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vergebenEU-weitIT-DienstleistungenIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Unterstützungsleistungen KONSENS

Auftraggeber nicht angegeben · Wiesbaden, Hessen

Aktenzeichen VG-3000-2025-0059veröffentlicht 16.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 446 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Wiesbaden.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
739 Tsd. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 887 Tsd. €
Laufzeit
24 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Wiesbaden65185, Hessen
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.hessen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Kriterienkatalog70 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über vergabe.hessen.de
    vor 15 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 15 Monaten
  4. Bindefrist endet
    4 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 11 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Beschaffung von Unterstützungsleistungen für die Software-Entwicklungsumgebung KONSENS

Beschreibung des Loses

Aufgaben: Zu den Aufgaben der eingesetzten Person zählen die folgenden Leistungen:  Prozessgestaltung in der Software-Entwicklungsumgebung o Analyse bestehender Entwicklungsprozesse und Identifikation von Verbesserungspotenzialen o Entwicklung, Dokumentation und Optimierung von Prozessen zur Bereitstellung und Verwaltung von Softwareartefakten o Abstimmung und Zusammenarbeit mit Entwickler- und Betriebsteams, um die Prozesse bedarfsgerecht zu gestalten o Sicherstellung der Integration der entwickelten Prozesse in die bestehende Softwareentwicklungsumgebung  Administration des Software-Artefakte-Management-Systems o Betrieb, Konfiguration und Wartung von JFrog Artifactory und JFrog Xray o Überwachung der Verfügbarkeit, Skalierbarkeit und Performance der Systeme o Implementierung von Richtlinien zur Artefakt-Verwaltung und -Versionierung o Verwaltung von Benutzern, Zugriffsrechten und Rollen innerhalb des Artefakte-Management-Systems o Planung und Durchführung von Systemupgrades und Patches  Bereitstellung von Softwareartefakten o Implementierung und Weiterentwicklung automatischer Workflows für die Artefakt-Bereitstellung o Implementierung und Pflege von Integrationen zwischen Artifactory, Xray und anderen Systemen wie Jenkins, GitLab etc. o Unterstützung bei der Einrichtung und Nutzung von Repositories für interne und externe Softwareartefakte o Sicherstellung der Nachverfolgbarkeit und Integrität von bereitgestellten Artefakten  Sicherheitsmanagement und Compliance o Nutzung von JFrog Xray zur Identifikation und Analyse von Schwachstellen in Artefakten o Etablierung von Prozessen zur Sicherstellung der Compliance von Softwareartefakten mit regulatorischen Anforderungen o Entwicklung und Implementierung von Maßnahmen zur Absicherung von Artefakten und Repositories  Support und Schulung o Unterstützung der Entwicklungs- und Betriebsteams bei Fragen und Problemen im Umgang mit JFrog Artifactory und JFrog Xray o Durchführung von Schulungen und Workshops zur effektiven Nutzung des Softwareartefakte-Management-Systems o Erstellung und Pflege von Dokumentationen und Leitfäden  Monitoring und Reporting o Einrichtung von Monitoring-Lösungen zur Überwachung der Systeme und Prozesse o Erstellung regelmäßiger Berichte über Systemstatus, Sicherheitsvorfälle und Artefakt-Nutzung o Analyse von Logs und Statistiken zur Optimierung des Systems  Projektmanagement und Zusammenarbeit o Teilnahme an Projekten zur Weiterentwicklung der zentralen Softwareentwicklungsumgebung o Enge Zusammenarbeit mit Betriebs-, Infrastruktur- und Entwicklungsteams o Erarbeitung und Umsetzung neuer Anforderungen in agilen Entwicklungsprozessen

