Machbarkeitsstudie: Rahmenbedingungen für den Schutz des Welterbes vor den Folgen des Klimawandels verbessern
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen Z I 3-VSt. 1971/2026veröffentlicht 09.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 15 Monate
- 31.08.2026 – 15.12.2027
- Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 15 Monate31.08.2026 – 15.12.2027
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bonn53175, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 104 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Gesamtkonzept70 %
- Preis30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 2 MonatenLaufzeit bis 15.12.2027
- Veröffentlichungvor 60 Tagen
- Heute
Beschreibung
Deutschland ist verantwortlich für den Erhalt des außergewöhnlichen universellen Wertes von derzeit (2026) 55 UNESCO-Welterbestätten (52 Kulturerbestätten und 3 Naturerbestätten) sowie acht Geoparks. Die UNESCO und ihre Beratergremien werten Klimawandelfolgen als höchste Gefährdung für den langfristigen Erhalt des Kultur- und des Naturerbes. Die materiellen Schäden durch akute und schleichende Klimawandelfolgen steigern nicht nur die Kosten des Erhalts, viele Verluste und Schäden sind monetär auch nicht zu kompensieren und gefährden den außeror-dentlichen, universellen Wert des Welterbes. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) koordiniert federführend die Klimaanpassungsstrategie des Bundes. Der Schutz der UNESCO Welterbestätten und der UNESCO Geoparks in Deutschland ist als ressortübergreifendes Ziel angelegt, wobei die Bundesländer und die jeweils zuständigen Stellen vor Ort die Verantwortung für die Umsetzung tragen. Das Bundeskabinett hat 2024 Ziele, Unterziele und Maßnahmen für das Handlungsfeld „Schutz des Welterbes“ in der Klimaanpassungsstrategie beschlossen. Im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS 2024) gibt es für ressortübergreifende Handlungsfelder ein Cluster „Übergreifendes“, welches gemeinsame Ziele der Ressorts enthält. Das BMUKN führt die Aktivitäten des Bundesministeriums für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung (BMWSB), des Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) sowie des Auswärtigen Amtes (AA) zusammen und steuert die Zielerreichung. Dabei trägt jedes Ressort im Rahmen seiner Zuständigkeiten eigenverantwortliche Maßnahmen bei, die in der Summe die Zielerreichung gewährleisten. Für den Schutz des Welterbes vor den Folgen des Klimawandels ist als Ziel Ü-4 im Cluster „Übergreifendes“ in der Klimaanpassungsstrategie des Bundes Folgendes verankert: „Der Bund zeigt einen nationalen Rahmen mit Indikatoren und Maßnahmen auf entsprechend der internationalen Grundsatzdokumente und Aktionspläne und im Einklang mit den Verpflichtungen der Welterbekonvention, damit die UNESCO-Welterbestätten in Deutschland bis 2030 Klimaschutzmaßnahmen und/oder Klimaanpassungskonzepte oder -pläne (zum Beispiel als Teil ihrer Managementpläne, Pläne für das Katastrophenrisikomanagement und Rahmenkonzepte) entwickeln können.“ Das Ziel wird durch drei Unterziele und Maßnahmen konkretisiert. Die Unterziele lauten wie folgt: (Ü-4-1) Informations- und Datenmanagement verstetigen (Ü-4.2) Unterstützung der Maßnahmen zur Klimaanpassung der Welterbestätten im Rahmen verfügbarer Ressourcen. (Ü-4.3) Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen Welterbestätten im Rahmen verfügbarer Ressourcen. Für das das Ziel Ü 4 und seine Unterziele (Ü-4.1, Ü 4-2 und -Ü-4.3) sind zudem weitere Unterstützungsmaßnahmen formuliert.
Für ein koordiniertes Vorgehen der Ressorts sind nun im Nachgang zu dem Kabinettsbeschluss 2024 der Sachstand und die Fortschritte bei der Zielerreichung zu bestimmen. Entsprechend der Maßnahmen zu den Unterzielen sind u.a. institutionelle Vorschläge, wie der Aufbau einer Koordinierungsstelle oder die Vernetzung auf Machbarkeit und Anknüpfungsmöglichkeiten einzuschätzen. Diesbezüglich beabsichtigt das BMUKN eine Studie in Auftrag zu geben.
Beschreibung des Loses
Das Vorhaben dient der Unterstützung des BMUKN im Rahmen seiner Zuständigkeit als federführend koordinierende Stelle für die Deutsche Anpassungsstrategie an die Folgen des Klimawandels (DAS). Es bezieht sich auf die vom Bundeskabinett 2024 beschlossenen Ziele, Unterziele und Maßnahmen für das Handlungsfeld „Schutz des Welterbes“ in der Klimaanpassungsstrategie. Für ein koordiniertes Vorgehen der Ressorts sind nun im Nachgang zu dem Kabinettsbeschluss 2024 der Sachstand und die Fortschritte bei der Zielerreichung zu bestimmen. Für die Risiken der Welterbestätten in Deutschland besteht noch kein ressortübergreifendes Gesamtbild, das den Handlungsbedarf in der Klimaanpassung bündelt und bewertet. In einem ersten Schritt ist dieser Sachstand auf Basis öffentlich verfügbarer Quellen (Desktop-Recherche) zu erheben (Arbeitspaket 1). Institutionelle Vorschläge, wie der Aufbau einer Koordinierungsstelle oder die Vernetzung, sind auf Machbarkeit und Anknüpfungsmöglichkeiten einzuschätzen (Arbeitspaket 3). Verfahren und Standards zur Risikoabschätzung und Priorisierung von Maßnahmen für das Handlungsfeld der Welterbestätten sind zu entwickeln (Arbeitspaket 4). Zur Qualitätssicherung der Aussagen sind Konsultationen mit Expertinnen und Experten durchzuführen (Arbeitspakete 2 und 5). Schließlich sind die wesentlichen Ergebnisse in Empfehlungen an die Entscheidungstragenden in Bund und Ländern zu bündeln. Dabei ist auch der Forschungsbedarf zu bestimmen und Forschungsfragen, die zur Zielerreichung beitragen, sind zu priorisieren (Arbeitspaket 6).
