Lieferung und Installation von audiovisueller Medientechnik
Eberhard Karls Universität Tübingen · Tübingen, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 639_2026_UKT_MTveröffentlicht 29.10.2026Lieferleistungen · Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 6 Monate01.02.2027 – 30.07.2027
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Tübingen72074, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 03.11.2026Alle in den Kalender
- Veröffentlichungvor 5 Tagen
- Heute
- Fragen bis 23:59 Uhrin 21 Tagenan Eberhard Karls Universität Tübingen
- Angebotsfrist 14:00 Uhrin 27 Tagennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 14:00 Uhrin 27 Tagen
- Bindefrist endetin 3 Monaten60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnin 3 MonatenLaufzeit bis 30.07.2027
Beschreibung
Die Universität Tübingen errichtet am Standort Oberer Schnarrenberg einen Ersatzneubau für die Pathologie und Humangenetik (einschließlich mikrobiologischer Diagnostik und Neuropathologie). Ausgestattet werden ein Hörsaal, drei Kurssäle sowie mehrere Besprechungsräume mit moderner Medien-, Beschallungs- und Videokonferenztechnik, einschließlich einer AVoIP-basierten Signalverteilung und einer LED-Videowand. Der Auftrag umfasst die Werk- und Montageplanung, Lieferung, Installation und Inbetriebnahme der medientechnischen Anlagen inkl. Mediensteuerung, Dozententischanlagen und Displaystelen, sowie Einweisungen und Schulungen über die Systemkomponenten.
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Rangfolge 1Preis des Angebots
- Beschreibung
- Rangfolge nach Preis
Eignung5 von 5 angegeben
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Jahresdurchschnittlich beschäftigte Arbeitskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren
- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Nachweis von mindestens 3 Referenzprojekten, die folgende Bedingungen erfüllen: Die Referenz muss folgende Leistungen beinhaltet haben: Werk- und Montageplanung, Liefe-rung, Installation und Inbetriebnahme von Medientechnik in Hörsälen, Seminar- oder Bespre-chungsräumen (Hochschul-, Klinik-, Forschu … ganz lesenkürzer
Nachweis von mindestens 3 Referenzprojekten, die folgende Bedingungen erfüllen: Die Referenz muss folgende Leistungen beinhaltet haben: Werk- und Montageplanung, Liefe-rung, Installation und Inbetriebnahme von Medientechnik in Hörsälen, Seminar- oder Bespre-chungsräumen (Hochschul-, Klinik-, Forschungs-, Bildungs- oder vergleichbares Umfeld). Die Auftragssumme jedes Projekts muss mindestens 200.000 Euro (brutto) betragen haben. Die Fertigstellung muss nach dem 01.01.2022 erfolgt sein. Folgende Angaben sind in Bezug auf vergleichbare Referenzprojekte gefordert: - Angabe der Projektbezeichnung; - Angabe des Unternehmens, das Auftragnehmer des Projektes ist; - Angabe des Auftraggebers; - Angabe eines Ansprechpartners beim Auftraggeber (Name, Telefon, E-Mail); - Angaben zum Projekt - Namentliche Nennung des Projektleiters - Ausführungszeitraum inklusive Datum der Abnahme; - Auftragssumme; - Projektumfang. Folgende Mindeststandards werden gefordert: - mindestens eine Referenz mit der medientechnischen Ausstattung eines Hörsaals oder vergleichbaren Saals, inkl. Beschallungsanlage, Großbilddarstellung (LED-Wand oder Projektion) und Mediensteuerung - mindestens 1 Referenz mit netzwerkbasierter AV-Signalverteilung (AVoIP und/oder Dante)- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Jährlicher Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
- Jährlicher spezifischer Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.02.2027
- Vertragsende
- 30.07.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Erforderlich
- Elektronischer Katalog
- Erforderlich
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- 30.11.2026, 14:00 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer F … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PM1S2#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Eberhard Karls Universität Tübingen
- Art
- Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene, Bildung
- Anschrift
- Geschwister-Scholl-Platz, 72074 Tübingen
- Kontakt
- info@
uni-tuebingen.de
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Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1fe60544-9d47-4e5b-b292-9033cbaba7e7.