Zum Inhalt
Menü
offenEU-weitBeratungIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Supportvertrag für OpenStack

Dataport AöR · Altenholz, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen DP31-202600120veröffentlicht 20.10.2026Dienstleistungen · Offenes Verfahren

Angebotsfristin 16 Tagen · Fragen bis 05.11.2026, 12:00 Uhr

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.01.2027 – 31.12.2028, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Altenholz24161, Schleswig-Holstein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichfbhh-evergabe.web.hamburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 68 Tage (21 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (61 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 03.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 14 Tagen
  2. Heute
  3. Fragen bis 12:00 Uhr
    an Dataport AöR
    in 2 Tagen
  4. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über fbhh-evergabe.web.hamburg.de
    in 16 Tagen
  5. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    eVergabe
    in 16 Tagen
  6. Bindefrist endet
    40 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 56 Tagen
  7. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    in 59 Tagen

Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer EVB-IT Rahmenvereinbarung über Support- und Betriebsunterstützungsleistungen für eine hochverfügbare, auf OpenStack und Yaook basierende Cloud-Infrastruktur mit Rook-basierten Ceph-Clustern als Primärspeicher.

Die Rahmenvereinbarung umfasst regelmäßig zu erbringende Supportleistungen auf Grundlage der EVB-IT Dienstleistung, insbesondere Second- und Third-Level-Support, Unterstützung bei kritischen Störungen, technische Analysen, Eskalationsleistungen und Reporting. Darüber hinaus können bei Bedarf insbesondere Beratungsleistungen, Root-Cause-Analysen, die Begleitung von Changes, Updates, Upgrades und Migrationen, Workshops, Wissenstransfer, Exit-Unterstützung sowie gegebenenfalls Entwicklungsleistungen durch Einzelabrufe beauftragt werden.

Die operative Administration der Infrastruktur verbleibt beim Auftraggeber. Der Auftragnehmer unterstützt durch Analyse, Beratung, Handlungsempfehlungen und technische Anleitung.

Gegenstand nach CPV

  • 72253200Systemunterstützung
  • 72220000Systemberatung und technische Beratung
  • 72250000Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Einfache RichtwertmethodeEinfache Richtwertmethode Die Zuschlagskriterien sind in diesem Fall der Preis und die Qualität der Leistung. Die Einzelheiten sowie die jeweiligen Unterkriterien und Mindestanforderungen ergeben sich aus den Anlagen Leistungsbeschreibung, Anlage Konzepte und Preisblatt. Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode (UfAB 2018). Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: Z = L / P In diesem Verfahren haben die Variablen der vorgenannten einfachen Richtwertmethode mithin folgende Bedeutung: Z Zuschlags-/Bewertungszahl = Leistungs-Preisverhältnis des Angebots L (Gesamt-)Leistungspunktwert gemäß der Bewertungsmatrix (d.h. Gesamtergebnis der Bewertung anhand der einzelnen qualitativen Unterkriterien unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gewichtung) P Preis für die angebotene Leistung = Gesamtpreis gem. Preisblatt
Qualität
Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogKriterien auf der Vergabeplattform

