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offenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Schlussabrechnungen und weitere Unterstützung Corona-Wirtschaftshilfen

Bezirksregierung Köln · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2026-111veröffentlicht 01.11.2026Dienstleistungen · Offenes Verfahren

Angebotsfristin 28 Tagen · Fragen bis 19.11.2026, 23:59 Uhr

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
11 Monate01.02.2027 – 31.12.2027, bis zu 1 Verlängerung
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Köln50667, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.nrw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (10 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 03.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 2 Tagen
  2. Heute
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Bezirksregierung Köln
    in 16 Tagen
  4. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.nrw.de
    in 28 Tagen
  5. Bindefrist endet
    59 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 3 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    in 3 Monaten

Beschreibung

Gegenstand und Ziel des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Erbringung verschiedenartiger Leistungen des Auftragnehmers zur Unterstützung des Auftraggebers und insbesondere dessen Bezirksregierungen bei (1) der Prüfung, Bearbeitung und Bescheidung von Anträgen bzw. Schluss- und Endabrechnungen auf Wirtschaftshilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sowie (2) allen weiteren Aufgaben des Auftraggebers und insbesondere der Bezirksregierungen, die im Rahmen der Administration und Abwicklung der coronabedingten Wirtschaftshilfeprogramme entstehen. Nachfolgend sind insofern unter Ziffer IV. dieser Leistungsbeschreibung die typischen Aufgaben und Leistungen des Auftragnehmers dargestellt, die den Kern der Unterstützungsleistungen des Auftragsnehmers ausmachen werden, auf die jedoch die Leistungen des Auftragnehmers bei Abruf der Leistungen nicht beschränkt sind, es sei denn, der Auftraggeber hat eine Beschränkung auf bestimmte Leistungen im Einzelabruf vorgesehen (vgl. insofern auch Ziffern 1 und 4 des Rahmenvereinbarungstextes sowie Anlage 1.2 zur Rahmenvereinbarung). Der Auftraggeber hat aktuell seine fünf Bezirksregierungen als Bewilligungsbehörde mit der Verwaltung und Abwicklung der Corona-Wirtschaftshilfen sowie der NRW-Soforthilfe 2020 (gemeinsam auch als "coronabedingte Wirtschaftshilfen-Programme") beauftragt. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen sowohl für den Auftraggeber und insbesondere die jeweils zuständige Bezirksregierung des Landes Nordrhein-Westfalens als aktuelle Bewilligungsbehörden - im vorliegenden Los 1 primär für die Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster -, als auch ggf. andere vom Auftraggeber benannte Dritte. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Rahmen der Leistungserbringung mit allen vom Auftraggeber benannten Behörden und sonstigen Dritten zusammenzuarbeiten, die Aufgaben und Leistungen im Zusammenhang mit coronabedingten Wirtschaftshilfen-Programmen erbringen, wenn und soweit der Auftraggeber dies vom Auftragnehmer verlangt. Dies gilt insbesondere für (1) vom Auftraggeber bestimmte juristische Berater, (2) ggf. weitere für die bisherigen Bewilligungsarbeiten aus der bisherigen Antragsphase noch tätige Dienstleister des Auftraggebers bzw. der Bezirksregierungen oder der Bundesrepublik Deutschland ("Bund") und (3) dem bzw. den Dienstleistern, die ggf. im Rahmen eines losübergreifenden Projektmanagements und Prüfung eingesetzt werden.

Gegenstand nach CPV

  • 75130000Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
  • 75100000Dienstleistungen der Verwaltung
  • 75131000Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los1 für die für die Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster

Die Unterstützungsleistungen betreffen insbesondere aber nicht ausschließlich: - die Prüfung und Bearbeitung von Schlussabrechnungen sowie die abschließende Bescheidung der gestellten Anträge (Die Bearbeitung der Endabrechnungen ist zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens im Grundsatz abgeschlossen, so dass nur noch mit sehr geringen Fallzahlen für die Bearbeitung im Rahmen der hier vorliegenden Rahmenvereinbarung auszugehen ist.); - die Prüfung und ggf. Bescheidung von Anträgen im neuen Rückmeldeverfahren in Bezug auf die NRW-Soforthilfen 2020 und deren Abwicklung. Zusätzlich zu den vorstehend herausgehobenen Leistungen ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine Reihe an weiteren Aufgaben und Leistungen im Zusammenhang mit der Prüfung, Bearbeitung und Bescheidung von Anträgen auf Corona-Wirtschaftshilfen oder NRW-Soforthilfen 2020, Schluss- bzw. Endabrechnungen und Rückmeldungen dieser Programme sowie dem Rückforderungsmanagement zu leisten. Nachfolgend sind die typischen Aufgaben und Leistungen des Auftragnehmers zur Unterstützung des Auftraggebers und insbesondere der jeweils zuständigen Bezirksregierung dargestellt, die den Kern der Unterstützungsleistungen des Auftragsnehmers ausmachen werden, auf die jedoch die Leistungen des Auftragnehmers bei Abruf nicht beschränkt sind, es sei denn, der Auftraggeber hat eine Beschränkung auf bestimmte Leistungen im Einzelabruf vorgesehen (vgl. insofern auch Ziffern 1 und 4 des Rahmenvereinbarungstextes sowie Anlage 1.2 zur Rahmenvereinbarung).

11 Monate–
2
Los 2 für die Bezirksregierungen Detmold und Köln

Die Unterstützungsleistungen betreffen insbesondere aber nicht ausschließlich: - die Prüfung und Bearbeitung von Schlussabrechnungen sowie die abschließende Bescheidung der gestellten Anträge (Die Bearbeitung der Endabrechnungen ist zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens im Grundsatz abgeschlossen, so dass nur noch mit sehr geringen Fallzahlen für die Bearbeitung im Rahmen der hier vorliegenden Rahmenvereinbarung auszugehen ist.); - die Prüfung und ggf. Bescheidung von Anträgen im neuen Rückmeldeverfahren in Bezug auf die NRW-Soforthilfen 2020 und deren Abwicklung. Zusätzlich zu den vorstehend herausgehobenen Leistungen ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine Reihe an weiteren Aufgaben und Leistungen im Zusammenhang mit der Prüfung, Bearbeitung und Bescheidung von Anträgen auf Corona-Wirtschaftshilfen oder NRW-Soforthilfen 2020, Schluss- bzw. Endabrechnungen und Rückmeldungen dieser Programme sowie dem Rückforderungsmanagement zu leisten. Nachfolgend sind die typischen Aufgaben und Leistungen des Auftragnehmers zur Unterstützung des Auftraggebers und insbesondere der jeweils zuständigen Bezirksregierung dargestellt, die den Kern der Unterstützungsleistungen des Auftragsnehmers ausmachen werden, auf die jedoch die Leistungen des Auftragnehmers bei Abruf nicht beschränkt sind, es sei denn, der Auftraggeber hat eine Beschränkung auf bestimmte Leistungen im Einzelabruf vorgesehen (vgl. insofern auch Ziffern 1 und 4 des Rahmenvereinbarungstextes sowie Anlage 1.2 zur Rahmenvereinbarung).

11 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Eignung10 von 10 angegeben

