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Landaktuell gelistetZuschuss

Förderung von Agrarumweltmaßnahmen

Wenn Sie Ihre landwirtschaftlich genutzten Flächen besonders umweltfreundlich bewirtschaften wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Ebene
Land
Fördergebiet
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte
Unternehmen
Unternehmensgröße
Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei folgenden Agrarumweltmaßnahmen:

- Anbau vielfältiger Kulturen mit großkörnigen Leguminosen, - Bewirtschaftung kleiner Ackerschläge, - Anlage von Uferrandstreifen, - Anlage von Erosionsschutzstreifen, - Anlage mehrjähriger Buntbrachen, - Anbau von mehrjährigen Wildpflanzenmischungen und - Getreideanbau mit weiter Reihe und optional Stoppelbrache. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens elektronisch bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Inhaberinnen und Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit gemäß der GAP(Gemeinsame Agrarpolitik)-Direktzahlungen-Verordnung ausüben.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

- Sie führen Ihre Maßnahme für mindestens 5 Jahre durch. - Sie geben den zuständigen Prüfungsorganen jederzeit die Möglichkeit zur Kontrolle. - Es muss sich um landwirtschaftliche Produktionsflächen gemäß der GAP-Direktzahlungen-Verordnung handeln, die in Nordrhein-Westfalen liegen. - Für die einzelnen Fördermaßnahmen gelten zusätzlich gesonderte Voraussetzungen.

Rechtsgrundlage

Runderlass des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 6. Dezember 2022, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 42 vom 21. Dezember 2022, S. 1003; geändert durch Runderlass des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 4. September 2023, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 38 vom 26. September 2023, S. 1049.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.