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Containergestellung und Entsorgung von Altholz, Bauschutt und Wertstoffen aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis ab dem 01.01.2027

Ennepe-Ruhr-Kreis · Schwelm, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 10.ZV.26.005 Dveröffentlicht 21.10.2026erstmals 18.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristin 9 Tagen

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.01.2027 – 31.12.2028, bis zu 1 Verlängerung
Lose
5Angebot auf bis zu 5
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 93 Tage (34 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (34 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026Alle in den Kalender

  1. Erstveröffentlichung
    vor 21 Tagen
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 18 Tagen
  3. Fragen bis 11:00 Uhr
    vor 2 Tagen
  4. Heute
  5. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    in 9 Tagen
  6. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    in 9 Tagen
  7. Bindefrist endet
    44 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 53 Tagen
  8. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    in 54 Tagen

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

Gegenstand der Leistung ist die Gestellung von Containern für die Erfassung von Altholz I-IV, Metallschrott, Bauschutt, Kunststoff und Flachglas auf Wertstoffhöfen des Ennepe-Ruhr-Kreises, sowie bezüglich Metallschrott, Kunststoff und Altholz IV gegebenenfalls - im Falle der Ausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber - auf bestimmten Betriebshöfen kreisangehöriger Städte. Gegenstand der Ausschreibung ist zudem der Transport der Container sowie die Verwertung der Abfälle. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Angaben zu den 5 Losen und die Leistungsbeschreibung (insbesondere Kapitel I Ziff. 2.2 und Kapitel II) verwiesen.

Lose5 Lose · Angebot auf bis zu 5

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1: Altholz I-III, Altholz IV

Gegenstand der Leistung ist die Gestellung von getrennten Containern zur Erfassung von Altholz I-III und Altholz IV auf den Wertstoffhöfen des Kreises in Witten und Gevelsberg, sowie gegebenenfalls im Falle der Ausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber die Gestellung eines Containers für Altholz IV auf dem Betriebshof der Stadt Schwelm. Zudem ist Gegenstand der Leistung der Transport der Container und die Verwertung der Abfälle.

2 Jahre–
2
Los 2: Bauschutt

Gegenstand der Leistung ist die Gestellung von Containern zur Erfassung von Bauschutt auf den Wertstoffhöfen des Kreises in Witten und Gevelsberg. Zudem ist Gegenstand der Leistung der Transport der Container und die Verwertung der Abfälle.

2 Jahre–
3
Los 3: Metallschrott

Gegenstand der Leistung ist die Gestellung von Containern zur Erfassung von Metallschrott auf den Wertstoffhöfen des Kreises in Witten und Gevelsberg, sowie gegebenenfalls im Falle der Ausübung des Optionsrechts (s.u.) durch den AG auf den Betriebshöfen der kreisangehörigen Städte Hattingen, Herdecke, Schwelm und Wetter. Zudem ist Gegenstand der Leistung der Transport der Container und die Verwertung der Abfälle.

2 Jahre–
4
Los 4: Kunststoff

Gegenstand der Leistung ist die Gestellung von Containern zur Erfassung von Kunststoff auf den Wertstoffhöfen des Kreises in Witten und Gevelsberg, sowie gegebenenfalls im Falle der Ausübung des Optionsrechts (s.u.) durch den AG auf den Betriebshöfen der kreisangehörigen Städte Hattingen, Herdecke, Schwelm und Wetter. Zudem ist Gegenstand der Leistung der Transport der Container und die Verwertung der Abfälle.

2 Jahre–
5
Los 5: Flachglas

Gegenstand der Leistung ist die Gestellung von Containern zur Erfassung von Flachglas auf den Wertstoffhöfen des Kreises in Witten und Gevelsberg. Zudem ist Gegenstand der Leistung der Transport der Container und die Verwertung der Abfälle.

2 Jahre–

Bedingungen3 Gruppen von Losen

Lose 1, 4

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preiswertung: Summe aus Wertungspunkten für den Gesamtpreis/Jahr sowie einem Wertungsbonus „Umwelt“.100 %
Preis
Preiswertung: Summe aus Wertungspunkten für den Gesamtpreis/Jahr sowie einem Wertungsbonus „Umwelt“.Nach § 58 Abs. 1 VgV wird der Zuschlag nach Maßgabe des § 127 GWB auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot setzt sich zusammen aus dem angebotenen Gesamtpreis (Wertungspreis) sowie einem Wertungsbonus „Umwelt“. Entscheidend sind die dem Auftraggeber voraussichtlich auf Grundlage der Angebote entstehenden Gesamtkosten für die Laufzeit des Vertrages von einem Jahr. Bei der Ermittlung des Gesamtpreises wird angenommen, dass der AG alle Optionen ausübt und damit werden auch die angebotenen Preise bezüglich der Optionen in die Ermittlung des Gesamtpreises einbezogen. Der Wertungspreis wird wie folgt ermittelt: Von dem Bieter sind die Preise zu Altholz I-III und Altholz IV sowie die Containergestellung, den Transport und die Verwertung anzugeben. Die Netto-Angebotssumme pro Jahr errechnet sich wie folgt: Containergestellung: Anzahl der Container x Preis je Container und Monat (netto) x 12. Transport (für jeden Übernahmestandort gesondert): Einheitspreis pro Transport (netto) x Transporte pro Jahr. Verwertung: (Mittelwert Verwerter Ankaufspreis für behandeltes (bzw. kontaminiertes) Altholz vorgebrochen (0-300mm) – Nordwesten (Stand 30.07.2026) +/- Zuschlag bzw. Abschlag zum EUWID) x geschätzte Menge pro Jahr. Der Wertungspreis für das Los 1 ergibt sich aus der Summe der folgenden Positionen: • Containergestellung Altholz I-III Nettoangebotssumme pro Jahr • Transport Altholz I-III vom Standort Gevelsberg Nettoangebotssumme pro Jahr • Transport Altholz I-III vom Standort Witten Nettoangebotssumme pro Jahr • Verwertungskosten Altholz I-III Nettoangebotssumme pro Jahr • Containergestellung Altholz IV Nettoangebotssumme pro Jahr • Transport Altholz IV vom Standort Gevelsberg Nettoangebotssumme pro Jahr • Transport Altholz IV vom Standort Witten Nettoangebotssumme pro Jahr • Transport Altholz IV vom Standort Schwelm Nettoangebotssumme pro Jahr • Verwertung Altholz IV Nettoangebotssumme pro Jahr Der Bieter mit den niedrigsten Gesamtwertungspreis für das Los erhält die volle Punktzahl (90 Punkte). 0 Punkte entsprechen den doppelten Kosten des günstigsten Anbieters. Die Punkte der dazwischenliegenden Kosten werden mittels linearer Interpolation ermittelt. Kosten, die den doppelten Betrag des günstigsten Anbieters übertreffen, erhalten ebenfalls 0 Punkte. Wertungsbonus Umwelt Zusätzliche Punkte (Maximum 10) erhält der Bieter, wenn er sich mit dem Angebot verpflichtet, für mehr als 30 % der je Vertragsjahr gefahrenen Kilometer „saubere Fahrzeuge“ im Sinne dieser Ausschreibung einzusetzen. Zusagen von mehr als 90 % werden für die Wertung als 90 % berücksichtigt und begründen keine über 90 % hinausgehende Verpflichtung. Für die Wertung der Angebote erklärt der Bieter im Angebotsschreiben, für wie viel Prozent der gefahrenen Kilometer er „saubere Fahrzeuge“ einsetzen wird (Ziff. 21 des Angebotsschreibens). Der erklärte Prozentwert wird nach folgender Formel in Punkte umgerechnet: P = 10 × (z − 30) / 60 Dabei ist P die erreichte Punktzahl und z der erklärte Anteil der je Vertragsjahr mit „sauberen Fahrzeugen" gefahrenen Kilometer in Prozent. Das Ergebnis wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Eine Erklärung von 30 % ergibt 0 Punkte. Eine Erklärung von 90 % oder mehr ergibt die Höchstpunktzahl von 10 Punkten. Zum besseren Verständnis folgende Beispielwerte: 30 % ergeben 0,00 Punkte, 45 % ergeben 2,50 Punkte, 60 % ergeben 5,00 Punkte, 75 % ergeben 7,50 Punkte und 90 % ergeben 10,00 Punkte. Für die Gesamtwertung werden für jedes Los gesondert die erreichten Preis- und Umweltpunkte addiert. Das Angebot mit der höchsten Endsumme erhält den Zuschlag für das Los.

