bonnorange AöR - Dienstleistungsauftrag zur Sammlung und Verwertung von Alttextilien in zwei Losen
bonnorange AöR · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen BN-2026-05461veröffentlicht 27.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 24 Monate
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 24 Monate
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvmp-rheinland.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 66 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (21 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026Alle in den Kalender
- Veröffentlichungvor 12 Tagen
- Heute
- Fragen bis 23:59 Uhrin 10 Tagenan bonnorange AöR
- Angebotsfrist 10:00 Uhrin 18 Tagennur elektronisch über vmp-rheinland.de
- Bindefrist endetin 43 Tagen25 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner
Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Dienstleistungen zur kommunalen Sammlung, zum Umschlag sowie zur Sortierung und hochwertigen Verwertung bzw. Entsorgung von Alttextilien im Stadtgebiet der Bundesstadt Bonn für die bonnorange AöR. Die Ausschreibung ist in zwei Fachlose unterteilt: Los 1 umfasst die regelmäßige Leerung der kommunalen Alttextilcontainer sowie den Transport und Umschlag der gesammelten Mengen, während Los 2 die Bereitstellung von Wechselbrücken am Umschlagplatz, die Übernahme sowie die anschließende Sortierung und Verwertung der Alttextilien nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und der LAGA-Mitteilung M 40 beinhaltet.
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Sammlung und Umschlag von Alttextilien In Los 1 (Sammlung und Umschlag) übernimmt der Auftragnehmer die mindestens wöchentliche Leerung von derzeit 100 Alttextilcontainern mit Frontöffnung an 93 Standorten im Bonner Stadtgebiet (lose Sammlung in Säcken ohne Verpressung), einschließlich Standplatzreinigung und Füllgraddokumentation. Die erfassten Alttextilien sind trocken und sauber zu einer vom Auftragnehmer vorzuhaltenden, abfallrechtlich genehmigten zentralen Umschlaganlage im Umkreis von maximal 15 km (Luftlinie ab Lievelingsweg 110, 53119 Bonn) zu transportieren, dort vorab von groben Fehlwürfen (Restmüll, Elektrokleingeräte) zu befreien und in die von Los 2 gestellten Wechselbrücken zu verladen; die Vergütung erfolgt über einen Festpreis pro Behälterleerung unter Berücksichtigung sozialer Zuschlagskriterien. In Los 2 (Annahme, Sortierung und Verwertung) stellt der Auftragnehmer die erforderlichen Wechselbrücken an der Umschlaganlage aus Los 1 bereit, transportiert die übernommenen Mengen ab und führt sie nach amtlich geeichter Eingangsverwiegung einer eingehausten, trockenen Lagerung sowie einer materialschonenden Sichtung und Sortierung gemäß LAGA M 40 (Vorbereitung zur Wiederverwendung nach § 6 KrWG) durch einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb (oder gleichwertig gem. EfbV) zu; abgerechnet wird monatlich über einen Festpreis bzw. Erlös je Tonne inklusive jährlicher detaillierter Quoten- und Verwertungsbilanzen. Erhält ein Bieter den Zuschlag für beide Lose, entfällt die Pflicht zur Vorhaltung der Umschlaganlage samt Wechselbrückenlogistik zugunsten eines Direkttransports in die eigene Sortieranlage. | 24 Monate | – |
| 2 | Annahme, Sortierung und Verwertung ggf. Entsorgung von Alttextilien In Los 1 (Sammlung und Umschlag) übernimmt der Auftragnehmer die mindestens wöchentliche Leerung von derzeit 100 Alttextilcontainern mit Frontöffnung an 93 Standorten im Bonner Stadtgebiet (lose Sammlung in Säcken ohne Verpressung), einschließlich Standplatzreinigung und Füllgraddokumentation. Die erfassten Alttextilien sind trocken und sauber zu einer vom Auftragnehmer vorzuhaltenden, abfallrechtlich genehmigten zentralen Umschlaganlage im Umkreis von maximal 15 km (Luftlinie ab Lievelingsweg 110, 53119 Bonn) zu transportieren, dort vorab von groben Fehlwürfen (Restmüll, Elektrokleingeräte) zu befreien und in die von Los 2 gestellten Wechselbrücken zu verladen; die Vergütung erfolgt über einen Festpreis pro Behälterleerung unter Berücksichtigung sozialer Zuschlagskriterien. In Los 2 (Annahme, Sortierung und Verwertung) stellt der Auftragnehmer die erforderlichen Wechselbrücken an der Umschlaganlage aus Los 1 bereit, transportiert die übernommenen Mengen ab und führt sie nach amtlich geeichter Eingangsverwiegung einer eingehausten, trockenen Lagerung sowie einer materialschonenden Sichtung und Sortierung gemäß LAGA M 40 (Vorbereitung zur Wiederverwendung nach § 6 KrWG) durch einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb (oder gleichwertig gem. EfbV) zu; abgerechnet wird monatlich über einen Festpreis bzw. Erlös je Tonne inklusive jährlicher detaillierter Quoten- und Verwertungsbilanzen. Erhält ein Bieter den Zuschlag für beide Lose, entfällt die Pflicht zur Vorhaltung der Umschlaganlage samt Wechselbrückenlogistik zugunsten eines Direkttransports in die eigene Sortieranlage. | 24 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung8 von 8 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Berufsregister; Handwerksrolle, Handelsregister, IHK (UVgO, VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): (beide Lose) Angabe über die Eintragung in das Berufsregister (Handelsregister, Handwerksrolle, IHK) ihres Sitzes oder Wohnsitzes oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise oder eine begründende Erklärung zu keiner Eintragung in einem der Register verpflichtet zu sein
