Zuwendungen aus dem Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw) im Programmbereich Emissionsarme Mobilität
Wenn Sie Maßnahmen im Bereich Elektromobilität planen, mit denen im Verkehrssektor die Klimaschutzziele erreicht werden und die Lebensqualität in den Städten verbessert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Nordrhein-Westfalen
- Förderbereich
- Beratung,Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,Infrastruktur,Mobilität,Smart Cities & Regionen,Umwelt- & Naturschutz
- Förderberechtigte
- Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt unterstützt im Rahmen von progres.nrw den Ausbau der Elektromobilität. Sie können eine Förderung erhalten für
- Umsetzungskonzepte Elektromobilität, - kommunale Konzepte für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur, - Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, - Netzanschlüsse für Ladeinfrastruktur, - reine Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge sowie - Maßnahmen, Anlagen, Konzepte, Studien, und Analysen im Bereich der emissionsarmen Mobilität, an denen ein besonderes Landesinteresse besteht. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang des Vorhabens sowie der Art der Antragstellerin oder des Antragstellers. Die Fördersumme beträgt maximal 500.000 EUR pro Jahr und Antragstellerin oder Antragsteller. Die Bagatellgrenze liegt bei 500,00 EUR. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das elektronische Antragsformular bei der Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 – Bergbau und Energie in NRW.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind grundsätzlich
- natürliche Personen mit Eigentum in Garagen- und Stellplatzkomplexen, als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft und als Vermietende oder Mietende von Immobilien, Wohnungseigentümergemeinschaften, - natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen, - Personengesellschaften, - juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, - Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände sowie kommunale Betriebe, soweit sie keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben.
Je nach Vorhaben können Beschränkungen bestehen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben müssen Sie in Nordrhein-Westfalen umsetzen. - Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben vor Erteilung eines Zuwendungsbescheides noch nicht begonnen haben. - Bei Ihrem Vorhaben darf es sich weder um einen Eigenbau, einen Prototyp mit weniger als 4 Exemplaren, eine Reparatur oder eine Ersatzteilbeschaffung noch um ein gesetzlich vorgeschriebenes oder behördlich angeordnetes Vorhaben handeln. - Je nach Vorhaben müssen Sie weitere Voraussetzungen erfüllen.
Unternehmen in Schwierigkeiten sowie der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen werden nicht gefördert.
Ähnliche Förderprogramme
- Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen (KoMoNa)Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
- Förderung von Aus- und Weiterbildungszentren im Rheinischen Revier und Nördlichen Ruhrgebiet (RL AWBZ)Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
- Förderung von Gründungsberatungen in Nordrhein-Westfalen – Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW-RL)Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
- Bewässerung in Gartenbau und LandwirtschaftMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
- Förderrichtlinien Biologische Stationen NRW (FöBS)Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
- Umsetzung der blauen Infrastruktur im Rheinischen Revier (FöRL BIRR)Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.