VP2 - Broadcast-Technik für das MOC im MEDZ
Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts · Stuttgart, Baden-Württemberg
Aktenzeichen EU-I/T 11/2024veröffentlicht 27.09.2024erstmals 27.09.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 3,3 Mio. €
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 13.01.2025 – 31.12.2025
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Baden-Württemberg (146 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 3,3 Mio. €
- Laufzeit
- 1 Jahr13.01.2025 – 31.12.2025
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Stuttgart70190, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichit-vergabe.eu
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 25 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 25 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 24 Monatenan Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 24 Monatennur elektronisch über it-vergabe.eu
- Öffnung der Angebote 12:01 Uhrvor 24 Monaten
- Vertragsbeginnvor 22 MonatenLaufzeit bis 31.12.2025
- Bindefrist endetvor 21 Monaten3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Der Südwestrundfunk (SWR) hat am Standort Baden-Baden ein neues Medienzentrum gebaut mit dem Ziel, eine noch stärkere Vernetzung und Bündelung der Kräfte für neue Programmangebote zu erreichen. Der Neubau wird auch einen 24/7-Bereich beinhalten, in dem die Arbeitsbereiche untergebracht werden, die rund um die Uhr vom gleichen Personalstamm besetzt sein sollen. Hierzu zählt auch das Media Operations Center (MOC), das die zentrale Schaltstelle für alle ein- und ausgehenden Medien-Signale des SWR bildet. Diese werden in der Transformation der Medienproduktion erzeugt, d.h. der Umstellung von der Erzeugung und Verarbeitung von Standard Digital-Signalen (HD-SDI, AES) auf IP-basierte Produktionsprozesse.
In der Planung des Vorhabens wurde entschieden, die geforderten Leistungen auf zwei Vergabepakete aufzuteilen: • „VP1 - Raumausstattung und Leitwarten-Technik für das MOC im MEDZ" • „VP2 - Broadcast-Technik für das MOC im MEDZ" Als ein Teil des Gesamtvorhabens muss im Vergabepaket 1 mit der Raumausstattung und Leitwarten-Technik die für die Zentralisierung erforderliche raumbezogene Ausstattung des neuen MOC-Bereichs erfolgen.
In diesem Vergabepaket 2 müssen die Implementierung der Broadcast-Technik und der Umzug der Arbeitsplätze des in Betrieb befindlichen Playout-Centers (POC) erfolgen. Der Umzug des POC muss im laufenden Betrieb durchgeführt werden. Die Anforderungen an diese Leistungen sind in diesem Vergabeverfahren zur „Broadcast-Technik für das MOC im MEDZ“ beschrieben.
Der Südwestrundfunk als Auftraggeber (AG) will im neuen Medienzentrum für das Media Operations Center (MOC) und das Playout Center (POC) mit der Broadcast-Technik eine Arbeitsumgebung schaffen, die einen standortübergreifenden reibungslosen, effektiven und störungsfreien Betrieb rund um die Uhr ermöglicht.
Mit der „Broadcast-Technik für das Media Operations Center (MOC) im Medienzentrum (MEDZ) in Baden-Baden müssen die im Dokument Verfahrensunterlage Kapitel 1 aufgeführten Ziele erreicht werden. Die Vergabeunterlagen bestehen aus folgenden Dokumenten:
1. Verfahrensunterlagen mit Verfahrensgrundlagen, Ausschreibungsbestimmungen, Zeitplanung sowie Informationen zur Wertung der Angebote.