Eignung15 von 15 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenzangaben zu erbrachten Leistungen, die die nach ihrer Art und Umfang mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind, wobei eine Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss (Formular F9). Vergleichbar ist eine Leistung, wenn sie die Verwertung von der jeweils betroffene … ganz lesenReferenzangaben zu erbrachten Leistungen, die die nach ihrer Art und Umfang mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind, wobei eine Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss (Formular F9). Vergleichbar ist eine Leistung, wenn sie die Verwertung von der jeweils betroffenen Abfallfraktion (Altholz I-IV, Bauschutt, Metallschrott, Kunststoff und Flachglas) umfasst. Die Referenzen sind gesondert für jedes Los vorzulegen. Es müssen je Los zwei Referenzen unterschiedlicher Auftraggeber vorgelegt werden. Bezüglich des Loses 1 müssen jeweils zwei Referenzen für die Verwertung von Altholz I-III und zwei Referenzen für die Verwertung von Altholz IV vorgelegt werden. Die Referenzen müssen mindestens über ein Jahr erbracht worden sein und kumulativ mindestens 50% der erwarteten Tonnage des betreffenden Loses entsprechen. Demnach müssen die beiden Referenzen kumulativ mindestens den folgenden Mengen entsprechen: • Los 1 (Altholz I-III):100 Mg/a; (Altholz IV): 90 Mg/a. Es werden Referenzen der letzten drei Jahre zugelassen. Der Mindestzeitraum von einem Jahr, über die die Leistung erbracht wurde, muss zumindest teilweise in den letzten drei Jahren liegen. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: • Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners / der Ansprechstelle (mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse) • Beschreibung des Leistungsumfanges (inkl. Nennung der Auftragsmenge in Mg/a) • Auftragssumme (netto) pro Jahr • Ausführungszeitraum. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Vergabestelle unabhängig von der Vorlage von Auftraggeberbestätigungen vorbehält, die Referenzangaben und die Zufriedenheit mit der Durchführung der Leistungen durch Rücksprache mit den benannten Auftraggebern/ Ansprechpartnern zu überprüfen. Ergänzend wird auf die Möglichkeit hingewiesen, sich im Wege der Eignungsleihe auch für Referenzen auf Drittunternehmen zu beziehen. In diesem Fall ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen (vgl. Formular F8 oder gleichwertige Erklärungen).
Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Nachweis der behördlich bestätigten Anzeige gemäß § 53 KrWG für die Tätigkeit als Beförderer von nicht gefährlichen Abfällen; die Anzeige muss den Leistungsgegenstand des jeweiligen Loses in Bezug auf die betroffene Abfallfraktion abdecken.
Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Vorlage der Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG, mindestens in Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen oder Vorlage eines gleichwertigen Nachweises
Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Nachweis einer gültigen Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr nach § 3 GüKG oder einer gültigen Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) nach der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009. Der Bieter kann sich auf die Nachweise des von ihm benannten Unterauf-tragnehmers berufen, wenn er von diesem eine Verpfl … ganz lesenNachweis einer gültigen Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr nach § 3 GüKG oder einer gültigen Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) nach der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009. Der Bieter kann sich auf die Nachweise des von ihm benannten Unterauf-tragnehmers berufen, wenn er von diesem eine Verpflichtungserklärung (vgl. Formular F8) sowie die unter 7.10.1.9. und 7.10.1.10.geforderten Nachweise des Unterauftragnehmers mit dem Angebot vorlegt.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung zur Deckung etwaiger Ansprüche aus diesem Vertrag über mind. 3 Mio. € für Personen-/ Sachschäden und mind. 500.000,00 € für Vermögensschäden. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach … ganz lesenNachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung zur Deckung etwaiger Ansprüche aus diesem Vertrag über mind. 3 Mio. € für Personen-/ Sachschäden und mind. 500.000,00 € für Vermögensschäden. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen und nachgewiesen werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken. Der Nachweis kann durch Bestätigung einer Versicherung oder Scan des Versicherungsscheins erbracht werden. Gleichwertig ist die Vorlage einer Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum Abschluss einer solchen Versicherung (Formular F10). Der Abschluss der Versicherung ist zum Leistungsbeginn unaufgefordert nachzuweisen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Angaben zum Entsorgungskonzept: • dem Gesamtkonzept der Leistungserbringung (einschließlich Übernahme und Transportlogistik und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit); • den Maßnahmen des Unternehmers zur Qualitätssicherung • Angaben zum Verwertungsweg einschließlich der/den vorgesehenen Verwertu … ganz lesenAngaben zum Entsorgungskonzept: • dem Gesamtkonzept der Leistungserbringung (einschließlich Übernahme und Transportlogistik und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit); • den Maßnahmen des Unternehmers zur Qualitätssicherung • Angaben zum Verwertungsweg einschließlich der/den vorgesehenen Verwertungsanlage/n • der Zulässigkeit der Verbringung der Abfälle in das Ausland, falls vorgesehene Anlagen zur Entsorgung der Abfälle im Ausland liegen
Spezifischer Jahresumsatz
Eigenerklärung je Los über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren – sofern diese verfügbar sind. Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die von d … ganz lesenEigenerklärung je Los über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren – sofern diese verfügbar sind. Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen bzw. als Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden sind, jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters (Formular F11).
Versorgungssicherheit
Eigenerklärung des Bieters, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der angebotenen Leistungen verfügen wird (im Angebotsschreiben enthalten).
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
******************************************************************************************************************** HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende … ganz lesen******************************************************************************************************************** HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium zurückgegriffen. ******************************************************************************************************************** Eigenerklärung des Bieters, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt (im Angebotsschreiben enthalten).
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat (im Angebotsschreiben enthalten).
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
******************************************************************************************************************** HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende … ganz lesen******************************************************************************************************************** HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium zurückgegriffen. ******************************************************************************************************************** Bietergemeinschaften haben ein Verzeichnis über die Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft sowie eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung zu übergeben, aus der hervorgeht, dass der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften, wobei diese Haftung auch nach Auflösung der Bietergemeinschaft bestehen bleibt (Formular F1 für das betreffende Los).
Anteil der Unterauftragsvergabe
