Wartung, Pflege und Support sowie Weiterentwicklung für die Software Online-Terminvereinbarung OTV
Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung · Wiesbaden, Hessen
Aktenzeichen VG-3000-2025-0110veröffentlicht 26.11.2025DienstleistungenNichtoffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 450 Tsd. €
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 31.03.2026 – 30.03.2028
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Wiesbaden.
- Wartungleistungen von Server- und Storagesystemen sowie SwitchenLand Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung · WiesbadenFrist 09.11.2026
Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 450 Tsd. €
- Laufzeit
- 2 Jahre31.03.2026 – 30.03.2028, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabe.hessen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.
Es wird nicht verhandelt.
Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (46 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (149 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 11 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 10 Monaten
- Vertragsbeginnvor 7 MonatenLaufzeit bis 30.03.2028
- Heute
Beschreibung
Beschaffung von Wartung, Pflege und Support sowie Weiterentwicklung für die Software Online-Terminvereinbarung OTV
Beschreibung des Loses
Seit 2022 hat das Land Hessen eine Softwarelösung zur Online-Terminvereinbarung im Einsatz, die das Buchen von Behördenterminen bei den Justizeinrichtungen der hessischen Justiz auf digitalem Weg ermöglicht. Die Softwarelösung wird im Folgenden mit OTV abgekürzt.
Beteiligte in dem Verfahren sind die IT-Stelle der hessischen Justiz in der Rolle als Verfahrensleitung und Fachadministration sowie die HZD, verantwortlich für den technischen Betrieb und die Systemadministration. Die Softwarelösung wurde im Auftrag des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen von der Firma publicplan unter dem Namen Online - Terminbuchung (OTB) erstellt. Das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen hat einer Nachnutzung des Verfahrens in der Justizverwaltung des Landes Hessens zugestimmt.
Die Ausschreibung hat die Wartung, Pflege und Support sowie die Weiterentwicklung der Softwarelösung OTV zum Gegenstand.
Leistungen im Rahmen der Wartung, Pflege und Support Im Rahmen der Wartung sind alle Tätigkeiten zur Sicherung der Stabilität und sicheren Betreibbarkeit der Software zu verstehen. Dazu zählen Sicherheitsupdates oder Anpassungen an geänderte (neuere) Versionen der Betriebs- und Datenbanksysteme sowie die Anpassung an aktuelle Browserversionen und gängige Endgeräte.
Unter Pflege fällt die Behebung von Fehlern, die durch den Auftraggeber gemeldet werden und nicht unter die Kategorie "Weiterentwicklung" fallen.
Die Leistungen für die Wartung, Pflege und Support sollen folgende Tätigkeiten umfassen:
Updates und Sicherheitsmaßnahmen Der Auftragnehmer führt regelmäßige Updates der eingesetzten Software-komponenten, Frameworks und Standardbibliotheken durch und sorgt für ein zeitnahes Liefern von sicherheitsrelevanter Patches gemäß Kapitel 3.1.
Fehlerbehebung Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Analyse und Behebung von Störungen und Mängeln. Die Behebung von Mängeln erfolgt anhand der in Kap. 3.1 beschriebenen Klassifizierung.
Entwicklungs- und Testumgebungen Der Auftragnehmer betreibt interne Entwicklungs- und Testumgebungen sowie eine interne Versionsverwaltung (z. B. GIT), um Quellcodes revisionssicher zu organisieren und Änderungen nachvollziehbar zu dokumentieren.
Dokumentation Sämtliche Entwicklungs- und Wartungsarbeiten sind fortlaufend, nachvollziehbar und prüfbar im Programmcode (Kommentierung, Clean Code) sowie in ergänzenden technischen Dokumentationen zu erfassen. Die Dokumentationen sind in deutscher Sprache zu verfassen und dem Auftraggeber in geeigneter Form bereitzustellen.
Bereitstellung einer installierbaren Version Der Auftragnehmer stellt die OTV als lauffähige und installierbare Version bereit, die vom Auftraggeber eigenständig in der vorgesehenen Hosting Umgebung installiert und betrieben werden kann. Zur Dokumentation gehören Release Notes mit allen Änderungen sowie eine ausführliche Installationsanleitung.
