Verwertung einschl. Übernahme und Transport von Bio- und Grünabfall aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis
Ennepe-Ruhr-Kreis · Schwelm, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 10.ZV.26.010 Dveröffentlicht 07.05.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 10 Jahre
- 01.07.2027 – 30.06.2037
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.
- Rahmenvereinbarung über die Verwertung von Grünabfällen ( AVV 20 02 01) einschl. Gestellung von Abrollcontainern vom 01.01.2027 bis 30.06.2029, 2 Lose, mit 3 Verlängerungsoptionen von je 6 MonatenStadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen · BielefeldFrist 26.11.2026
- Übernahme und Verwertung von Kunststoffen im Stadtgebiet GelsenkirchenGELSENDIENSTE · 00000 GelsenkirchenFrist 09.11.2026
- Grundinstandsetzung Behördenzentrum Platz der Luftbrücke 1 -3, 12101 Berlin. Herrichten Außenanlagen Hof 1-2 einschl. Leitungsgräben und baubegleitende Kampfmittelräumung (Vergabenummer O9611-e-003/26-097)Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · BonnFrist 22.12.2026
- Mobile Sammlung von SchadstoffenStadt Langenfeld Rhld. - ZVS · 40764 LangenfeldFrist 20.11.2026
Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Nordrhein-Westfalen (18 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 10 Jahre01.07.2027 – 30.06.2037, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Schwelm58332, Ennepe-Ruhr-Kreis, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtja
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 93 Tage (34 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (34 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 6 Monaten
- Fragen bis 11:00 Uhrvor 5 Monaten
- Angebotsfrist 08:30 Uhrvor 5 Monatennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 08:30 Uhrvor 5 Monaten
- Bindefrist endetvor 3 Monaten59 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
- Vertragsbeginnin 8 MonatenLaufzeit bis 30.06.2037
Beschreibung
Die wesentlichen Leistungen sind • Übernahme von Bio- und Grünabfall aus der kommunalen Sammlung im Ennepe-Ruhr-Kreises, • soweit erforderlich: Transport und Anlieferung an eine oder mehrere Verwertungsanlage(n). • Verwertung des Bio- und Grünabfalls.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gesamtwertungspreis (inklusive Wertungsbonus und Wertungsmalus)Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis, also dem geringsten Wertungspreis über die Laufzeit von 15 Jahren. Zu deren Ermittlung wird wie folgt vorgegangen: Die Verwertungskosten für den Bio- und Grünabfall werden mit der jährlichen Auftragsmenge im Ennepe-Ruhr-Kreis sowie der Vertragslaufzeit von 15 Jahren multipliziert. Sofern der Bieter ab 01.07.2027 den Betrieb von einer Umschlagsanlage im Nordkreis bzw. ab 01.01.2032 im Südkreis anbietet, werden die Kosten für den Nordkreis für 15 Jahre bzw. für den Südkreis für 10,5 Jahre hinzugerechnet. Ebenso werden evtl. Kosten für die Übernahme und den Transport zur Verwertungsanlage addiert. Die Summe dieser 3 Preispositionen stellt das Gesamtwertungsentgelt dar. „Wertungsbonus Eigene Übernahmestelle“ Sofern der AN (eine) eigene Übernahmestelle(n) anbietet, wird ihm für die entsprechende Menge, die insgesamt an seiner / seinen Übernahmestellen - und damit nicht mehr an den Übernahmestellen des AG - angeliefert wird, ein Bonus von 30,39 €/Mg gewährt. Dieser Bonus ergibt sich daraus, dass der AG für diese Menge Übernahmekosten an von ihm bzw. seinen beauftragten Dritten zur Verfügung zu stellenden Übernahmestellen einspart. Bezüglich der Nordkreis-Kommunen wird der Wertungsbonus für die Gesamtmenge über die Laufzeit des Vertrages von 15 Jahren berechnet (jährliche Auftragsmenge in Mg * 15 