Verwertung einschl. Übernahme und Transport von Bio- und Grünabfall aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis
Ennepe-Ruhr-Kreis · Schwelm, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 10.ZV.26.010 Dveröffentlicht 28.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 10 Jahre
- 01.07.2027 – 30.06.2037
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.
- Rahmenvereinbarung über die Verwertung von Grünabfällen ( AVV 20 02 01) einschl. Gestellung von Abrollcontainern vom 01.01.2027 bis 30.06.2029, 2 Lose, mit 3 Verlängerungsoptionen von je 6 MonatenStadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen · BielefeldFrist 26.11.2026
- Übernahme und Verwertung von Kunststoffen im Stadtgebiet GelsenkirchenGELSENDIENSTE · 00000 GelsenkirchenFrist 09.11.2026
- Grundinstandsetzung Behördenzentrum Platz der Luftbrücke 1 -3, 12101 Berlin. Herrichten Außenanlagen Hof 1-2 einschl. Leitungsgräben und baubegleitende Kampfmittelräumung (Vergabenummer O9611-e-003/26-097)Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · BonnFrist 22.12.2026
- Mobile Sammlung von SchadstoffenStadt Langenfeld Rhld. - ZVS · 40764 LangenfeldFrist 20.11.2026
Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Nordrhein-Westfalen (18 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 128 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 10 Jahre01.07.2027 – 30.06.2037, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Schwelm58332, Ennepe-Ruhr-Kreis, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 93 Tage (34 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (34 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 2 Monaten
- Heute
- Vertragsbeginnin 8 MonatenLaufzeit bis 30.06.2037
Beschreibung
Die wesentlichen Leistungen sind • Übernahme von Bio- und Grünabfall aus der kommunalen Sammlung im Ennepe-Ruhr-Kreises, • soweit erforderlich: Transport und Anlieferung an eine oder mehrere Verwertungsanlage(n). • Verwertung des Bio- und Grünabfalls.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gesamtwertungspreis (inklusive Wertungsbonus und Wertungsmalus)Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis, also dem geringsten Wertungspreis über die Laufzeit von 15 Jahren. Zu deren Ermittlung wird wie folgt vorgegangen: Die Verwertungskosten für den Bio- und Grünabfall werden mit der jährlichen Auftragsmenge im Ennepe-Ruhr-Kreis sowie der Vertragslaufzeit von 15 Jahren multipliziert. Sofern der Bieter ab 01.07.2027 den Betrieb von einer Umschlagsanlage im Nordkreis bzw. ab 01.01.2032 im Südkreis anbietet, werden die Kosten für den Nordkreis für 15 Jahre bzw. für den Südkreis für 10,5 Jahre hinzugerechnet. Ebenso werden evtl. Kosten für die Übernahme und den Transport zur Verwertungsanlage addiert. Die Summe dieser 3 Preispositionen stellt das Gesamtwertungsentgelt dar. „Wertungsbonus Eigene Übernahmestelle“ Sofern der AN (eine) eigene Übernahmestelle(n) anbietet, wird ihm für die entsprechende Menge, die insgesamt an seiner / seinen Übernahmestellen - und damit nicht mehr an den Übernahmestellen des AG - angeliefert wird, ein Bonus von 30,39 €/Mg gewährt. Dieser Bonus ergibt sich daraus, dass der AG für diese Menge Übernahmekosten an von ihm bzw. seinen beauftragten Dritten zur Verfügung zu stellenden Übernahmestellen einspart. Bezüglich der Nordkreis-Kommunen wird der Wertungsbonus für die Gesamtmenge über die Laufzeit des Vertrages von 15 Jahren berechnet (jährliche Auftragsmenge in Mg * 15 Jahre * 30,39 €/Mg). Da bezüglich der Südkreis-Kommunen die eigene Übernahmestelle erst ab dem 01.01.2032 genutzt werden kann, ergibt sich für die Nutzung der eigenen Übernahmestelle folgende Formel: jährliche Auftragsmenge in Mg * 10,5 Jahre * 30,39 €/Mg. Der Bonus wird auch gewährt, wenn der AN eine Direktanlieferung ermöglicht. „Wertungsmalus Umweltkosten“ Der LKW-Transport bzw. Verkehr verursacht Lärmbelastung und negative Effekte auf Natur und Landschaft. Diese werden im Rahmen der Angebotsbewertung als „Wertungsmalus für Umweltkosten“ ermittelt. Dazu wird die kürzeste Entfernung (einfache Strecke) berücksichtigt zwischen der Verwertungsanlage und der Übernahmestelle Nordkreis (Bebbelsdorf 73, 58454 Witten) bzw. der Übernahmestelle Südkreis (Hundeicker Str. 24-26, 58285 Gevelsberg). Bietet