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vergebenEU-weitIT-DienstleistungenBeratungIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Vergabe eines BVG-weiten BMS-Systems (Betriebshof-Management-System)

Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · Berlin, Berlin

Aktenzeichen ITD1-0591-2025veröffentlicht 01.11.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 319 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 118 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
120 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Berlin10179, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 119 Tage (220 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (460 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Ausschlusskriterien ("A-Kriterien") gemäß Leistungsbeschreibung und Bewertungsmatrix0 %
  • Bewertungskriterien ("B-Kriterien") gemäß Leistungsbeschreibung und Bewertungsmatrix10 %
  • Konzepte gemäß Leistungsbeschreibung und Bewertungsmatrix20 %
  • Proof of Concept ("POC") gemäß Bewertungsmatrix20 %
  • Mindesterfüllungsgrad Bewertungskriterien gemäß Bewerungsmatrix0 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 6 Tagen
  2. Heute

Beschreibung

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) beabsichtigen die stufenweise Einführung eines Betriebshof-Management-Systems (BMS) zur Digitalisierung und Optimierung der Betriebsabläufe auf Neubau- und Bestandsbetriebshöfen. Ziel ist die vollständige Abbildung und Automatisierung zentraler Prozesse wie Fahrzeug- und Stellplatzdisposition, Ladeinfrastrukturmanagement, Standorterfassung, Werkstatt- und Serviceintegration sowie Schnittstellen zu Umsystemen (z. B. SAP, ITCS, LLMS). Der Leistungsumfang umfasst:

Lieferung, Installation, Inbetriebnahme,Weiterentwicklung und Wartung eines BMS inklusive Software und Hardware (z. B. Ortungssysteme, Monitore, Terminals) für mindestens zwei und bis zu fünfzehn Betriebshöfe. Integration aller Fahrzeugtypen (Elektro, Diesel, Hybrid etc.) und Ladepunkte im Stadtgebiet. Automatisierte Disposition und Echtzeit-Ortung von bis zu 450 Fahrzeugen je Betriebshof, skalierbar auf bis zu 3.500 Fahrzeuge im Gesamtsystem. Bereitstellung und Anbindung von Schnittstellen zu bestehenden Systemen (z. B. SAP S/4HANA, ITCS/RBL, Tankdatenerfassung, Werkstattmanagement). Umsetzung von Anforderungen an Datenschutz, IT-Sicherheit, Barrierefreiheit (BITV/WCAG), Nachhaltigkeit und Einhaltung aller relevanten Normen und Gesetze. Schulung, Dokumentation, Support und kontinuierliche Weiterentwicklung des Systems über die Vertragslaufzeit von mindestens zehn Jahren.

Das BMS soll die betriebliche Effizienz steigern, die Dekarbonisierungsstrategie der BVG unterstützen und eine Blaupause für weitere Betriebshöfe bieten.

Beschreibung des Loses

Gesamtmenge und Gesamtumfang der Leistung (inkl. Optionen) Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung, Implementierung, Inbetriebnahme, Wartung und Weiterentwicklung eines BVG-weiten Betriebshof-Management-Systems (BMS) für Betriebshöfe, inklusive aller erforderlichen Software- und Hardwarekomponenten sowie umfassender Dienstleistungen und Ein- bzw. Umbau von Fahrzeugkomponenten

Gesamtmenge

Mindestens 2 und bis zu 15 Betriebshöfe werden mit dem BMS ausgestattet (Neubau- und Bestandsbetriebshöfe). Integration von bis zu 3.500 Fahrzeugen (Elektro-, Diesel-, Hybridbusse etc.) in das System. Automatisierte Disposition und Ortung von bis zu 450 Fahrzeugen je Betriebshof. Einbindung von mindestens 100 Ladepunkten im Stadtgebiet, erweiterbar. Lieferung und Montage von Hardware: Ortungskomponenten (innen/außen), Stellplatzanzeiger, Abfahrts- und Infomonitore, Terminals für Fahrpersonal, inklusive Zubehör und Ersatzteile. Schulungen für alle Nutzergruppen, inkl. Multiplikatorenmodell und E-Learning-Plattform. Support und Weiterentwicklung über eine Vertragslaufzeit von 10 Jahren.

Gesamtumfang der Leistung

Software: Lieferung, Anpassung und Weiterentwicklung eines modularen, mandantenfähigen BMS mit Schnittstellen zu SAP, ITCS/RBL, LLMS, Werkstattmanagement, Tankdatenerfassung, Personaldisposition, Wetterdaten u. a. Hardware: Lieferung, Montage und Inbetriebnahme aller erforderlichen Komponenten (Ortungssysteme, Monitore, Terminals, Masten, Fundamente etc.). Dienstleistungen:

Projektmanagement, Pflichtenhefterstellung, Implementierung, Test, Abnahme, Inbetriebnahme. Schulungskonzepte, Durchführung und Dokumentation. Wartung, Instandhaltung, Support (gemäß SLA). Dokumentation und Berichtswesen. Prozessanalyse, Changemanagement und Anpassung. Kontinuierliche Weiterentwicklung (agile Sprints, Change Requests).

Sicherheits- und Datenschutzkonzepte nach DSGVO, BSI, EU KI-Act etc. Barrierefreiheit nach BITV/WCAG. Nachhaltigkeit: Energieeffiziente Hardware, Recycling, Ersatzteilverfügbarkeit, Umweltstandards.