Anteil der Unterauftragsvergabe
Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Das Angebot einer Bietergemeinschaft muss das Formular 531 EU (Bietergemeinschaftserklärung) enthalten. Dieses ist - sofern einschlägig - vollständig auszufüllen und einzu-reichen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Von jedem Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft, Drittunternehmen (Eignungsleiher) oder benannter Unterauftragnehmer an dem Angebot teilnimmt, ist das Formular 521 EU auszufüllen und … ganz lesenEigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Von jedem Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft, Drittunternehmen (Eignungsleiher) oder benannter Unterauftragnehmer an dem Angebot teilnimmt, ist das Formular 521 EU auszufüllen und einzureichen. Sofern vorgesehene Unterauftragnehmer erst zu einem späteren Zeitpunkt namentlich benannt werden, ist das Formular 521 EU für diese Unterauftragnehmer durch den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber unverzüglich nachzureichen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Das Formular 523 EU ist von jedem Bieter und jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vollständig auszufüllen und einzureichen.
Anteil der Unterauftragsvergabe
Erklärung Eignungsleihe (Formulare 534a EU und 534b EU) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bedient sich der Bieter zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit eines oder mehrerer Drittunternehmen (Eignungsleiher) (vgl. Ziffer 7.7.3), ist mit dem Angebot vom Bieter das … ganz lesenErklärung Eignungsleihe (Formulare 534a EU und 534b EU) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bedient sich der Bieter zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit eines oder mehrerer Drittunternehmen (Eignungsleiher) (vgl. Ziffer 7.7.3), ist mit dem Angebot vom Bieter das Formular 534a EU entsprechend vollständig auszufüllen und einzureichen. Die in dem Formular enthaltene Verpflichtungserklärung ist von jedem Drittunternehmen (Eignungsleiher) abzugeben, dessen Kapazitäten sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung bedient; d.h. das Formular ist für jeden Drittunternehmer (Eignungsleiher) gesondert einzureichen. Bedient sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit eines oder mehrerer Drittunternehmen (Eignungsleiher) (vgl. Ziffer 7.7.3), ist mit dem Angebot vom Bieter das Formular 534b EU entsprechend vollständig auszufüllen und einzureichen. Die in dem Formular enthaltene Verpflichtungserklärung ist von jedem Drittunternehmen (Eignungsleiher) abzugeben, dessen Kapazitäten sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung bedient; d.h. das Formular ist für jeden Drittunternehmer (Eignungsleiher) gesondert einzureichen.
Anteil der Unterauftragsvergabe
Erklärung Unteraufträge (Formulare 533a EU und 533b EU) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Beabsichtigt der Bieter, bestimmte Leistungen nach der Rahmenvereinbarung durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen, muss das Formular 533a EU vollständig ausgefüllt und mit dem Angebot eingereicht … ganz lesenErklärung Unteraufträge (Formulare 533a EU und 533b EU) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Beabsichtigt der Bieter, bestimmte Leistungen nach der Rahmenvereinbarung durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen, muss das Formular 533a EU vollständig ausgefüllt und mit dem Angebot eingereicht werden. Sofern für bestimmte Auftragsteile der Einsatz von Unterauftragnehmern zwar beabsichtigt ist, diese aber noch nicht namentlich feststehen, können Firmennamen und Sitz des Unterauftragnehmers im Formular 533a EU offenbleiben. Hat ein Bieter für den Nachweis seiner beruflichen Leistungsfähigkeit wie Beschäftigtenzahlen oder die einschlägige berufliche Erfahrung Drittunternehmen (Eignungsleiher) benannt, sind diese Drittunternehmen (Eignungsleiher) zugleich auch für diejenigen Leistungsanteile als Unterauftragnehmer zu benennen, für welche diese Kapazitäten benötigt werden und im Formular 533a EU einzusetzen. Für solche Drittunternehmen (Eignungsleiher) ist dann das Formular 533a EU auch hinsichtlich des Firmennamens und der Anschrift bereits mit dem Angebot vollständig auszufüllen und einzureichen. Der Auftraggeber