Vertriebspartnerschaft KI-Produkte
Dataport AöR · Altenholz, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen Vertriebspartnerschaft zur Produktgruppe KIveröffentlicht 11.10.2026Dienstleistungen · Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahre09.10.2026 – 08.10.2029
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenSonstige, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Altenholz24161, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigdataport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 68 Tage (22 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (64 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 03.11.2026Alle in den Kalender
- Vertragsbeginnvor 25 TagenLaufzeit bis 08.10.2029
- Veröffentlichungvor 23 Tagen
- Heute
- Angebotsfrist 23:59 Uhrin 35 Monatenüber dataport.de
- Bindefrist endetin 71 Monaten36 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Beschreibung
Dieser Vertrag regelt die Kooperation der Vertragsparteien im Rahmen des Vertriebes der KI-Produkte, insbesondere die dafür erforderlichen Leistungen des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit dem Vertrieb der KI-Produkte und dem Nachweis entsprechender Interessenten oder mit der Vermittlung eines Vertragsabschlusses über die KI-Produkte.
Der Auftragnehmer wird für den Auftraggeber, bezogen auf die KI-Produkte und den damit zusammenhängenden Leistungen, ausschließlich als Vermittler tätig und tritt gegenüber den Zielkunden auch als solcher auf. Ein Vertrag über die KI-Produkte und deren Betrieb wird ausschließlich zwischen dem Zielkunden und dem Auftraggeber geschlossen.
Diesen Vertrag schließt der Auftraggeber gleichlautend mit jedem Wirtschaftsteilnehmer (Dritten), der sich verpflichtet, die in diesem Vertrag beschriebenen Leistungen zu den im folgenden formulierten Bedingungen zu erbringen. Es wird seitens des Auftraggebers keine Auswahlentscheidung unter interessierten Wirtschaftsteilnehmern getroffen. Der Auftraggeber ist bei der Vereinbarung dieses Vertrages mit Wirtschaftsteilnehmern (Dritten) nicht beschränkt in der Anzahl oder einer anderen Weise.
Hinweise: - Die Veröffentlichung erfolgt hier unter Verwendung des Formulars für offene Verfahren. Es handelt sich jedoch nicht um ein solches offenes Verfahren – der Bekanntmachungsvordruck musste aus technischen Gründen verwendet werden, da es kein für Zulassungsverfahren passendes Formular gibt. - Unter der genannten URL können die Vertragsunterlagen aus technischen Gründen nicht heruntergeladen werden. Dieses Formular sieht aber vor, dass zwingend eine URL eingetragen werden muss. Daher wurde an dieser Stelle als „Platzhalter“ die Unternehmenshomepage eingetragen. Sofern Interesse an den Unterlagen besteht, melden Sie sich bitte unter der unten unter Ziffer 8 genannten Emailadresse. Dann werden Ihnen die Unterlagen zugeschickt.
Gegenstand nach CPV
- 72260000Dienstleistungen in Verbindung mit SoftwareHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung3 von 3 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Aufgrund der Verfahrensart gibt es keine Eignungskriterien. Aus technischen Gründen ist an dieser Stelle dennoch ein Eignungskriterium auszuwählen. Dieses ist als "Platzhalter" zu betrachten. Es ist das Dokument Deckblatt Vertriebspartnerschaft zu unterzeichnen und mit dem Vertrag einzureichen.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 09.10.2026
- Vertragsende
- 08.10.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr, sofern einer der Vertragsparteien spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit die Verlängerung schriftlich (z. B. per E Mail) erklärt.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- dataport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 36 Monate
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Dataport AöR, 24161 Altenholz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Auftraggeber ist gem. § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, vor dem hiermit angekündigten, beabsichtigten Vertragsabschluss eine Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten. Innerhalb dieser Zeit ist die vergaberechtliche Über … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber ist gem. § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, vor dem hiermit angekündigten, beabsichtigten Vertragsabschluss eine Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten. Innerhalb dieser Zeit ist die vergaberechtliche Überprüfung des angekündigten Vertragsabschlusses bei der zuständigen Vergabekammer im Wege eines Nachprüfungsverfahrens möglich, soweit dieses zulässig ist. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hingewiesen. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Dataport AöR
- Art
- Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene, Allgemeine öffentliche Verwaltung
- Anschrift
- 24161 Altenholz
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Laptoptaschen und Laptoprucksäcke30.10.2026 · 11 Angebote
- DBS.LL.V3 Verbindungen Kiel (West) - Dataport Altenholz30.10.2026 · 3 Angebote
- Mobile Kassensysteme16.10.2026 · 3 Angebote
- Wasserspender07.10.2026
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 200dfd73-4aba-4331-b0ce-f39661b1c1ae.