Eignung5 von 5 angegeben

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Es wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Min-destdeckungssummen vorhanden ist oder spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag abgeschlossen sein und vorgelegt wird: • 5 Mio. Euro für Personenschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöc … ganz lesenEs wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Min-destdeckungssummen vorhanden ist oder spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag abgeschlossen sein und vorgelegt wird: • 5 Mio. Euro für Personenschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleis-tung für alle Schadensfälle und • 5 Mio. Euro für Sachschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und • 2,5 Mio. Euro für Vermögensschäden und Datenschutzschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle. Die Versicherung ist für die gesamte Vertragsdauer aufrecht zu erhalten.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Nachweis ISO 27001 Zertifizierung Der Bieter muss für den Bereich, der die ausgeschriebenen Support- und Betriebsunterstützungsleistungen erbringt, ein Informationssicherheitsmanagementsystem nach ISO/IEC 27001:2022 oder einem gleichwertigen Standard nachweisen. Der Nachweis erfolgt durch ein gültig … ganz lesenNachweis ISO 27001 Zertifizierung Der Bieter muss für den Bereich, der die ausgeschriebenen Support- und Betriebsunterstützungsleistungen erbringt, ein Informationssicherheitsmanagementsystem nach ISO/IEC 27001:2022 oder einem gleichwertigen Standard nachweisen. Der Nachweis erfolgt durch ein gültiges Zertifikat einer akkreditierten Zertifizierungsstelle. Gleichwertige Bescheinigungen werden anerkannt. Andere Unterlagen über ein gleichwertiges System werden unter den Vo-raussetzungen des § 49 Abs. 1 VgV anerkannt.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenzen: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter mit seinem Angebot mindestens zwei geeignete Referenzen einzureichen. Die eingereichten Referenzen müssen in ihrer Gesamtheit die nachfolgenden Mindestanforderungen R1 bis R3 erfüllen. Eine Referenz kann mehr … ganz lesenReferenzen: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter mit seinem Angebot mindestens zwei geeignete Referenzen einzureichen. Die eingereichten Referenzen müssen in ihrer Gesamtheit die nachfolgenden Mindestanforderungen R1 bis R3 erfüllen. Eine Referenz kann mehrere Mindestanforderungen abdecken. R1 – OpenStack und Yaook: Nachweis von mindestens zwei einschlägigen Referenzen über die Betriebsunterstützung und den Support produktiver OpenStack-Umgebungen. Mindestens eine dieser Referenzen muss eine OpenStack-Umgebung auf Basis von Yaook betreffen. R2 – Ceph: Nachweis praktischer Erfahrung mit Ceph als produktiv eingesetzter Storage-Plattform einer OpenStack-Umgebung. R3 – Open-Source-/Upstream-Projekte: Nachweis praktischer Erfahrung mit der aktiven Mitwirkung an einschlägigen Open-Source- beziehungsweise Upstream-Projekten, insbesondere OpenStack, Yaook oder Ceph. Als aktive Mitwirkung gelten beispielsweise Codebeiträge, Bugfixes, die Bearbeitung von Issues, Reviews oder Beiträge zur technischen Dokumentation. Die zum Nachweis der Anforderungen R1 bis R3 herangezogenen Leistungen müssen innerhalb der letzten drei Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist erbracht worden sein. Noch laufende Referenzaufträge werden berücksichtigt, soweit die maßgeblichen Leistungen innerhalb dieses Zeitraums erbracht wurden. Hierzu ist die Anlage Referenzbeschreibung für jedes benannte Referenzprojekt vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Der Bieter hat kenntlich zu machen, welche der Anforderungen R1 bis R3 durch die jeweilige Referenz nachgewiesen werden. Eine Bewertung der Referenzen nach Punkten findet nicht statt. Werden nicht mindestens zwei geeignete Referenzen eingereicht oder wird eine der Mindestanforderungen R1 bis R3 nicht nachgewiesen, wird die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters nicht festgestellt und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Die Anzahl der einzureichenden Referenzen wird nicht nach oben begrenzt. Über die mindestens erforderlichen zwei Referenzen hinaus können weitere geeignete Referenzen eingereicht werden. Eine Besserstellung allein aufgrund der Anzahl eingereichter Referenzen erfolgt nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu den Referenzen zu überprüfen. Hierzu hat der Bieter auf Anforderung innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist eine Ansprechperson beim jeweiligen Referenzauftraggeber mit dienstlicher Telefonnummer und E-Mail-Adresse zu benennen. Bei Open-Source- beziehungsweise Upstream-Aktivitäten können zusätzlich geeignete Nachweise, insbesondere Verweise auf öffentlich zugängliche Repositories, Issues, Reviews oder Dokumentationen, verlangt werden. Bei Bietergemeinschaften und im Falle einer zulässigen Eignungsleihe werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