2a. Vertragsunterlagen - Allgemeiner Teil mit Rahmenbedingungen •Produktvorgaben, Leitfabrikate und Beistellungen •Infrastruktur am Standort Baden-Baden Vertragliche Grundlagen •Preisangaben, Rechnungsstellung, Zahlungsplan, Minderungen und Mehrungen •Schutzrechte •Gewährleistung •Technologieanpassung
Beschreibung der Leistungen •Ablauf der Zahlungsleistungen •Ablauf der Leistungserbringung für •Gateways •Broadcast-Technik und technische Ausstattung POC-Arbeitsplätze •POC •Schulungen •Grundlegende Anforderungen •Qualitative und personelle Anforderungen •Dienstleistungen des Auftragnehmers •Allgemeine Dienstleistungen •Leistungen zur Integration •Unterstützung beim Abnahmeverfahren •Supportdienstleistungen durch Hersteller •Optionale Dienstleistungen
2b.Vertragsunterlagen - Technischer Teil mit Lieferleistungen für Broadcast-Technik •Gateways an den Standorten Baden-Baden, Mainz und Stuttgart •Broadcast-Technik •Technische Ausstattung POC-Arbeitsplätze •Optionale Lieferleistungen Softwarepflege und Support
Tabelle 1 – Übersicht zu den Verfahrens- und Vertragsunterlagen
Die in den „Vertragsunterlagen - Allgemeiner Teil“ und den „Vertragsunterlagen - Technischer Teil) beschriebenen Anforderungen müssen vom Auftragnehmer erfüllt werden.
Der beabsichtigte Beginn der Leistungserbringung ist am 13.01.2025. Der Vertrag endet mit der erfolgreichen Gesamtabnahme und Inbetriebnahme analog zum Kapitel 2.2 der Verfahrensunterlagen beschriebenen Zeitplanung am 31.12.2025 (Ende der Leistungserbringung). Weiter Meilensteine sind im Kapitel 4.2 Ablauf der Leistungserbringung im Dokument Vertragsunterlagen - Allgemeiner Teil beschrieben.
Bedingungen
Zuschlag1 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Beschreibung
Die Bewertung der Eignung findet in einer Kombination von Ausschluss- (A) und Bewertungskriterien (B) statt (vgl. UfAB 2018). Den einzelnen Bewertungskriterien wird eine Gewichtung und daraus folgend eine maximale Bewertungspunktezahl zugeordnet. Es werden nur volle Punktzahlen vergeben. Die Angabe … ganz lesenkürzer
Die Bewertung der Eignung findet in einer Kombination von Ausschluss- (A) und Bewertungskriterien (B) statt (vgl. UfAB 2018). Den einzelnen Bewertungskriterien wird eine Gewichtung und daraus folgend eine maximale Bewertungspunktezahl zugeordnet. Es werden nur volle Punktzahlen vergeben. Die Angaben der Bieter zu den Bewertungskriterien werden in vier Zielerfüllungsgrade eingeteilt und diesen gemäß nachfolgendem Beispiel die entsprechende Punktzahl zugeordnet: - Niedriger Zielerfüllungsgrad = Niedrige Punktzahl (50 Punkte) - Mittlerer Zielerfüllungsgrad = Mittlere Punktzahl (100 Punkte) - Hoher Zielerfüllungsgrad = Hohe Punktzahl (150 Punkte) - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad = Maximalpunktzahl (200 Punkte) Für jedes Bewertungskriterium sind die Bewertungsinhalte an der entsprechenden Stelle aufgeführt. Werden alle A-Kriterien erfüllt, nimmt der Auftraggeber in der nächsten Wertungsstufe eine Überprüfung der Preise vor. Erscheint ein Angebot im Verhältnis zu der, zu erbringenden, Leistung ungewöhnlich niedrig, behält sich der Auftraggeber eine Aufklärung vor. Auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, darf der Zuschlag nicht erteilt werden (gemäß §60 VgV). Danach erfolgt die Wertung aller Angebote hinsichtlich der Leistungspunkte sowie der Preise. Die Gesamtbewertung erfolgt durch die Ermittlung des Leistungs-Preis-Verhältnisses nach der „Einfachen Richtwertmethode“ gemäß UfAB 2018. Hierbei wird das Leistungs-Preis-Verhältnis gebildet. Dabei wird jeweils eine Kennzahl Z für das Leistungs-Preis-Verhältnis ermittelt: 𝑍 = 𝐺𝑒𝑠𝑎𝑚𝑡𝑠𝑢𝑚𝑚𝑒 𝑑𝑒𝑟 𝐿𝑒𝑖𝑠𝑡𝑢𝑛𝑔𝑠𝑝𝑢𝑛𝑘𝑡𝑒 geteilt durch den 𝐴𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡𝑠𝑝𝑟𝑒𝑖𝑠 Das Angebot mit dem besten Leistungs-Preis-Verhältnis erhält den Zuschlag. Sofern die nach der „Einfachen Richtwertmethode“ gebildete Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) verschiedener Angebote absolut identisch ist, erhält das preisgünstigste Angebot den Zuschlag. Die Verteilung der Leistungspunkte wird analog im Dokument Verfahrensunterlage zu Kapitel 4.3.1 und gemäß „Anlage 1.5.1 - Leistungs- und Preisblätter“, Tabellenblatt „Leistungsblatt“ vorgenommen. Im Dokument Verfahrensunterlage in der „Tabelle 6 – Wertung der Leistung nach UfAB 2018“ ist die Wertung der Leistung im Überblick dargestellt, die Bewertung der einzelnen Kriterien ausgeblendet. Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter mindestens 530 Eignungspunkte erreicht.