******************************************************************************************************************* HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende … ganz lesen******************************************************************************************************************* HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium zurückgegriffen. ******************************************************************************************************************* Bei Unterauftragsvergabe (nach § 36 VgV): Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen und – soweit möglich und damit zumutbar – die hierfür vorgesehenen Unterauftragnehmer in seinem Angebot benennen (F2 und F3 oder vergleichbare Nachweise). Für die Unterauftragnehmer gelten hinsichtlich der Eignung dieselben Anforderungen wie für den Bieter. Unterauftragnehmer müssen über die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit verfügen und es dürfen keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Die Vergabestelle überprüft vor der Zuschlagserteilung, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Durch die Erklärungen in Formular F 6 und Formular F 8 werden die hierzu notwendigen Nachweise erbracht. Die Erklärungen sind vom Unterauftragnehmer zu unterschreiben; hierzu können folgende Möglichkeiten genutzt werden: • Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung oder • Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung. Die Vergabestelle kann vor Zuschlagserteilung zu einem von ihr zu bestimmenden Zeitpunkt vom Bieter den Nachweis verlangen, dass ihm die erforderlichen Mittel der Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
******************************************************************************************************************* HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende … ganz lesen******************************************************************************************************************* HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium zurückgegriffen. ******************************************************************************************************************* Eignungsleihe - Verpflichtungserklärung verbundener Unternehmer/Unterauftragnehmer (Formular F8), § 47 Abs. 1 VgV. Ein Bieter kann sich, ggf. auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 47 Abs. 1, Abs. 4 VgV). In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass ihm die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen (verbundene Unternehmer, Unterauftragnehmer) zur Verfügung stehen, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorgelegt wird (vgl. Formular F8 oder gleichwertige Erklärungen). Der Bieter hat ein Unternehmen, das die Eignungsnachweise nicht vollständig vorlegt oder eine einschlägige Eignungsanforderung nach Kapitel I Abs. 7.10.1. nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen auf Verlangen der Vergabestelle zu ersetzen. Wenn ein Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen will, haben sich der Bieter und diese Unternehmen zu verpflichten, gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften (§ 47 Abs. 3 VgV).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
bis zu 1-mal: Leistungsbeginn ist bezüglich der Leistungserbringung auf den Wertstoffzentren des Ennepe-Ruhr-Kreises der 01.01.2027. Der Vertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren bis zum 31.12.2028 (erstes Vertragsende) mit einer einseitigen Verlängerungsoption für den AG um ein Jahr bis zum 31.12.2 … ganz lesenbis zu 1-mal: Leistungsbeginn ist bezüglich der Leistungserbringung auf den Wertstoffzentren des Ennepe-Ruhr-Kreises der 01.01.2027. Der Vertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren bis zum 31.12.2028 (erstes Vertragsende) mit einer einseitigen Verlängerungsoption für den AG um ein Jahr bis zum 31.12.2029 (zweites Vertragsende). Die Verlängerungsoption muss durch den AG spätestens bis zum 30.09.2028 durch eine Erklärung in Textform gegenüber den AN ausgeübt werden. Der AG kann die Verlängerungsoption für alle fünf Lose unabhängig voneinander ausüben. Der Leistungsbeginn bezüglich der Leistungserbringung auf den Betriebshöfen bestimmter kreisangehöriger Städte hängt vom Zeitpunkt der Optionsausübung ab. Das Leistungsende und die Ausübung der Verlängerungsoption stellt sich auch bei Ausübung der Option für jedes Los einheitlich wie oben beschreiben dar. Somit ist das erste Vertragsende auch in dem Fall, dass ein Optionsrecht erst nach dem 01.01.2027 ausgeübt wurde, der 31.12.2028.
Optionen
- Verlängerungsoption um ein Jahr - Optionsrecht bezüglich der Betriebshöfe der Städte Bezüglich des Loses 1 (Fraktion Altholz IV) hat der AG die Option zu bestimmen, dass Leistungsgegenstand auch die Containergestellung, der Transport und die Verwertung vom Betriebshof der Stadt Schwelm ist. Der A … ganz lesen- Verlängerungsoption um ein Jahr - Optionsrecht bezüglich der Betriebshöfe der Städte Bezüglich des Loses 1 (Fraktion Altholz IV) hat der AG die Option zu bestimmen, dass Leistungsgegenstand auch die Containergestellung, der Transport und die Verwertung vom Betriebshof der Stadt Schwelm ist. Der Auftraggeber kann von diesem Optionsrecht bis zum 31.03.2027 Gebrauch machen. Der AG kann die Optionsrechte bezüglich der Betriebshöfe unabhängig voneinander für ein oder mehrere Lose ausüben. Die Ausübung der Option hängt davon ab, ob der AG mit den jeweiligen Städten eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung schließt, mit der die Aufgabe der Containergestellung und des Transportes auf den AG übertragen wird. Der AN muss die Leistung mit einer Frist von zwei Wochen nach Ausübung der Option erbringen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
44 Tage
Angebotsöffnung
17.11.2026, 09:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB). Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gema … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB). Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates sind keine Unternehmen (Auftragnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug i.S.d. o.a. Verordnung am Auftrag zu beteiligen. Gemäß Artikel 2 der Verordnu … ganz lesenZur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates sind keine Unternehmen (Auftragnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug i.S.d. o.a. Verordnung am Auftrag zu beteiligen. Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr.269/2014 des Rates versichert der Bieter, dass weder ihm noch dem von ihm vertretenen Unternehmen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen aus dem Vertragsverhältnis zugunsten der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten Personen, Einrichtungen oder Organisationen unmittelbar oder mittelbar zur Verfügung gestellt werden, und dass das Unternehmen nicht im Eigentum oder unter der Kontrolle dieser Personen steht. Eine entsprechende Eigenerklärung (Formular F7) ist durch den Bieter sowie evtl. Bietergemeinschaftsmitglieder mit dem Angebot abzugeben. Sie umfasst auch entsprechende Erklärungen im Hinblick auf Unterauftragsvergabe, Lieferanten und Eignungsleihe,
Hinweis
Zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates sind keine Unternehmen (Auftragnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug i.S.d. o.a. Verordnung am Auftrag zu beteiligen. Gemäß Artikel 2 der Verordnu … ganz lesenZur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates sind keine Unternehmen (Auftragnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug i.S.d. o.a. Verordnung am Auftrag zu beteiligen. Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr.269/2014 des Rates versichert der Bieter, dass weder ihm noch dem von ihm vertretenen Unternehmen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen aus dem Vertragsverhältnis zugunsten der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten Personen, Einrichtungen oder Organisationen unmittelbar oder mittelbar zur Verfügung gestellt werden, und dass das Unternehmen nicht im Eigentum oder unter der Kontrolle dieser Personen steht. Eine entsprechende Eigenerklärung (Formular F7) ist durch den Bieter sowie evtl. Bietergemeinschaftsmitglieder mit dem Angebot abzugeben. Sie umfasst auch entsprechende Erklärungen im Hinblick auf Unterauftragsvergabe, Lieferanten und Eignungsleihe.

