Unterstützungsleistungen KONSENS
Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung · Wiesbaden, Hessen
Aktenzeichen VG-3000-2025-0059veröffentlicht 12.02.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 739 Tsd. €
- Laufzeit
- 24 Monate
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Wiesbaden.
- Wartungleistungen von Server- und Storagesystemen sowie SwitchenLand Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung · WiesbadenFrist 09.11.2026
Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 15 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 739 Tsd. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 887 Tsd. €
- Laufzeit
- 24 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (46 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (149 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Kriterienkatalog70 %
- Preis30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 9 Monaten
- Heute
Beschreibung
Beschaffung von Unterstützungsleistungen für die Software-Entwicklungsumgebung KONSENS
Beschreibung des Loses
Aufgaben: Zu den Aufgaben der eingesetzten Person zählen die folgenden Leistungen: Prozessgestaltung in der Software-Entwicklungsumgebung o Analyse bestehender Entwicklungsprozesse und Identifikation von Verbesserungspotenzialen o Entwicklung, Dokumentation und Optimierung von Prozessen zur Bereitstellung und Verwaltung von Softwareartefakten o Abstimmung und Zusammenarbeit mit Entwickler- und Betriebsteams, um die Prozesse bedarfsgerecht zu gestalten o Sicherstellung der Integration der entwickelten Prozesse in die bestehende Softwareentwicklungsumgebung Administration des Software-Artefakte-Management-Systems o Betrieb, Konfiguration und Wartung von JFrog Artifactory und JFrog Xray o Überwachung der Verfügbarkeit, Skalierbarkeit und Performance der Systeme o Implementierung von Richtlinien zur Artefakt-Verwaltung und -Versionierung o Verwaltung von Benutzern, Zugriffsrechten und Rollen innerhalb des Artefakte-Management-Systems o Planung und Durchführung von Systemupgrades und Patches Bereitstellung von Softwareartefakten o Implementierung und Weiterentwicklung automatischer Workflows für die Artefakt-Bereitstellung o Implementierung und Pflege von Integrationen zwischen Artifactory, Xray und anderen Systemen wie Jenkins, GitLab etc. o Unterstützung bei der Einrichtung und Nutzung von Repositories für interne und externe Softwareartefakte o Sicherstellung der Nachverfolgbarkeit und Integrität von bereitgestellten Artefakten Sicherheitsmanagement und Compliance o Nutzung von JFrog Xray zur Identifikation und Analyse von Schwachstellen in Artefakten o Etablierung von Prozessen zur Sicherstellung der Compliance von Softwareartefakten mit regulatorischen Anforderungen o Entwicklung und Implementierung von Maßnahmen zur Absicherung von Artefakten und Repositories Support und Schulung o Unterstützung der Entwicklungs- und Betriebsteams bei Fragen und Problemen im Umgang mit JFrog Artifactory und JFrog Xray o Durchführung von Schulungen und Workshops zur effektiven Nutzung des Softwareartefakte-Management-Systems o Erstellung und Pflege von Dokumentationen und Leitfäden Monitoring und Reporting o Einrichtung von Monitoring-Lösungen zur Überwachung der Systeme und Prozesse o Erstellung regelmäßiger Berichte über Systemstatus, Sicherheitsvorfälle und Artefakt-Nutzung o Analyse von Logs und Statistiken zur Optimierung des Systems Projektmanagement und Zusammenarbeit o Teilnahme an Projekten zur Weiterentwicklung der zentralen Softwareentwicklungsumgebung o Enge Zusammenarbeit mit Betriebs-, Infrastruktur- und Entwicklungsteams o Erarbeitung und Umsetzung neuer Anforderungen in agilen Entwicklungsprozessen
Qualifikation: Wird im Folgenden der Begriff "Berufserfahrung" verwendet, so sind darunter durch Arbeitstätigkeit erworbene Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu verstehen. Zur Berufserfahrung zählen nicht Ausbildung, Studium, Praktika oder ähnliches. Die eingesetzte Person muss zur Leistungserfüllung über bestimmte Grundkompetenzen verfügen: 1. Ausbildung/Fortbildung: Fachhochschul- oder Hochschulabschluss in einer IT-nahen (bspw. Informatik, Software Engineering oder Wirtschaftsinformatik) oder naturwissenschaftlichen (bspw. Physik, Mathematik) Fachrichtung oder gleichwertige einschlägige Fähigkeiten und Erfahrungen. 2. Technische Kenntnisse: Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im Betrieb und der Administration von JFrog Artifactory und JFrog Xray. Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in der Arbeit mit Tools und Prozessen in der Softwareentwicklung und im ArtefaktManagement. Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in der Arbeit mit CI/CD-Pipelines und deren Integration mit Artefakt-Management-Systemen (z. B. Jenkins, GitLab CI/CD). Erfahrungen mit Versionskontrollsystemen (z. B. Git) und Build-Tools (z. B. Maven, Gradle). Mindestens ein Jahr Berufserfahrung im Umgang mit Container-Technologien (z. B. Docker) und Repository-Systemen (z. B. Docker Registry, Helm). Erfahrungen mit Sicherheits- und Compliance-Aspekten im Softwareentwicklungsprozess. 3. Infrastruktur und Betrieb: Mindestens ein Jahr Berufserfahrung im Bereich KONSENS Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in der Verwaltung von Linux/Unix-basierten Systemen. Erfahrung in der Nutzung und Konfiguration von Monitoring- und Logging-Tools (z. B. Grafana, Prometheus). 4. Prozess- und Projektmanagement: Erfahrung in der Gestaltung, Dokumentation und Optimierung von Prozessen im Bereich der Softwareentwicklung (ITIL). Kenntnisse in agilen Methoden (z. B. Scrum, Kanban) und deren Anwendung in Softwareprojekten. 5. Persönliche Kompetenzen: Fließende Deutschkenntnisse (B2 Niveau oder höher nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen oder gleichwertig) Grundlegende Englischkenntnisse (A2 Niveau oder höher nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen oder gleichwertig)
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Kriterienkatalog
- Preis
- Preisblatt
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 7 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag zweimal automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (max. 48 Monate).
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 887.040 €
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Ve … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit Nr.1 ) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, Nr. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Nr. 3 )Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Nr. 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 887.040 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
- Hinweis
Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die … ganz lesenkürzer
Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklä-rungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskri-terium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). (5) Hinweis der Vergabestelle zum Kriterienkatalog Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe anzugeben, welche Person er für den Einsatz als Dienstleister beim Auftraggeber vorsieht und diese namentlich zu benennen. Die Person muss im Kriterienkatalog (Dateien "Kriterienkatalog") anhand der vorgegebenen Kriterien bewertet werden. Es darf nur eine Person angeboten werden. Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird über den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert. Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot. Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden die folgenden Zuschlagskriterien bewertet: Preis zu 30 % Leistung zu 70% Zur Ermittlung des Gesamtergebnisses (Gesamtindex als Kennzahl Z) und somit zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden die Werte des erreichten Index (P) und des Index (L) addiert. Der Bieter mit dem höchsten Gesamtindex (Z) hat das für den Auftraggeber wirtschaftlichste Angebot abgegeben und erhält den Zuschlag. Erreichen zwei Bieter den gleichen Gesamtindex, erhält der Bieter mit dem höchsten Index (L) den Zuschlag. Danach entscheidet das Los. Gesamtindex (Z) ist die Kennzahl für die Angebotswertung. Index (P) errechnet sich aus der Preispunktzahl (P) und dem Gewichtungsfaktor 30%. Preispunktzahl (P) (maximal 450 Punkte) wird auf Basis der Summe des jeweils niedrigsten Angebotspreises ermittelt. Index (L) errechnet sich aus der in der Leistung (Kriterienkatalog) erreichten Leistungspunkte (maximal 450 Punkte) mit dem Gewichtungsfaktor 70%.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| DATAGROUP Rhein-Main GmbH, Ingelheim am Rhein | 4 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Mainzer Straße 29, 65185 Wiesbaden
- Website
- vergabe.hessen.de
- Kontakt
- vergabestelle@
hzd.hessen.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SINC GmbH14 Zuschläge
- SITS Deutschland GmbH10 Zuschläge
- CGI Deutschland Ltd. & Co. KG3 Zuschläge
- KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft3 Zuschläge
- Microsoft Deutschland GmbH3 Zuschläge
- SAP Deutschland SE & Co KG3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 18.08.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 717798e3-43ed-448e-89de-dbf70350a94f.