Vergabe eines BVG-weiten BMS-Systems (Betriebshof-Management-System)
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · Berlin, Berlin
Aktenzeichen ITD1-0591-2025veröffentlicht 01.11.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 120 Monate
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
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- BKK GesundheitsFinder & Co. - Betrieb und Weiterentwicklung von WebanwendungenBKK Dachverband e.V. · BerlinFrist 10.11.2026
- Business Intelligence (BI) und Analytics PlattformVerband der Ersatzkassen e.V. Abteilung Verwaltung, Vergabestelle · BerlinFrist 07.12.2026
- Entwicklung und Umsetzung einer digitalen Wissens-, Daten- und Austauschplattform für die Studie „Diskriminierungserfahrungen in Deutschland"Antidiskriminierungsstelle des Bundes · BerlinFrist 09.12.2026
Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Berlin (47 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 118 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 120 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 119 Tage (220 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (460 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Ausschlusskriterien ("A-Kriterien") gemäß Leistungsbeschreibung und Bewertungsmatrix0 %
- Bewertungskriterien ("B-Kriterien") gemäß Leistungsbeschreibung und Bewertungsmatrix10 %
- Konzepte gemäß Leistungsbeschreibung und Bewertungsmatrix20 %
- Proof of Concept ("POC") gemäß Bewertungsmatrix20 %
- Mindesterfüllungsgrad Bewertungskriterien gemäß Bewerungsmatrix0 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 6 Tagen
- Heute
Beschreibung
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) beabsichtigen die stufenweise Einführung eines Betriebshof-Management-Systems (BMS) zur Digitalisierung und Optimierung der Betriebsabläufe auf Neubau- und Bestandsbetriebshöfen. Ziel ist die vollständige Abbildung und Automatisierung zentraler Prozesse wie Fahrzeug- und Stellplatzdisposition, Ladeinfrastrukturmanagement, Standorterfassung, Werkstatt- und Serviceintegration sowie Schnittstellen zu Umsystemen (z. B. SAP, ITCS, LLMS). Der Leistungsumfang umfasst:
Lieferung, Installation, Inbetriebnahme,Weiterentwicklung und Wartung eines BMS inklusive Software und Hardware (z. B. Ortungssysteme, Monitore, Terminals) für mindestens zwei und bis zu fünfzehn Betriebshöfe. Integration aller Fahrzeugtypen (Elektro, Diesel, Hybrid etc.) und Ladepunkte im Stadtgebiet. Automatisierte Disposition und Echtzeit-Ortung von bis zu 450 Fahrzeugen je Betriebshof, skalierbar auf bis zu 3.500 Fahrzeuge im Gesamtsystem. Bereitstellung und Anbindung von Schnittstellen zu bestehenden Systemen (z. B. SAP S/4HANA, ITCS/RBL, Tankdatenerfassung, Werkstattmanagement). Umsetzung von Anforderungen an Datenschutz, IT-Sicherheit, Barrierefreiheit (BITV/WCAG), Nachhaltigkeit und Einhaltung aller relevanten Normen und Gesetze. Schulung, Dokumentation, Support und kontinuierliche Weiterentwicklung des Systems über die Vertragslaufzeit von mindestens zehn Jahren.
Das BMS soll die betriebliche Effizienz steigern, die Dekarbonisierungsstrategie der BVG unterstützen und eine Blaupause für weitere Betriebshöfe bieten.