Lose 2, 5

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preiswertung: Summe aus Wertungspunkten für den Gesamtpreis/Jahr sowie einem Wertungsbonus „Umwelt“.100 %
Preis
Preiswertung: Summe aus Wertungspunkten für den Gesamtpreis/Jahr sowie einem Wertungsbonus „Umwelt“.Nach § 58 Abs. 1 VgV wird der Zuschlag nach Maßgabe des § 127 GWB auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot setzt sich zusammen aus dem angebotenen Gesamtpreis (Wertungspreis) sowie einem Wertungsbonus „Umwelt“. Entscheidend sind die dem Auftraggeber voraussichtlich auf Grundlage der Angebote entstehenden Gesamtkosten für die Laufzeit des Vertrages von einem Jahr. Der Wertungspreis wird wie folgt ermittelt: Von dem Bieter sind die Preise für die Containergestellung, den Transport und die Verwertung von Bauschutt anzugeben. Die Netto-Angebotssumme pro Jahr errechnet sich wie folgt: Containergestellung: Anzahl der Container x Preis je Container und Monat (netto) x 12. Transport (für jeden Übernahmestandort gesondert): Einheitspreis pro Transport (netto) x Transporte pro Jahr. Verwertung: Tonnagepreis für die Verwertung (netto Einheitspreis) x geschätzte Menge pro Jahr. Der Wertungspreis für das Los 2 ergibt sich aus der Summe der folgenden Positionen: • Containergestellung Bauschutt Nettoangebotssumme pro Jahr • Transport Bauschutt vom Standort Gevelsberg Nettoangebotssumme pro Jahr • Transport Bauschutt vom Standort Witten Nettoangebotssumme pro Jahr • Verwertung Bauschutt Nettoangebotssumme pro Jahr Der Bieter mit den niedrigsten Gesamtwertungspreis für das Los erhält die volle Punktzahl (90 Punkte). 0 Punkte entsprechen den doppelten Kosten des günstigsten Anbieters. Die Punkte der dazwischenliegenden Kosten werden mittels linearer Interpolation ermittelt. Kosten, die den doppelten Betrag des günstigsten Anbieters übertreffen, erhalten ebenfalls 0 Punkte. Wertungsbonus Umwelt Zusätzliche Punkte (Maximum 10) erhält der Bieter, wenn er sich mit dem Angebot verpflichtet, für mehr als 30 % der je Vertragsjahr gefahrenen Kilometer „saubere Fahrzeuge“ im Sinne dieser Ausschreibung einzusetzen. Zusagen von mehr als 90 % werden für die Wertung als 90 % berücksichtigt und begründen keine über 90 % hinausgehende Verpflichtung. Für die Wertung der Angebote erklärt der Bieter im Angebotsschreiben, für wie viel Prozent der gefahrenen Kilometer er „saubere Fahrzeuge“ einsetzen wird (Ziff. 21 des Angebotsschreibens). Der erklärte Prozentwert wird nach folgender Formel in Punkte umgerechnet: P = 10 × (z − 30) / 60 Dabei ist P die erreichte Punktzahl und z der erklärte Anteil der je Vertragsjahr mit „sauberen Fahrzeugen" gefahrenen Kilometer in Prozent. Das Ergebnis wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Eine Erklärung von 30 % ergibt 0 Punkte. Eine Erklärung von 90 % oder mehr ergibt die Höchstpunktzahl von 10 Punkten. Zum besseren Verständnis folgende Beispielwerte: 30 % ergeben 0,00 Punkte, 45 % ergeben 2,50 Punkte, 60 % ergeben 5,00 Punkte, 75 % ergeben 7,50 Punkte und 90 % ergeben 10,00 Punkte. Für die Gesamtwertung werden für jedes Los gesondert die erreichten Preis- und Umweltpunkte addiert. Das Angebot mit der höchsten Endsumme erhält den Zuschlag für das Los.