Eignung11 von 11 angegeben
- Anteil der Unterauftragsvergabe
- Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die im Dokument Verfahrensunterlage unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jed … ganz lesenkürzer
- Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die im Dokument Verfahrensunterlage unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden. - Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die im Dokument Verfahrensunterlage unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. - Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben im Dokument Verfahrensunterlage in Kapitel 3.9.2 vorgelegt werden. - Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ muss vom Bieter sowie für den geplanten Unterauftragnehmer im Dokument Verfahrensunterlage gemäß Kapitel 3.9.2 mit Abgabe des Angebots vorgelegt werden. -Der geforderte Nachweis zu „Russland Sanktionen (Sanktions-VO)“ (Anlage 1.3.5) muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots im Dokument Verfahrensunterlage gemäß Kapitel 3.9.2 vorgelegt werden. - Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 1.4.1b - Haftungserklärung“ vorzulegen. - Der Auftraggeber wird für jeden Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, der /das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 200 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 800 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 530 Eignungspunkte erreicht.- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung (siehe Anlage 1.4.1a) ausgefüllt dem Angebot beizulegen. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist für jeden Unterauftragnehmer die Anlage 1.3.1a (Verpflichtungserklärung Unt … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung (siehe Anlage 1.4.1a) ausgefüllt dem Angebot beizulegen. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist für jeden Unterauftragnehmer die Anlage 1.3.1a (Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer und Eignungsleihe) ausgefüllt beizulegen. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 200 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 800 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 530 Eignungspunkte erreicht.- Eintragung in das Handelsregister
A4.3.3-1 - Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss mit jedem Angebot ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertrag … ganz lesenkürzer
A4.3.3-1 - Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss mit jedem Angebot ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr). In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 200 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 800 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 530 Eignungspunkte erreicht.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
A4.3.4-1 - Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen: • Für Sach- und Personenschäden bis zu 3 Millionen € je Schadensfall. • Für Vermögensschäden bis zu 1 Million € je Schadensfall. • Mindestens 6 Millionen € Jahreshöchstersatzleistung. oder • Einreichung … ganz lesenkürzer
A4.3.4-1 - Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen: • Für Sach- und Personenschäden bis zu 3 Millionen € je Schadensfall. • Für Vermögensschäden bis zu 1 Million € je Schadensfall. • Mindestens 6 Millionen € Jahreshöchstersatzleistung. oder • Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 200 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 800 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 530 Eignungspunkte erreicht.- Finanzkennzahlen
A4.3.4-2 - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerkläru … ganz lesenkürzer
A4.3.4-2 - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre. B4.3.4-2 - Bewertung der durchschnittlichen Eigenkapitalquote des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen, oder anhand der Eigenerklärung. 30 Punkte - Niedriger Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote < 10% 60 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 10% und < 20% 90 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 20% und < 30% 120 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 30% In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 200 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 800 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 530 Eignungspunkte erreicht.- Finanzkennzahlen
A4.3.4-3 - Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate). • Mindestanforderung: Nachwei … ganz lesenkürzer