Beschreibung des Loses
Gesamtmenge und Gesamtumfang der Leistung (inkl. Optionen) Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung, Implementierung, Inbetriebnahme, Wartung und Weiterentwicklung eines BVG-weiten Betriebshof-Management-Systems (BMS) für Betriebshöfe, inklusive aller erforderlichen Software- und Hardwarekomponenten sowie umfassender Dienstleistungen und Ein- bzw. Umbau von Fahrzeugkomponenten
Gesamtmenge
Mindestens 2 und bis zu 15 Betriebshöfe werden mit dem BMS ausgestattet (Neubau- und Bestandsbetriebshöfe). Integration von bis zu 3.500 Fahrzeugen (Elektro-, Diesel-, Hybridbusse etc.) in das System. Automatisierte Disposition und Ortung von bis zu 450 Fahrzeugen je Betriebshof. Einbindung von mindestens 100 Ladepunkten im Stadtgebiet, erweiterbar. Lieferung und Montage von Hardware: Ortungskomponenten (innen/außen), Stellplatzanzeiger, Abfahrts- und Infomonitore, Terminals für Fahrpersonal, inklusive Zubehör und Ersatzteile. Schulungen für alle Nutzergruppen, inkl. Multiplikatorenmodell und E-Learning-Plattform. Support und Weiterentwicklung über eine Vertragslaufzeit von 10 Jahren.
Gesamtumfang der Leistung
Software: Lieferung, Anpassung und Weiterentwicklung eines modularen, mandantenfähigen BMS mit Schnittstellen zu SAP, ITCS/RBL, LLMS, Werkstattmanagement, Tankdatenerfassung, Personaldisposition, Wetterdaten u. a. Hardware: Lieferung, Montage und Inbetriebnahme aller erforderlichen Komponenten (Ortungssysteme, Monitore, Terminals, Masten, Fundamente etc.). Dienstleistungen:
Projektmanagement, Pflichtenhefterstellung, Implementierung, Test, Abnahme, Inbetriebnahme. Schulungskonzepte, Durchführung und Dokumentation. Wartung, Instandhaltung, Support (gemäß SLA). Dokumentation und Berichtswesen. Prozessanalyse, Changemanagement und Anpassung. Kontinuierliche Weiterentwicklung (agile Sprints, Change Requests).
Sicherheits- und Datenschutzkonzepte nach DSGVO, BSI, EU KI-Act etc. Barrierefreiheit nach BITV/WCAG. Nachhaltigkeit: Energieeffiziente Hardware, Recycling, Ersatzteilverfügbarkeit, Umweltstandards.
Zusammengefasst: Die Leistung umfasst die vollständige Digitalisierung und Automatisierung aller betrieblichen Abläufe auf bis zu 15 Betriebshöfen der BVG, inklusive Lieferung, Montage und Betrieb aller erforderlichen Software- und Hardwarekomponenten, umfassender Dienstleistungen, Support und Weiterentwicklung über 10 Jahre - mit zahlreichen Optionen zur Erweiterung und Anpassung an zukünftige Anforderungen.
Zur Umsetzung eines funktionierenden Gesamtsystems ist Hardware für Bestands- und Neufahrzeuge der BVG zu liefern. Insgesamt sind Hardwarekomponenten Fahrzeuge zu liefern. Bei Bestandsfahrzeugen sind die Hardwarekomponenten im Rahmen einer Einbauleistung durch den Auftragnehmer einzubauen. Für den Einbau von Hardware in Fahrzeuge der BVG wird eine entsprechende Zertifizierung durch die BVG vorausgesetzt. Das Zertifizierungsverfahren ist im Abl. EU unter folgender Bezeichnung:"Zertifizierung zum Einbau von IT-Komponenten in Omnibussen und Straßenbahnen"veröffentlicht. Für die Neufahrzeuge kommender Fahrzeuggenerationen kann der Einbau durch die BVG bzw. den Hersteller der Neufahrzeuge erfolgen. Wartung, Pflege,Weiterentwicklung und Support werden für einen Zeitraum von maximal 10 Jahren ab dem jeweiligen Abruf der für den Betrieb des Betriebshofmanagementsystems erforderlichen Hard- und Software beauftragt.