Jahre * 30,39 €/Mg). Da bezüglich der Südkreis-Kommunen die eigene Übernahmestelle erst ab dem 01.01.2032 genutzt werden kann, ergibt sich für die Nutzung der eigenen Übernahmestelle folgende Formel: jährliche Auftragsmenge in Mg * 10,5 Jahre * 30,39 €/Mg. Der Bonus wird auch gewährt, wenn der AN eine Direktanlieferung ermöglicht. „Wertungsmalus Umweltkosten“ Der LKW-Transport bzw. Verkehr verursacht Lärmbelastung und negative Effekte auf Natur und Landschaft. Diese werden im Rahmen der Angebotsbewertung als „Wertungsmalus für Umweltkosten“ ermittelt. Dazu wird die kürzeste Entfernung (einfache Strecke) berücksichtigt zwischen der Verwertungsanlage und der Übernahmestelle Nordkreis (Bebbelsdorf 73, 58454 Witten) bzw. der Übernahmestelle Südkreis (Hundeicker Str. 24-26, 58285 Gevelsberg). Bietet der AN im Nordkreis die Direktanlieferung an, wird kein Wertungsmalus berechnet, bietet er im Südkreis eine Direktanlieferung an, wird der Wertungsmalus nach den oben genannten Vorgaben für die Gesamtmenge Bio- und Grünabfälle für 4,5 Jahre berechnet. Die Berechnung des „Wertungsmalus Umweltkosten“ erfolgt nach der Formel: Umweltkosten (Lärmkosten gemäß UBA von 0,102 €, gerundet auf 0,10 € (netto)/[Mg*km]) x dem Ortspunkt zugeordnete Bio- und Grünabfallmenge (Mg) x einfache (kürzeste befahrbare) Strecke vom Ortspunkt zu der Verwertungsanlage (km - eine Nachkommastelle) x Anzahl der Jahre, für die die Umweltkosten anfallen (keine Umweltkosten für die Jahre, in denen eine Direktanlieferung erfolgt). Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Gesamtwertungsentgelt abzgl. Gesamtwertungsbonus für eine „eigene Übernahmestelle“ im Nord- bzw. Südkreis (s.o.) zzgl. Gesamtwertungsmalus „Umweltkosten“ (s.o.) = Gesamtkosten über 15 Jahre Nähere Erläuterungen zur Berechnung ergeben sich aus "C Leistungsbeschreibung, Kapitel C.7".
Eignung13 von 13 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
- Eignungskriterium für die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bieters ist die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister. Zum Beleg der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: - Bei Bietern aus nicht-deutsch-sprachigen EU-Mitgliedstaaten: Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister mit amtlich anerkannter Übersetzung
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung des Bieters (der Bietergemeinschaftsmitglieder) über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. € je Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, jährlich zweifach maximi … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung des Bieters (der Bietergemeinschaftsmitglieder) über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. € je Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, jährlich zweifach maximiert, mit Angabe des Versicherungsunternehmens sowie der Versicherungshöhen bzw. Erklärung, dass im Auftragsfall eine solche abgeschlossen sowie dass eine entsprechende Versicherung während des Vertragszeitraums aufrecht halten wird (Formular E6 – Nr. 2.1). Die Versicherungen müssen auch solche Schäden abdecken, die erst nach Ablauf der Vertragsdauer offenbar werden. Die Haftpflichtversicherung muss bei Einsatz von Nachunternehmern auch Schäden aus Auswahlverschulden decken.- Allgemeiner Jahresumsatz
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (Formular E6 – Nr. 2.2).
- Spezifischer Jahresumsatz
- Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters hinsichtlich der der ausgeschriebenen Leistungen Übernahme, Transport und Verwertung von Bio- und Grünabfällen, die durch eine Kaskadennutzung erwirtschaftet worden sind, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (Formular E6 – Nr. 2.2).