Eignung15 von 15 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenzangaben zu erbrachten Leistungen, die die nach ihrer Art und Umfang mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind, wobei eine Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss (Formular F9). Vergleichbar ist eine Leistung, wenn sie die Verwertung von der jeweils betroffene … ganz lesenReferenzangaben zu erbrachten Leistungen, die die nach ihrer Art und Umfang mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind, wobei eine Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss (Formular F9). Vergleichbar ist eine Leistung, wenn sie die Verwertung von der jeweils betroffenen Abfallfraktion (Altholz I-IV, Bauschutt, Metallschrott, Kunststoff und Flachglas) umfasst. Die Referenzen sind gesondert für jedes Los vorzulegen. Es müssen je Los zwei Referenzen unterschiedlicher Auftraggeber vorgelegt werden. Die Referenzen müssen mindestens über ein Jahr erbracht worden sein und kumulativ mindestens 50% der erwarteten Tonnage des betreffenden Loses entsprechen. Demnach müssen die beiden Referenzen kumulativ mindestens den folgenden Mengen entsprechen: • Los 2 (Bauschutt): 415 Mg/a Es werden Referenzen der letzten drei Jahre zugelassen. Der Mindestzeitraum von einem Jahr, über die die Leistung erbracht wurde, muss zumindest teilweise in den letzten drei Jahren liegen. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: • Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners / der Ansprechstelle (mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse) • Beschreibung des Leistungsumfanges (inkl. Nennung der Auftragsmenge in Mg/a) • Auftragssumme (netto) pro Jahr • Ausführungszeitraum. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Vergabestelle unabhängig von der Vorlage von Auftraggeberbestätigungen vorbehält, die Referenzangaben und die Zufriedenheit mit der Durchführung der Leistungen durch Rücksprache mit den benannten Auftraggebern/ Ansprechpartnern zu überprüfen. Ergänzend wird auf die Möglichkeit hingewiesen, sich im Wege der Eignungsleihe auch für Referenzen auf Drittunternehmen zu beziehen. In diesem Fall ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen (vgl. Formular F8 oder gleichwertige Erklärungen).
Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Nachweis der behördlich bestätigten Anzeige gemäß § 53 KrWG für die Tätigkeit als Beförderer von nicht gefährlichen Abfällen; die Anzeige muss den Leistungsgegenstand des jeweiligen Loses in Bezug auf die betroffene Abfallfraktion abdecken.
Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Vorlage der Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG, mindestens in Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen oder Vorlage eines gleichwertigen Nachweises
Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Nachweis einer gültigen Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr nach § 3 GüKG oder einer gültigen Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) nach der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009. Der Bieter kann sich auf die Nachweise des von ihm benannten Unterauf-tragnehmers berufen, wenn er von diesem eine Verpfl … ganz lesenNachweis einer gültigen Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr nach § 3 GüKG oder einer gültigen Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) nach der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009. Der Bieter kann sich auf die Nachweise des von ihm benannten Unterauf-tragnehmers berufen, wenn er von diesem eine Verpflichtungserklärung (vgl. Formular F8) sowie die unter 7.10.1.9. und 7.10.1.10.geforderten Nachweise des Unterauftragnehmers mit dem Angebot vorlegt.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung zur Deckung etwaiger Ansprüche aus diesem Vertrag über mind. 3 Mio. € für Personen-/ Sachschäden und mind. 500.000,00 € für Vermögensschäden. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach … ganz lesenNachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung zur Deckung etwaiger Ansprüche aus diesem Vertrag über mind. 3 Mio. € für Personen-/ Sachschäden und mind. 500.000,00 € für Vermögensschäden. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen und nachgewiesen werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken. Der Nachweis kann durch Bestätigung einer Versicherung oder Scan des Versicherungsscheins erbracht werden. Gleichwertig ist die Vorlage einer Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum Abschluss einer solchen Versicherung (Formular F10). Der Abschluss der Versicherung ist zum Leistungsbeginn unaufgefordert nachzuweisen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Angaben zum Entsorgungskonzept: • dem Gesamtkonzept der Leistungserbringung (einschließlich Übernahme und Transportlogistik und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit); • den Maßnahmen des Unternehmers zur Qualitätssicherung • Angaben zum Verwertungsweg einschließlich der/den vorgesehenen Verwertu … ganz lesenAngaben zum Entsorgungskonzept: • dem Gesamtkonzept der Leistungserbringung (einschließlich Übernahme und Transportlogistik und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit); • den Maßnahmen des Unternehmers zur Qualitätssicherung • Angaben zum Verwertungsweg einschließlich der/den vorgesehenen Verwertungsanlage/n • der Zulässigkeit der Verbringung der Abfälle in das Ausland, falls vorgesehene Anlagen zur Entsorgung der Abfälle im Ausland liegen.
Spezifischer Jahresumsatz
Eigenerklärung je Los über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren – sofern diese verfügbar sind. Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die von d … ganz lesenEigenerklärung je Los über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren – sofern diese verfügbar sind. Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen bzw. als Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden sind, jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters (Formular F11).
Versorgungssicherheit
Eigenerklärung des Bieters, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der angebotenen Leistungen verfügen wird (im Angebotsschreiben enthalten).
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
******************************************************************************************************************** HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende … ganz lesen******************************************************************************************************************** HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium zurückgegriffen. ******************************************************************************************************************** Eigenerklärung des Bieters, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt (im Angebotsschreiben enthalten).
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat (im Angebotsschreiben enthalten).
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
******************************************************************************************************************** HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende … ganz lesen******************************************************************************************************************** HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium zurückgegriffen. ******************************************************************************************************************** Bietergemeinschaften haben ein Verzeichnis über die Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft sowie eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung zu übergeben, aus der hervorgeht, dass der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften, wobei diese Haftung auch nach Auflösung der Bietergemeinschaft bestehen bleibt (Formular F1 für das betreffende Los).
Anteil der Unterauftragsvergabe
******************************************************************************************************************* HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende … ganz lesen******************************************************************************************************************* HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium zurückgegriffen. ******************************************************************************************************************* Bei Unterauftragsvergabe (nach § 36 VgV): Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen und – soweit möglich und damit zumutbar – die hierfür vorgesehenen Unterauftragnehmer in seinem Angebot benennen (F2 und F3 oder vergleichbare Nachweise). Für die Unterauftragnehmer gelten hinsichtlich der Eignung dieselben Anforderungen wie für den Bieter. Unterauftragnehmer müssen über die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit verfügen und es dürfen keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Die Vergabestelle überprüft vor der Zuschlagserteilung, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Durch die Erklärungen in Formular F 6 und Formular F 8 werden die hierzu notwendigen Nachweise erbracht. Die Erklärungen sind vom Unterauftragnehmer zu unterschreiben; hierzu können folgende Möglichkeiten genutzt werden: • Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung oder • Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung. Die Vergabestelle kann vor Zuschlagserteilung zu einem von ihr zu bestimmenden Zeitpunkt vom Bieter den Nachweis verlangen, dass ihm die erforderlichen Mittel der Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
******************************************************************************************************************* HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende … ganz lesen******************************************************************************************************************* HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium zurückgegriffen. ******************************************************************************************************************* Eignungsleihe - Verpflichtungserklärung verbundener Unternehmer/Unterauftragnehmer (Formular F8), § 47 Abs. 1 VgV. Ein Bieter kann sich, ggf. auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 47 Abs. 1, Abs. 4 VgV). In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass ihm die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen (verbundene Unternehmer, Unterauftragnehmer) zur Verfügung stehen, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorgelegt wird (vgl. Formular F8 oder gleichwertige Erklärungen). Der Bieter hat ein Unternehmen, das die Eignungsnachweise nicht vollständig vorlegt oder eine einschlägige Eignungsanforderung nach Kapitel I Abs. 7.10.1. nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen auf Verlangen der Vergabestelle zu ersetzen. Wenn ein Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen will, haben sich der Bieter und diese Unternehmen zu verpflichten, gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften (§ 47 Abs. 3 VgV).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
bis zu 1-mal: Leistungsbeginn ist der 01.01.2027. Der Vertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren bis zum 31.12.2028 (erstes Vertragsende) mit einer einseitigen Verlängerungsoption für den AG um ein Jahr bis zum 31.12.2029 (zweites Vertragsende). Die Verlängerungsoption muss durch den AG spätestens bi … ganz lesenbis zu 1-mal: Leistungsbeginn ist der 01.01.2027. Der Vertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren bis zum 31.12.2028 (erstes Vertragsende) mit einer einseitigen Verlängerungsoption für den AG um ein Jahr bis zum 31.12.2029 (zweites Vertragsende). Die Verlängerungsoption muss durch den AG spätestens bis zum 30.09.2028 durch eine Erklärung in Textform gegenüber den AN ausgeübt werden. Der AG kann die Verlängerungsoption für alle fünf Lose unabhängig voneinander ausüben.
Optionen
- Verlängerungsoption um ein Jahr
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
44 Tage
Angebotsöffnung
17.11.2026, 09:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB). Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gema … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB). Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates sind keine Unternehmen (Auftragnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug i.S.d. o.a. Verordnung am Auftrag zu beteiligen. Gemäß Artikel 2 der Verordnu … ganz lesenZur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates sind keine Unternehmen (Auftragnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug i.S.d. o.a. Verordnung am Auftrag zu beteiligen. Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr.269/2014 des Rates versichert der Bieter, dass weder ihm noch dem von ihm vertretenen Unternehmen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen aus dem Vertragsverhältnis zugunsten der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten Personen, Einrichtungen oder Organisationen unmittelbar oder mittelbar zur Verfügung gestellt werden, und dass das Unternehmen nicht im Eigentum oder unter der Kontrolle dieser Personen steht. Eine entsprechende Eigenerklärung (Formular F7) ist durch den Bieter sowie evtl. Bietergemeinschaftsmitglieder mit dem Angebot abzugeben. Sie umfasst auch entsprechende Erklärungen im Hinblick auf Unterauftragsvergabe, Lieferanten und Eignungsleihe,
Hinweis
Zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates sind keine Unternehmen (Auftragnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug i.S.d. o.a. Verordnung am Auftrag zu beteiligen. Gemäß Artikel 2 der Verordnu … ganz lesenZur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates sind keine Unternehmen (Auftragnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug i.S.d. o.a. Verordnung am Auftrag zu beteiligen. Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr.269/2014 des Rates versichert der Bieter, dass weder ihm noch dem von ihm vertretenen Unternehmen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen aus dem Vertragsverhältnis zugunsten der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten Personen, Einrichtungen oder Organisationen unmittelbar oder mittelbar zur Verfügung gestellt werden, und dass das Unternehmen nicht im Eigentum oder unter der Kontrolle dieser Personen steht. Eine entsprechende Eigenerklärung (Formular F7) ist durch den Bieter sowie evtl. Bietergemeinschaftsmitglieder mit dem Angebot abzugeben. Sie umfasst auch entsprechende Erklärungen im Hinblick auf Unterauftragsvergabe, Lieferanten und Eignungsleihe.

