastrukturen (Lizenzen, Datenbanken und Softwarelösungen) • Weiterentwicklung des bestehenden Wissensmanagements • Fortlaufender Aufbau neuen Wissens zu den aktuellen Entwicklungen im dynamischen Themenfeld der Klimaanpassung

Arbeitspaket 3 Beratungsangebot • Fortführung und Weiterentwicklung des Konzepts zur Beratung von Kommunen und Trägern sozialer Einrichtungen • Fortführung und Weiterentwicklung des derzeitigen Beratungsangebots • Telefonische und schriftliche Beratungen • Fokusberatungen • Vor-Ort-Beratungen • Spotlights

Arbeitspaket 4 Informationsangebot u. Wissensvermittlung • Kontinuierliche Überprüfung und Weiterentwicklung des Informations- und Wissensvermittlungsangebots des ZKA • Erstellung von jährlich einer neuen Publikation • Erstellung von einem 2-5-minütigen Erklärvideo • Monatliche multimediale Präsentation von zwei Praxisbeispielen • Einmalige Aktualisierung des Leitfadens • Vorbereitung, Planung und Durchführung von jährlich sechs Webinaren • Fortführung und fortlaufende Aktualisierung der Wissensdatenbank auf der Webseite

Arbeitspaket 5 Fortbildungsangebote u. Mentoring • Fortlaufende Aktualisierung, kontinuierliche Überprüfung und Weiterentwicklung des Fortbildungsangebots des ZKA (Fortbildungskonzept) • Ausrichtung von sechs Fortbildungen für Klimaanpassungsmanager*innen • Ausrichtung von jährlich zwei Online-Fortbildungen für Träger sozialer Einrichtungen • Fortführung des Mentoring-Programms • Organisation, Durchführung und Nachbereitung eines jährlichen Mentoringpräsenztreffens • Überprüfung und ggf. Anpassung des Mentoring-Programms hin zu einem Konzept • Anpassung der Lernwerkstätten • Ausrichtung einer jährlichen halbtägigen Online-Veranstaltung

Arbeitspaket 6 Vernetzung u. Erfahrungsaustausch • Fortlaufende Aktualisierung, kontinuierliche Überprüfung und Weiterentwicklung des Konzepts • Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der jährlichen ZKA-Vernetzungskonferenz • Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von jährlich vier regionalen Klimawerkstätten • Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von jährlich einem Arbeitstreffen • Fortführung des Angebots zur Unterstützung bei Aufbau und Betreuung von Netzwerken

Arbeitspaket 7 Öffentlichkeitsarbeit • Überarbeitung des Kommunikationskonzepts sowie einmal jährliche Fortschreibung • Umsetzung des Kommunikationskonzepts

Arbeitspaket 8 Unterstützung des BMUKN • Koordination, organisatorische und inhaltliche Betreuung sowie Umsetzung (einschließlich Catering) von jährlich zwei Präsenzsitzungen • Fortführung des regelmäßigen Wissens- und Informationsaustausches mit zentralen Multiplikator*innen • Koordination und Kontaktpflege • Durchführung von einer Ad-hoc-Analyse pro Jahr • Kurzfristige Ad-hoc-Zuarbeiten • Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von jährlich zwei flexiblen Veranstaltungsformaten • Einmalige Erarbeitung einer Analyse und Handlungsempfehlungen

Arbeitspaket 9 Konzept zur Weiterentwicklung des Leistungsangebotes • Entwicklung eines Konzepts

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis30 %
Konzept70 %
Preis
Hierzu wird das Formular 03.06 der Vergabeunterlagen gefordert.
Qualität
KonzeptGesamtkonzept

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2026
Vertragsende
31.12.2029
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Die AG‘in hat das Recht, den Vertrag zu den im Angebot genannten Konditionen, insbesondere der angegebenen Preise, 1-mal um 2 Jahr(e) zu verlängern. Es besteht kein Anspruch der/des AN, dass die AG‘in diese Option ausübt.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bundeskanzlerplatz 2-10, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in sei … ganz lesenGemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; derAblauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachungerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabest … ganz lesen1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen. 2. Es gilt deutsches Recht. Hinweis: Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per EMail. Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier: https://www.evergabe-online.de.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
adelphi consult GmbH, Berlin–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

35vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 5 Losen angegeben
5,59 Mio. €Zuschlagswert im Median
2,09 Mio. € – 12,55 Mio. €mittlere Hälfte, 22 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (135 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 08.07.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 26117043-af27-4856-9416-84dbbeeb2ab6.