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung (UVgO, VgV, VOB/A, VOB/A-EU) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): (Beide Lose) Mit dem Angebot ist ein Nachweis über die Deckungssummen der Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers in folgender Mindesthöhe für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zu erbringen … ganz lesenkürzer
Haftpflichtversicherung (UVgO, VgV, VOB/A, VOB/A-EU) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): (Beide Lose) Mit dem Angebot ist ein Nachweis über die Deckungssummen der Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers in folgender Mindesthöhe für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zu erbringen: 5.000.000 EUR (Los 2) Mit dem Angebot ist ebenfalls ein Nachweis über eine Umwelthaftpflichtversicherung des Auftragnehmers in der Mindesthöhe von 1.000.000 EUR je Schadensfall einzureichen. Der Auftraggeber hält die aufgeführten Mindestdeckungssummen als angemessen.- Spezifischer Jahresumsatz
Mindestumsatz (UVgO, VgV, VOB/A, VOB/A-EU) (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): (Los 1) Mit dem Angebot ist ein Mindestjahresumsatz bei vergleichbarer Tätigkeit, im Bereich Sammlung von Alttextilien/Abfällen, i. H. v. 250.000 EUR netto einzureichen. Der Bieter hat dies in gee … ganz lesenkürzer
Mindestumsatz (UVgO, VgV, VOB/A, VOB/A-EU) (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): (Los 1) Mit dem Angebot ist ein Mindestjahresumsatz bei vergleichbarer Tätigkeit, im Bereich Sammlung von Alttextilien/Abfällen, i. H. v. 250.000 EUR netto einzureichen. Der Bieter hat dies in geeigneter und nachvollziehbarer Form mit Angebotsabgabe einzureichen. Der Mindestjahresumsatz muss in den letzten beiden Geschäftsjahren nachweisbar erreicht worden sein. Geeignete Formen sind: a) Bankerklärungen b) Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen oder c) Erklärungen über Gesamtumsatz pro Jahr, die auf Verlangen durch geeignete Nachweise zu belegen sind (Los 2) Mit dem Angebot ist ein Mindestjahresumsatz bei vergleichbarer Tätigkeit, im Bereich Entsorgungs- / Verwertungsleistungen, i. H. v. 250.000 EUR netto einzureichen. Der Bieter hat dies in geeigneter und nachvollziehbarer Form mit Angebotsabgabe einzureichen. Der Mindestjahresumsatz muss in den letzten beiden Geschäftsjahren nachweisbar erreicht worden sein. Geeignete Formen sind: a) Bankerklärungen b) Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen oder c) Erklärungen über Gesamtumsatz pro Jahr, die auf Verlangen durch geeignete Nachweise zu belegen sind.- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Referenzen (UVgO, VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): (beide Lose) Mit dem Angebot ist ebenfalls eine Referenz mit vergleichbarem Umfang und Dienstleistung mittels Eigenerklärung einzureichen. Die Leistung muss in den letzten drei Jahren erbracht worden sein. Die Erklärung soll auf einem … ganz lesenkürzer
Referenzen (UVgO, VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): (beide Lose) Mit dem Angebot ist ebenfalls eine Referenz mit vergleichbarem Umfang und Dienstleistung mittels Eigenerklärung einzureichen. Die Leistung muss in den letzten drei Jahren erbracht worden sein. Die Erklärung soll auf einem Blatt das Auftragsvolumen, Vertragslaufzeit und Kontaktdaten enthalten. Der Auftraggeber behält sich eine Aufklärung zu den zur Referenz gemachten Angaben vor.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Zu Los 1: Sammlertätigkeit gemäß § 53 KrWG (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mit dem Angebot hat der Auftragnehmer sowie Unterauftragnehmer und / oder Eignungsleiher nachzuweisen, dass er die beabsichtigte Sammlertätigkeit (Sammlung von Alttextilien/Abfällen) gemäß § 53 Kreislaufwirtschafts … ganz lesenkürzer
Zu Los 1: Sammlertätigkeit gemäß § 53 KrWG (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mit dem Angebot hat der Auftragnehmer sowie Unterauftragnehmer und / oder Eignungsleiher nachzuweisen, dass er die beabsichtigte Sammlertätigkeit (Sammlung von Alttextilien/Abfällen) gemäß § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) bei der zuständigen Behörde ordnungsgemäß angezeigt hat und die Voraussetzungen zur Durchführung der Sammlung erfüllt. Dieser Nachweis kann in geeigneter Weise erfolgen durch: 1. Vorlage einer Kopie der Sammleranzeige, welche bei der zuständigen Behörde (z.B. Bezirksregierung) eingereicht wurde, und 2. Bestätigung der zuständigen Behörde über den Eingang und die formelle Ordnungsmäßigkeit der Anzeige oder falls die Bearbeitung noch läuft, eine Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für die Sammlertätigkeit nach § 53 KrWG bei Leistungsbeginn vorliegen werden.- Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Zu Los 2: Nachweis nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Der mit der Annahme bzw. anschließenden Verwertung beauftragte Auftragnehmer sowie Unterauftragnehmer und / oder Eignungsleiher muss über die zur Aufgabenerfüllung erforderlichen behördlic … ganz lesenkürzer