wird den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter dazu auffordern, den Firmennamen und die Anschrift von einzusetzende Unterauftragnehmern in dem Formular 533b EU nachzureichen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Durchschnittliche Beschäftigtenzahlen (Formular B) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Von jedem Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Drittunternehmen (Eignungsleiher), auf dessen technische und berufliche Eignung sich der Bieter beruft, an dem Angebot teilnimmt … ganz lesenDurchschnittliche Beschäftigtenzahlen (Formular B) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Von jedem Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Drittunternehmen (Eignungsleiher), auf dessen technische und berufliche Eignung sich der Bieter beruft, an dem Angebot teilnimmt, ist mittels Formular B die durchschnittliche jährliche Anzahl seiner Mitarbeiter (Beschäftigte und Führungskräfte) der letzten drei Jahre (2023, 2024, 2025) anzugeben. Mindestanforderung In den letzten drei Jahren (2023, 2024, 2025) muss die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (Beschäftigte und Führungskräfte zusammen) jährlich jeweils mindestens - 198 Personen für Los 1 und - 182 Personen für Los 2 - Vollzeitäquivalent - betragen haben. Bezieht sich das Angebot des Bieters auf beide Lose, müssen die Mindestanforderungen summiert (gesamt 380 Personen Vollzeitäquivalent) erfüllt sein, damit der Bieter als geeignet gilt, beide Lose auszuführen. Die Anzahl der Mitarbeiter der Mitglieder einer Bietergemeinschaft wird kumuliert berücksichtigt. Der Bieter kann sich auch auf Mitarbeiterzahlen von nicht auszuschließenden Drittunternehmen (Eignungsleiher) berufen, derer er sich zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bedient (Eignungsleihe).
Allgemeiner Jahresumsatz
Umsätze (Formular U) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Von jedem Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Drittunternehmen (Eignungsleiher), auf dessen wirtschaftliche und finanzielle Eignung sich der Bieter beruft, an dem Angebot teilnimmt, ist mittels Formular U … ganz lesenUmsätze (Formular U) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Von jedem Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Drittunternehmen (Eignungsleiher), auf dessen wirtschaftliche und finanzielle Eignung sich der Bieter beruft, an dem Angebot teilnimmt, ist mittels Formular U eine Erklärung über den Gesamtumsatz seines Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren abzugeben. Alle Beträge sind in EUR und netto anzugeben. Mindestanforderung: Der Bieter muss nachweisen, dass sein netto Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens EUR 19.000.000 netto für Los 1 und EUR 20.000.000 netto für Los 2 pro Geschäftsjahr betragen hat. Bezieht sich das Angebot des Bieters auf beide Lose, müssen die Mindestanforderungen summiert (gesamt EUR 39.000.000 netto) erfüllt sein, damit der Bieter als geeignet gilt, beide Lose auszuführen. Die Umsätze der Mitglieder einer Bietergemeinschaft werden jeweils kumuliert berücksichtigt. Der Bieter kann sich zum Nachweis der vorgenannten Mindestumsätze auch auf die Umsätze von ordnungsgemäß benannten und nicht auszuschließenden Drittunternehmen (Eignungsleiher) berufen, derer sich der Bieter zum Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bedient (Eignungsleihe).
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenzprojekte (Formular R-SAR) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzprojekt - Bearbeitung von Schlussabrechnungen im Bereich der ÜBH bzw. November- und Dezemberhilfen - Formular R-SAR Um als Referenzprojekt berücksichtigt werden zu können, ist ein Projekt durch vollständiges Ausfül … ganz lesenReferenzprojekte (Formular R-SAR) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzprojekt - Bearbeitung von Schlussabrechnungen im Bereich der ÜBH bzw. November- und Dezemberhilfen - Formular R-SAR Um als Referenzprojekt berücksichtigt werden zu können, ist ein Projekt durch vollständiges Ausfüllen des entsprechenden Formulars R-SAR zu beschreiben. Bei allen Referenzen ist der jeweilige Auftraggeber, der Leistungszeitraum (Beginn und Ende unter Angabe von Monat und Jahr), anzugeben sowie die weiteren in den folgenden