Gegenstand nach CPV
- 72268000Bereitstellung von SoftwareHauptgegenstand
- 72227000Beratung im Bereich Software-Integration
- 72263000Software-Implementierung
- 48810000Informationssysteme
- 48000000Softwarepaket und Informationssysteme
- 48100000Branchenspezifisches Softwarepaket
- 48211000Softwarepaket für den Plattformenverbund
- 48218000Lizenzverwaltungssoftwarepaket
- 48820000Server
- 72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
- 72200000Softwareprogrammierung und -beratung
- 72260000Dienstleistungen in Verbindung mit Software
- 72267000Software-Wartung und -Reparatur
- 72250000Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
- 30200000Computeranlagen und Zubehör
- 30230000Computerbezogene Geräte
- 51610000Installation von Computern und Datenverarbeitungsanlagen
Bedingungen
Zuschlag6 von 6 angegeben
- Qualität
- Ausschlusskriterien ("A-Kriterien") gemäß Leistungsbeschreibung und BewertungsmatrixErfüllung der A-Kriterien: A-Kriterien sind Ausschlusskriterien. Die Nichterfüllung einer als Ausschlusskriterium gekennzeichneten Anforderung führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
- Qualität
- Bewertungskriterien ("B-Kriterien") gemäß Leistungsbeschreibung und BewertungsmatrixFür Bewertungskriterien können maximal 1784 Punkte erreicht werden. Die jeweiligen Leistungspunkte werden über den Zielerreichungsgrad (Erreichte Punktzahl in Bezug auf Maximalpunktzahl in Prozent) ermittelt. Eine binäre Anforderung kann durch den Anbieter entweder erfüllt oder nicht erfüllt werden. Als Antwort ist nur "Ja" oder "Nein" möglich. Eine variable Anforderung kann durch den Anbieter unterschiedlich gut erfüllt werden, als Beispiel seien hier die Systemverfügbarkeit oder auch die Responsezeiten für bereitgestellte Schnittstellen genannt.
- Qualität
- Konzepte gemäß Leistungsbeschreibung und BewertungsmatrixFür Konzepte können maximal 980 Punkte erreicht werden Die jeweiligen Leistungspunkte werden über den Zielerreichungsgrad (Erreichte Punktzahl in Bezug auf Maximalpunktzahl in Prozent) ermittelt. Einreichung und Bewertung der Konzepte Konzeptionelle Anforderungen sind durch den Anbieter in Tabellen und Textform zu beantworten. Konzeptionelle Anforderungen können (wie variable Anforderungen) durch den Bieter unterschiedlich gut erfüllt werden. (40 % der Gesamtbewertung Qualität entspricht 20 % der Kennzahl)
- Qualität
- Proof of Concept ("POC") gemäß BewertungsmatrixFür den Proof of Concept können maximal 100 Punkte erreicht werden. Die jeweiligen Leistungspunkte werden über den Zielerreichungsgrad (Erreichte Punktzahl in Bezug auf Maximalpunktzahl in Prozent) ermittelt. (40 % der Gesamtbewertung Qualität entspricht 20 % der Kennzahl)
- Qualität
- Mindesterfüllungsgrad Bewertungskriterien gemäß BewerungsmatrixGemäß den Vorgaben der Verfahrenshinweise wird als Mindesterfüllungsgrad festgelegt, dass mindestens 75 % der B-Kriterien des Typs B oder V jeweils mit mindestens 6 Punkten vom Bieter zu erreichen sind - unabhängig von deren individueller Gewichtung. Die Nichterfüllung führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
- Preis
- Zusammensetzung des Angebotspreises Pauschalfestpreise für die Standardmengen und Initialkosten Pauschalfestpreise für optionale Angebotspositionen Pauschalfestpreise die Betriebshöfe Köpenicker Landstraße und Säntissstraße Pauschalfestpreise für die Erweiterung auf weitere Betriebshöfe Pauschalfestpreise für die Fahrzeugortungskomponenten sowie den Ein- bzw. Umbau Pauschalfestpreise für Wartung und Weiterentwicklung Die Gesamtpunktzahl der Leistung (Leistungspunkte) setzt sich zusammen aus 20% der erreichten Punkte für Bewertungskriterien und 40% der erreichten Punkte für Konzepte sowie 40% der erreichten Punkte für den Proof of Concept. Die Berechnung erfolgt also gemäß der folgenden Formel: Gesamtpunktzahl Leistung = 0,2 * Gewichtete Punkte [Bewertungskriterienpunkte] + 0,4 * Gewichtete Punkte [Konzeptpunkte] + 0,4 * Gewichtete Punkte [Proof