Förderprogramme für Unternehmen
1.517 aktuelle Programme der Förderdatenbank des Bundes nennen „Unternehmen“ als Förderberechtigte. Ob ein Vorhaben gefördert werden kann, entscheidet der Fördergeber nach den Richtlinien des Programms.
ESF-Förderrichtlinie 2021–2027
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Maßnahmen oder Maßnahmen für die Aus- und Weiterbildung oder zur Inklusion planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
ZuschussFörderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie (FöRL HWRM/WRRL)
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
ZuschussFörderung NRW.BANK.Infrastrukturfinanzierungen
DarlehenFörderung aus der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW
Wenn Sie Investitionen in den Bereichen Innovation, Nachhaltigkeit, Mittelstandsförderung, Lebensqualität, Mobilität und Strukturwandel in Kohlerückzugsregionen planen, können Sie unter bestimmen Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
ZuschussFörderung besonders nachhaltiger Verfahren im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie (FöRL Erschwernisausgleich Pflanzenschutz)
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie als Landwirtin und Landwirt durch das Verbot von Pflanzenschutzmitteln höhere Ausgaben haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
ZuschussFörderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald und im Körperschaftswald (FöRL--Förderichtlinie Privat- und Körperschaftswald)
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie Maßnahmen zum Natur- und Klimaschutz in Wäldern planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
ZuschussFörderung von Agrarumweltmaßnahmen
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie Ihre landwirtschaftlich genutzten Flächen besonders umweltfreundlich bewirtschaften wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
ZuschussFörderung von emissionsfreien schweren Nutzfahrzeugen der Fahrzeugklasse N3
Wenn Sie neue emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge der Fahrzeugklasse N3 kaufen oder leasen, können Sie eine Förderung beantragen.
ZuschussFörderung von landwirtschaftlichen Betrieben in Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen (Ausgleichszahlung)
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie Dauergrünlandflächen in Gebieten mit umweltspezifischen Nutzungseinschränkungen landwirtschaftlich nutzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
ZuschussGreenEconomy.IN.NRW – Innovationen in Umweltwirtschaft, Circular Economy und Klimaanpassung
Wenn Sie innovative Vorhaben zur Entwicklung umweltschützender, ressourceneffizienter und klimafreundlicher Produkte und Dienstleistungen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
ZuschussRahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie Maßnahmen zur naturschutzgerechten Landbewirtschaftung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
ZuschussRichtlinie „Zukunftsgutscheine“ des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen im Rheinischen Revier Ihr Geschäftsmodell nachhaltig und zukunftsfähig gestalten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
ZuschussZuwendungen aus dem Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw) im Programmbereich Emissionsarme Mobilität
Wenn Sie Maßnahmen im Bereich Elektromobilität planen, mit denen im Verkehrssektor die Klimaschutzziele erreicht werden und die Lebensqualität in den Städten verbessert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
ZuschussZuwendungen aus dem Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw) im Programmbereich Energieeffiziente öffentliche Gebäude
ZuschussZuwendungen für die Umweltwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (Umweltwirtschaftsrichtlinie – UW-RL)
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie Maßnahmen planen, die den Klima- und Umweltschutz auch für Wirtschaft und Beschäftigung in Nordrhein-Westfalen nutzbar machen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
ZuschussZuwendungen für eine zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen (ZunA NRW)
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Sie können Zuschüsse oder Darlehen erhalten, wenn Sie in den Erhalt und den Ausbau der abwassertechnischen Infrastruktur zum Schutz der Ressource Wasser und der Umwelt investieren. Bitte prüfen Sie die aktuellen Konditionen auf der Website der NRW.BANK unter weiterführende Links.
DarlehenZuschussZuwendungen zur Schaffung, Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung von Grüner Infrastruktur (Grüne-Infrastruktur-Richtlinien – GI RL)
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie in besiedelten Gebieten und ihrem Umland naturbasierte Vorhaben zur Stärkung der heimischen Biodiversität und von Ökosystemen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
ZuschussZuwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz und Circular Economy in der gewerblichen Wirtschaft und im Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (FöRL Ressourceneffizienz und Circular Economy)
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie als gewerbliches Unternehmen oder als Handwerksbetrieb Investitionen zur Steigerung der Ressourceneffizienz und zur Transformation zu einer Circular Economy planen oder sich entsprechend beraten lassen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
ZuschussZuwendungen zur Umsetzung von Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung sowie zur Risikoabschätzung und Prävention von klimawandelbedingten Naturgefahren und Extremwetterereignissen (Klimaanpassungsrichtlinie – KA-RL)
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie Vorhaben zur Verbesserung der Anpassungsfähigkeit natürlicher, gesellschaftlicher und ökonomischer Systeme gegenüber den Folgen des Klimawandels umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Zuschuss
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-08