Übernahme, Sortierung und Verwertung von Sperrabfall (AVV-Nr. 200307) im Stadtgebiet Gelsenkirchen
GELSENDIENSTE · Gelsenkirchen, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen SP26092301GDveröffentlicht 27.10.2026erstmals 25.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.01.2027 – 31.12.2028
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.01.2027 – 31.12.2028
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Gelsenkirchen45879, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabe.metropoleruhr.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragja
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 59 Tage (32 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (72 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026Alle in den Kalender
- Erstveröffentlichungvor 43 Tagen
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 11 Tagen
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 4 Tagenan GELSENDIENSTE
- Heute
- Angebotsfrist 10:00 Uhrin 3 Tagennur elektronisch über vergabe.metropoleruhr.de
- Vertragsbeginnin 55 TagenLaufzeit bis 31.12.2028
- Bindefrist endetin 59 Tagen8 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner
Beschreibung
Die ausgeschriebene Leistung betrifft die Übernahme, Sortierung und die anschließende ordnungsgemäße und schadlose Verwertung von Sperrabfall durch den Auftragnehmer im Auftrag von GELSENDIENSTE als Auftraggeber. Die Vertragslaufzeit beträgt fest 2 Jahre (01.01.2027 bis 31.12.2028); eine Verlängerungsoption besteht nicht. Die Gesamtmenge wird für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2028 mit insgesamt 19.000 t angenommen (Los 1: ca. 9.500 t und Los 2: ca. 9.500 t).
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Übernahme, Sortierung und Verwertung von Sperrabfall - Stadtgebiet Nord GELSENDIENSTE - eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Gelsenkirchen beabsichtigt die Vergabe einer Entsorgungsleistung zur Übernahme, Sortierung und Verwertung von Sperrabfall (AVV-Nr. 200307). Die Leistung bezieht sich auf den Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2028. GELSENDIENSTE sammelt diese Abfälle im Wege eines kombinierten Hol- und Bringsystems. Dies beinhaltet die Abholung der Sperrabfälle an den Anfallstellen der privaten Haushaltungen, über den Containerdienst und die Erfassung an zwei Wertstoffhöfen. Die Abfälle beinhalten u.a. Schränke, Regale, Truhen, Tische, Stühle, Schreibtische, Sprungrahmen sowie weitere verleimte und massive Möbel- und Holzteile, welche den Altholzklassen A I bis III zuzuordnen sind, sowie sperrige Abfälle aus überwiegend Kunst- und Verbundstoffen, wie z. B. Bettroste, Matratzen, Polstermöbel, Koffer, Teppiche, Wäschekörbe, Wäscheständer, Federbetten etc. Es findet keine getrennte Sammlung der Fraktionen Rest-Sperrabfall, Holz-Sperrabfall und Metall-Sperrabfall statt. Die Vergabe erfolgt in zwei Gebietslosen: Los 1 umfasst den Sperrabfall aus dem Stadtgebiet Nord, Los 2 den Sperrabfall aus dem Stadtgebiet Süd. Für den oben genannten Zeitraum werden die voraussichtlichen Gesamtmengen wie folgt angenommen: Los 1 - Stadtgebiet Nord: ca. 9.500 t Los 2 - Stadtgebiet Süd: ca. 9.500 t | 2 Jahre | – |
| 2 | Übernahme, Sortierung und Verwertung von Sperrabfall - Stadtgebiet Süd GELSENDIENSTE - eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Gelsenkirchen beabsichtigt die Vergabe einer Entsorgungsleistung zur Übernahme, Sortierung und Verwertung von Sperrabfall (AVV-Nr. 200307). Die Leistung bezieht sich auf den Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2028. GELSENDIENSTE sammelt diese Abfälle im Wege eines kombinierten Hol- und Bringsystems. Dies beinhaltet die Abholung der Sperrabfälle an den Anfallstellen der privaten Haushaltungen, über den Containerdienst und die Erfassung an zwei Wertstoffhöfen. Die Abfälle beinhalten u.a. Schränke, Regale, Truhen, Tische, Stühle, Schreibtische, Sprungrahmen sowie weitere verleimte und massive Möbel- und Holzteile, welche den Altholzklassen A I bis III zuzuordnen sind, sowie sperrige Abfälle aus überwiegend Kunst- und Verbundstoffen, wie z. B. Bettroste, Matratzen, Polstermöbel, Koffer, Teppiche, Wäschekörbe, Wäscheständer, Federbetten etc. Es findet keine getrennte Sammlung der Fraktionen Rest-Sperrabfall, Holz-Sperrabfall und Metall-Sperrabfall statt. Die Vergabe erfolgt in zwei Gebietslosen: Los 1 umfasst den Sperrabfall aus dem Stadtgebiet Nord, Los 2 den Sperrabfall aus dem Stadtgebiet Süd. Für den oben genannten Zeitraum werden die voraussichtlichen Gesamtmengen wie folgt angenommen: Los 1 - Stadtgebiet Nord: ca. 9.500 t Los 2 - Stadtgebiet Süd: ca. 9.500 t | 2 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Kosten
- Wertungssumme (Angebotssumme zzgl. externer Umweltkosten des Transports zur Übernahmeanlage)Einziges Zuschlagskriterium ist die Wertungssumme. Diese setzt sich aus der Angebotssumme und den externen Umweltkosten des Transports zur Übernahmeanlage zusammen. Die externen Umweltkosten werden gemäß § 59 Abs. 2 Nr. 5 VgV berücksichtigt. Die Wertungssumme ergibt sich für jedes Los als Summe aus Angebotssumme und externen Umweltkosten: W(Angebot) = V(Angebot) + U(Angebot) Externe Umweltkosten werden stets hinzugerechnet. Die Berechnung der externen Umweltkosten und der Wertungssumme nimmt ausschließlich der Auftraggeber vor. Der Bieter hat hierzu keine Angaben zu machen; er gibt im Angebotsvorblatt lediglich die Fahrtstrecke vom Bezugspunkt des jeweiligen Loses zur Übernahmeanlage an. Die Wertung erfolgt je Los. Den Zuschlag erhält für das jeweilige Los das wertbare Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme.
