Verwertung von Papier, Pappe und Kartonage (PPK) aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis ab dem 01.07.2026
Ennepe-Ruhr-Kreis · Schwelm, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 10.ZV.26.003 Dveröffentlicht 31.05.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 3 Jahre
- 01.07.2026 – …
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.
- Rahmenvereinbarung über die Verwertung von Grünabfällen ( AVV 20 02 01) einschl. Gestellung von Abrollcontainern vom 01.01.2027 bis 30.06.2029, 2 Lose, mit 3 Verlängerungsoptionen von je 6 MonatenStadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen · BielefeldFrist 26.11.2026
- Übernahme und Verwertung von Kunststoffen im Stadtgebiet GelsenkirchenGELSENDIENSTE · 00000 GelsenkirchenFrist 09.11.2026
- Grundinstandsetzung Behördenzentrum Platz der Luftbrücke 1 -3, 12101 Berlin. Herrichten Außenanlagen Hof 1-2 einschl. Leitungsgräben und baubegleitende Kampfmittelräumung (Vergabenummer O9611-e-003/26-097)Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · BonnFrist 22.12.2026
- Mobile Sammlung von SchadstoffenStadt Langenfeld Rhld. - ZVS · 40764 LangenfeldFrist 20.11.2026
Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Nordrhein-Westfalen (18 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 2 Lose · in 32 Monaten · aus Vertragsbeginn und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahre01.07.2026 – …, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Schwelm58332, Ennepe-Ruhr-Kreis, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 93 Tage (34 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (34 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 5 Monaten
- Vertragsbeginnvor 4 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der Leistung ist der Umschlag und die Verwertung der dem Ennepe-Ruhr-Kreis als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger überlassenen Papier, Pappe und Kartonage (PPK) ab dem 01.07.2026.
Die Leistung ist unterteilt in zwei Lose: Los 1 Umschlag Los 2 Transport bis zur Verwertungsanlage und ordnungsgemäße Verwertung des vom AN Los 1 übergebenen PPK.
Die erwartete Sammelmenge für PPK beträgt nach Schätzung des Auftraggebers ca. 16.000 Mg/a.
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Umschlag der angelieferten Papier, Pappe und Kartonage Gegenstand der Leistung ist der Umschlag der angelieferten Papier, Pappe und Kartonage (PPK). Die erwartete Sammelmenge für PPK beträgt nach Schätzung des Auftraggebers ca. 16.000 Mg/a. Der AN Los 1 erbringt die Leistung in einer von ihm oder einem Unterauftragnehmer betriebenen, hierfür geeigneten und genehmigten Anlage. Die Anlage muss sich in einem Radius von 25 km um den Mittelpunkt des Ennepe-Ruhr-Kreises befinden. | 3 Jahre | – |
| 2 | Transport von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) bis zur Verwertungsanlage und ordnungsgemäßen Verwertung Gegenstand der Leistung ist der Transport bis zur Verwertungsanlage und die ordnungsgemäßen Verwertung der vom Auftragnehmer Los 1 übergebenen PPK. Die erwartete Sammelmenge für PPK beträgt nach Schätzung des Auftraggebers ca. 16.000 Mg/a. Bezüglich der Auftragsmenge im Los 2 ist diese abhängig von dem Mengenanteil und dem Verhalten der Systeme (ggf. Herausgabeverlangen s. Ziff. II 2.5 der Vergabeunterlage). Zwischen den Systemen und dem AG wurde eine Abstimmungsvereinbarung mit Laufzeit bis zum 31.12.2026 geschlossen, die festgelegt, dass die Systeme ein Wahlrecht zwischen einer gemeinsamen Verwertung und der Herausgabe der entsprechenden Systemmenge haben sowie dass der Systemanteil bei 35 % der PPK-Menge liegt. Der kommunale Anteil beträgt somit 65 %. Für den Zeitraum der Dauer der derzeitigen Abstimmungsvereinbarung haben alle Systeme die gemeinsame Verwertung gewählt. | 3 Jahre | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der Zuschlag im Los 1 erfolgt auf Basis eines Bewertungspreises sowie ggf. einem Transportfaktor (Transportkosten). - Bewertungspreis: Im Angebotsschreiben werden Nettopreise pro Mg für sechs Mengenkorridore abgefragt. Jedem Mengenkorridor wird ein Gewichtungsfaktor zugeordnet, der sich aus einer Wahrscheinlichkeitsprognose für den Eintritt dieses Mengenkorridors ergibt. Die angebotenen Preise werden mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert und die gewichteten Preise addiert. Die Summe daraus ergibt den Bewertungspreis. - Transportfaktor/-kosten: Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist je nach Lage der Umschlagsanlage ein Transportfaktor hinzuzurechnen. Der Transportfaktor fällt an, wenn sich die Anlage mehr als 5 km vom Kreismittelpunkt befindet. Die Entfernung wird in Straßenkilometern berechnet. Für die Ermittlung des Transportfaktors wird die Entfernung der Anlage vom Kreismittelpunkt ermittelt und hiervon 5 km abgezogen. Die verbleibenden Entfernungskilometer werden mit einem Tonnenkilometerpreis in Höhe von 0,30 Euro multipliziert. Das Angebot mit der niedrigsten Summe der beiden Positionen ist das wirtschaftlichste Angebot. Der Bieter Los 1 hat die Strecke in prüffähiger Form zu dokumentieren. Hierzu ist ein Ausdruck der Strecke im Routenplaner von Google Maps inkl. Dokumentation der Entfernung dem Angebot beizufügen.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2026
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 3 Jahre
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Die Leistung ist vom 01.07.2026 bis zum 30.06.2029 zu erbringen. Der Vertrag kann einseitig durch den AG um zwei Jahre, also bis zum 30.06.2031, verlängert werden. Der AG kann diese Option bis zum 31.03.2029 durch eine Erklärung in Textform gegenüber dem Auftragnehmer ausüben.
