Zuwendungen für eine zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen (ZunA NRW)
Sie können Zuschüsse oder Darlehen erhalten, wenn Sie in den Erhalt und den Ausbau der abwassertechnischen Infrastruktur zum Schutz der Ressource Wasser und der Umwelt investieren. Bitte prüfen Sie die aktuellen Konditionen auf der Website der NRW.BANK unter weiterführende Links.
Eckdaten
- Fördergeber
- Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Nordrhein-Westfalen
- Förderbereich
- Infrastruktur,Umwelt- & Naturschutz
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer vorhabenbezogener Zuschuss beziehungsweise Zuweisung bereitgestellt. Für folgende Förderbereiche kann ein Antrag gestellt werden:
- Förderbereich 1: Industrielle und gewerbliche Abwasserbeseitigung - für a. grundsätzlich bis zu 30%, für b. und c. grundsätzlich bis zu 50% (Zuwendung soweit zutreffend der gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 in der jeweils gültigen Fassung genannte Maximalbetrag innerhalb von 3 Jahren je Unternehmen)
- Förderbereich 2.1: Energiesparmaßnahmen und Ressourceneffizienz auf öffentlichen Abwasseranlagen - und b. grundsätzlich bis zu 30% und c. grundsätzlich bis zu 50%*
- Förderbereich 2.2: Konzepte zum Schutz von Abwasseranlagen vor Hochwasser und Starkregen - grundsätzlich bis zu 50%* (Antragsjahre 2023 bis 2026), danach erfolgt keine Zuwendung mehr
- Förderbereich 2.3: Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels - grundsätzlich bis zu 50% (Zuwendung soweit zutreffend der gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 in der jeweils gültigen Fassung genannte Maximalbetrag innerhalb von 3 Jahren je Unternehmen)
- Förderbereich 3: Reduzierung von Stoffeinträgen aus öffentlichen Kläranlagen - grundsätzlich bis zu 50%* (Antragsjahre 2023 bis 2026) danach bis zu 30%, b. bis zu 50 %
- Förderbereich 4.2: Retentionsbodenfilteranlagen - grundsätzlich bis zu 50%* (bei Retentionsbodenfilteranlagen an Lachsjungfisch- und Laichhabitaten grundsätzlich bis zu 80%*)
- Förderbereich 4.3: Weitergehende Behandlung von Misch- und Niederschlagswasser - grundsätzlich bis zu 30%*, b. und c. grundsätzlich bis zu 40%*
- Förderbereich 5.2: Fremdwasser – Private Kanalsanierung - grundsätzlich bis zu 30 %, jedoch maximal 200 Euro je angefangenem laufendem Meter sanierter beziehungsweise neugebauter Hausanschluss- und Grundleitung beziehungsweise neugebauter Niederschlagswasserleitung bei der Umstellung auf ein Trennsystem je Haus einschließlich Nebengebäuden (Zuwendung soweit zutreffend der gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 in der jeweils gültigen Fassung genannte Maximalbetrag innerhalb von 3 Jahren je Unternehmen)
- Förderbereich 5.3: Sanierung Privater Abwasseranlagen auf kommunalen oder privaten Liegenschaften - grundsätzlich bis zu 50%*
- Förderbereich 6: Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Abwasserbeseitigung - grundsätzlich bis 90%, bei nicht staatlichen Instituten grundsätzlich bis 100%
Eine Abweichung von diesen Förderhöchstsätzen kann erfolgen, sofern die Mittelverfügbarkeit dies erforderlich macht. * In Kombination mit dem Programm „NRW.BANK.Ergänzungsprogramm.Abwasser“ (Darlehen) ist eine Finanzierung der Investitionskosten von bis zu 100% möglich.
Ähnliche Förderprogramme
- Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen (KoMoNa)Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
- Förderung von Aus- und Weiterbildungszentren im Rheinischen Revier und Nördlichen Ruhrgebiet (RL AWBZ)Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
- Bewässerung in Gartenbau und LandwirtschaftMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
- Förderrichtlinien Biologische Stationen NRW (FöBS)Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
- Umsetzung der blauen Infrastruktur im Rheinischen Revier (FöRL BIRR)Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
- Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie weitere Maßnahmen des BodenschutzesMinisterium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.