3rd-Level-Support Der Auftragnehmer erbringt im Rahmen des 3rd-Level-Supports die Analyse komplexer Fehlerbilder, die Entwicklung und Bereitstellung von Korrekturen sowie die Abstimmung mit dem HZD-Betriebsteam. Der Auftraggeber stellt für den 3rd-Level-Support eine Servicezeit werktags von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr sicher. Fachliche Unterstützung Der Auftragnehmer beantwortet inhaltliche und fachliche Fragen zur Nutzung und Weiterentwicklung der OTV. Leistungen im Rahmen der Weiterentwicklung Die Leistungen im Bereich der Weiterentwicklung neuer fachlicher Anforderungen umfassen insbesondere:
Bewertung und Konzeption Der Auftragnehmer analysiert neue fachliche Anforderungen, erstellt fachlich-technische Konzepte und legt Lösungsansätze unter Berücksichtigung der bestehenden Architektur sowie geltender Standards vor.
Aufwandsschätzung Der Auftragnehmer erstellt auf Basis der Konzeption belastbare Aufwandsschätzungen, die als Entscheidungsgrundlage für die Beauftragung der Umsetzung dienen. Dabei ist eine Obergrenze für den jeweiligen Entwicklungsschritt anzugeben, um die finanzielle Planbarkeit für den Auftraggeber sicherzustellen.
Umsetzung Nach gesonderter Beauftragung realisiert der Auftragnehmer die abgestimmten Anforderungen in der OTV. Die Umsetzung erfolgt nach den Grundsätzen der sicheren Softwareentwicklung (OWASP) sowie unter Beachtung der einschlägigen Barriere¬freiheits¬standards (BITV HE 2019).
Qualitätssicherung und Test Der Auftragnehmer führt interne Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie Funktionstests durch und stellt dem Auftraggeber die Ergebnisse in geeigneter Form zur Verfügung. Die Abnahme erfolgt durch den Auftraggeber.
Leistungsausschluß Die folgenden Leistungen sind nicht Bestandteil des Vertrages und verbleiben in der Verantwortung des Auftraggebers:
1st- und 2nd-Level-Support Entgegennahme von Störungsmeldungen, erste Fehleranalysen sowie Kommunikation mit Endanwendern.
Installation und Betrieb Einrichtung und Betrieb der Hosting-Umgebung (Server, Datenbanken, Netzwerke, Backups, Monitoring) sowie die Installation neuer Versionen der OTV.
Systemumgebung Konfiguration und Wartung des Betriebssystems, der Webserver- und Datenbankumgebungen.
Nutzersupport außerhalb der OTV Schulungen und Endanwender-Supportleistungen, die nicht unmittelbar die OTV betreffen.
Externe Schnittstellen Anpassung und Wartung von Fremdsystemen, die nicht Bestandteil der OTV sind.
Die detaillierte Beschreibung des Leistungsgegenstandes ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung4 von 4 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Darstellung von mindestens drei geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen. • Art: Wartung, Pflege und Support sowie funktionale Weiterentwicklung einer bestehenden Online Ter … ganz lesenkürzer
Darstellung von mindestens drei geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen. • Art: Wartung, Pflege und Support sowie funktionale Weiterentwicklung einer bestehenden Online Terminvereinbarungssoftware (OTV) auf Basis von PHP und MariaDB. (Mindestanforderung) • Umfang: 200 PT pro Vertragsjahr (Mindestanforderung) (Datei "Referenzen" auf der Vergabeplattform). In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben. Ungeachtet der dargestellten Mindestanforderungen an Art und Umfang hat der Bewerber Anageben zum "Referenzauftraggeber" sowie der "Anzahl der Termine pro Jahr" zu machen, die im Rahmen der Bewerberauswahl (§ 51 VgV) wie folgt bewertet werden: Justizministerium: (Gerichte, Staatsanwaltschaften, Justizministerien oder nachgeordnete Einrichtungen der Justizverwaltung) ja (9 Punkte) nein Bundes- oder Landes-, Kommunalberhörde Ministerien, Ämter und Agenturen auf Bundes- oder Landesebene (z.B. Hessisches Ministerium des Innern und für Sport), Städte, Gemeinden, Landkreise oder deren nachgeordnete Einrichtungen (z. B. Stadt Frankfurt) ja (6 Punkte) nein Freie Wirtschaft / Privatwirt-schaft Private Unternehmen, Organisationen oder Einrichtungen außerhalb der öffentlichen Hand ja (3 Punkte) nein Anzahl der Termine pro Jahr (4 Stufen) Mehr als 50.000 ja (12 Punkte) nein 25.001 - 50.000 Termine pro Jahr ja (9 Punkte) nein 10.001 - 25.000 Termine pro Jahr ja (6 Punkte) nein ≥ 10.001 - Termine pro Jahr ja (3 Punkte) nein Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Referenzen bei dem Referenzauftraggeber vor. Für einen solchen Fall wird die Vergabestelle von dem Bewerber die Benennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail) nachfordern.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe- Begrenzung der Bewerberzahl
- 5 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 31.03.2026
- Vertragsende
- 30.03.2028
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag zweimal automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (max. 48 Monate).