Eignung7 von 7 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
- a) Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
- Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
- b) Anzeige nach § 53 KrWG soweit der Auftragnehmer Sammlungs- oder Beförderungsleistungen selbst erbringt.
- Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
- c) Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG für AVV-Nr. 200307 sowie für die bei der Vorbehandlung entstehenden Sortierreste (AVV 191212) oder gleichartiger Nachweis
- Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
- d) Nachweis der Nutzungsfähigkeit der Anlage(n)
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
e) Referenzliste über die Durchführung vergleichbarer Leistungen (mindestens zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren) * Die vorstehend mit einem Sternchen gekennzeichneten Eigenerklärungen sind in dem vom Auftraggeber vorgegebenen und Ihnen elektronisch in Dateiform zur Verfügung gestellten For … ganz lesenkürzer
e) Referenzliste über die Durchführung vergleichbarer Leistungen (mindestens zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren) * Die vorstehend mit einem Sternchen gekennzeichneten Eigenerklärungen sind in dem vom Auftraggeber vorgegebenen und Ihnen elektronisch in Dateiform zur Verfügung gestellten Formular "Auszufüllende Vordrucke und Erklärungen" enthalten. Das Formular ist von Ihnen entsprechend auszufüllen und muss dem Angebot beigefügt werden.- Anteil der Unterauftragsvergabe
f) Ggf. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen** g) Ggf. Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen** ** Für die vorstehend mit zwei Sternchen gekennzeichneten Erklärungen sind vom Auftraggeber Formulare vorgegeben und Ihnen elektronisch in Dateiform zur Verfügung gestellt. Diese sind … ganz lesenkürzer
f) Ggf. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen** g) Ggf. Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen** ** Für die vorstehend mit zwei Sternchen gekennzeichneten Erklärungen sind vom Auftraggeber Formulare vorgegeben und Ihnen elektronisch in Dateiform zur Verfügung gestellt. Diese sind zu auszufüllen und dem Angebot beizufügen, wenn der Bieter nicht die gesamte Leistung im eigenen Unternehmen erbringen wird.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 31.12.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabe.metropoleruhr.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 8 Wochen
- Angebotsöffnung
- elektronisch
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: - Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) - unter strikter Beachtung der 5-stufigen Abfallhierarchie (§ 6 KrWG) - Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) - Altholzverordnung (AltholzV) - Nachweisverordnung (NachwV) - soweit anwendbar; für nicht gefährliche Abfälle besteht ausschließlich die Registerp … ganz lesenkürzer
Leistung: - Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) - unter strikter Beachtung der 5-stufigen Abfallhierarchie (§ 6 KrWG) - Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) - Altholzverordnung (AltholzV) - Nachweisverordnung (NachwV) - soweit anwendbar; für nicht gefährliche Abfälle besteht ausschließlich die Registerpflicht nach §§ 49 ff. KrWG - Anzeigepflicht nach § 53 KrWG i. V. m. der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV), soweit der Auftragnehmer Sammlungs- oder Beförderungsleistungen selbst erbringt. - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) - Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie einschlägige Verordnungen (insb. 4. BImSchV, 17. BImSchV) - Einschlägige DIN-Normen und technische Regelwerke - Landesrechtliche Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen, insb. Kreislaufwirtschaftsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeskreislaufwirtschaftsgesetz - Landeskreislaufwirtschaftsgesetz - LKrWG)- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung … ganz lesenkürzer
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXPSYY1D7R9#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- GELSENDIENSTE
- Art
- Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen, Umweltschutz
- Anschrift
- Ebertstr. 30, 45879 Gelsenkirchen
- Website
- gelsendienste.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Letzte vergleichbare Vergabe (2025): Übernahme und Verwertung von Straßenkehricht aus dem Stadtgebiet Gelsenkirchen
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Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 20.11.2025. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Nordrhein-Westfalen (18 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG15 Zuschläge
- EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH6 Zuschläge
- REMONDIS GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- REMONDIS GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- AGR-DAR GmbH5 Zuschläge
- Drekopf Recyclingzentrum Essen GmbH5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 27.10.2026 auf 10.11.2026 verschoben
- BekanntmachungFrist 27.10.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e744348a-f6ed-4aa8-82a3-e9db1e894419.