Zum Inhalt
Menü
Frist abgelaufennationalDienstleistungen

Wissenschaftliche Unterstützung bei der Positionierung Deutschlands zur Weiterentwicklung der Handelspolitik unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit · Bonn

Aktenzeichen Z I 3-VSt. 1936/2025veröffentlicht 29.09.2025Öffentliche Ausschreibung

Angebotsfristseit 376 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
keine Angabe
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Bonn
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Diese Bekanntmachung ist eine Kurzmeldung. Laufzeit, Lose, Eignungs- und Zuschlagskriterien stehen nur in den Unterlagen auf der Vergabeplattform.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Obergrenze: Nationales Verfahren: Der Gesamtwert liegt unter dem jeweiligen EU-Schwellenwert (216.000 € für Liefer- und Dienstleistungen, 5.404.000 € für Bauleistungen). Ausnahme: kleine Lose eines EU-weiten Auftrags.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 104 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 13 Monaten
  2. Fragen bis 10:00 Uhr
    vor 12 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 12 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Das Bundesumweltministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) bedarf rechtswissenschaftlicher Unterstützung zu Möglichkeiten, Nachhaltigkeitsaspekte in Freihandelsabkommen zu verbessern. Ziel des Auftrags ist es, politisch umsetzbare, im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte effektive und rechts-sichere Optionen zu erarbeiten, um Nachhaltigkeitsverpflichtungen und Durchsetzungsmechanismen in unterschiedlichen Handelsverträgen zu stärken. Dies betrifft sowohl Handelsabkommen die derzeit verhandelt werden (u.a. mit Indien und Indonesien) als auch solche die in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte überarbeitet werden (u.a. mit Chile und Kenia). Für die Erarbeitung einer langfristigen Strategie im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte in internationalen Handelsverträgen bedarf es rechtswissenschaftlicher und politischer Expertise. Nur dann, wenn unterschiedliche Handlungsoptionen in Hinblick auf juristische Wirksamkeit und Machbarkeit untersucht werden, kann sich die Bundesregierung über den Rat mit eigenen Ideen und Positionen einbringen und die europäische Diskussion mitprägen. Auch auf multilateraler Ebene werden im Rahmen der WTO die Themen Handel und Umwelt beziehungsweise Handel und Nachhaltigkeit immer wieder diskutiert, allerdings ohne dass dabei in jüngerer Vergangenheit nennenswerte Fortschritte erzielt werden konnten. Die WTO befindet sich aktuell in einer schwierigen Phase. Auf der 13. Ministerkonferenz in 2024 konnte bei wichtigen Themen zur sog. WTO- Reform keine Einigung erzielt werden. Hauptgrund dafür waren Interessengegensätze, u.a. innerhalb des globalen Südens sowie mit den USA, die eine Einigung bei Agrar und Fischereiabkommen oder bei der Reform der Streitbeilegung verhinderten. Im Rahmen von plurilateralen UmweltInitiativen wird gleichwohl an gemeinsamen (unverbindlichen) Lösungsansätzen (u.a. im Bereich Kreislaufwirtschaft) gearbeitet. Zu den anstehenden Fragen aus dem Komplex „Umwelt und Handel“ möchte BMUKN einen konkreten Beitrag leisten. Eine fundierte rechtswissenschaftliche Analyse der in diesem Zusammenhang aufgeworfenen Fragestellungen ist hierfür eine unabdingbare Voraussetzung. Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) sind nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung (vgl. § 2 Abs. 3 Nr. 1 RDG). Leistungsumfang Die Leistung dient der Unterstützung des BMUKN im Rahmen seiner Ressortzuständigkeit. Für alle Arbeitsschritte hat die/der Auftragnehmer*in (AN) eine enge Abstimmung mit dem BMUKN als Auftraggeberin (AG‘in) vorzusehen. Für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist eine Projektleitung als ständige Ansprechperson und eine Vertretung zu benennen. Im Einzelnen sind auf Abruf aus der Ramenvereinbarung folgende Leistungen zu erbringen: 1. Erarbeitung von rechtswissenschaftlichen Analysen und Hintergrundpapieren zu Fragen des Wirtschaftsvölkerrechts (Recht der WTO) sowie damit zusammenhängend des internationalen und europäischen Umweltrechts, institutionellen Europarechts und allgemeinen Völkerrechts (insb. Völkervertragsrecht). (ca. 20% des geschätzen Umfangs) 2. Rechtswissenschaftliche Unterstützung bei der Erarbeitung von Positionspapieren und Stellungnahmen zur Ausgestaltung von Freihandelsabkommen und anderen handelspolitischen Instrumenten sowie zu einer möglichen Reform der WTO. (ca. 30% des geschätzten Umfangs) 3. Evaluierung von Vorschlägen der Europäischen Kommission sowie anderer Mitgliedstaaten sowohl zu Freihandelsabkommen als auch zu anderen handelspolitischen Instrumenten. (ca. 30% des geschätzten Umfangs) 4. (Völker)Rechtliche Unterstützung bei der Erarbeitung von Positionen und Verhandlungspaketen der EU (ca. 10% des geschätzten Umfangs) 5. Optional: Vorbereitung und Teilnahme an max. 3 eintägigen Expertenrunden/ Workshops, davon möglicherweise einer in Brüssel (dann vsl. in Räumlichkeiten der StÄV), die restlichen in Räumlichkeiten des BMUKN in Berlin (10%) Die Durchführung des Vorhabens erfordert die kurzfristige Erstellung von Papieren und die ad-hoc-Prüfung von Rechtsfragen, je nachdem, welche Vorschläge auf Ebene der EU oder WTO gerade diskutiert werden und an politischer Brisanz gewinnen. Zu den möglichen Themenfeldern gehören u.a.: > Analysen insb. von Nachhaltigkeitsstandards und -mechanismen in Freihandelsabkommen der EU, um in Hinblick auf noch zu verhandelnde Abkommen passgenaue Handlungsoptionen zu identifizieren und zu bewerten. Auf dieser Grundlage könnten Optionen erarbeitet werden, mit denen sog. „Trade-and-Sustainable-Development“-Kapitel (TSD), ausgerichtet auf den jeweiligen Handelspartner, erweitert und verstärkt werden können. Auch Vorschläge anderer Mitgliedstaaten (zB die Gewährung von Zollerleichterungen von der Einhaltung bestimmter Umweltstandards abhängig zu machen) müssen ggf. auf ihre Umsetzbarkeit und Vereinbarkeit mit dem WTO-Recht analysiert werden. > Ebenfalls könnte ein Bedarf an einer rechtswissenschaftlichen Analyse der Diskussionen, die auf WTO-Ebene geführt werden, bestehen (z.B. hinsichtlich der Subventionierung fossiler Brennstoffe, der Gewährung von Zollerleichterungen von „grünen Waren und Dienstleistungen“ oder der Erweiterung der Ausnahmeregelungen von Art. XX GATT). > Zudem können weitere Rechtsfragen im Zusammenhang mit Handel, z.B. zur Lieferkettenthematik, multilateralen Handelsabkommen oder Investitionsschutzabkommen adressiert werden. Es wird erwartet, dass der/die AN bei Bedarf qualifizierte rechtswissenschaftliche Unterstützung für die Auftraggeberin (AG‘in) gewährleistet. Die Bereitschaft zu Reisen an den jeweiligen Veranstaltungsort ist erforderlich. Je nach Adressat sind die Stellungnahmen, Analysen oder Positionspapiere in englischer oder deutscher Sprache zu verfassen. Die Erarbeitung und Analyse erfolgen jeweils im Hinblick auf die umweltpolitischen Interessen der AG‘in.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für diese Meldung fehlen Hauptgegenstand oder Bundesland, deshalb gibt es kein Marktumfeld.

Preise und WettbewerbPremium

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ea29b4c6-c0c8-4ab2-bab2-254db2fca531.