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Digitale Infrastruktur und Inszenierung im IGA 2027 Förderprojekt „Ozean-Route''

Ennepe-Ruhr-Kreis · Schwelm, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 10.ZV.26.101 Dveröffentlicht 14.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristin 10 Tagen

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
2Angebot auf bis zu 2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 93 Tage (34 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (34 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Qualität55 %
  • Preis40 %
  • Qualität5 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Tagen
  2. Heute
  3. Angebotsfrist 09:30 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    in 10 Tagen
  4. Öffnung der Angebote 09:30 Uhr
    in 10 Tagen
  5. Bindefrist endet
    34 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 44 Tagen

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

Dienstleistung offen VgV

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1:Videos und Animationen zu geologischen Prozessen

Dienstleistung offen VgV

––
2
Los 2:Digitale Anwendung und standortbezogene digitale Inszenierungen

Dienstleistung offen VgV

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 550Bewertet wird die Qualität des Lösungskonzepts selbst sowie der darin dargestellten fachlichen, gestalterischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Projektplanung. Ebenfalls bewertet werden der Umgang mit dem vorgegebenen Narrativ, die Plausibilität des Vorgehens sowie die Kosten-, Leistungs- und Ressourcenplausibilität innerhalb des Budgetrahmens. Die Qualität des Lösungskonzepts und der darin skizzierten Schritte und Vorschläge zur Projektumsetzung (im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets) fließen mit maximal 550 von 1000 möglichen Leistungspunkten in die Wertung ein. Der Wert der „Qualität des Lösungskonzepts“ bemisst sich nach der Leistungspunktezahl. Bei jedem Kriterium wird die zu vergebende Wertungspunktezahl (0 – 10) mit dem Gewichtungswert multipliziert. Die einzelnen Produkte werden addiert und ergeben die Leistungspunkte die in die Gesamtbewertung eingehen. Näheres entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 400Der Preis fließt mit maximal 400 von 1.000 möglichen Leistungspunkten in die Wertung ein. Gewertet wird der angebotene Bruttofestpreis für die ausgeschriebene Grundleistung von Los 1. Angebote, die die für Los 1 festgelegte Budgetobergrenze überschreiten, werden von der Wertung ausgeschlossen. Das Angebot mit dem niedrigsten wertbaren Gesamtangebotspreis erhält die Höchstpunktzahl und ein Angebot mit dem 2fachen des niedrigsten, wertbaren Preises sowie Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Angebote wird im Verhältnis dazu linear durchgeführt. Näheres entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 50Die Qualifikation und Erfahrungen der Projektleitung fließen als Wertungskriterium mit maximal 50 von 1000 möglichen Leistungspunkten in die Wertung ein. Gewertet werden die Qualifikation und die Berufserfahrung der für das Projekt vorgesehenen Projektleitung und der stellvertretenden Projektleitung. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der eigenständig vorzunehmenden Angaben in der Anlage D1. Der Ennepe-Ruhr-Kreis behält sich vor, Nachweise zu den Eintragungen anzufordern. Bewertungskriterien sind die: • Qualifikation der Projektleitung bzw. der stellvertretenden Projektleitung • Allgemeine Berufserfahrung der Projektleitung bzw. der stellvertretenden Projektleitung Näheres entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.