bis zu 2-mal: Eine Verlängerung erfolgt nicht automatisch. Sie setzt voraus, dass der Auftraggeber die jeweilige Verlängerungsoption gemäß EVB-IT Rahmenvereinbarung Teil A Nummer 19.2 ausdrücklich und fristgerecht ausübt. Mit der wirksamen Ausübung der jeweiligen Verlängerungsoption verlängern sich … ganz lesenbis zu 2-mal: Eine Verlängerung erfolgt nicht automatisch. Sie setzt voraus, dass der Auftraggeber die jeweilige Verlängerungsoption gemäß EVB-IT Rahmenvereinbarung Teil A Nummer 19.2 ausdrücklich und fristgerecht ausübt. Mit der wirksamen Ausübung der jeweiligen Verlängerungsoption verlängern sich die Rahmenvereinbarung und der initiale Einzelauftrag über die Support- und Betriebsunterstützungsleistungen jeweils um zwölf Monate zu den vereinbarten Bedingungen. Die Vergütung richtet sich für den jeweiligen Verlängerungszeitraum nach Position 2 des Preisblatts.
Optionen
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils zwölf Monate zu denselben Bedingungen zu verlängern. Die jeweilige Verlängerungsoption ist durch ausdrückliche Erklärung des Auftraggebers in Textform gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben. Die Erklärung muss dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragszeitraums zugehen.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
40 Tage
Angebotsöffnung
19.11.2026, 12:00 Uhr. eVergabe. eVergabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt: • Die Kommunikation mit dem Auftraggeber sowie die vertragsbezogene Dokumentation und Berichterstattung erfolgen grundsätzlich in deutscher Sprache. Die Verwendung allgemein gebräuchlicher englischsprachiger IT-Fachbegrif … ganz lesenLeistung: Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt: • Die Kommunikation mit dem Auftraggeber sowie die vertragsbezogene Dokumentation und Berichterstattung erfolgen grundsätzlich in deutscher Sprache. Die Verwendung allgemein gebräuchlicher englischsprachiger IT-Fachbegriffe sowie englisch-sprachiger technischer Bezeichnungen, Systemausgaben, Quelltexte und Up-stream-Dokumentationen ist zulässig. • Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung, Erklärung zur Fremdfirmenordnung Dataport, Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576, Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung. • Dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten vom Auftraggeber auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. • Verpflichtung, sicherzustellen, dass eingesetzte Personen die „Technologie von L. Ron Hubbard“ weder anwenden, lehren noch anwenden.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder … ganz lesenDie Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzule-gen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevor-schriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag-geber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung be-nannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auf-traggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, im Falle von Rügen diese über den Bieterassistenten der eVergabe zu senden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Das Höchstvolumen der regelmäßig zu erbringenden Support- und Betriebsunterstützungsleistungen umfasst die Grundlaufzeit von 24 Monaten sowie bei Ausübung der Verlängerungsoptionen höchstens zwei weitere Leistungszeiträume von jeweils zwölf Monaten. Für die optionalen Beratungs-, Service- und Weiter … ganz lesenDas Höchstvolumen der regelmäßig zu erbringenden Support- und Betriebsunterstützungsleistungen umfasst die Grundlaufzeit von 24 Monaten sowie bei Ausübung der Verlängerungsoptionen höchstens zwei weitere Leistungszeiträume von jeweils zwölf Monaten. Für die optionalen Beratungs-, Service- und Weiterentwicklungsleistungen gemäß Position 3 des Preisblatts beträgt die Höchstmenge 150 % der dort angegebenen Schätzmenge. Ausgehend von einer Schätzmenge von 240 Stunden beträgt die Höchstmenge somit 360 Stunden. Die Höchstmenge gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich sämtlicher Verlängerungsoptionen. Aufgrund fehlender belastbarer Erfahrungswerte wird für die optionalen Beratungs-, Service- und Weiterentwicklungsleistungen auf die geschätzte Abrufmenge ein Sicherheitszuschlag von 50 % angesetzt. Die Höchstmenge beträgt damit 150 % der Schätzmenge. Die Schätzmenge bleibt Grundlage der Angebotswertung; der Sicherheitszuschlag begründet keine Abnahmeverpflichtung Bei Erreichen der Höchstmenge von 360 Stunden entfällt ausschließlich die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Annahme und Ausführung weiterer Einzelaufträge über optionale Beratungs-, Service- und Weiterentwicklungsleistungen gemäß Position 3 des Preisblatts. Weitere Einzelaufträge über diese Leistungen dürfen nicht mehr erteilt werden. Der initiale Einzelauftrag über die regelmäßig zu erbringenden Support- und Betriebsunterstützungsleistungen sowie dessen Fortführung während wirksam ausgeübter Verlängerungsoptionen bleiben hiervon unberührt. Die Rahmenvereinbarung endet nicht allein aufgrund der Ausschöpfung der Höchstmenge der optionalen Leistungen.