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Eigenerklärung über in den letzten drei Jahren (ab 2023) im Bereich der Übernahme und Verwertung von Bioabfällen erbrachten Leistungen des Bieters. Es ist jeweils anzugeben (Formular E6 – Nr. 2.3 oder eigene Übersicht): • Abfallmenge pro Jahr (in Mg/a), • Abfallart, • Art der Verwertung (Vergärung, … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung über in den letzten drei Jahren (ab 2023) im Bereich der Übernahme und Verwertung von Bioabfällen erbrachten Leistungen des Bieters. Es ist jeweils anzugeben (Formular E6 – Nr. 2.3 oder eigene Übersicht): • Abfallmenge pro Jahr (in Mg/a), • Abfallart, • Art der Verwertung (Vergärung, Kompostierung etc.) • Leistungszeit und • Leistungsempfänger (Ansprechstelle + Telefonnummer). Mindestanforderung: Mindestens eine Referenz eines kommunalen Auftraggebers über die Übernahme und Verwertung von Bioabfällen in einer Vergärungsanlage mit einer Dauer von mindestens einem Jahr und einer Vertragsmenge von mindestens 15.000 Mg/a. Hinweis : Die Mindestmengen können sich auf verschiedene Referenzen verteilen, müssen aber innerhalb eines Jahres erbracht worden sein. Bitte beachten Sie, dass die Referenzen von dem Unternehmen stammen müssen, das die genannten ausgeschriebenen Leistungen ausführen soll. Sofern diese nicht selbst durchgeführt werden, sondern durch Dritte (Unterauftragnehmer, verbundene Unternehmen) muss das ausführende Drittunternehmen Referenzinhaber sein, das in diesem Fall (gleichzeitig) als Unterauftragnehmer und Eignungsverleiher tätig wird.- Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
******************************************************************************************************************** HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende … ganz lesenkürzer
******************************************************************************************************************** HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. ******************************************************************************************************************** Entsorgungsfachbetriebezertifikate des Bieters und ggf. des Nachunternehmers im Sinne des § 56 Abs. 2 KrWG für die vertragsgegenständlichen Leistungen hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Abfallschlüsselnummern (mindestens 20 02 01 und 20 01 08) oder vergleichbare(n) Zertifizierungen (ausländische Unternehmen) (dem Angebot vom Bieter gesondert beizufügen)- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
******************************************************************************************************************** HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende … ganz lesenkürzer
******************************************************************************************************************** HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. ******************************************************************************************************************** Der Bieter hat eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für sich sowie von evtl. Bietergemeinschaftsmitgliedern (Datei E1 521 EU-EN/521EN) mit seinem Angebot einzureichen bzw. – falls ein Ausschlussgrund vorliegt - eine entsprechende Eigenerklärung sowie Nachweis(e) von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB entsprechend der in Datei E1 aufgeführten Hinweise. (Eine entsprechende Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist auch von jedem Bietergemeinschaftsmitglied, jeden Eignungsleiher sowie bei Unterauftragsvergabe wesentlicher Leistungsbestandteile abzugeben, ansonsten spätestens vor Vertragsschluss/auf gesonderte Anforderung.)- Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
- Angaben des Bieters zu einer oder mehreren Verwertungsanlage(n) sowie der Anlage(n) des Ausfallverbundes für die ausschreibungsgegenständlichen Abfälle, einschl. Eigenerklärung zur tatsächlichen Eignung und rechtlichen Zulässigkeit der angegebenen Anlage für die Leistungen und Aufgaben, die nach den Vergabeunterlagen zu erbringen bzw. zu erfüllen sind, sowie Eigenerklärung zur Anlagenverfügbarkeit (Formular E7).
- Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Sofern der Bieter beabsichtigt eine eigene Übernahmestelle zu stellen: Angaben zur Übernahmestelle für die ausschreibungsgegenständlichen Abfälle (Formular E8): o Angabe des Standorts o Beschreibung der Ausstattung (insbesondere Waage, Lagerhallen) o Angabe weiterer Abfallarten, die dort angenommen … ganz lesenkürzer
Sofern der Bieter beabsichtigt eine eigene Übernahmestelle zu stellen: Angaben zur Übernahmestelle für die ausschreibungsgegenständlichen Abfälle (Formular E8): o Angabe des Standorts o Beschreibung der Ausstattung (insbesondere Waage, Lagerhallen) o Angabe weiterer Abfallarten, die dort angenommen werden o Darstellung der genehmigten Kapazität für Bio- und Grünabfall o die Angabe ob es sich hierbei auch um die Verwertungsanlage handelt o Abgabe einer Eigenerklärung zur tatsächlichen Eignung und rechtlichen Zulässigkeit der angegebenen Übernahmestelle(n) für die Leistungen und Aufgaben die nach den Vergabeunterlagen zu erbringen bzw. zu erfüllen sind sowie o Eigenerklärung zur Verfügbarkeit der Übernahmestelle(n)- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
******************************************************************************************************************** HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende … ganz lesenkürzer
******************************************************************************************************************** HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. ******************************************************************************************************************** Bietergemeinschaften Sofern das Angebot durch eine Bietergemeinschaft abgegeben wird, ist mit dem Angebot neben der o.a. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular E1 521 EN-EU) eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung zur Vertretung und gemeinsamen Haftung mit Angabe aller Mitglieder und der vorgesehenen Teilleistungen (Formular E2 531 EU-EN/531EN) einzureichen. Zudem ist die Eignung von jedem Mitglied gesondert nachzuweisen.- Anteil der Unterauftragsvergabe
******************************************************************************************************************** HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende … ganz lesenkürzer
******************************************************************************************************************** HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. ******************************************************************************************************************* Weitergabe von Leistungen an Nach-/Unterauftragnehmer / Eignungsleihe: Bei beabsichtigter Unterauftragsvergabe (nach § 36 VgV) / Eignungsleihe (nach § 47 VgV): Angaben zur beabsichtigten Inanspruchnahme und den vorgesehenen Teilleistungen (E3 532 EU-EN) und Verpflichtungserklärung gemäß Formular E4 533 EU-EN. Der Bieter hat bei der Eignungsleihe und bei der Unterauftragsvergabe wesentlicher Leistungen mit dem Angebot (ansonsten vor Zuschlagserteilung auf gesondertes Verlangen des Auftragsgebers zu einem von diesem bestimmten Zeitpunkt) mit der Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen. Die Erklärungen sind vom Unterauftragnehmer zu unterschreiben; hierzu können folgende Möglichkeiten genutzt werden: • Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung oder • Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung. Insbesondere bei Unter-/Nachunternehmern ist zu beachten: Der Bieter muss mit dem Angebot diejenigen Nachweise des Nachunternehmers zur wirtschaftlichen/finanziellen und technischen/beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß Bekanntmachung abgeben, soweit diese den jeweils auf den Nachunternehmer entfallenden Teil der Auftragsdurchführung betreffen. Insbesondere bei Eignungsleihe ist zu beachten: Sofern ein Bieter zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach näherer Maßgabe des § 47 VgV die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (sog. Eignungsleihe), sind durch den Auftragnehmer ebenfalls bereits mit Angebotsabgabe sämtliche Nachweise des Eignungsverleihers zu erbringen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2027
- Vertragsende
- 30.06.2037
