U Kaiserdamm - Tunnelsanierung 2. BA - Lph. 6-9 + BÜ
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · Berlin, Berlin
Aktenzeichen INF1-0690-2024veröffentlicht 07.03.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 50 Monate
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Berlin (51 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 30 Monaten · aus Veröffentlichung und Laufzeit geschätzt
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 50 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 119 Tage (220 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (460 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 20 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Linie U2 verläuft vom nördlichen Stadtbezirk Pankow über Berlin-Mitte und den Potsdamer Platz in den Westen der Stadt nach Ruhleben. Der U-Bahnhof Kaiserdamm (Kd) ist Teil der U-Bahnlinie U2 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf. Vor mehr als 100 Jahren wurde dieser U-Bahnhof in einfacher Tiefenlage zwischen der Kreuzung Kaiserdamm / Königin-Elisabeth-Straße und der Kreuzung Kaiserdamm / Rognitzstraße in offener Bauweise errichtet und ging 1908 in Betrieb. Aufgrund des Gefälles des Kaiserdamms befindet sich das Ostende des Bahnhofs ca. 3,40 m und das Westende ca. 5,60 m unter der Straßenoberfläche. Ursprünglich besaß der Bahnhof nur Zugänge am östlichen Bahnsteigende, von wo aus man die Ringbahn erreichen konnte. Im Jahr 1926 gingen die neuen Zugänge am westlichen Bahnsteigende in Betrieb. Wegen der größeren Tiefenlage konnte ein großzügiges Verteilergeschoss errichtet werden. Durch den Ausbau des Kaiserdamms zur Ost-West-Achse wurde die westliche Vorhalle 1938 nach Norden hin um einen weiteren Ausgang erweitert. Zur gleichen Zeit wurden die östlichen Ausgänge in die Bürgersteige verlegt und ein Fußgängertunnel zur Verbindung beider Bahnsteige errichtet. Weitere Eingriffe an den westlichen Zugängen erfolgte im Zuge des Baus der Stadtautobahn im Jahr 1959. Der Messedamm wurde als Autobahnzubringer erheblich verbreitert, sodass ein Zugang versetzt werden musste. Der Planungstitel des U-Bahnhofs lautete "Ringbahn", jedoch ging er mit dem Namen "Kaiserdamm" in Betrieb. Ab 1937 trug er den Beinamen "Messedamm", bis er 1967 für nur ein Jahr "Adenauerdamm (Messedamm)" hieß. Nach 1992 entfiel der Beiname. Der U-Bahnhof Kaiserdamm ist eingetragenes Denkmal in der Berliner Denkmalliste. Tunnelsanierung: Es ist vorgesehen schadhafte Deckenbereiche und die Abdichtung der Tunneldeckenfläche inklusive beidseitiger Wandflächen bis zu einer Tiefe von ca. 1,50 m unter Tunneloberkante zu erneuern und die entsprechende Schutzschicht im abgedichteten Bereich neu herzustellen. Zur Maßnahme gehören auch Erd-, Abbruch-, Verbau-, bauzeitliche Kabel- und Leitungsverlegearbeiten, Wiederherstellung der befestigten und unbefestigten Oberflächen sowie Verkehrsführungsmaßnahmen. Bei der Planung der Arbeiten zum Abbruch der alten Tunneldichtung ist darauf zu achten, dass es zu keiner Kontaminierung der Umgebung durch die Altabdichtung kommt. Das Bauwerk liegt nicht im Grundwasser. Die Ausführung der Bauphasen 9-12 und 14 steht in direkter Abhängigkeit mit der Bauausführung der Aufzüge 1 und 2. Aktuell werden die im Kreuzungsbereich Kaiserdamm / Messedamm befindlichen Bauphasen 1, 4, 5, 8 und 13 (Bauabschnitt 1) ausgeführt und bis Anfang 2025 abgeschlossen. Der Bauabschnitt 1 ist nicht Leistungssoll dieser Ausschreibung. Die Ausführung der Bauphasen 2-3 u. 6-7 ist abhängig von der Umbaumaßnahme des Autobahndreiecks Funkturm, da der Umleitungsverkehr über den Kreuzungsbereich Kaiserdamm / Messedamm verlaufen soll. Die Bauausführung dieser restlichen Tunnelabdichtung im Kreuzungsbereich erfolgt voraussichtlich nach Abschluss der Maßnahme der Autobahn GmbH bzw. DEGES, die ab Herbst 2025 beginnen soll. Zwischen den Achsen 7 und 8 sowie zwischen den Achsen 16 und 17 sind Deckenkappen aufgrund der schadhaften Tunnelabdichtung massiv beschädigt. Es ist zu prüfen, ob eine vollständige Erneuerung der Deckenkappen und Kappenträger notwendig ist. Für die Deckenkappen zwischen Achse 16 und 17 liegt eine Baustoffuntersuchung vor. Weitere Schäden, die erst beim Abtragen der Abdichtung in vollem Umfang zu Tage treten, sind nicht auszuschließen, daher sind Schadensverdachtsflächen zu dokumentieren und einzustufen. Die Leistungsbeschreibung umfasst Planungsleistungen nach HOAI §41 u. §43, Objektplanung Ingenieurbauwerke der Leistungsphasen (Lph) 6-9 mit Grund- und besonderen Leistungen sowie die örtliche Bauüberwachung. Für die Inhalte, Bewertung und Honorare der Planungsleistungen gilt die HOAI, Fassung 2021 als Basis. Die Leistungsbeschreibung umfasst außerdem Planungsleistungen der Instandsetzungsplanung gem. BVG Leitfaden zur Instandsetzung der Ingenieurbauwerke.
Gegenstand nach CPV
- 71300000Dienstleistungen von IngenieurbürosHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 50 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin- Luther- Str. 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Der AG unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 2. Durch diese Bekanntmachung wird der T … ganz lesenkürzer
1. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Der AG unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. - bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe. 3. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme u. des Aktenzeichens INF1-0690-2024 zu erfolgen. Die Bewerber sollen das hierfür vom AG zur Verfügung gestellte Formular verwenden und über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform dem AG übermitteln. Auskünfte während des Teilnehmerwettbewerbs werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 24.10.2024 an die bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabekooperation Berlin veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/ BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (s. auch Datenfeld "Ausschreibungsbedingungen") 5. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Datenblock "Informationen über verspätete Einreichungen") im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen. Die unter "Ausschreibungsbedingungen" benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen. Zur Erfüllung von Mindestanforderungen gem. den "Ausschreibungsbedingungen" werden die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe addiert und 3aus allen Erklärungen der Mitglieder einer BewGe gesamthaft ausgewertet. BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt (Bewerbergemeinschaftserklärung) zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 6. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu be …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Müller + Hereth Ingenieurbüro für Tunnel- und Felsbau GmbH, Karlsruhe | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
- Anschrift
- Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin
- Kontakt
- einkauf.inf1@
bvg.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Berlin (51 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- DB Engineering & Consulting GmbH18 Zuschläge
- Drees & Sommer SE8 Zuschläge
- IGS INGENIEURE GmbH & Co. KG8 Zuschläge
- GTU Mobility GmbH & Co. KG7 Zuschläge
- INROS LACKNER SE7 Zuschläge
- ZETCON Ingenieure GmbH7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 31.10.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 010b4d01-7299-4444-b9aa-19273f6fc93b.