Ziel des Vorhabens ist es, eine transparente und fundierte Entscheidungsgrundlage für die zuständigen Stellen zu erarbeiten. Die Entscheidungsgrundlage soll ein konzertiertes Vorgehen unterstützen, zielgerichtete Kooperationen vorstrukturieren und einen effizienten Mitteileinsatz vorbereiten. Auf dieser Grundlage soll die Evaluierung der Zielerreichung und des Steuerungsbedarfs in der Klimaanpassungsstrategie 2028 erfolgen.
Der geschätzte Gesamtaufwand für die 6 Arbeitspakete beläuft sich auf etwa 250 Personentagen: - Arbeitspaket 1: 60 Personentage - Arbeitspaket 2: 30 Personentage - Arbeitspaket 3: 20 Personentage - Arbeitspaket 4: 60 Personentage - Arbeitspaket 5: 40 Personentage - Arbeitspaket 6: 40 Personentage Der Personalumfang wird wie folgt geschätzt: Projektleitung: 75 Personentage, wissenschaftliche Mitarbeit: 128 Personentage, Assistenz: 47 Personentage
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- GesamtkonzeptIm Rahmen der Angebotserstellung ist ein bewertbares Konzept vorzulegen, aus dem die Umsetzung des in der Leistungsbeschreibung (LB) genannten Leistungsumfanges hervorgeht. Formale Anforderungen und Hinweise an/zum Konzept: Das Konzept ist in deutscher Sprache unter Beachtung folgender Vorgaben abzufassen: - max. 30 Seiten DIN A4 (ohne Anlagen) - Schriftart Arial, Schriftgröße 12 - max. Seitenzahl vorangestellte, nicht (ohne Anlagen) wertungsrelevante Inhalte (z.B. Deckblatt, Inhalts-/Abkürzungsverzeichnis): 5 Seiten - Anlagen erlaubt; max. Seitenanzahl: 20 Seiten - maximale Gesamtseitenanzahl (inkl. Anlagen und vorangestellter, nicht wertungsrelevanter Inhalte): 55 Alle Seiten und deren Inhalte, welche den vorgegebenen maximalen Umfang überschreiten, werden in der Wertung nicht berücksichtigt. Bewertet wird gemäß Vergabeunterlage 03.04 Übersicht Zuschlagskriterien: Unterkriterium 2.1 Darstellung zum Hintergrund und Verständnis des Vorhabens Unterkriterium 2.2 Darstellung der Vorgehensweise Unterkriterium 2.3 Plausibilität, Detailliertheit und Nachvollziehbarkeit des konzeptionellen Ansatzes sowie die inhaltliche Auseinandersetzung mit den Themen und Fragestellungen Unterkriterium 2.4 Plausibilität, Nachvollziehbarkeit und Detailliertheit der Kostenkalkulation
- Preis
- Hierzu wird das Formular 03.06 der Vergabeunterlagen gefordert und gemäß Vergabeunterlage 03.04 Übersicht Zuschlagskriterien bewertet.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 31.08.2026
- Vertragsende
- 15.12.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bundeskanzlerplatz 2 - 10, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in sei … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; derAblauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachungerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabest … ganz lesenkürzer
1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen. 2. Es gilt deutsches Recht.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| REICHER HAASE ASSOZIIERTE GmbH, Aachen | 6 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn
- Kontakt
- vergabestelle@
bmukn.bund.de
Bei uns erfasst
- Rahmenvereinbarung zur Erstellung von Videobeiträgen und Livestreams08.10.2026
- Betrieb des AGE-Sekretariats und Unterstützungsleistungen für AGE25.09.2026
- Beratungszentrum „Zentrum KlimaAnpassung“06.09.2026
- Evaluation des Förderprogramms „Exportinitiative Umweltschutz“ des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (2020 bis 2025)06.09.2026
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 907 (Dienstleistungen im Umweltschutz) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Johann Heinrich von Thünen-Institut2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 16.07.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Gewässerunterhaltung 2027-2029Stadt Münster - Zentrale Rechtsdienstleistungen und VergabemanagementFrist 17.11.2026
- Beratervertrag EMASBARMER Beschaffung und VergabeFrist 16.11.2026
- Rahmenvertrag zur Beseitigung von Ölverunreinigungen auf Verkehrsflächen im Kreis Mettmann (südlich) und kreisfreie StädteLandesbetrieb Straßenbau NRW - Regionalniederlassung Rhein-BergFrist 10.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ed93e135-6267-4c0f-be7a-783eb1c3e15e.