of Concept] Zuschlagserteilung "Der Bieter mit dem höchsten Quotienten aus Leistungspunkte und Angebotspreis multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor (1.000.000) erhält den Zuschlag für sein Angebot. Dies entspricht der einfachen Richtwertmethode." Die Bewertungsgrundlage (sogenannte Kennzahl der Angebote) berechnet sich wie folgt: Kennzahl = Gesamtpunktzahl[Leistung] / Angebotspreis * Gewichtungsfaktor Gemäß den Vorgaben der Verfahrenshinweise wird als Mindesterfüllungsgrad festgelegt, dass mindestens 75 % der B-Kriterien des Typs B oder V jeweils mit mindestens 6 Punkten vom Bieter zu erreichen sind - unabhängig von deren individueller Gewichtung. Wird dieser Mindesterfüllungsgrad nicht nachweislich erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Angebots. In der Bewertungsmatrix, Reiter "A-Kriterien" Spalte "Erfüllung" ist anzugeben, ob die Anforderung des Typs A mit dem Angebot erfüllt ("JA") oder nicht erfüllt ("NEIN") wird. Wird dies Anforderung nicht nachweislich erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Gemäß den Vorgaben der Verfahrenshinweise gilt als Mindesterfüllungsgrad, dass mindestens 50% der A-Kriterien (Ausschlusskriterien) bereits im Standardprodukt enthalten sein müssen. Eine nachträgliche Entwicklung dieser Kriterien ist nicht zulässig. Wird dieser Mindesterfüllungsgrad nicht nachweislich erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Angebots.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 120 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Optionsrecht des Auftraggebers (AG) über die gesamte Vertragslaufzeit Der AG behält sich vor, aus wirtschaftlichen Gründen nur einzelne Optionen zu bestellen oder auch keine. Optionen mit Bewertungskriterium "A" müssen angeboten werden; deren Preise sind verbindlich und können jederzeit auch nach de … ganz lesenkürzer
Optionsrecht des Auftraggebers (AG) über die gesamte Vertragslaufzeit Der AG behält sich vor, aus wirtschaftlichen Gründen nur einzelne Optionen zu bestellen oder auch keine. Optionen mit Bewertungskriterium "A" müssen angeboten werden; deren Preise sind verbindlich und können jederzeit auch nach der Implementierungsphase durch den AG abgerufen werden. Erweiterung auf weitere Betriebshöfe (Zusatzabrufe/Mehrbedarfe) Leistungsumfang: mindestens 2 und maximal 15 vollwertige Betriebshöfe; Erweiterungen sind in der gesamten Vertragslaufzeit möglich. Umsetzung nach Maßgabe des AG und terminlicher Koordination mit dem AN (mind. 6 Monate Vorlauf) Nachbestellung optionaler Komponenten/Leistungen Es besteht ein breites Optionsportfolio (z. B. zusätzliche Ortungskomponenten, Monitormasten/Fundamente, Terminals, WMS‑Anbindung, Tor-/Schrankensteuerung u. a.), das der AG bei Bedarf separat abrufen kann. (Die LV regelt Optionskennzeichnung "OPT" und Paketbildung.). Zusatzkäufe/Mehrabrufe: Der Auftraggeber behält sich vor, während der gesamten Vertragslaufzeit zusätzliche Lieferungen und Leistungen beim Auftragnehmer abzurufen. Dies umfasst insbesondere die Bestellung der im Preisblatt ausgewiesenen Optionen sowie die Erweiterung des Systems auf weitere Betriebshöfe (bis zu insgesamt 15) und weitere optionaler Komponenten/Leistungen. Spätere Leistungsänderungen außerhalb der Weiterentwicklungsbudgets sind ausschließlich im Rahmen der §132 GWB zulässigen Auftragsänderungen möglich (formale CR Prozedur mit schriftlicher Vereinbarung).- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin- Luther- Str. 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
22. Der Auftraggeber prüft die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge und lädt die fünf geeignetsten Bewerber gemäß Teilnahmewettbewerbsunterlagen zur zweiten Stufe des Verfahrens ein. Alle zugelassenen Bieter werden anschließend aufgefordert, ein indikatives Erstangebot in deutscher Sprache ei … ganz lesenkürzer