- Optionen
- Verlängerungsoption um zwei Jahre
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB). Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gema … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB). Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#, Zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates sind keine Unternehmen (Auftragnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug i.S.d. o.a. Verordnung am Auftrag zu … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:other-sme#, Zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates sind keine Unternehmen (Auftragnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug i.S.d. o.a. Verordnung am Auftrag zu beteiligen. Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr.269/2014 des Rates versichert der Bieter, dass weder ihm noch dem von ihm vertretenen Unternehmen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen aus dem Vertragsverhältnis zugunsten der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten Personen, Einrichtungen oder Organisationen unmittelbar oder mittelbar zur Verfügung gestellt werden, und dass das Unternehmen nicht im Eigentum oder unter der Kontrolle dieser Personen steht. Eine entsprechende Eigenerklärung (Formular F7) ist durch den Bieter sowie evtl. Bietergemeinschaftsmitglieder mit dem Angebot abzugeben. Sie umfasst auch entsprechende Erklärungen im Hinblick auf Unterauftragsvergabe, Lieferanten und Eignungsleihe,- Hinweis
Zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates sind keine Unternehmen (Auftragnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug i.S.d. o.a. Verordnung am Auftrag zu beteiligen. Gemäß Artikel 2 der Verordnu … ganz lesenkürzer
Zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates sind keine Unternehmen (Auftragnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug i.S.d. o.a. Verordnung am Auftrag zu beteiligen. Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr.269/2014 des Rates versichert der Bieter, dass weder ihm noch dem von ihm vertretenen Unternehmen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen aus dem Vertragsverhältnis zugunsten der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten Personen, Einrichtungen oder Organisationen unmittelbar oder mittelbar zur Verfügung gestellt werden, und dass das Unternehmen nicht im Eigentum oder unter der Kontrolle dieser Personen steht. Eine entsprechende Eigenerklärung (Formular F7) ist durch den Bieter sowie evtl. Bietergemeinschaftsmitglieder mit dem Angebot abzugeben. Sie umfasst auch entsprechende Erklärungen im Hinblick auf Unterauftragsvergabe, Lieferanten und Eignungsleihe.
Los 2
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der Angebotspreis ist das einzige Zuschlagskriterium. Er ergibt sich aus der Subtraktion der Verwertungskosten (brutto) von dem Verwertungserlös. Verwertungskosten: Maßgeblich sind die Bruttoverwertungskosten für die Auftragsmenge von 16.000 Mg/a für die Grundlaufzeit des Vertrages (= drei Jahre). Verwertungserlös: Aufgrund der Regelung des § 2b UStG ist voraussichtlich befristet bis zum 31.12.2026 für den hoheitlichen Anteil keine Umsatzsteuer zu berücksichtigen. Daher werden für ein halbes Jahr (8.000 Mg/a) dem vom Bieter anzugebenden Nettoerlös nur für 35 % der Menge Umsatzsteuern hinzugerechnet, für die verbleibenden 5 Halbjahre der Grundlaufzeit für 100 % der Menge. Der höchste Wert (= Einnahme bzw. niedrigster Zuschussbedarf) stellt das wirtschaftlichste Angebot dar.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2026
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 3 Jahre
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Die Leistung ist vom 01.07.2026 bis zum 30.06.2029 zu erbringen. Der Vertrag kann einseitig durch den AG um zwei Jahre, also bis zum 30.06.2031, verlängert werden. Der AG kann diese Option bis zum 31.03.2029 durch eine Erklärung in Textform gegenüber dem Auftragnehmer ausüben.