A4.3.4-3 - Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate). • Mindestanforderung: Nachweis mit mindestens „Mittlerer Bonität“, nicht älter als 6 Monate. • Hinweis: Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank erfüllen diese Anforderung nicht und führen zum Ausschluss des Bieters. B4.3.4-3 - Bewertung des Bonitätsindex aus der o.a. Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel). 20 Punkte - Niedriger Zielerfüllungsgrad: Mittlere Bonität 40 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Gute Bonität 60 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Sehr gute Bonität 80 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Hervorragende Bonität In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 200 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 800 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 530 Eignungspunkte erreicht.- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
A4.3.5-1 - Ein Referenzprojekt 1 für die Implementierung von „Broadcast-Technik“ in vergleichbarer Art, das in den vergangenen drei (3) Jahren abgeschlossen wurde. Verwenden Sie hierzu bitte die „Anlage 1.4.3 - Referenzvorlage (eignungsbezogen)“. B4.3.5-1 - Bewertung des Referenzprojekts 1 für die … ganz lesenkürzer
A4.3.5-1 - Ein Referenzprojekt 1 für die Implementierung von „Broadcast-Technik“ in vergleichbarer Art, das in den vergangenen drei (3) Jahren abgeschlossen wurde. Verwenden Sie hierzu bitte die „Anlage 1.4.3 - Referenzvorlage (eignungsbezogen)“. B4.3.5-1 - Bewertung des Referenzprojekts 1 für die Implementierung von „Broadcast-Technik“ in vergleichbarer Art, das innerhalb der vergangenen drei Jahre abgeschlossen wurde. Die Bewertung des eingereichten Referenzprojekts 1 erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Das Referenzprojekt wird nach dem technischen und gestalterischen Schwierigkeitsgrad der „Broadcast-Technik“ bewertet. Die Bewertung erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung (Zielerfüllungsgrad) nahekommt. 140 Punkte - Niedriger Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in bis zu vier (4) Teilbereichen dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe. 280 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in fünf (5) bis acht (8) Teilbereichen dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe. 420 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in neun (9) bis zwölf (12) Teilbereichen dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe. 560 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in mehr als dreizehn (13) Teilbereichen dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 200 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 800 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 530 Eignungspunkte erreicht.- Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
A4.3.5-2 - Nachweise (Zertifikate) oder Beschreibung zur Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf die Implementierung von Broadcast-Technik. B4.3.5-2 - Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf die Implemen … ganz lesenkürzer
A4.3.5-2 - Nachweise (Zertifikate) oder Beschreibung zur Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf die Implementierung von Broadcast-Technik. B4.3.5-2 - Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf die Implementierung von „Broadcast-Technik“. 60 Punkte - Geringer Zielerfüllungsgrad - QM befriedigend umgesetzt. 120 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad - QM gut ein -und umgesetzt. 180 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad - QM sehr gut ein - und umgesetzt. 240 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad - QM sehr gut ein -und umgesetzt sowie geprüft (Zertifikat) In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 200 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 800 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 530 Eignungspunkte erreicht.- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter mindestens 530 Eignungspunkte erreicht. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 200 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 800 Eignungspunkte erreicht … ganz lesenkürzer
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter mindestens 530 Eignungspunkte erreicht. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 200 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 800 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 530 Eignungspunkte erreicht.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 13.01.2025