22. Der Auftraggeber prüft die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge und lädt die fünf geeignetsten Bewerber gemäß Teilnahmewettbewerbsunterlagen zur zweiten Stufe des Verfahrens ein. Alle zugelassenen Bieter werden anschließend aufgefordert, ein indikatives Erstangebot in deutscher Sprache einzureichen, das fachlich-technisch jedoch bereits verbindlich ist. Das Angebot bleibt unter Berücksichtigung des Preises insgesamt unverbindlich und es besteht kein Anspruch auf Zuschlagserteilung. Auf Basis der Bewertungsmatrix werden die gemäß Vergabeunterlagen erstellten indikativen, fachlich-technisch jedoch bereits verbindlichen Erstangebote bewertet. 23.Nach Prüfung und Auswertung der Angebote werden die drei besten Bieter ausgewählt und zur Teilnahme an einem Proof of Concept (PoC) aufgefordert. Nach Vorlage der Erstangebote wird mit maximal drei Bietern, die nach Bewertung der Erstangebote die höchste Punktzahl erzielt haben (ohne Bewertung PoC) ein Proof of Concept (PoC) durchgeführt. Mit dem PoC soll der Bieter nachweisen, dass das von ihm angebotene Produkt bereits über festgelegte Grundfunktionen entsprechend der Leistungsbeschreibung verfügt, um damit die prinzipielle Durchführbarkeit des Vorhabens zu belegen. Das Ergebnis des PoC's ist Teil der finalen Angebotswertung. Für den Aufwand der Teilnahme am Proof of Concept (PoC) wird ein pauschaler Kostenersatz in Höhe von 5.000 Euro gewährt. Eine Vergütung für die Beteiligung am Verhandlungsverfahren außerhalb des PoC erfolgt nicht. Die im Rahmen des Verfahrens eingereichten Unterlagen gehen in das Eigentum des Auftraggebers (AG) über und werden nicht an die Bieter zurückgesandt. Die nichtausgewählten Bieter scheiden nicht endgültig aus dem Verfahren aus. Die BVG behält sich vor, den jeweils nächstplatzierten Bieter zur weiteren Teilnahme am Verfahren zuzulassen, wenn einer der zunächst ausgewählten Bieter aus dem Verfahren ausscheidet. Ein Anspruch der Bieter auf eine solche spätere Zulassung besteht jedoch nicht. Rückt ein Bieter nach, wird das Verfahren mit dem betroffenen Bieter fortgesetzt; dieser hat grundsätzlich jedoch keinen Anspruch auf Wiederholung etwaig versäumter Verfahrensschritte, d.h. er steigt in den aktuellen Verfahrensstand ein. Ausnahme ist der PoC, der in diesem Fall mit dem nachrückenden Bieter durchgeführt wird 24. Der genaue Zeitpunkt möglicher Verhandlungsgespräche ist den allgemeinen Verfahrenshinweisen zu entnehmen. 25. Der AG behält sich vor, im Rahmen der Verhandlungen über alle Inhalte, insbesondere auch der Leistungsbeschreibung sowie des Vertragsentwurfs zu verhandeln. Nach Abschluss der Verhandlungen werden den Bietern mögliche Änderungen mitgeteilt und diese aufgefordert überarbeitete verbindliche Angebote abzugeben. 26. Datenschutz: Der Bewerber/Bieter hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den AG trägt der Bewerber/Bieter die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend der Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen). 27. Das Vergabeverfahren wird teilweise unter dem Vorbehalt der gesicherten und auskömmlichen Finanzierung durchgeführt. Die Mindestabnahmemenge beträgt 2 Betriebshöfe, die voll finanziert sind (Hardware, Software, Installation, Support für 10 Jahre). Die Rahmenvereinbarung ermöglicht zusätzlich optionale Abrufe für bis zu 13 weitere Betriebshöfe, die jeweils einer gesonderten Finanzierung und Gremienfreigabe bedürfen ("Finanzierungs- und Gremienvorbehalt"). Die Finanzierungsmittel sind darüber hinaus noch teilweise nicht abschließend bewilligt, worauf transparent seitens der Vergabestelle hingewiesen wird. 28. Für den Einbau von Hardware in die (Bestands-) Fahrzeuge setzt die BVG eine entsprechende Zertifizierung voraus. Der Auftragnehmer hat die Einbauleistung aussc …- Hinweis
1. Der Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) ist nach §100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei mit allgemeinen Verfahrenshinweisen zum vor … ganz lesenkürzer