Qualifikation: Wird im Folgenden der Begriff "Berufserfahrung" verwendet, so sind darunter durch Arbeitstätigkeit erworbene Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu verstehen. Zur Berufserfahrung zählen nicht Ausbildung, Studium, Praktika oder ähnliches. Die eingesetzte Person muss zur Leistungserfüllung über bestimmte Grundkompetenzen verfügen: 1. Ausbildung/Fortbildung: Fachhochschul- oder Hochschulabschluss in einer IT-nahen (bspw. Informatik, Software Engineering oder Wirtschaftsinformatik) oder naturwissenschaftlichen (bspw. Physik, Mathematik) Fachrichtung oder gleichwertige einschlägige Fähigkeiten und Erfahrungen. 2. Technische Kenntnisse:  Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im Betrieb und der Administration von JFrog Artifactory und JFrog Xray.  Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in der Arbeit mit Tools und Prozessen in der Softwareentwicklung und im ArtefaktManagement.  Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in der Arbeit mit CI/CD-Pipelines und deren Integration mit Artefakt-Management-Systemen (z. B. Jenkins, GitLab CI/CD).  Erfahrungen mit Versionskontrollsystemen (z. B. Git) und Build-Tools (z. B. Maven, Gradle).  Mindestens ein Jahr Berufserfahrung im Umgang mit Container-Technologien (z. B. Docker) und Repository-Systemen (z. B. Docker Registry, Helm).  Erfahrungen mit Sicherheits- und Compliance-Aspekten im Softwareentwicklungsprozess. 3. Infrastruktur und Betrieb:  Mindestens ein Jahr Berufserfahrung im Bereich KONSENS  Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in der Verwaltung von Linux/Unix-basierten Systemen.  Erfahrung in der Nutzung und Konfiguration von Monitoring- und Logging-Tools (z. B. Grafana, Prometheus). 4. Prozess- und Projektmanagement:  Erfahrung in der Gestaltung, Dokumentation und Optimierung von Prozessen im Bereich der Softwareentwicklung (ITIL).  Kenntnisse in agilen Methoden (z. B. Scrum, Kanban) und deren Anwendung in Softwareprojekten. 5. Persönliche Kompetenzen:  Fließende Deutschkenntnisse (B2 Niveau oder höher nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen oder gleichwertig)  Grundlegende Englischkenntnisse (A2 Niveau oder höher nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen oder gleichwertig)

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Kriterienkatalog70 %
Preis30 %
Qualität
Kriterienkatalog
Preis
Preisblatt

Eignung3 von 3 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Darstellung von mindestens 1 geeigneten Referenz aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entspricht.  Art: Bereitstellung von Dienstleistern entsprechend der Tätigkeiten der Leistungsbeschreibung unter Zif … ganz lesenDarstellung von mindestens 1 geeigneten Referenz aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entspricht.  Art: Bereitstellung von Dienstleistern entsprechend der Tätigkeiten der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 4.1 der Leistungsbeschreibung"  Umfang: mindestens 100 PT Bei der Dienstleistungserbringung entspricht ein Personentag (PT) acht Stunden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag zweimal automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (max. 48 Monate).
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
887.040 €

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.hessen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
4 Monate
Angebotsöffnung
18.08.2025, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter die erforderlichen Verpflichtungserklärungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021, (GVBI S. 338) mit dem Angebot abzugeb … ganz lesenLeistung: Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter die erforderlichen Verpflichtungserklärungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021, (GVBI S. 338) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften g … ganz lesen§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 887.040 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Hinweis
Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die … ganz lesenEin Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklä-rungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskri-terium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). (5) Hinweis der Vergabestelle zum Kriterienkatalog Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe anzugeben, welche Person er für den Einsatz als Dienstleister beim Auftraggeber vorsieht und diese namentlich zu benennen. Die Person muss im Kriterienkatalog (Dateien "Kriterienkatalog") anhand der vorgegebenen Kriterien bewertet werden. Es darf nur eine Person angeboten werden. Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird über den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert. Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot. Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden die folgenden Zuschlagskriterien bewertet: Preis zu 30 % Leistung zu 70% Zur Ermittlung des Gesamtergebnisses (Gesamtindex als Kennzahl Z) und somit zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden die Werte des erreichten Index (P) und des Index (L) addiert. Der Bieter mit dem höchsten Gesamtindex (Z) hat das für den Auftraggeber wirtschaftlichste Angebot abgegeben und erhält den Zuschlag. Erreichen zwei Bieter den gleichen Gesamtindex, erhält der Bieter mit dem höchsten Index (L) den Zuschlag. Danach entscheidet das Los. Gesamtindex (Z) ist die Kennzahl für die Angebotswertung. Index (P) errechnet sich aus der Preispunktzahl (P) und dem Gewichtungsfaktor 30%. Preispunktzahl (P) (maximal 450 Punkte) wird auf Basis der Summe des jeweils niedrigsten Angebotspreises ermittelt. Index (L) errechnet sich aus der in der Leistung (Kriterienkatalog) erreichten Leistungspunkte (maximal 450 Punkte) mit dem Gewichtungsfaktor 70%.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Anschrift
Mainzer Straße 29, 65185 Wiesbaden
Kontakt
vergabestelle@hzd.hessen.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

223vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (282 Lose mit Angabe)
596.259 €Zuschlagswert im Median
391.526 € – 1,09 Mio. €mittlere Hälfte, 46 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 18.08.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1169e208-4160-409f-b215-122e34896eb1.