Referenzbeschreibungen geforderten Angaben zu machen. Außerdem ist ein Ansprechpartner beim jeweiligen Auftraggeber (Organisationseinheit oder Person) zu benennen. Für jede Referenz ist jeweils ein neues Formular auszufüllen. Gibt der Bieter Angebote auf beide Lose ab, so kann dieselbe Referenz für beide Lose benannt werden. Sie muss dann jedoch für jedes Los separat eingereicht werden. Die nachfolgenden für die Referenzen genannten Mindestanforderungen sind sämtlich zwingend zu erfüllen. Referenzprojekte - Bearbeitung von Schlussabrechnungen im Bereich der ÜBHs bzw. November- und Dezemberhilfen - Formular R-SAR Vorlage eines Referenzprojekts aus den letzten drei Jahren (Oktober 2023 bis Oktober 2026), dessen Auftragsgegenstand in der Bearbeitung von Schlussabrechnungen bestand. Das einzureichende Referenzprojekt muss die folgenden Anforderungen kumulativ erfüllen: - Die sog. Schlussabrechnungen in Bezug auf Anträge auf Überbrückungshilfen (ÜBH I, II, III, III Plus und IV) sowie November- und Dezemberhilfen dienen der Überprüfung der Rechtmäßigkeit und Höhe der in den vorgenannten Programmen der pandemiebedingten-Hilfen vorläufig ausgezahlten Mittel und waren von den jeweiligen Antragstellern und deren sog. prüfende Dritte über eine speziell hierfür vorgesehene, bundesweite IT-Verfahrensplattform unter Angabe bestimmter Informationen einzureichen ("Schlussabrechnungen"). Die Einreichung der Schlussabrechnungen erfolgt auf Paketbasis - d.h. hatte ein Antragsteller Hilfen in mehreren Programmen erhalten, waren die Schlussabrechnungen für diese Anträge in zwei Paketen (Paket 1: Überbrückungshilfe I-III sowie November- und Dezemberhilfe und Paket 2: Überbrückungshilfe III Plus und IV) konsolidiert einzureichen; - Unter "Bearbeitung von Schlussabrechnungen" ist für die Zwecke der Referenz zu verstehen, dass der Bieter (bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft oder ein eignungsleihender Unterauftragnehmer) als Auftragnehmer für eine Bewilligungsstelle in Deutschland Prüfungsleistungen in Bezug auf Schlussabrechnungen im Hinblick auf das Vorliegen der Antragsberechtigung und/oder die Förderhöhe des jeweils Antragstellenden vorgenommen hat; - Weiterhin muss der Bieter (bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft oder ein eignungsleihender Unterauftragnehmer) im Rahmen des als Referenz eingereichten Auftrags und der Bearbeitung der Schlussabrechnungen mit von ihm eingesetzten Personal direkt in der bundesweit einheitlich zur Verfügung gestellten IT-Verfahrensplattform gearbeitet haben und dadurch über vertiefte Kenntnisse im Umgang mit dieser verfügen; - Weiterhin muss der Bieter (bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft oder ein eignungsleihender Unterauftragnehmer) im Rahmen des als Referenz eingereichten Auftrags die Bearbeitung der Schlussabrechnungen in verschiedenen von der IT-Verfahrensplattform oder der jeweiligen Bewilligungsstelle eingruppierten Rollen - grün, gelb, rot - vorgenommen haben; - Die Bearbeitung von Schlussabrechnungen (wie vorstehenden beschrieben) muss sich auf mindestens 2.500 Pakete von Schlussabrechnungen bezogen haben. Zur Einreichung des geforderten Referenzprojektes ist das Formular R-SAR zu nutzen und sind die dort geforderten Angaben vollständig zu machen und das Formular vollständig auszufüllen und einzureichen. Klarstellend sei darauf hingewiesen, dass Projekte, welche die Beratung oder Unterstützung (potenzieller) Empfänger von Überbrückungshilfen bzw. sonstiger Corona-Wirt …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2027
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
bis zu 1-mal: 1.1 Die Vertragslaufzeit dieser Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlag auf das Angebot des Auftragnehmers. Die Laufzeit von Einzelabrufen beginnt mit Zugang des jeweiligen Einzelabrufs beim Auftragnehmer oder an dem vom Auftraggeber im Einzelabruf konkret bestimmten Zeitpunkt. 1.2 Di … ganz lesenbis zu 1-mal: 1.1 Die Vertragslaufzeit dieser Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlag auf das Angebot des Auftragnehmers. Die Laufzeit von Einzelabrufen beginnt mit Zugang des jeweiligen Einzelabrufs beim Auftragnehmer oder an dem vom Auftraggeber im Einzelabruf konkret bestimmten Zeitpunkt. 