Los 3

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preiswertung: Summe aus Wertungspunkten für den Gesamtpreis/Jahr sowie einem Wertungsbonus „Umwelt“.100 %
Preis
Preiswertung: Summe aus Wertungspunkten für den Gesamtpreis/Jahr sowie einem Wertungsbonus „Umwelt“.Nach § 58 Abs. 1 VgV wird der Zuschlag nach Maßgabe des § 127 GWB auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot setzt sich zusammen aus dem angebotenen Gesamtpreis (Wertungspreis) sowie einem Wertungsbonus „Umwelt“. Entscheidend sind die dem Auftraggeber voraussichtlich auf Grundlage der Angebote entstehenden Gesamtkosten/Erlöse für die Laufzeit des Vertrages von einem Jahr. Bei der Ermittlung des Gesamtpreises wird angenommen, dass der AG alle Optionen ausübt und damit werden auch die angebotenen Preise bezüglich der Optionen in die Ermittlung des Gesamtpreises einbezogen. Der Wertungspreis wird wie folgt ermittelt: Von dem Bieter sind die Preise für die Containergestellung, den Transport und die Verwertung von Metallschrott anzugeben. Die Netto-Angebotssumme pro Jahr errechnet sich wie folgt: Containergestellung: Anzahl der Container x Preis je Container und Monat (netto) x 12. Transport (für jeden Übernahmestandort gesondert): Einheitspreis pro Transport (netto) x Transporte pro Jahr. Bezüglich der Positionen Containergestellung und Transport wird ein Entgelt abgefragt, das der AG dem AN zahlen muss. Bezüglich dieser Position werden die Netto-Angebotssummen pro Jahr addiert. Bezüglich der Position der Verwertung wird eine Vergütung (Erlös) abgefragt, die der AN dem AG zahlen muss. Für die Verwertung erfolgt folgende Berechnung: (Mittelwert des Stahlschrott-preises Deutschland für „Sorte 4 – Schredderschrott“ gemäß EUWID für Altme-tall (Stand 20.08.2026) +/- Zuschlag bzw. Abschlag zum EUWID) x geschätzte Menge pro Jahr. Der Wertungspreis für das Los 3 ergibt sich aus der folgenden Berechnung: Angebotssumme Verwertung pro Jahr (von AN an den AG zu zahlen) – (Angebotssumme Containergestellung pro Jahr + Angebotssumme Transport (für alle Standorte) pro Jahr). Ist das Ergebnis und damit der Wertungspreis ein positiver Wert, ist dieser Betrag vom AN an den AG zu zahlen. Der Bieter mit dem höchsten Gesamtwertungspreis erhält die volle Punktzahl (90 Punkte) = Bestangebot. Der höchste Gesamtwertungspreis kann dabei positiv sein, dann muss der AN dem AG einen Erlös zahlen oder negativ sein, dann muss der AG an den AN zahlen. Je höher der Gesamtwertungspreis, desto wirtschaftlicher ist das Angebot. Alle anderen Angebote erhalten Punkte nach ihrem Abstand zu diesem Bestangebot: Punktzahl = 90 - 90 x ((Bestangebot – Gesamtwertungspreis des Bieters): S) S ist die Bewertungsspanne. Die Bewertungsspanne beträgt S = 30.000€ netto. Für je [30.000,00 € / 90], um die der Wertungssaldo eines Angebots hinter dem Bestangebot zurückbleibt, wird ein Punkt abgezogen. Ein Angebot, dessen Wertungssaldo um 30.000,00 € oder mehr hinter dem Bestangebot zurückbleibt, erhält 0 Punkte; negative Punktzahlen werden nicht vergeben. Die Bewertung ist unabhängig davon, ob die Wertungssalden Erlöse oder Kosten für den AG darstellen. Die Punktzahl wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Wertungsbonus Umwelt Zusätzliche Punkte (Maximum 10) erhält der Bieter, wenn er sich mit dem Angebot verpflichtet, für mehr als 30 % der je Vertragsjahr gefahrenen Kilometer „saubere Fahrzeuge“ im Sinne dieser Ausschreibung einzusetzen. Zusagen von mehr als 90 % werden für die Wertung als 90 % berücksichtigt und begründen keine über 90 % hinausgehende Verpflichtung. Für die Wertung der Angebote erklärt der Bieter im Angebotsschreiben, für wie viel Prozent der gefahrenen Kilometer er „saubere Fahrzeuge“ einsetzen wird (Ziff. 21 des Angebotsschreibens). Der erklärte Prozentwert wird nach folgender Formel in Punkte umgerechnet: P = 10 × (z − 30) / 60 Dabei ist P die erreichte Punktzahl und z der erklärte Anteil der je Vertragsjahr mit „sauberen Fahrzeugen" gefahrenen Kilometer in Prozent. Das Ergebnis wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Eine Erklärung von 30 % ergibt 0 Punkte. Eine Erklärung von 90 % oder mehr ergibt die Höchstpunktzahl von 10 Punkten. Zum besseren Verstän …