Hinweis
Zur Teilnahme an der Kommunikation mit der Vergabestelle sind eine Registrierung des interessierten Unternehmens (siehe Hinweis oben, Seite 2) sowie die Einrichtung mindestens einer Benutzerkennung in der eVergabe-Software erforderlich. Zur Kommunikation im Vergabeverfahren sowie zur Angebotserstell … ganz lesenZur Teilnahme an der Kommunikation mit der Vergabestelle sind eine Registrierung des interessierten Unternehmens (siehe Hinweis oben, Seite 2) sowie die Einrichtung mindestens einer Benutzerkennung in der eVergabe-Software erforderlich. Zur Kommunikation im Vergabeverfahren sowie zur Angebotserstellung und -einreichung können vom Bieter mehre-re Benutzerkennungen verwendet werden. Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass die Stammdaten und insbesondere die E-Mail-Adresse der Benutzerkennungen aktuell gehalten werden. Interessierte Unternehmen, die nach dem Download der Vergabeunterlagen Informationen der Vergabestelle zum laufenden Vergabeverfahren erhalten möchten (siehe dazu auch Bewerbungsbedingungen, Ziffer 4.1.3 Fragen- und Antwortenforum), können dies im Bieterassistenten entweder mit der Funktion „Nachrichten bestellen“ oder durch die Aufnahme der Angebotsbearbeitung veranlassen. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass aus technischen Gründen im laufenden Vergabever-fahren E-Mail-Benachrichtigungen über eingehende Mitteilungen der Vergabestelle ausschließlich an die E-Mail-Adresse der Benutzerkennung gesendet werden, die die Bearbeitung des Angebotes erstmalig initiiert hat. Der Bieter hat daher dafür Sorge zu tragen, dass die Kenntnisnahme und Bearbeitung eingehender Nachrichten jederzeit sichergestellt ist. Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens findet ausschließlich in deutscher Sprache über den Bieterassistenten (Abschnitt „Nachrichten“) statt. Verstöße gegen diese Kommunikationsregel (z.B. telefonische Kontaktaufnahmen) können als Verletzung vergaberechtlicher Grundsätze bewertet werden (Wettbewerbsprinzip, Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot) und zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Im Einzelfall können durch die Vergabestelle auch andere elektronische Mittel (z.B. E-Mail über die in der Auftragsbekanntmachung angegebene Kontaktadresse) zur Kommunikation genutzt werden. In diesem Fall wird die Vergabestelle Nachrichten ebenfalls an die im Vergabeverfahren bekannte E-Mail-Adresse des Bieters (s.o.) senden. Für das Angebot sind nur die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Dem Bieter obliegt die Pflicht zur Vollständigkeitsprüfung der Vergabeunterlagen gemäß beigefügter Checkliste. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Angebot auf Grundlage unvollständiger Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bieters. Mit dem Angebot sind zur Beschreibung und Bewertung der Qualität der angebotenen Leistung folgende Dokumente zu erstellen und einzureichen: • Konzept zur Support- und Betriebsunterstützung (siehe Leistungsbeschreibung Anlage 1 Konzepte) • Konzept zum eingesetzten Personal einschließlich der Kompetenzprofile (siehe Leis-tungsbeschreibung Anlage 1 Konzepte) Darüber hinaus sind die sonstigen, in der Checkliste Angebotserstellung genannten Unterlagen einzureichen bzw. die im eVergabe-Tool geforderten Angaben zu machen. Eine Beschreibung der angebotenen Leistung ersetzt nicht die Leistungsbeschreibung des Auftraggebers. Alle darin enthaltenen Anforderungen gelten vorrangig. Etwaige Abweichungen können zum Ausschluss des Angebots führen, § 57 VgV! Die Beschreibungen des Bieters dienen nur zur näheren Konkretisierung der angebotenen Leistung, um sie entsprechend anhand der Bewertungskriterien bewerten zu können und – im Zuschlagsfall – dem Vertrag als Anlage beizufügen. Hinsichtlich der Vertragsbedingungen gilt folgendes: Der Vertrag wird auf Grundlage eines EVB-IT-Rahmenvertrages geschlossen. Ein entsprechender vorausgefüllter EVB-IT-Vertrag ist den Vergabeunterlagen beigefügt, ebenso die dazugehörigen EVB-IT-Dienstleistung-AGB sowie EVB-IT-Erstellung-AGB. Sollten am Vertrag Änderungswünsche oder Verbesserungsvorschläge bestehen, können diese im Rahmen dieses offenen Verfahrens lediglich in Form von Bieterfragen adressiert und im Rahmen der Beantwortung etwaige Änderungen umgesetzt werden. Die Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Dataport AöR
Art
Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene, Allgemeine öffentliche Verwaltung
Anschrift
Altenholzer Straße 10-14, 24161 Altenholz
Kontakt
dataportvergabestelle@dataport.de

Bei uns erfasst

113Bekanntmachungen
55Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

11vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 4 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

Preise und WettbewerbPremium

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3eb82007-bb94-4286-b01f-70f6b5288564.