- Optionen
- Verlängerungsoption um zwei Jahre
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB). Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gema … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB). Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates sind keine Unternehmen (Auftragnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug i.S.d. o.a. Verordnung am Auftrag zu beteiligen. Gemäß Artikel 2 der Verordnu … ganz lesenkürzer
Zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates sind keine Unternehmen (Auftragnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug i.S.d. o.a. Verordnung am Auftrag zu beteiligen. Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr.269/2014 des Rates versichert der Bieter, dass weder ihm noch dem von ihm vertretenen Unternehmen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen aus dem Vertragsverhältnis zugunsten der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten Personen, Einrichtungen oder Organisationen unmittelbar oder mittelbar zur Verfügung gestellt werden, und dass das Unternehmen nicht im Eigentum oder unter der Kontrolle dieser Personen steht. Eine entsprechende Eigenerklärung (Formular F7) ist durch den Bieter sowie evtl. Bietergemeinschaftsmitglieder mit dem Angebot abzugeben. Sie umfasst auch entsprechende Erklärungen im Hinblick auf Unterauftragsvergabe, Lieferanten und Eignungsleihe,- Hinweis
Zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates sind keine Unternehmen (Auftragnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug i.S.d. o.a. Verordnung am Auftrag zu beteiligen. Gemäß Artikel 2 der Verordnu … ganz lesenkürzer
Zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates sind keine Unternehmen (Auftragnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug i.S.d. o.a. Verordnung am Auftrag zu beteiligen. Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr.269/2014 des Rates versichert der Bieter, dass weder ihm noch dem von ihm vertretenen Unternehmen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen aus dem Vertragsverhältnis zugunsten der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten Personen, Einrichtungen oder Organisationen unmittelbar oder mittelbar zur Verfügung gestellt werden, und dass das Unternehmen nicht im Eigentum oder unter der Kontrolle dieser Personen steht. Eine entsprechende Eigenerklärung (Formular F7) ist durch den Bieter sowie evtl. Bietergemeinschaftsmitglieder mit dem Angebot abzugeben. Sie umfasst auch entsprechende Erklärungen im Hinblick auf Unterauftragsvergabe, Lieferanten und Eignungsleihe.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | AHE GmbH, Wetter | – |
| 2 | Drekopf Recyclingzentrum Essen GmbH, Essen | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Hauptstr. 92, 58332 Schwelm
- Website
- enkreis.de
- Kontakt
- vergabestelle@
en-kreis.de
Bei uns erfasst
- Transport von Restabfällen und Sperrmüll aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis ab dem 01.01.202729.10.2026 · 1 Angebot
- Ausschreibung über Fahrleistungen für Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung des Ennepe-Ruhr-Kreises15.10.2026 · 4 Angebote
- Verwertung einschl. Übernahme und Transport von Bio- und Grünabfall aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis28.08.2026 · 1 Angebot
- Ausschreibung von Schulverpflegungsleistungen für den Ennepe-Ruhr-Kreis27.08.2026 · 3 Angebote
Mehr von Ennepe-Ruhr-Kreis
- Erstellung einer Artenschutzprüfung (ASP Stufe I) und eines Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) für das EFRE-Projekt ?The Green Between ? Wo Wanderlust auf Mikroabenteuer trifft"Ennepe-Ruhr-Kreis · 58332 SchwelmFrist 18.11.2026
- Sammlung von Alttextilien und Altschuhen in Teilen des Ennepe-Ruhr-Kreises ab dem 01.01.2027Ennepe-Ruhr-Kreis · 58332 SchwelmFrist 10.11.2026
- Containergestellung und Entsorgung von Altholz, Bauschutt und Wertstoffen aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis ab dem 01.01.2027Ennepe-Ruhr-Kreis · SchwelmFrist 17.11.2026
- Digitale Infrastruktur und Inszenierung im IGA 2027 Förderprojekt „Ozean-Route''Ennepe-Ruhr-Kreis · SchwelmFrist 18.11.2026
Alle 4 offenen Ausschreibungen von Ennepe-Ruhr-Kreis, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Nordrhein-Westfalen (18 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG15 Zuschläge
- EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH6 Zuschläge
- REMONDIS GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- REMONDIS GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- AGR-DAR GmbH5 Zuschläge
- Drekopf Recyclingzentrum Essen GmbH5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 31.03.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
- Rahmenvereinbarung über die Verwertung von Grünabfällen ( AVV 20 02 01) einschl. Gestellung von Abrollcontainern vom 01.01.2027 bis 30.06.2029, 2 Lose, mit 3 Verlängerungsoptionen von je 6 MonatenStadt Bielefeld - Amt für Zentrale LeistungenFrist 26.11.2026
- Übernahme und Verwertung von Kunststoffen im Stadtgebiet GelsenkirchenGELSENDIENSTEFrist 09.11.2026
- Übernahme, Sortierung und Verwertung von Sperrabfall (AVV-Nr. 200307) im Stadtgebiet GelsenkirchenGELSENDIENSTEFrist 10.11.2026
- bonnorange AöR - Dienstleistungsauftrag zur Sammlung und Verwertung von Alttextilien in zwei Losenbonnorange AöRFrist 26.11.2026
- Rahmenvereinbarung über die Verwertung von Grünabfällen ( AVV 20 02 01) einschl. Gestellung von Abrollcontainern vom 01.01.2027 bis 30.06.2029, 2 Lose, mit 3 Verlängerungsoptionen von je 6 MonatenStadt Bielefeld - Amt für Zentrale LeistungenFrist 26.11.2026
- Rahmenvertrag über das Häckseln und Sieben von Grünabfällen der GrünannahmestelleStadt Erkelenz Der BürgermeisterFrist 17.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b4b49811-93be-41aa-bd8c-b706e7e3a321.