Eignung15 von 15 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenzangaben zu erbrachten Leistungen, die nach ihrer Art und Umfang mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind, wobei eine Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss (Formular F9). Vergleichbar ist eine Leistung, wenn sie die Verwertung von der jeweils betroffenen Ab … ganz lesenReferenzangaben zu erbrachten Leistungen, die nach ihrer Art und Umfang mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind, wobei eine Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss (Formular F9). Vergleichbar ist eine Leistung, wenn sie die Verwertung von der jeweils betroffenen Abfallfraktion (Altholz I-IV, Bauschutt, Metallschrott, Kunststoff und Flachglas) umfasst. Die Referenzen sind gesondert für jedes Los vorzulegen. Es müssen je Los zwei Referenzen unterschiedlicher Auftraggeber vorgelegt werden. Die Referenzen müssen mindestens über ein Jahr erbracht worden sein und kumulativ mindestens 50% der erwarteten Tonnage des betreffenden Loses entsprechen. Demnach müssen die beiden Referenzen kumulativ mindestens den folgenden Mengen entsprechen: • Los 3 (Metallschrott): 170 Mg/a Es werden Referenzen der letzten drei Jahre zugelassen. Der Mindestzeitraum von einem Jahr, über die die Leistung erbracht wurde, muss zumindest teilweise in den letzten drei Jahren liegen. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: • Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners / der Ansprechstelle (mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse) • Beschreibung des Leistungsumfanges (inkl. Nennung der Auftragsmenge in Mg/a) • Auftragssumme (netto) pro Jahr • Ausführungszeitraum. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Vergabestelle unabhängig von der Vorlage von Auftraggeberbestätigungen vorbehält, die Referenzangaben und die Zufriedenheit mit der Durchführung der Leistungen durch Rücksprache mit den benannten Auftraggebern/ Ansprechpartnern zu überprüfen. Ergänzend wird auf die Möglichkeit hingewiesen, sich im Wege der Eignungsleihe auch für Referenzen auf Drittunternehmen zu beziehen. In diesem Fall ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen (vgl. Formular F8 oder gleichwertige Erklärungen).
Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Nachweis der behördlich bestätigten Anzeige gemäß § 53 KrWG für die Tätigkeit als Beförderer von nicht gefährlichen Abfällen; die Anzeige muss den Leistungsgegenstand des jeweiligen Loses in Bezug auf die betroffene Abfallfraktion abdecken.
Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Vorlage der Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG, mindestens in Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen oder Vorlage eines gleichwertigen Nachweises
Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Nachweis einer gültigen Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr nach § 3 GüKG oder einer gültigen Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) nach der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009. Der Bieter kann sich auf die Nachweise des von ihm benannten Unterauf-tragnehmers berufen, wenn er von diesem eine Verpfl … ganz lesenNachweis einer gültigen Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr nach § 3 GüKG oder einer gültigen Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) nach der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009. Der Bieter kann sich auf die Nachweise des von ihm benannten Unterauf-tragnehmers berufen, wenn er von diesem eine Verpflichtungserklärung (vgl. Formular F8) sowie die unter 7.10.1.9. und 7.10.1.10.geforderten Nachweise des Unterauftragnehmers mit dem Angebot vorlegt.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung zur Deckung etwaiger Ansprüche aus diesem Vertrag über mind. 3 Mio. € für Personen-/ Sachschäden und mind. 500.000,00 € für Vermögensschäden. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach … ganz lesenNachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung zur Deckung etwaiger Ansprüche aus diesem Vertrag über mind. 3 Mio. € für Personen-/ Sachschäden und mind. 500.000,00 € für Vermögensschäden. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen und nachgewiesen werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken. Der Nachweis kann durch Bestätigung einer Versicherung oder Scan des Versicherungsscheins erbracht werden. Gleichwertig ist die Vorlage einer Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum Abschluss einer solchen Versicherung (Formular F10). Der Abschluss der Versicherung ist zum Leistungsbeginn unaufgefordert nachzuweisen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Angaben zum Entsorgungskonzept: • dem Gesamtkonzept der Leistungserbringung (einschließlich Übernahme und Transportlogistik und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit); • den Maßnahmen des Unternehmers zur Qualitätssicherung • Angaben zum Verwertungsweg einschließlich der/den vorgesehenen Verwertu … ganz lesenAngaben zum Entsorgungskonzept: • dem Gesamtkonzept der Leistungserbringung (einschließlich Übernahme und Transportlogistik und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit); • den Maßnahmen des Unternehmers zur Qualitätssicherung • Angaben zum Verwertungsweg einschließlich der/den vorgesehenen Verwertungsanlage/n • der Zulässigkeit der Verbringung der Abfälle in das Ausland, falls vorgesehene Anlagen zur Entsorgung der Abfälle im Ausland liegen
Spezifischer Jahresumsatz
Eigenerklärung je Los über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren – sofern diese verfügbar sind. Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die von d … ganz lesenEigenerklärung je Los über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren – sofern diese verfügbar sind. Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen bzw. als Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden sind, jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters (Formular F11).
Versorgungssicherheit
Eigenerklärung des Bieters, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der angebotenen Leistungen verfügen wird (im Angebotsschreiben enthalten).
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
******************************************************************************************************************** HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende … ganz lesen******************************************************************************************************************** HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium zurückgegriffen. ******************************************************************************************************************** Eigenerklärung des Bieters, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt (im Angebotsschreiben enthalten).
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat (im Angebotsschreiben enthalten).
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
******************************************************************************************************************** HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende … ganz lesen******************************************************************************************************************** HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium zurückgegriffen. ******************************************************************************************************************** Bietergemeinschaften haben ein Verzeichnis über die Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft sowie eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung zu übergeben, aus der hervorgeht, dass der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften, wobei diese Haftung auch nach Auflösung der Bietergemeinschaft bestehen bleibt (Formular F1 für das betreffende Los).
Anteil der Unterauftragsvergabe