1. Der Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) ist nach §100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei mit allgemeinen Verfahrenshinweisen zum vorliegenden Vergabeverfahren (Allgemeine Verfahrenshinweise) bei. Die hierin enthaltenen Informationen beschreiben das Verfahren und die Besonderheiten, die zu beachten sind. 2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. - bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe. 3. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt, der im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlichten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht, wird und der Bekanntmachungstext dort nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 4. Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem nachfolgend angegebenen Link (siehe "Auftragsunterlagen" unter der URL https://vergabekooperation.berlin, nachfolgend "Vergabeplattform" genannt) abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter vorgenanntem Link zum Download zur Verfügung gestellt. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich auf der Vergabeplattform unter der vorliegenden Vergabe zu registrieren, damit sie über Änderungen des Vergabeverfahrens benachrichtigt werden. Ohne entsprechende Registrierung erfolgt keine Benachrichtigung. 5. Bewerber-/Bieterfragen sind ausschließlich als Bewerber-/Bieternachrichten über die Vergabeplattform (unter vorgenanntem Link) einzureichen (nicht per E-Mail). Das betreffende Dokument und die Ziffer, auf die sich die Bewerber-/Bieterfrage bezieht, sind zu benennen. 6. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die mind. 6 Kalendertage vor der in der Bekanntmachung genannten Frist zum Eingang der Teilnahmeanträge bzw. mind. 6 Kalendertage vor der in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Angebotsfrist an die bezeichnete Stelle (Beschaffer) unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform eingegangen sind. Mündliche Anfragen und Anfragen per E-Mail, Fax oder Post werden nicht beantwortet. Der AG behält sich vor, verspätete Fragen nicht zu beantworten. 7. Der AG wird etwaige Änderungen, zusätzliche Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern/Bietern zum TNW/Angebot sowie sonstige Klarstellungen, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform veröffentlichen. 8. Die Bewerber/Bieter müssen, soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formular explizit abweichend geregelt, die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen abgeben und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/ Angebote ist nicht ausreichend. 9. Sofern ein Teilnahmeantrag durch eine Bewerbergemeinschaft erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft ausgefüllte Erklärung "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung" einzureichen, aus der sich die gesamtschuldnerische Haftung (Rechtsform) der Bewerbergemeinschaft im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. 10. Bewerber/Bewerbergemeinschaften dürfen nur einen Teilnahmeantrag und ein Angebot einreichen. Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft dürfen zudem nicht zugleich als Einzelbewerber …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| IVU Traffic Technologies AG, Berlin | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
- Anschrift
- Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin
- Kontakt
- einkauf.itd1@
bvg.de
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Alle 10 offenen Ausschreibungen von Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Berlin (47 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SAP Deutschland SE & Co. KG7 Zuschläge
- Microsoft Deutschland GmbH5 Zuschläge
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH3 Zuschläge
- ABB AG2 Zuschläge
- CGI Deutschland B.V. & Co. KG2 Zuschläge
- Codesphere GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 22.12.2025
- BekanntmachungFrist 22.12.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b31eff00-a0c1-4100-84f1-38369dc4a1b8.