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Umbau u. Übergangs-Weiterbetrieb Datenplattform Mobility Live Access

KielRegion GmbH · Kiel, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen KielRegion_2024-001veröffentlicht 20.08.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Schleswig-Holstein.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (4 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

bereits erreicht · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
75 Tsd. €
Laufzeit
12 Monate
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Kiel24103, Schleswig-Holstein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Umbau und übergangsweiser Weiterbetrieb der Datenplattform "Mobility Live Access" der KielRegion GmbH

Beschreibung des Loses

Die bezuschlagte Auftragnehmerin betreibt seit 2021 auf der Grundlage eines bisherigen Vertrages die FIWARE-Mobilitätsdatenplattform "Mobility Live Access" für die Auftraggeberin im Rahmen eines Modellprojekts "Smart Cities". Die Auftraggeberin beabsichtigt, in dem Projekt "Smarte KielRegion" eine Regionale Datenplattform aufzubauen; dafür soll künftig eine EU-weite Ausschreibung durchgeführt werden. In der Übergangszeit soll die bestehende Plattform weiter betrieben werden und systemarchitektonisch so ertüchtigt werden, dass sie als initiale Grundlage der SmarterLeben-Maßnahme "Regionale Datenplattform" dienen kann. Dazu ist insbesondere die vollständige Erfüllung des zuwendungsrechtlichen Open-Source-Gebots erforderlich. Dies bedingt den Austausch von Software-Systemkomponenten wie z.B. der Datenbank MongoDB. Ferner soll die Datenbank übergangsweise (bis zum Ergebnis einer EU-weiten Ausschreibung) weiter betrieben werden, und zwar für 12 Monate (verlängerbar auf max. 18 Monate). Währenddessen sollen zudem anwendungsfallorientierte Serviceleistungen aus dem Projekt "SmarterLeben" erbracht werden (SmartCity-Projekte aus den Handlungsfeldern Mobilität, Quartiersentwicklung, Küsten- und Meeresschutz).

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Kosten
Kosten und QualitätDa das Verfahren nicht-wettbewerblich durchgeführt wurde, bedurfte es keiner vergleichenden Zuschlagskriterien. Es wurde bei der Prüfung und Verhandlung des Angebots auf die Leistungsqualität im Verhältnis zum angebotenen Preis abgestellt, um die Wirtschaftlichkeit zu beurteilen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
12 Monate
Verlängerung
Verlängerung der Laufzeit des Weiterbetriebs auf insges. maximal 18 Monate (in der Angabe des Auftragswerts bereits berücksichtigt).
Optionen
Vertragsverlängerung, s. oben. Zudem werden Dienstleistungen für "SmarterLeben"-Projekte nach Aufwand gesondert abgerechnet.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsterbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Sofern die o.a. Aussagen zur Ermittlung des Auftragswerts zutreffen, unterliegt die Vergabe den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller … ganz lesenSofern die o.a. Aussagen zur Ermittlung des Auftragswerts zutreffen, unterliegt die Vergabe den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rügeobliegenheiten gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (unzulässige Vergabe des Verfahrens ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU). Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht - dem dient die vorliegende Bekanntmachung -, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Angabe zum Auftragswert berücksichtigt neben den bereits konkret bepreisten Leistungen auch eine Annahme über zusätzliche Leistungen für SmarterLeben-Projekte. Der o.a. Auftragswert liegt als solcher deutlich unter dem nach der Richtlinie 2014/24/EU in der Fassung der Delegierten Verordnung (EU … ganz lesenDie Angabe zum Auftragswert berücksichtigt neben den bereits konkret bepreisten Leistungen auch eine Annahme über zusätzliche Leistungen für SmarterLeben-Projekte. Der o.a. Auftragswert liegt als solcher deutlich unter dem nach der Richtlinie 2014/24/EU in der Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2495 maßgeblichen Schwellenwert. Die vorliegende Bekanntmachung erfolgt vorsorglich unter dem Gesichtspunkt, dass der Wert des vorliegenden Auftrags mit dem Wert des früheren Ausgangsauftrags zum Betrieb der Plattform aus dem Jahr 2021 zusammenzurechnen sein könnte. Die Frage würde im Streitfall eigenverantwortlich von den Nachprüfungsinstanzen entschieden.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVHH781

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
ADDIX GmbH, Kiel1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Alter Markt 9, 24103 Kiel
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

13Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 723 (Datendienste) in Schleswig-Holstein gibt es in den letzten 24 Monaten nur 3 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 79049e75-ec39-4ddd-9fbe-1a9c1b6949de.