der AN im Nordkreis die Direktanlieferung an, wird kein Wertungsmalus berechnet, bietet er im Südkreis eine Direktanlieferung an, wird der Wertungsmalus nach den oben genannten Vorgaben für die Gesamtmenge Bio- und Grünabfälle für 4,5 Jahre berechnet. Die Berechnung des „Wertungsmalus Umweltkosten“ erfolgt nach der Formel: Umweltkosten (Lärmkosten gemäß UBA von 0,102 €, gerundet auf 0,10 € (netto)/[Mg*km]) x dem Ortspunkt zugeordnete Bio- und Grünabfallmenge (Mg) x einfache (kürzeste befahrbare) Strecke vom Ortspunkt zu der Verwertungsanlage (km - eine Nachkommastelle) x Anzahl der Jahre, für die die Umweltkosten anfallen (keine Umweltkosten für die Jahre, in denen eine Direktanlieferung erfolgt). Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Gesamtwertungsentgelt abzgl. Gesamtwertungsbonus für eine „eigene Übernahmestelle“ im Nord- bzw. Südkreis (s.o.) zzgl. Gesamtwertungsmalus „Umweltkosten“ (s.o.) = Gesamtkosten über 15 Jahre Nähere Erläuterungen zur Berechnung ergeben sich aus "C Leistungsbeschreibung, Kapitel C.7".
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2027
- Vertragsende
- 30.06.2037
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Vertrag endet entsprechend dem beigefügten Vertragsentwurf mit Ablauf des 30.06.2037 (Vertragsende), sofern der Auftraggeber den Vertrag kündigt. Anderenfalls verlängert sich die Vertragslaufzeit zunächst um fünf Jahre bis zum Ablauf des 30.06.2042 (erstes neues Vertragsende). Sofe … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Der Vertrag endet entsprechend dem beigefügten Vertragsentwurf mit Ablauf des 30.06.2037 (Vertragsende), sofern der Auftraggeber den Vertrag kündigt. Anderenfalls verlängert sich die Vertragslaufzeit zunächst um fünf Jahre bis zum Ablauf des 30.06.2042 (erstes neues Vertragsende). Sofern Auftraggeber oder Auftragnehmer den verlängerten Vertrag nicht kündigen, verlängert sich die Vertragslaufzeit nochmals um weitere fünf Jahre bis zum Ablauf des 30.06.2047 (zweites – und zugleich letztmögliches – Vertragsende). Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.- Optionen
- Vertragsverlängerungen
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB). Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gema … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB). Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates sind keine Unternehmen (Auftragnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug i.S.d. o.a. Verordnung am Auftrag zu beteiligen. Gemäß Artikel 2 der Verordnun … ganz lesenkürzer
Zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates sind keine Unternehmen (Auftragnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug i.S.d. o.a. Verordnung am Auftrag zu beteiligen. Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr.269/2014 des Rates versichert der Bieter, dass weder ihm noch dem von ihm vertretenen Unternehmen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen aus dem Vertragsverhältnis zugunsten der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten Personen, Einrichtungen oder Organisationen unmittelbar oder mittelbar zur Verfügung gestellt werden, und dass das Unternehmen nicht im Eigentum oder unter der Kontrolle dieser Personen steht. Eine entsprechende Eigenerklärung (Formular E5 523 EU-EN) ist durch den Bieter sowie evtl. Bietergemeinschaftsmitglieder mit dem Angebot abzugeben. Sie umfasst auch entsprechende Erklärungen im Hinblick auf Unterauftragsvergabe, Lieferanten und Eignungsleihe.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| AHE GmbH, Wetter | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Hauptstr. 92, 58332 Schwelm
- Website
- enkreis.de
- Kontakt
- vergabestelle@
en-kreis.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Nordrhein-Westfalen (18 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG15 Zuschläge
- EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH6 Zuschläge
- REMONDIS GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- REMONDIS GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- AGR-DAR GmbH5 Zuschläge
- Drekopf Recyclingzentrum Essen GmbH5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 16.06.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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