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vergebenEU-weitBeratungRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung zur Erstellung von Videobeiträgen und Livestreams

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit · Berlin, Berlin

Aktenzeichen Z I 3 VSt. 1954/2026veröffentlicht 08.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 108 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Beratung in Berlin (17 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 47 Monaten · aus Vertragsbeginn und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
600 Tsd. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 600 Tsd. €
Laufzeit
4 Jahre01.10.2026 – …, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Berlin10117, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 104 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Qualität der Arbeitsprobe50 %
  • Nachhaltigkeitskonzept10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    vor 38 Tagen
  2. Veröffentlichung
    vor 31 Tagen
  3. Heute

Beschreibung

Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) mit seinen Standorten in Bonn und Berlin verfolgt mit seiner Öffentlichkeitsarbeit das Ziel, das gesamte Themenspektrum des Ministeriums einer breiten Öffentlichkeit sowie der Presse aktuell und zielgruppengerecht zu präsentieren und entsprechende Informationen zugänglich zu machen. Um die Attraktivität des Internetauftritts und der Social-Media-Kanäle des Hauses weiter zu steigern und die Vielfalt von Kommunikationskanälen zeitgemäß zu nutzen, sollen Videobeiträge und Livestreams eingesetzt werden.

Die Videobeiträge und Livestreams sollen vorrangig auf den Social-Media-Kanälen sowie den Internetseiten des BMUKN veröffentlicht werden, um aktuelle politische Themen niedrigschwellig und anschaulich zu vermitteln und der interessierten Öffentlichkeit die digitale Live-Teilnahme an Veranstaltungen zu ermöglichen oder mit der Hausleitung über digitale Live-Formate direkt ins Gespräch zu kommen. Einzelne Aufnahmen werden auch an Kooperationspartner*innen der Auftraggeberin (AG’in) oder Interessierte zur freien Verwendung, Weiterverarbeitung, Veröffentlichung sowie für öffentliche und nichtöffentliche Vorführungen weitergegeben.

Beschreibung des Loses

Das BMUKN beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung für die Erstellung von Videobeiträgen und Livestreams zu aktuellen politischen Entwicklungen und ressortrelevanten Themen zu vergeben. Die zu erbringenden Leistungen werden jeweils nach Bedarf durch die AG‘in einzeln beauftragt. Im Jahresdurchschnitt ist mit etwa 1 Reportage und 2 Erklärvideos, etwa 30 Statements und etwa 4 Livestreams (über Website und Social-Media-Kanäle) zu rechnen. Die Anlässe reichen dabei von z. B. Pressekonferenzen, Presse-Statements über Grußworte, Kurzbotschaften, Stellungnahmen bis hin zu Tagesveranstaltungen und Mehrtagesveranstaltungen. Zudem ist die Erstellung von tagesaktuellen Clips aus bestehendem oder angekauftem Bild- und Videomaterial in Form von Collagen, Slideshows und GIFs für Social Media gefordert, der Durchschnitt liegt hier bei ungefähr 2 Clips pro Woche.

Auch der rechtskonforme Einsatz von KI-basiertem Ton- und Bewegtbildmaterial ist – unter Maßgabe der nötigen gesetzlichen Kennzeichnungspflichten – einsetzbar in der Produktion.

