Zum Inhalt
Menü
offenEU-weitLieferleistungen

Lieferung und Installation von audiovisueller Medientechnik

Eberhard Karls Universität Tübingen · Tübingen, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 639_2026_UKT_MTveröffentlicht 29.10.2026Lieferleistungen · Offenes Verfahren

Angebotsfristin 27 Tagen · Fragen bis 24.11.2026, 23:59 Uhr

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
6 Monate01.02.2027 – 30.07.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Tübingen72074, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 03.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 5 Tagen
  2. Heute
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Eberhard Karls Universität Tübingen
    in 21 Tagen
  4. Angebotsfrist 14:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    in 27 Tagen
  5. Öffnung der Angebote 14:00 Uhr
    in 27 Tagen
  6. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 3 Monaten
  7. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.07.2027
    in 3 Monaten

Beschreibung

Die Universität Tübingen errichtet am Standort Oberer Schnarrenberg einen Ersatzneubau für die Pathologie und Humangenetik (einschließlich mikrobiologischer Diagnostik und Neuropathologie). Ausgestattet werden ein Hörsaal, drei Kurssäle sowie mehrere Besprechungsräume mit moderner Medien-, Beschallungs- und Videokonferenztechnik, einschließlich einer AVoIP-basierten Signalverteilung und einer LED-Videowand. Der Auftrag umfasst die Werk- und Montageplanung, Lieferung, Installation und Inbetriebnahme der medientechnischen Anlagen inkl. Mediensteuerung, Dozententischanlagen und Displaystelen, sowie Einweisungen und Schulungen über die Systemkomponenten.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Rangfolge 1Preis des Angebots
Beschreibung
Rangfolge nach Preis

Eignung5 von 5 angegeben

Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Jahresdurchschnittlich beschäftigte Arbeitskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Nachweis von mindestens 3 Referenzprojekten, die folgende Bedingungen erfüllen: Die Referenz muss folgende Leistungen beinhaltet haben: Werk- und Montageplanung, Liefe-rung, Installation und Inbetriebnahme von Medientechnik in Hörsälen, Seminar- oder Bespre-chungsräumen (Hochschul-, Klinik-, Forschu … ganz lesenNachweis von mindestens 3 Referenzprojekten, die folgende Bedingungen erfüllen: Die Referenz muss folgende Leistungen beinhaltet haben: Werk- und Montageplanung, Liefe-rung, Installation und Inbetriebnahme von Medientechnik in Hörsälen, Seminar- oder Bespre-chungsräumen (Hochschul-, Klinik-, Forschungs-, Bildungs- oder vergleichbares Umfeld). Die Auftragssumme jedes Projekts muss mindestens 200.000 Euro (brutto) betragen haben. Die Fertigstellung muss nach dem 01.01.2022 erfolgt sein. Folgende Angaben sind in Bezug auf vergleichbare Referenzprojekte gefordert: - Angabe der Projektbezeichnung; - Angabe des Unternehmens, das Auftragnehmer des Projektes ist; - Angabe des Auftraggebers; - Angabe eines Ansprechpartners beim Auftraggeber (Name, Telefon, E-Mail); - Angaben zum Projekt - Namentliche Nennung des Projektleiters - Ausführungszeitraum inklusive Datum der Abnahme; - Auftragssumme; - Projektumfang. Folgende Mindeststandards werden gefordert: - mindestens eine Referenz mit der medientechnischen Ausstattung eines Hörsaals oder vergleichbaren Saals, inkl. Beschallungsanlage, Großbilddarstellung (LED-Wand oder Projektion) und Mediensteuerung - mindestens 1 Referenz mit netzwerkbasierter AV-Signalverteilung (AVoIP und/oder Dante)
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Jährlicher Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Jährlicher spezifischer Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2027
Vertragsende
30.07.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Erforderlich
Elektronischer Katalog
Erforderlich
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
30.11.2026, 14:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer F … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PM1S2#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Eberhard Karls Universität Tübingen
Art
Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene, Bildung
Anschrift
Geschwister-Scholl-Platz, 72074 Tübingen
Kontakt
info@uni-tuebingen.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 322 (Sendegeräte für den Funksprech- oder Funktelegrafieverkehr, Rundfunk oder Fernsehen) in Baden-Württemberg gibt es in den letzten 24 Monaten keine Vergabemeldung. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1fe60544-9d47-4e5b-b292-9033cbaba7e7.