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe.hessen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ge … ganz lesenkürzer
§160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Quellcode Aus sicherheitstechnischen Gründen wird der Quellcode lediglich den Bietern, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt. Ausführungen zur Bewerberauswahl sind Ziffer 5 der Teilnahmewettbewerbsbestimmungen zu entnehmen. … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Quellcode Aus sicherheitstechnischen Gründen wird der Quellcode lediglich den Bietern, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt. Ausführungen zur Bewerberauswahl sind Ziffer 5 der Teilnahmewettbewerbsbestimmungen zu entnehmen. Der Quellcode wird als Teil der Vergabeunterlagen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die jeweiligen Bieter versendet.- Hinweis
Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bewerber zusätzlich di … ganz lesenkürzer
Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bewerber zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). (5) Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Hierzu wird eine Datenschutz- und Vertraulichkeitsvereinbarung geschlossen (Datei "Daten- schutz- und Vertraulichkeitsvereinbarung"). Der Bieter füllt die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichte Vereinbarung an den vorgesehenen Stellen aus (gelb markiert). Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens fünf Bewerber/Bewerbergemeinschaften auszuwählen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die objektiven Kriterien für die Auswahl dieser höchstens fünf geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften sind unten aufgeführt. Die Bewerber reichen die ausgefüllte Datei: "Referenzen" mit ihrem Teilnahmeantrag ein. Darin haben die Bewerber u. a. Fragen zum "Referenzauftraggeber" sowie zur "Anzahl der Termine pro Jahr" zu beantworten, die ihre Leistungsfähigkeit entsprechend den Punkten im Dokument bewerten. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber/Bewerbergemeinschaften unter der Mindestzahl von fünf liegt, wird das Vergabeverfahren fortgeführt. Sofern mehr als fünf Bewerber/Bewerbergemeinschaften geeignet sind, werden die fünf Unternehmen mit der höchsten Punktzahl ausgewählt. Die Punktzahl ergibt sich aus den in den Referenzen gemachten Angaben, nach der genannten Bewertungsmethodik. Bei Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet das Los über den/die als fünften auszuwählende/n Bewerber/Bewerbergemeinschaft. Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf den Preis. Entscheidend ist hier die Gesamtangebotssumme (brutto), die sich aus der entsprechenden Positionen im Preisblatt (Datei: "Preisblatt") ergibt. Werden mehrere Angebote mit dem gleichen Preis abgegeben, entscheidet das Los über den Zuschlag.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Mainzer Straße 29, 65185 Wiesbaden
- Website
- vergabe.hessen.de
- Kontakt
- vergabestelle@
hzd.hessen.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SINC GmbH14 Zuschläge
- SITS Deutschland GmbH10 Zuschläge
- CGI Deutschland Ltd. & Co. KG3 Zuschläge
- KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft3 Zuschläge
- Microsoft Deutschland GmbH3 Zuschläge
- SAP Deutschland SE & Co KG3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 06.01.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e952f8f8-26d3-40df-a55f-aa35ef5e8afa.