1.2 Die Vertragslaufzeit dieser Rahmenvereinbarung endet, ohne dass es einer Kündigung Bedarf, spätestens am 31.12.2027. Das Ende der Laufzeit der Einzelabrufe ist in den jeweiligen Einzelabrufen geregelt. 1.3 Der Auftraggeber hat das Recht, durch Erklärung in Textform gegenüber dem Auftragnehmer die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung um ein weiteres Jahr - d.h. bis zum 31.12.2028 - zu verlängern. Der Auftraggeber hat von diesem Recht spätestens bis zum 15.11.2027 (Absendung der Erklärung durch den Auftraggeber) Gebrauch zu machen. 1.4 Auch dann, wenn die vorstehend bestimmten Vertragslaufzeiten noch nicht erreicht sind, enden die Rahmenvereinbarung und/oder etwaige auf dieser Grundlage erfolgte Einzelabrufe mit Erreichen der Vergütungsobergrenze wie in Ziffer 8.8 unten definiert.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.nrw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
59 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: -
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf d … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS7YDCDYH25ZZV3# Das Angebot ist auf der Grundlage der bereitgestellten Vergabeunterlagen sowie den Vorgaben der europaweiten Bekanntmachung zu erstellen. Die hierzu vorgesehenen Formulare müssen vom Bieter benutzt sowie vollständig ausgefüllt und eingereicht werden. Ein vol … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXS7YDCDYH25ZZV3# Das Angebot ist auf der Grundlage der bereitgestellten Vergabeunterlagen sowie den Vorgaben der europaweiten Bekanntmachung zu erstellen. Die hierzu vorgesehenen Formulare müssen vom Bieter benutzt sowie vollständig ausgefüllt und eingereicht werden. Ein vollständiges Angebot besteht aus den im Formular 325 EU aufgelisteten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen. Für die Erstellung des Angebots ist grundsätzlich die letzte Version der jeweiligen vom AG zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden. Es sind zwingend alle Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sowie Formulare - sofern zutreffend - abzugeben. Fehlende Formulare, Unterlagen, Erklärungen und Nachweise können zum Ausschluss des Angebotes aus dem Vergabeverfahren führen. Soweit Bescheinigungen verlangt werden, haben ausländische Unternehmen (Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, Drittunternehmen/Unterauftragnehmer) eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die seitens des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft einzureichenden bzw. abzugebenden Formulare und Erklärungen von dem hierzu von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich (vgl. Formular 531 EU) bevollmächtigten Vertreter abzugeben. Mit Ausnahme des Angebotsschreibens sind alle mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen separat für jedes Los jeweils vollständig einzureichen. Das Angebot muss das Formular 324 EU - Angebotsschreiben enthalten. Dieses ist vollständig auszufüllen und einzureichen. Jeder Bieter reicht insgesamt genau ein Angebotsschreiben ein, d.h. auch dann, wenn er jeweils ein Angebot auf eines der beiden Lose abgibt. Im Angebotsschreiben ist anzugeben, auf welche Lose der Bieter ein Angebot abgibt. Reicht ein Bieter Angebote für beide Lose - Los 1 und Los 2 - ein, so hat er im Angebotsschreiben eine sog. Prioritätenerklärung abzugeben, in der er erklärt, auf welches Angebot er prioritär den Zuschlag erhalten möchte für den Fall, dass er aufgrund der Zuschlagslimitierung (siehe Ziffer 2. der Bewerbungsbedingungen) nicht den Zuschlag in beiden angebotenen erhalten kann. Trotz Priorisierung kann nach den Regelungen der Zuschlagslimitierung der Zuschlag auf beide Angebote erteilt werden (siehe für die entsprechende Ausnahmemöglichkeit Ziffer 2. der Bewerbungsbedingungen).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Bezirksregierung Köln
Art
Obere, mittlere und untere Landesbehörde, Allgemeine öffentliche Verwaltung
Anschrift
Zeughausstr. 2-8, 50667 Köln
Website
brk.nrw.de
Kontakt
zentrale.vergabestelle@brk.nrw.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 751 (Dienstleistungen der Verwaltung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

10vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (27 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f1e04344-96a9-4deb-890c-6974b9cef256.