Förderung von emissionsfreien schweren Nutzfahrzeugen der Fahrzeugklasse N3
Wenn Sie neue emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge der Fahrzeugklasse N3 kaufen oder leasen, können Sie eine Förderung beantragen.
Eckdaten
- Fördergeber
- Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Nordrhein-Westfalen
- Förderberechtigte
- Kommune, Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Umstieg auf Elektro-und Wasserstoffmobilität im Schwerlastverkehr. Sie können eine Förderung beantragen, wenn Sie emissionsfreie Nutzfahrzeuge der Fahrzeugklasse N3 mit einem batterie- oder brennstoffzellenelektrischen Antrieb kaufen oder leasen. Zu den förderfähigen Fahrzeugen gehören:
- LKW mit zulässiger Gesamtmasse zwischen 12 und 18 Tonnen - LKW mit zulässiger Gesamtmasse über 18 Tonnen - Sattelzugmaschinen Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt:
- bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Investitionsmehrausgaben, maximal 300.000 EUR pro Fahrzeug (bei Leasing maximal bis zur Höhe der Leasingsonderzahlung) - bis zu 500.000 EUR Förderhöchstbetrag je eigenständigem und verbundenem Unternehmen beziehungsweise Partnerunternehmen
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind privatwirtschaftliche Unternehmen sowie kommunale Unternehmen im wirtschaftlichen Bereich mit einem Standort in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Das zu fördernde Fahrzeug muss in Nordrhein-Westfalen zugelassen werden. - Das zu fördernde Fahrzeug muss mehr als 50 % der Jahresfahrleistung in Nordrhein-Westfalen erbringen. - Je nach Fahrzeugkategorie müssen die zu fördernden Fahrzeuge während der Zweckbindungsfrist eine Mindestdurchschnittsfahrleistung pro Jahr erbringen. - Die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger stellt sicher, dass das zu fördernde Fahrzeug für mindestens 6 Jahre in Betrieb ist. Die Mindestbetriebsdauer (72 Monate) gilt als Zweckbindungsfrist.
Weitere Voraussetzungen finden Sie in der Förderrichtlinie beziehungsweise im Aufruf zur Antragseinreichung.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Antragstellende:
- die einer Rückforderungsanordnung nicht nachgekommen sind (Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe a der AGVO), - in Fällen gemäß Artikel 1 Absatz 2 bis 5 AGVO oder - die zur Abgabe einer Vermögensauskunft verpflichtet sind oder bei denen diese abgenommen wurde.
Unternehmen in Schwierigkeiten sowie der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen werden nicht gefördert.
Rechtsgrundlage
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausbau von Lade- und Wasserstofftankinfrastruktur sowie für den Erwerb von sauberen oder emissionsfreien Fahrzeugen in Nordrhein-Westfalen
Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie vom 14. August 2024
Verfahrensablauf
Das Antragsverfahren ist einstufig. Reichen Sie Ihren Antrag bis zum 16.10.2024 über das Förderportal des Landes Nordrhein-Westfalen ein (siehe weiterführende Links). Nach positiver Prüfung des Antrages erhalten Sie den Zuwendungsbescheid.
Ähnliche Förderprogramme
- Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen (KoMoNa)Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
- Förderrichtlinien Biologische Stationen NRW (FöBS)Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
- Umsetzung der blauen Infrastruktur im Rheinischen Revier (FöRL BIRR)Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
- Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie weitere Maßnahmen des BodenschutzesMinisterium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
- Förderung im Rahmen des Denkmalschutz-SonderprogrammsDer Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
- Zuwendungen Deutschlandticket ÖPNV NRW 2026Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.