Eignung9 von 9 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentse … ganz lesenDer Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist oder • gem. § 22 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße in der dort genannten Höhe belegt worden ist. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für sich und evtl. Bietergemeinschaftsmitglieder (Datei E1 521 EU-EN) mit seinem Angebot einzureichen bzw. – falls ein Ausschlussgrund vorliegt - eine entsprechende Eigenerklärung sowie Nachweis(e) von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB entsprechend der in Datei E1 aufgeführten Hinweise. (Mit Angebotsabgabe ist auch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bei jeder Eignungsleihe (Datei E4 534 EU-EN) vorzulegen; bei Unterauftragsvergabe (Datei E3 533 EU-EN) spätestens vor Vertragsschluss).
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Bewerber-/Bietergemeinschaften haben eine Erklärung (Formular E2 531 EU-EN) aller Mitglieder in Textform abzugeben in der alle Mitglieder der Gemeinschaft aufgeführt sind, die gemeinsame Haftung bestätigt wird und ein für die Angebotsabgabe und Vertragsdurchführung sowie die Entgegennahme von Zahlungen rechtsverbindlich bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist sowie die vorgesehenen Teilleistungen benannt werden.
Anteil der Unterauftragsvergabe
Bei Unterauftragsvergabe (nach § 36 VgV): Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen und – soweit möglich und damit zumutbar – die hierfür vorgesehenen Unterauftragnehmer in seinem Angebot benennen (Formular … ganz lesenBei Unterauftragsvergabe (nach § 36 VgV): Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen und – soweit möglich und damit zumutbar – die hierfür vorgesehenen Unterauftragnehmer in seinem Angebot benennen (Formular E3 533 EU-EN). Die Vergabestelle kann vor Zuschlagserteilung zu einem von ihr zu bestimmenden Zeitpunkt vom Bieter den Nachweis verlangen, dass ihm die erforderlichen Mittel der Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Bei Eignungsleihe (nach § 47 VgV): Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Kapazitäten im Angebot … ganz lesenBei Eignungsleihe (nach § 47 VgV): Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Kapazitäten im Angebot benennen und nachweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen (Formular E4 534 EU-EN bzw. auf Verlangen Verpflichtungserklärung) sowie dass diese Unternehmen geeignet sind. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften. In diesem Fall ist die Haftungserklärung bei Angebotsabgabe vom Eignungsleiher unterschrieben einzureichen (siehe Bewerbungsbedingungen).
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit muss dem Angebot eine Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaftsmitglieder über einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe des Versicherungsunternehmens sowie der Versicherungshöhen beigefügt werden. (E5 Ei … ganz lesenZum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit muss dem Angebot eine Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaftsmitglieder über einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe des Versicherungsunternehmens sowie der Versicherungshöhen beigefügt werden. (E5 Eigenerklärung zur Eignung). Erforderlich ist eine Mindestdeckungssumme (je Schadensfall) von 500.000 € für Sachschäden und 1.500.000 € für Personenschäden sowie 1.500.000 € für Vermögensschäden. Sollten die vorhandenen Deckungssummen der Betriebshaftpflicht des Bewerbers für vorstehende Risiken zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes nicht den geforderten Deckungssummen entsprechen, ist zum einen eine Bescheinigung über die aktuell versicherten Risiken inkl. Deckungssummen und ergänzend eine Bescheinigung des Versicherers vorzulegen, dass dem Bewerber im Falle der Auftragserteilung eine den geforderten Risiken und Deckungssummen entsprechende Erhöhung der Betriebshaftpflichtversicherung zur Verfügung gestellt wird. Die Anforderung eines Versicherungsnachweises vor Zuschlagserteilung bleibt vorbehalten.
Allgemeiner Jahresumsatz
Zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit muss dem Angebot eine Eigenerklärung (E5 Eigenerklärung zur Eignung) des Bieters/der Bietergemeinschaftsmitglieder über den Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025 beigefügt werden. Sollte für das Jahr 202 … ganz lesenZum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit muss dem Angebot eine Eigenerklärung (E5 Eigenerklärung zur Eignung) des Bieters/der Bietergemeinschaftsmitglieder über den Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025 beigefügt werden. Sollte für das Jahr 2025 noch keine Zahlen vorliegen, ist ein realistischer Schätzwert anzugeben. Der Jahresumsatz muss min. 1,2 Mio. € (netto)/Jahr betragen haben.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Bieter ist als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen, wenn er über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie über ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähi … ganz lesenDer Bieter ist als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen, wenn er über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie über ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter mit dem Angebot mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Jahren einzureichen. Die Referenzen sind als Eigenerklärung vorzulegen und müssen mindestens Angaben zu Auftraggeber, Ansprechpartner bzw. Ansprechstelle, Leistungszeitraum, Leistungsinhalten, Auftragswert sowie zur Rolle des Bieters im Projekt enthalten (E5 Eigenerklärung zur Eignung oder eigene Übersicht).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
34 Tage
Angebotsöffnung
18.11.2026, 09:30 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB). Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gema … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB). Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates dürfen keine Unternehmen (Auftragnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug i.S.d. o.a. Verordnung am Auftrag beteiligt werden. Gemäß Artikel 2 der Vero … ganz lesenZur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates dürfen keine Unternehmen (Auftragnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug i.S.d. o.a. Verordnung am Auftrag beteiligt werden. Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr.269/2014 des Rates versichert der Bieter, dass weder ihm noch dem von ihm vertretenen Unternehmen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen aus dem Vertragsverhältnis zugunsten der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten Personen, Einrichtungen oder Organisationen unmittelbar oder mittelbar zur Verfügung gestellt werden, und dass das Unternehmen nicht im Eigentum oder unter der Kontrolle dieser Personen steht. Eine entsprechende Eigenerklärung (Formular E6 523 EU-EN) ist durch den Bieter sowie evtl. Bietergemeinschaftsmitglieder mit dem Angebot abzugeben. Sie umfasst auch entsprechende Erklärungen im Hinblick auf Unterauftragsvergabe, Lieferanten und Eignungsleihe.
Hinweis
Zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates sind keine Unternehmen (Auftragnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug i.S.d. o.a. Verordnung am Auftrag zu beteiligen. Eine entsprechende Eigenerklä … ganz lesenZur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates sind keine Unternehmen (Auftragnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug i.S.d. o.a. Verordnung am Auftrag zu beteiligen. Eine entsprechende Eigenerklärung (Formular E6) ist dem Angebot beizufügen. Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr.269/2014 des Rates versichert der Bieter, dass weder ihm noch dem von ihm vertretenen Unternehmen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen aus dem Vertragsverhältnis zugunsten der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten Personen, Einrichtungen oder Organisationen unmittelbar oder mittelbar zur Verfügung gestellt werden, und dass das Unternehmen nicht im Eigentum oder unter der Kontrolle dieser Personen steht. Eine entsprechende Eigenerklärung (Formular E6) ist dem Angebot beizufügen. Sie umfasst auch entsprechende Erklärungen im Hinblick auf Unterauftragsvergabe, Lieferanten und Eignungsleihe.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.413vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.082 Lose mit Angabe)
197.105 €Zuschlagswert im Median
69.046 € – 463.544 €mittlere Hälfte, 476 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5b1fa5b5-8fa4-4ed7-8d48-9e031590b457.