Zum Inhalt
Menü

Überlassung einer SAM-Tool-Lösung auf Zeit

Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung · Wiesbaden, Hessen

Aktenzeichen VG-3000-2025-0034veröffentlicht 08.10.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 498 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Hessen.

Alle Ausschreibungen: Software in Hessen (21 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 10 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
1,34 Mio. €
Laufzeit
24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Wiesbaden65185, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (46 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (149 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Anforderungskatalog50 %
  • Use Cases20 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 13 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Zeitlich befristete Überlassung einer Software Asset Management Lösung (SAM-Tool) für das Lizenzmanagement der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung

Beschreibung des Loses

Die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) ist einer der führenden IT-Dienstleister in Deutschland. Sie unterstützt als Landesbetrieb die hessische Landesverwaltung in der Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologie. An zwei Standorten - in Wiesbaden und Hünfeld - erarbeiten mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter innovative, qualitativ hochwertige, zuverlässige und wettbewerbsfähige IT-Lösungen für die moderne Verwaltung. Aktuell setzt die HZD ein Software Asset Management (SAM)-Tool des Herstellers Snow ein. Dieses Tool wird zur Verwaltung und Überwachung der eingesetzten Softwarelizenzen genutzt. Nun strebt die HZD an, diese Technologie durch ein neues SAM-Tool zu ersetzen, um den steigenden Anforderungen an die IT-Infrastruktur gerecht zu werden. Das Augenmerk der Ausschreibung wird auf folgende drei (3) Schwerpunkte gelegt: 1. Umfassende Toolfunktionalität: Das neue SAM-Tool muss out-of-the-box die marktübliche Palette von Funktionen bieten. Dies umfasst eine detaillierte Überwachung und Verwaltung von Softwarelizenzen, Automatisierung von Lizenzmanagement-Prozessen und die Fähigkeit, komplexe Lizenzierungsmodelle abzubilden. 2. Auditsicherheit: Das neue SAM-Tool muss in der Lage sein, auditsichere Ergebnisse zu liefern. Dies bedeutet, dass die Ergebnisse zuverlässig, nachvollziehbar und konsistent sein müssen, um den Anforderungen von Softwareaudits gerecht zu werden. Idealerweise ist das Tool von einzelnen Softwareherstellern bezüglich seiner Vermessungsfähigkeiten anerkannt, um die Genauigkeit und Akzeptanz der Ergebnisse zu gewährleisten. 3. Saubere Migration der Alt-Daten: Eine zentrale Anforderung ist die sichere und zuverlässige Migration der bestehenden Daten - technischer wie kaufmännischer - aus dem bestehenden SAM-Tool von Snow in die neue SAM-Tool-Lösung. Ziel ist es, einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, bei dem keine Daten verloren gehen und die Kontinuität des Lizenzmanagements sichergestellt ist. Im Rahmen der Ausschreibung müssen neben der Beschaffung des SAM-Tools zusätzlich folgende (Dienst-)Leistungen beschafft werden: • Implementierung des SAM-Tools in die IT-Infrastruktur mit zwei (2) Staging-Plattformen (TEP/Produktion), • Releasefestes Customizing des SAM-Tools, wo erforderlich, • Beratung bei der Erstellung von Rollen- und Rechtekonzepten sowie weiterer erforderlicher Kundendokumentationen, • Bereitstellung von Schulungsmaterialien (z.B. Self Service Portal), • Regelmäßiger Health-Check des SAM-Tools (Tool-Wartung), • Weiterentwicklung des Systems (SAM und techn. Managed Services). Nach erfolgtem Zuschlag muss der Bieter das angebotene SAM-Tool - mit seinen Standardkomponenten - in die bestehende IT-Infrastruktur des Auftraggebers implementieren, die Alt-Datenbanken von Snow migrieren und die in der Ausschreibungsphase geforderten Schnittstellen anbinden (siehe Abschnitt "Schnittstellen"). Der Bieter muss die für den Betrieb erforderliche Dokumentation "Betriebshandbuch" sowie ein Sicherheitskonzept final bei der Abnahme "Erstinbetriebnahme des Startsystems" bereitstellen. Das angebotene SAM-Tool mit allen seinen Modulen und Bestandteilen (insbesondere Cloud-bezogenen Modulen und Komponenten) muss, den geltenden IT-strategischen und informationssicherheitstechnischen Richtlinien der HZD folgend, zwingend im On-Premise-Ansatz betrieben werden können. Der Auftraggeber schätzt den Aufwand für die Implementierung und Migration der Alt-Datenbanken auf etwa 80 Personentage. Nach erfolgter Erstinbetriebnahme des neuen SAM-Tools und erfolgreicher Migration der Alt-Datenbanken ist vom Auftragnehmer sicherzustellen, dass in festzulegenden Zeitabständen die vom Auftraggeber definierten Teile der IT-Landschaft der HZD erfasst und im SAM-Tool vollumfänglich abgebildet werden (können). So sind im Rahmen der agentenbasierten oder agentenlosen Datenermittlung etwaige identifizierte Daten und Informationen sowie ausführbare Dateien umfassend zu bewerten und abzubilden. Es muss hierbei gewährleistet werden, dass die im Rahmen der Ausschreibung definierten Anforderungen an die angebotene SAM-Tool-Lösung umgesetzt werden. Sämtliche Leistungsanforderungen sind dem Anforderungskatalog (Datei "A 05 Anforderungskatalog") zu entnehmen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Anforderungskatalog50 %
Use Cases20 %
Preis30 %
Qualität
AnforderungskatalogErfüllung der Bewertungskriterien
Qualität
Use CasesPräsentation der Use Cases in Live-Demo
Preis
Preis gemäß Vergütungsaufstellung

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Der EVB-IT Überlassungsvertrag auf Zeit verlängert sich zweimalig automatisch um jeweils 12 Monate, sofern der Auftraggeber nicht spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit die Kündigung erklärt (Max. Laufzeit 48 Monate).
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend mach … ganz lesen(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden. Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Tei … ganz lesenEine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden. Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "A 06 Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 07 Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014: Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "A 10 Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "A 04 Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "A 02 Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). (5) Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Hierzu wird eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung geschlossen (Datei "B 04 Vereinbarung_Auftragsverarbeitung "). Der Bieter füllt die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichte Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung an den vorgesehenen Stellen aus (gelb markiert); insbesondere fügt der Bieter die erforderlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen seinem Angebot bei. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass für diesen Auftrag keine besonderen Anforderungen an die technisch-organisatorischen Maßnahmen gestellt werden. (6) Vom Bieter selbst erstellte Präsentationsunterlage für die Use Cases gem. Ziffer 5.3 a) der Ausschreibungsbestimmungen (Power Point (oder vergleichbar)). (7) Den vollständig und zutreffend ausgefüllten Anforderungskatalog (Datei "A 05 Anforderungskatalog") mit den entsprechend geforderten Anlagen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Raynet GmbH, Paderborn3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung

Alle 5 offenen Ausschreibungen von Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

130vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (114 Lose mit Angabe)
408.550 €Zuschlagswert im Median
232.996 € – 1,04 Mio. €mittlere Hälfte, 30 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Hessen (21 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 16.06.2025 auf 23.06.2025 verschoben
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 23.06.2025 auf 27.06.2025 verschoben
  4. BekanntmachungFrist 16.06.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9289e606-df82-4ad2-a633-6ef479393b00.