Bekanntmachung Regionale Datenplattform SmarterLeben
KielRegion GmbH · Kiel, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen KielRegion_2025-001veröffentlicht 01.12.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 924 Tsd. €
- Laufzeit
- 28 Monate
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Schleswig-Holstein.
- Leistungsbeschreibung IBM Subscription & Support und HCL Subscription & SupportInvestitionsbank Schleswig-Holstein · 24143 KielFrist 23.11.2026
- UEM OSS/MPCDataport AöR · AltenholzFrist 17.11.2026
- Supportvertrag für OpenStackDataport AöR · AltenholzFrist 19.11.2026
- Vertriebspartnerschaft KI-ProdukteDataport AöR · AltenholzFrist 08.10.2029
Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (4 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 15 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 924 Tsd. €
- Laufzeit
- 28 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Kiel24103, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Wertungspreis30 %
- Qualitatives Konzept40 %
- Qualifikationen und Erfahrungen des betrauten Personals30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 11 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der Begriff Smarte Region (wie auch Smart City) beschreibt das Konzept einer Region oder Stadt der Zukunft, in der mithilfe von digitalen, technischen und gesellschaftlichen Innovationen die Zukunftsfragen rund um Klimawandel, Mobilitätswende oder soziale Teilhabe gelöst werden. Seit 2019 fördert die Bundesregierung die Entwicklung einzelner Modellregionen zu Smart Cities als sogenannte "Modellprojekte Smart Cities (MPSC)". Dies können große und kleine Städte, Landgemeinden oder interkommunale Kooperationen sein. Die Ergebnisse aus den einzelnen Projekten müssen modellhaft und potenziell übertragbar sein. So können die entwickelten Lösungen allen Kommunen in Deutschland zugutekommen. Das SmarterLeben Team hat die Ziele und Strategie für die Modellregion Kiel, den Kreis Rendsburg-Eckernförde sowie den Kreis Plön in einem Strategiedokument für eine smarte KielRegion festgehalten. SmarterLeben ist ein Projekt der KielRegion und in deren Markenlogik als Submarke II integriert. Ziel der Regionalen Datenplattform ist es, eine IT-Infrastruktur (Urbane Datenplattform) aufzubauen, welche im Projekt SmarterLeben unter anderem für die Umsetzung von digitalen Anwendungsfällen genutzt wird.
Beschreibung des Loses
Arbeitspakete im Projekt: 1. Umsetzung des Plattform Cores 2. Umsetzung der Plattform Enabler-Tools 3. Migration der bestehenden Use Cases 4. Dokumentation 5. Bereitstellung und Betrieb der Hardware-Ressourcen 6. Service-Paket 7. Agile Entwicklung 8. Schulungen und Wissenstransfer
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- WertungspreisDie Bewertung des Wertungspreises der einzelnen Angebote erfolgt mit Hilfe einer Formel. Nach dieser Formel erhalten Bietende mit dem niedrigsten Preisangebot eine Punktzahl von 5. Alle anderen Bieter erhalten eine niedrigere Punktzahl. Ein Angebot mit einem gegenüber dem niedrigsten doppelt so teuren Preisangebot erhält 0 Punkte. Negative Punktzahlen werden hier nicht vergeben.
- Qualität
- Qualitatives KonzeptDie Bewertung der Angebote nach dem Kriterium "Qualität" erfolgt auf der Grundlage der konzeptionellen Darstellung im Angebot unter dem Blickwinkel, inwieweit diese eine fachlich hochwertige und umfassende Leistung im Zuschlagsfall erwarten lassen. Die Bewertung erfolgt auf der in Kapitel 7 und in der Bewertungsmatrix beschriebenen Punkteskala. Die Kriterien im Einzelnen sind nach den Arbeitspaketen differenziert und in der Bewertungsmatrix dargestellt. Erhält ein Arbeitspaket eine qualitative Bewertung von 0 Punkten, so wird das Angebot ausgeschlossen.
- Qualität
- Qualifikationen und Erfahrungen des betrauten PersonalsDie Qualifikationen und Erfahrungen des betrauten Personals werden gemäß folgender Kompetenzfelder bewertet. Grundlage sind jeweils die im Angebot für die Erbringung der Leistungen in den Kompetenzfeldern konkret benannten Personen, hilfsweise Projektleitung und Stellvertretung. Werden mehrere Personen für ein Kompetenzfeld benannt, werden deren Qualifikation und Erfahrung im Rahmen einer Gesamtbetrachtung gewürdigt, wobei eine höhere Teamstärke im Kompetenzfeld grundsätzlich positiv betrachtet wird. Erhält ein Kompetenzfeld eine Bewertung von 0 Punkten, so wird das Angebot ausgeschlossen.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 28 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Leistungsänderungsvorbehalte gem. VOL/B.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Vergabeverfahren unterlag den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB war ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor … ganz lesenkürzer
Das Vergabeverfahren unterlag den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB war ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannte und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bliebt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen waren. Die Rügeobliegenheiten galten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (unzulässige Vergabe des Verfahrens ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU). Der Auftraggeber war zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages waren nach § 135 Abs. 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hatte der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endete die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4D9RMDKL#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Daten-Kompetenzzentrum Städte und Regionen DKSR GmbH, Berlin | 7 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- KielRegion GmbH
- Anschrift
- Haßstraße 3-5, 24103 Kiel
- Website
- kielregion.de
- Kontakt
- info@
kielregion.de
Bei uns erfasst
- Umbau u. Übergangs-Weiterbetrieb Datenplattform Mobility Live Access20.08.2024 · 1 Angebot
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (4 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Daten-Kompetenzzentrum Städte und Regionen DKSR GmbH2 Zuschläge
- Dedalus HealthCare GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 22.04.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8dff5f29-a689-45d8-8882-54102b6edc35.