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Wartung, Pflege und Support sowie Weiterentwicklung für die Software Online-Terminvereinbarung OTV

Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung · Wiesbaden, Hessen

Aktenzeichen VG-3000-2025-0110veröffentlicht 27.02.2026DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 305 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Wiesbaden.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 16 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
450 Tsd. €
Laufzeit
2 Jahre02.03.2026 – 01.03.2028, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Wiesbaden65185, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (46 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (149 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 01.03.2028
    vor 8 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Beschaffung von Wartung, Pflege und Support sowie Weiterentwicklung für die Software Online-Terminvereinbarung OTV

Beschreibung des Loses

Seit 2022 hat das Land Hessen eine Softwarelösung zur Online-Terminvereinbarung im Einsatz, die das Buchen von Behördenterminen bei den Justizeinrichtungen der hessischen Justiz auf digitalem Weg ermöglicht. Die Softwarelösung wird im Folgenden mit OTV abgekürzt.

Beteiligte in dem Verfahren sind die IT-Stelle der hessischen Justiz in der Rolle als Verfahrensleitung und Fachadministration sowie die HZD, verantwortlich für den technischen Betrieb und die Systemadministration. Die Softwarelösung wurde im Auftrag des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen von der Firma publicplan unter dem Namen Online - Terminbuchung (OTB) erstellt. Das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen hat einer Nachnutzung des Verfahrens in der Justizverwaltung des Landes Hessens zugestimmt.

Die Ausschreibung hat die Wartung, Pflege und Support sowie die Weiterentwicklung der Softwarelösung OTV zum Gegenstand.

Leistungen im Rahmen der Wartung, Pflege und Support Im Rahmen der Wartung sind alle Tätigkeiten zur Sicherung der Stabilität und sicheren Betreibbarkeit der Software zu verstehen. Dazu zählen Sicherheitsupdates oder Anpassungen an geänderte (neuere) Versionen der Betriebs- und Datenbanksysteme sowie die Anpassung an aktuelle Browserversionen und gängige Endgeräte.

Unter Pflege fällt die Behebung von Fehlern, die durch den Auftraggeber gemeldet werden und nicht unter die Kategorie "Weiterentwicklung" fallen.

Die Leistungen für die Wartung, Pflege und Support sollen folgende Tätigkeiten umfassen:

Updates und Sicherheitsmaßnahmen Der Auftragnehmer führt regelmäßige Updates der eingesetzten Software-komponenten, Frameworks und Standardbibliotheken durch und sorgt für ein zeitnahes Liefern von sicherheitsrelevanter Patches gemäß Kapitel 3.1.

Fehlerbehebung Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Analyse und Behebung von Störungen und Mängeln. Die Behebung von Mängeln erfolgt anhand der in Kap. 3.1 beschriebenen Klassifizierung.

Entwicklungs- und Testumgebungen Der Auftragnehmer betreibt interne Entwicklungs- und Testumgebungen sowie eine interne Versionsverwaltung (z. B. GIT), um Quellcodes revisionssicher zu organisieren und Änderungen nachvollziehbar zu dokumentieren.

Dokumentation Sämtliche Entwicklungs- und Wartungsarbeiten sind fortlaufend, nachvollziehbar und prüfbar im Programmcode (Kommentierung, Clean Code) sowie in ergänzenden technischen Dokumentationen zu erfassen. Die Dokumentationen sind in deutscher Sprache zu verfassen und dem Auftraggeber in geeigneter Form bereitzustellen.

Bereitstellung einer installierbaren Version Der Auftragnehmer stellt die OTV als lauffähige und installierbare Version bereit, die vom Auftraggeber eigenständig in der vorgesehenen Hosting Umgebung installiert und betrieben werden kann. Zur Dokumentation gehören Release Notes mit allen Änderungen sowie eine ausführliche Installationsanleitung.

3rd-Level-Support Der Auftragnehmer erbringt im Rahmen des 3rd-Level-Supports die Analyse komplexer Fehlerbilder, die Entwicklung und Bereitstellung von Korrekturen sowie die Abstimmung mit dem HZD-Betriebsteam. Der Auftraggeber stellt für den 3rd-Level-Support eine Servicezeit werktags von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr sicher. Fachliche Unterstützung Der Auftragnehmer beantwortet inhaltliche und fachliche Fragen zur Nutzung und Weiterentwicklung der OTV. Leistungen im Rahmen der Weiterentwicklung Die Leistungen im Bereich der Weiterentwicklung neuer fachlicher Anforderungen umfassen insbesondere:

Bewertung und Konzeption Der Auftragnehmer analysiert neue fachliche Anforderungen, erstellt fachlich-technische Konzepte und legt Lösungsansätze unter Berücksichtigung der bestehenden Architektur sowie geltender Standards vor.

Aufwandsschätzung Der Auftragnehmer erstellt auf Basis der Konzeption belastbare Aufwandsschätzungen, die als Entscheidungsgrundlage für die Beauftragung der Umsetzung dienen. Dabei ist eine Obergrenze für den jeweiligen Entwicklungsschritt anzugeben, um die finanzielle Planbarkeit für den Auftraggeber sicherzustellen.

Umsetzung Nach gesonderter Beauftragung realisiert der Auftragnehmer die abgestimmten Anforderungen in der OTV. Die Umsetzung erfolgt nach den Grundsätzen der sicheren Softwareentwicklung (OWASP) sowie unter Beachtung der einschlägigen Barriere¬freiheits¬standards (BITV HE 2019).

Qualitätssicherung und Test Der Auftragnehmer führt interne Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie Funktionstests durch und stellt dem Auftraggeber die Ergebnisse in geeigneter Form zur Verfügung. Die Abnahme erfolgt durch den Auftraggeber.

Leistungsausschluß Die folgenden Leistungen sind nicht Bestandteil des Vertrages und verbleiben in der Verantwortung des Auftraggebers:

1st- und 2nd-Level-Support Entgegennahme von Störungsmeldungen, erste Fehleranalysen sowie Kommunikation mit Endanwendern.

Installation und Betrieb Einrichtung und Betrieb der Hosting-Umgebung (Server, Datenbanken, Netzwerke, Backups, Monitoring) sowie die Installation neuer Versionen der OTV.

Systemumgebung Konfiguration und Wartung des Betriebssystems, der Webserver- und Datenbankumgebungen.

Nutzersupport außerhalb der OTV Schulungen und Endanwender-Supportleistungen, die nicht unmittelbar die OTV betreffen.

Externe Schnittstellen Anpassung und Wartung von Fremdsystemen, die nicht Bestandteil der OTV sind.

Die detaillierte Beschreibung des Leistungsgegenstandes ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
02.03.2026
Vertragsende
01.03.2028
Verlängerung
bis zu 2-mal: Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag zweimal automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (max. 48 Monate).
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
§160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften gel … ganz lesen§160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Quellcode Aus sicherheitstechnischen Gründen wird der Quellcode lediglich den Bietern, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt. Ausführungen zur Bewerberauswahl sind Ziffer 5 der Teilnahmewettbewerbsbestimmungen zu entnehmen. Der Quellcode wird als Teil der Vergabeunterlagen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die jeweiligen Bieter versendet.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
publicplan GmbH, Düsseldorf1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

223vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (282 Lose mit Angabe)
596.259 €Zuschlagswert im Median
391.526 € – 1,09 Mio. €mittlere Hälfte, 46 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 06.01.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e3229d82-2c35-4a19-9e2b-ad5e86a5c63e.