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Vertrag endet entsprechend dem beigefügten Vertragsentwurf mit Ablauf des 30.06.2037 (Vertragsende), sofern der Auftraggeber den Vertrag kündigt. Anderenfalls verlängert sich die Vertragslaufzeit zunächst um fünf Jahre bis zum Ablauf des 30.06.2042 (erstes neues Vertragsende). Sofe … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Der Vertrag endet entsprechend dem beigefügten Vertragsentwurf mit Ablauf des 30.06.2037 (Vertragsende), sofern der Auftraggeber den Vertrag kündigt. Anderenfalls verlängert sich die Vertragslaufzeit zunächst um fünf Jahre bis zum Ablauf des 30.06.2042 (erstes neues Vertragsende). Sofern Auftraggeber oder Auftragnehmer den verlängerten Vertrag nicht kündigen, verlängert sich die Vertragslaufzeit nochmals um weitere fünf Jahre bis zum Ablauf des 30.06.2047 (zweites – und zugleich letztmögliches – Vertragsende). Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.- Optionen
- Vertragsverlängerungen
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 59 Tage
- Angebotsöffnung
- 16.06.2026, 08:30 Uhr
- Sicherheiten
verlangt: Als Sicherheit für die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungspflichten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber bis spätestens zum 31.03.2027 eine unbefristete, unwiderrufliche und selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft (Bankbürgschaft) vorzulegen. Mit Angebotsabgabe ist … ganz lesenkürzer
verlangt: Als Sicherheit für die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungspflichten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber bis spätestens zum 31.03.2027 eine unbefristete, unwiderrufliche und selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft (Bankbürgschaft) vorzulegen. Mit Angebotsabgabe ist vom Bieter eine Bestätigung einer Bank vorzulegen, dass die geschuldete Bankbürgschaft spätestens zum 31.03.2027 ausgestellt wird. Die Höhe der Bankbürgschaft muss zu Beginn 5 % des Brutto-Auftragswertes über die vertraglich vereinbarte Mindestlaufzeit von 10 Jahren betragen. Die Bankbürgschaft muss jeweils nur die noch ausstehende Leistungszeit abdecken. Mit Ablauf des ersten Vertragsjahres reduziert sich die geforderte Höhe daher auf 5 % der Brutto-Auftragsmenge über die noch ausstehenden Leistungszeit (neun Jahre). Die Reduktion erfolgt automatisch zum Jahrestag der Vertragsunterzeichnung. Erhöht sich die Vertragslaufzeit wieder durch die Ausübung der Verlängerungsoption, erhöht sich auch die geforderte Höhe der Bankbürgschaft entsprechend.
Ausführung6 von 7 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB). Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gema … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB). Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates sind keine Unternehmen (Auftragnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug i.S.d. o.a. Verordnung am Auftrag zu beteiligen. Gemäß Artikel 2 der Verordnun … ganz lesenkürzer
Zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates sind keine Unternehmen (Auftragnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug i.S.d. o.a. Verordnung am Auftrag zu beteiligen. Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr.269/2014 des Rates versichert der Bieter, dass weder ihm noch dem von ihm vertretenen Unternehmen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen aus dem Vertragsverhältnis zugunsten der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten Personen, Einrichtungen oder Organisationen unmittelbar oder mittelbar zur Verfügung gestellt werden, und dass das Unternehmen nicht im Eigentum oder unter der Kontrolle dieser Personen steht. Eine entsprechende Eigenerklärung (Formular E5 523 EU-EN) ist durch den Bieter sowie evtl. Bietergemeinschaftsmitglieder mit dem Angebot abzugeben. Sie umfasst auch entsprechende Erklärungen im Hinblick auf Unterauftragsvergabe, Lieferanten und Eignungsleihe.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Hauptstr. 92, 58332 Schwelm
- Website
- enkreis.de
- Kontakt
- vergabestelle@
en-kreis.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Nordrhein-Westfalen (18 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG15 Zuschläge
- EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH6 Zuschläge
- REMONDIS GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- REMONDIS GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- AGR-DAR GmbH5 Zuschläge
- Drekopf Recyclingzentrum Essen GmbH5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 16.06.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a70e6c95-f052-40a0-aca4-6ac9133e6858.