Die zu erbringende Leistung unterteilt sich in mehrere Leistungspakete: 1. Intro und Outro 2. Erstellung Social-Media-Video 3. Ergänzende Leistungen Social Media-Video nach Bedarf 4. Videobeitrag Statement 5. Videobeitrag Interview 6. Videobeitrag Mitschnitt 7. Videobeitrag Reportage 8. Erklärfilm/Animationsfilm 9. Livestream mobil 10. Audio-Video-Medienpaket sowie sonstiger optionaler Leistungen.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis40 %
Qualität der Arbeitsprobe50 %
Nachhaltigkeitskonzept10 %
Preis
Hierzu wird das ausgefüllte Preisblatt (Formular 03.06 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß den Erläuterungen in Vordruck 03.04 "Übersicht Zuschlagskriterien" ausgewertet.
Qualität
Qualität der Arbeitsprobe1. Für die allgemeinverständliche und lebendige Darstellung des Themas „Sozialer Klimaschutz“ soll eine Kurzreportage (Dauer ca. 3 Minuten) konzipiert werden. Ziel ist es, die Bedeutung des Themas für alle gesellschaftlichen Bereiche und die Alltagsrelevanz für die Bürger*innen darzustellen. Die Kurzreportage soll für die Verwendung auf http://www.bundesumweltministerium.de/ und https://www.youtube.com/user/Umweltministerium geeignet sein. Alle relevanten Informationen zum Thema finden sich auf https://www.bundesumweltministerium.de/. a) Gesamtkonzept für die Kurz-Reportage. Das Konzept darf einen Umfang von max. 2 DIN-A4-Seiten nicht überschreiten. Inhaltlich muss es die folgenden Punkte berücksichtigen: - eine Erläuterung der grundlegenden Idee der Kurzreportage - Erläuterungen zur Bildsprache und ggfs. besonderen Stilmitteln wie Zeitraffer, Luftaufnahmen, Animationen, Texttafeln etc. b) Ein Drehbuch mit dem gesamten Sprechertext (inklusive Interviewfragen) für die Kurzreportage (Umfang max. 1 DIN-A4-Seite). c) Drehplan inklusive Zeitplan, Drehorte, Protagonist*innen, Interviewpartner*innen, Liste der einzuholenden Genehmigungen, ggfs. Verwendung von Stockmaterial (Umfang max. 1 DIN-A4-Seite). 2. Es ist ein Konzept für ein wiederkehrendes Video-Format für Social Media, welches die verschiedenen Themen des BMUKN kurz erklärt, zu erstellen. Das Format soll einen hohen Wiedererkennungswert haben und komplexe Themen bürgernah und anschaulich aufbereiten. Die Videos sollen eine Dauer von maximal 1 Minute haben und für die Verwendung auf den Social Media-Kanälen des BMUKN geeignet sein. Gesamtkonzept für das wiederkehrende Social Media-Format. Das Konzept darf einen Umfang von max. 2 DIN-A4-Seiten nicht überschreiten. Inhaltlich muss es die folgenden Punkte berücksichtigen: - eine Erläuterung der grundlegenden Idee des Formats - Erläuterungen zur Bildsprache und ggfs. besonderen Stilmitteln, die den Wiedererkennungswert schaffen - Idee zur Einbindung der User*innen. Formelle Anforderungen und Hinweise an die Konzepte (Aufgaben 1 und 2): Die Konzepte sind in deutscher Sprache unter Beachtung folgender Vorgaben abzufassen: - Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,2-zeilig - Es dürfen jeweils maximal 2 DIN-A4-Seiten für den Konzepten vorangestellte nicht wertungsrelevante Inhalte verwendet und beigefügt werden (z.B. Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis usw.). - Anlagen dürfen den Konzepten nicht beigefügt werden. - Sämtliche Seitenvorgaben umfassen auch alle in den Text eingebetteten bzw. angehängten Elemente z.B. Grafiken oder Diagramme. - Alle Seiten und deren Inhalte, welche den vorgegebe nen maximalen Umfang überschreiten, werden in der Wertung nicht berücksichtigt. Aus Gründen der Gleichbehandlung sind die formalen Vorgaben zu Seiten- und Textumfang (Schriftgröße usw.) strikt einzuhalten.
Qualität
NachhaltigkeitskonzeptIn einem Konzept ist zu beschreiben, wie eine nachhaltige Durchführung der Leistung möglich ist (siehe Leistungsbeschreibung, Formular 3.1 der Vergabeunterlagen). Das Konzept darf einen Umfang von 2 DIN-A4-Seiten nicht überschreiten. Formelle Anforderungen und Hinweise an das Konzept: Das Konzept ist in deutscher Sprache unter Beachtung folgender Vorgaben abzufassen: - Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,2-zeilig - Es dürfen maximal 2 DIN-A4-Seiten für dem Konzept vorangestellte nicht wertungsrelevante Inhalte verwendet und dem Konzept beigefügt werden (z.B. Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis usw.). - Anlagen dürfen dem Konzept nicht beigefügt werden. - Die obige Seitenvorgabe umfassen auch alle in den Text eingebetteten bzw. angehängten Elementen z.B. Grafiken oder Diagramme. - Alle Seiten und deren Inhalte, welche den vorgegebenen maximalen Umfang überschreiten, werden in der Wertung nicht berücksichtigt. Aus Gründen der Gleichbehandlung sind die formalen Vorgaben zu Seiten- und Textumfang (Schriftgröße usw.) strikt einzuhalten.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang6 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2026
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Die AG‘in hat das Recht, den Vertrag zu den im Angebot genannten Konditionen, insbesondere der angegebenen Preise, 2-mal um bis zu 1 Jahr zu verlängern. Es besteht kein Anspruch der/des AN, dass die AG‘in diese Option ausübt. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird eine diesbezügliche Erklärung spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gegenüber der/dem AN abgegeben.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
600.000 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bundeskanzlerplatz 2-10, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in sei … ganz lesenGemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabest … ganz lesen1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen. 2. Es gilt deutsches Recht. Hinweis: Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per E-Mail. Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier: https://www.evergabe-online.de.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
]init[ Aktiengesellschaft für digitale Kommunikation, Berlin–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 921 (Dienstleistungen im Bereich Film und Videofilm) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

19vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (14 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Beratung in Berlin (17 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 23.07.2026
  3. BekanntmachungFrist 23.07.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f891595a-0cab-408a-9222-ceb41f09fd9c.