Zu Los 2: Nachweis nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Der mit der Annahme bzw. anschließenden Verwertung beauftragte Auftragnehmer sowie Unterauftragnehmer und / oder Eignungsleiher muss über die zur Aufgabenerfüllung erforderlichen behördlichen Genehmigungen verfügen und soll zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb gem. den Vorgaben des KrWG i. V. m. Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) sein oder über vergleichbare Zertifikate verfügen. Ein entsprechender Nachweis ist mit dem Angebot abzugeben. Die Verwertungswege sind von der Annahme bis zur Verwertung/Verwendung auf einem gesonderten Blatt detailliert zu beschreiben und dem Angebot beizufügen. Die Verwertungsbetriebe sind im Angebot zu benennen, soweit es sich nicht um Unterauftragnehmer handelt. Handelt es sich bei dem Auftragnehmer, Unterauftragnehmer und / oder Eignungsleiher um einen nicht zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb gem. KrWG i. V. m. EfbV sind alternativ entsprechende Nachweise gem. § 7 (3) EfbV mit dem Angebot vorzulegen. Diese umfassen insbesondere: 1. Erbringen von Nachweisen über die Durchführung abfallwirtschaftlicher Tätigkeiten: a. Behördliche Planfeststellungen, Genehmigungen, Zulassungen, Erlaubnisse und Bewilligungen sowie die Vorlage über der mit ihnen verbundenen sonstigen Auflagen und Anordnungen der zuständigen Behörden sowie deren Erfüllung b. Nachweise über die Überwachung und Kontrolle der durchzuführenden Tätigkeit und c. Nachweise über die Fach- und Sachkunde und notwendige Zuverlässigkeit des eingesetzten Personals der durchzuführenden Tätigkeit 2. Versicherungsschutz: Nachweis über Betriebs- und Umwelthaftpflicht sowie Umweltschadenversicherung 3. Betriebstagebuch: Nachweis über das Führen eines Betriebstagebuchs, aus dem Angaben über Art, Menge, Herkunft und Verbleib der beauftragten Leistung und Verwertung hervorgehen und besondere Vorkommnisse, insbesondere Betriebsstörungen, die Auswirkungen auf die ordnungsgemäße Abfallbewirtschaftung haben können, einschließlich der möglichen Ursachen und der zur Abhilfe getroffenen Maßnahmen dokumentiert sind. Auf Verlangen werden AG Kopien dieser Nachweise, bezogen auf den beauftragten Leistungsumfang, überlassen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenkürzer
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vmp-rheinland.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 25 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung7 von 8 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung: - Sanktionspaket 523 (VgV, VOB-EU): Bitte das Dokument "523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU" verwenden.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse … ganz lesenkürzer
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt (1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXTSYYDDY63GGYY4# Der Auftraggeber und fachlich zuständig ist die bonnorange AöR. Das Referat Vergabedienste der Bundesstadt Bonn veröffentlicht und betreut das Verfahren in vergaberechtlicher Hinsicht. Sämtliche Vergabeunterlagen stellen wir ausschließlich über das Portal Ve … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXTSYYDDY63GGYY4# Der Auftraggeber und fachlich zuständig ist die bonnorange AöR. Das Referat Vergabedienste der Bundesstadt Bonn veröffentlicht und betreut das Verfahren in vergaberechtlicher Hinsicht. Sämtliche Vergabeunterlagen stellen wir ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Rheinland kostenlos zur Verfügung, eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht. Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Verfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen. Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/ Weitere hilfreiche Informationen zur Abgabe eines elektronischen Angebotes können Sie zudem aus dem gleichnamigen Dokument in den Vergabeunterlagen entnehmen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- bonnorange AöR
- Anschrift
- Lievelingsweg 110, 53119 Bonn
- Website
- bonnorange.de
- Kontakt
- referatvergabedienste@
bonn.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Nordrhein-Westfalen (18 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG15 Zuschläge
- EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH6 Zuschläge
- REMONDIS GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- REMONDIS GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- AGR-DAR GmbH5 Zuschläge
- Drekopf Recyclingzentrum Essen GmbH5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ee1f42cf-0b52-489a-8719-1898fda32cb1.