******************************************************************************************************************* HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende … ganz lesen******************************************************************************************************************* HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium zurückgegriffen. ******************************************************************************************************************* Bei Unterauftragsvergabe (nach § 36 VgV): Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen und – soweit möglich und damit zumutbar – die hierfür vorgesehenen Unterauftragnehmer in seinem Angebot benennen (F2 und F3 oder vergleichbare Nachweise). Für die Unterauftragnehmer gelten hinsichtlich der Eignung dieselben Anforderungen wie für den Bieter. Unterauftragnehmer müssen über die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit verfügen und es dürfen keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Die Vergabestelle überprüft vor der Zuschlagserteilung, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Durch die Erklärungen in Formular F 6 und Formular F 8 werden die hierzu notwendigen Nachweise erbracht. Die Erklärungen sind vom Unterauftragnehmer zu unterschreiben; hierzu können folgende Möglichkeiten genutzt werden: • Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung oder • Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung. Die Vergabestelle kann vor Zuschlagserteilung zu einem von ihr zu bestimmenden Zeitpunkt vom Bieter den Nachweis verlangen, dass ihm die erforderlichen Mittel der Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
******************************************************************************************************************* HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende … ganz lesen******************************************************************************************************************* HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium zurückgegriffen. ******************************************************************************************************************* Eignungsleihe - Verpflichtungserklärung verbundener Unternehmer/Unterauftragnehmer (Formular F8), § 47 Abs. 1 VgV. Ein Bieter kann sich, ggf. auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 47 Abs. 1, Abs. 4 VgV). In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass ihm die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen (verbundene Unternehmer, Unterauftragnehmer) zur Verfügung stehen, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorgelegt wird (vgl. Formular F8 oder gleichwertige Erklärungen). Der Bieter hat ein Unternehmen, das die Eignungsnachweise nicht vollständig vorlegt oder eine einschlägige Eignungsanforderung nach Kapitel I Abs. 7.10.1. nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen auf Verlangen der Vergabestelle zu ersetzen. Wenn ein Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen will, haben sich der Bieter und diese Unternehmen zu verpflichten, gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften (§ 47 Abs. 3 VgV).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
bis zu 1-mal: Leistungsbeginn ist bezüglich der Leistungserbringung auf den Wertstoffzentren des Ennepe-Ruhr-Kreises der 01.01.2027. Der Vertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren bis zum 31.12.2028 (erstes Vertragsende) mit einer einseitigen Verlängerungsoption für den AG um ein Jahr bis zum 31.12.2 … ganz lesenbis zu 1-mal: Leistungsbeginn ist bezüglich der Leistungserbringung auf den Wertstoffzentren des Ennepe-Ruhr-Kreises der 01.01.2027. Der Vertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren bis zum 31.12.2028 (erstes Vertragsende) mit einer einseitigen Verlängerungsoption für den AG um ein Jahr bis zum 31.12.2029 (zweites Vertragsende). Die Verlängerungsoption muss durch den AG spätestens bis zum 30.09.2028 durch eine Erklärung in Textform gegenüber den AN ausgeübt werden. Der AG kann die Verlängerungsoption für alle fünf Lose unabhängig voneinander ausüben. Der Leistungsbeginn bezüglich der Leistungserbringung auf den Betriebshöfen bestimmter kreisangehöriger Städte hängt vom Zeitpunkt der Optionsausübung ab. Das Leistungsende und die Ausübung der Verlängerungsoption stellt sich auch bei Ausübung der Option für jedes Los einheitlich wie oben beschreiben dar. Somit ist das erste Vertragsende auch in dem Fall, dass ein Optionsrecht erst nach dem 01.01.2027 ausgeübt wurde, der 31.12.2028.
Optionen
Verlängerungsoption um ein Jahr - Optionsrecht bezüglich der Betriebshöfe der Städte Bezüglich des Loses 3 (Metallschrott) und des Loses 4 (Kunststoff) hat der AG die Option zu bestimmten, dass Leistungsgegenstand auch die Containergestellung, der Transport und die Verwertung von den Betriebshöfen … ganz lesenVerlängerungsoption um ein Jahr - Optionsrecht bezüglich der Betriebshöfe der Städte Bezüglich des Loses 3 (Metallschrott) und des Loses 4 (Kunststoff) hat der AG die Option zu bestimmten, dass Leistungsgegenstand auch die Containergestellung, der Transport und die Verwertung von den Betriebshöfen der kreisangehörigen Städte Hattingen, Herdecke, Schwelm und Wetter ist. Der Auftraggeber kann von diesen Optionsrechten bis zum 31.03.2027 Gebrauch machen. Entscheidet sich der AG für eine oder mehrere Optionen, teilt er dies dem AG fristgemäß mit. Der AG kann die Option für einzelne der genannten Betriebshöfe oder für alle der genannten Betriebshöfe ausüben. Das gleiche gilt in Bezug auf die genannten Lose. Die Ausübung der Option hängt jeweils davon ab, ob der AG mit den jeweiligen Städten eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung schließt, mit der die Aufgabe der Containergestellung und des Transportes auf den AG übertragen wird. Der AN muss die Leistung mit einer Frist von zwei Wochen nach Ausübung der Option erbringen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
44 Tage
Angebotsöffnung
17.11.2026, 09:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB). Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gema … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB). Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates sind keine Unternehmen (Auftragnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug i.S.d. o.a. Verordnung am Auftrag zu beteiligen. Gemäß Artikel 2 der Verordnu … ganz lesenZur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates sind keine Unternehmen (Auftragnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug i.S.d. o.a. Verordnung am Auftrag zu beteiligen. Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr.269/2014 des Rates versichert der Bieter, dass weder ihm noch dem von ihm vertretenen Unternehmen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen aus dem Vertragsverhältnis zugunsten der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten Personen, Einrichtungen oder Organisationen unmittelbar oder mittelbar zur Verfügung gestellt werden, und dass das Unternehmen nicht im Eigentum oder unter der Kontrolle dieser Personen steht. Eine entsprechende Eigenerklärung (Formular F7) ist durch den Bieter sowie evtl. Bietergemeinschaftsmitglieder mit dem Angebot abzugeben. Sie umfasst auch entsprechende Erklärungen im Hinblick auf Unterauftragsvergabe, Lieferanten und Eignungsleihe,
Hinweis
Zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates sind keine Unternehmen (Auftragnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug i.S.d. o.a. Verordnung am Auftrag zu beteiligen. Gemäß Artikel 2 der Verordnu … ganz lesenZur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates sind keine Unternehmen (Auftragnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug i.S.d. o.a. Verordnung am Auftrag zu beteiligen. Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr.269/2014 des Rates versichert der Bieter, dass weder ihm noch dem von ihm vertretenen Unternehmen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen aus dem Vertragsverhältnis zugunsten der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten Personen, Einrichtungen oder Organisationen unmittelbar oder mittelbar zur Verfügung gestellt werden, und dass das Unternehmen nicht im Eigentum oder unter der Kontrolle dieser Personen steht. Eine entsprechende Eigenerklärung (Formular F7) ist durch den Bieter sowie evtl. Bietergemeinschaftsmitglieder mit dem Angebot abzugeben. Sie umfasst auch entsprechende Erklärungen im Hinblick auf Unterauftragsvergabe, Lieferanten und Eignungsleihe.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

230vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (262 Lose mit Angabe)
569.866 €Zuschlagswert im Median
147.722 € – 2,33 Mio. €mittlere Hälfte, 50 Werte

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  2. BekanntmachungFrist 17.11.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 35072664-5cb9-4111-9748-807342b5bbf0.