- Vertragsende
- 31.12.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Beschreibung der Optionen: Der AN muss für evtl. anfallende zusätzliche Dienstleistungen Tagesätze incl. Spesen angeben. Diese können als Mehrungen abgerechnet werden und fließen nicht in die Gesamt-Auftragssumme mit ein (siehe auch Kapitel 3.2.4). • 1 x Tagessatz Projektleitung Remote – optionale … ganz lesenkürzer
Beschreibung der Optionen: Der AN muss für evtl. anfallende zusätzliche Dienstleistungen Tagesätze incl. Spesen angeben. Diese können als Mehrungen abgerechnet werden und fließen nicht in die Gesamt-Auftragssumme mit ein (siehe auch Kapitel 3.2.4). • 1 x Tagessatz Projektleitung Remote – optionale Dienstleistung • 1 x Tagessatz Projektleitung vor Ort (Baden-Baden, Mainz oder Stuttgart) inklusive Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Reisenebenkosten und Verpflegungsmehraufwand – optionale Dienstleistung • 1 x Tagessatz Fachplaner Remote – optionale Dienstleistung • 1 x Tagessatz Fachplaner vor Ort (Baden-Baden, Mainz oder Stuttgart) inklusive Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Reisenebenkosten und Verpflegungsmehraufwand – optionale Dienstleistung • 1 x Tagessatz Montageleiter Remote – optionale Dienstleistung • 1 x Tagessatz Montageleiter vor Ort (Baden-Baden, Mainz oder Stuttgart) inklusive Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Reisenebenkosten und Verpflegungsmehraufwand – optionale Dienstleistung • 1 x Tagessatz Monteur vor Ort (Baden-Baden, Mainz oder Stuttgart) inklusive Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Reisenebenkosten und Verpflegungsmehraufwand – optionale Dienstleistung Der Bieter muss in der „Anlage 1.5.1 - Leistungs- und Preisblätter“ im Tabellenblatt „Preisblatt VP2 - AT“ den Preis für die optionalen Dienstleistungen angeben (vgl. im Dokument 2a. Vertragsunterlagen - Allgemeiner Teil, optionale Dienstleistungen Kapitel 4.7) Für die Betriebsphase des „MOC im MEDZ“ benötigt der AG für bestimmte Funktionskomponenten Ersatzteile, die vom AN spätestens zur Endabnahme geliefert werden müssen. Diese werden dann vom AG am Leistungsort gelagert. Folgende Funktionskomponenten müssen optional geliefert werden: • 6 x KVM SFPs (Hersteller: Blackbox, Typ: LSP442) → optionale Lieferleistung • 1 x Framecontroller (Hersteller: Evertz; Typ: ev6-FC oder gleichwertig) → optionale Lieferleistung • 2 x FPGA-Module (Hersteller: Evertz; Typ: ev670-X30-HW-V2 oder gleichwertig) → optionale Lieferleistung • 1 x License key to enable 48 SD, HD, 3G or 12 UHD inputs on evVIP-100G (Hersteller: Evertz; Typ: evVIP-FK-48-IP-3G oder gleichwertig) → optionale Lieferleistung • 1 x License key to enable Five outputs at 1080P or Two UHD output (Hersteller: Evertz; Typ: evVIP-FK-5OUT oder gleichwertig) → optionale Lieferleistung Der Bieter muss in der „Anlage 1.5.1 - Leistungs- und Preisblätter“ im Tabellenblatt „Preisblatt VP2 - TT“ den Preis für die oben aufgeführten Positionen für Ersatzteile eintragen (vgl. im Dokument 2b. Vertragsunterlagen - Technischer Teil, optionale Lieferleistungen Kapitel 2.4)- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- it-vergabe.eu
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- 20.11.2024, 12:01 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der im Dokument Verfahrensunterlage in Kapitel 3.5.6 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller • den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkan … ganz lesenkürzer
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der im Dokument Verfahrensunterlage in Kapitel 3.5.6 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller • den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang … ganz lesenkürzer
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter/Bewerber die „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und vorzulegen. 2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Neckarstraße 230, 70190 Stuttgart
- Website
- swr.de
- Kontakt
- vergabe-it@
swr.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 322 (Sendegeräte für den Funksprech- oder Funktelegrafieverkehr, Rundfunk oder Fernsehen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Telefónica Germany GmbH & Co. OHG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 30.10.2024 auf 13.11.2024 verschoben
- BekanntmachungFrist 30.10.2024
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 13.11.2024 auf 20.11.2024 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4b13209d-17af-4f38-be7d-4b1da28384f8.