Zusammengefasst: Die Leistung umfasst die vollständige Digitalisierung und Automatisierung aller betrieblichen Abläufe auf bis zu 15 Betriebshöfen der BVG, inklusive Lieferung, Montage und Betrieb aller erforderlichen Software- und Hardwarekomponenten, umfassender Dienstleistungen, Support und Weiterentwicklung über 10 Jahre - mit zahlreichen Optionen zur Erweiterung und Anpassung an zukünftige Anforderungen.

Zur Umsetzung eines funktionierenden Gesamtsystems ist Hardware für Bestands- und Neufahrzeuge der BVG zu liefern. Insgesamt sind Hardwarekomponenten Fahrzeuge zu liefern. Bei Bestandsfahrzeugen sind die Hardwarekomponenten im Rahmen einer Einbauleistung durch den Auftragnehmer einzubauen. Für den Einbau von Hardware in Fahrzeuge der BVG wird eine entsprechende Zertifizierung durch die BVG vorausgesetzt. Das Zertifizierungsverfahren ist im Abl. EU unter folgender Bezeichnung:"Zertifizierung zum Einbau von IT-Komponenten in Omnibussen und Straßenbahnen"veröffentlicht. Für die Neufahrzeuge kommender Fahrzeuggenerationen kann der Einbau durch die BVG bzw. den Hersteller der Neufahrzeuge erfolgen. Wartung, Pflege,Weiterentwicklung und Support werden für einen Zeitraum von maximal 10 Jahren ab dem jeweiligen Abruf der für den Betrieb des Betriebshofmanagementsystems erforderlichen Hard- und Software beauftragt.

Bedingungen

Zuschlag6 von 6 angegeben

Ausschlusskriterien ("A-Kriterien") gemäß Leistungsbeschreibung und Bewertungsmatrix0 %
Bewertungskriterien ("B-Kriterien") gemäß Leistungsbeschreibung und Bewertungsmatrix10 %
Konzepte gemäß Leistungsbeschreibung und Bewertungsmatrix20 %
Proof of Concept ("POC") gemäß Bewertungsmatrix20 %
Mindesterfüllungsgrad Bewertungskriterien gemäß Bewerungsmatrix0 %
Preis50 %
Qualität
Ausschlusskriterien ("A-Kriterien") gemäß Leistungsbeschreibung und BewertungsmatrixErfüllung der A-Kriterien: A-Kriterien sind Ausschlusskriterien. Die Nichterfüllung einer als Ausschlusskriterium gekennzeichneten Anforderung führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Qualität
Bewertungskriterien ("B-Kriterien") gemäß Leistungsbeschreibung und BewertungsmatrixFür Bewertungskriterien können maximal 1784 Punkte erreicht werden. Die jeweiligen Leistungspunkte werden über den Zielerreichungsgrad (Erreichte Punktzahl in Bezug auf Maximalpunktzahl in Prozent) ermittelt. Eine binäre Anforderung kann durch den Anbieter entweder erfüllt oder nicht erfüllt werden. Als Antwort ist nur "Ja" oder "Nein" möglich. Eine variable Anforderung kann durch den Anbieter unterschiedlich gut erfüllt werden, als Beispiel seien hier die Systemverfügbarkeit oder auch die Responsezeiten für bereitgestellte Schnittstellen genannt.
Qualität
Konzepte gemäß Leistungsbeschreibung und BewertungsmatrixFür Konzepte können maximal 980 Punkte erreicht werden Die jeweiligen Leistungspunkte werden über den Zielerreichungsgrad (Erreichte Punktzahl in Bezug auf Maximalpunktzahl in Prozent) ermittelt. Einreichung und Bewertung der Konzepte Konzeptionelle Anforderungen sind durch den Anbieter in Tabellen und Textform zu beantworten. Konzeptionelle Anforderungen können (wie variable Anforderungen) durch den Bieter unterschiedlich gut erfüllt werden. (40 % der Gesamtbewertung Qualität entspricht 20 % der Kennzahl)
Qualität
Proof of Concept ("POC") gemäß BewertungsmatrixFür den Proof of Concept können maximal 100 Punkte erreicht werden. Die jeweiligen Leistungspunkte werden über den Zielerreichungsgrad (Erreichte Punktzahl in Bezug auf Maximalpunktzahl in Prozent) ermittelt. (40 % der Gesamtbewertung Qualität entspricht 20 % der Kennzahl)
Qualität
Mindesterfüllungsgrad Bewertungskriterien gemäß BewerungsmatrixGemäß den Vorgaben der Verfahrenshinweise wird als Mindesterfüllungsgrad festgelegt, dass mindestens 75 % der B-Kriterien des Typs B oder V jeweils mit mindestens 6 Punkten vom Bieter zu erreichen sind - unabhängig von deren individueller Gewichtung. Die Nichterfüllung führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Preis
Zusammensetzung des Angebotspreises Pauschalfestpreise für die Standardmengen und Initialkosten Pauschalfestpreise für optionale Angebotspositionen Pauschalfestpreise die Betriebshöfe Köpenicker Landstraße und Säntissstraße Pauschalfestpreise für die Erweiterung auf weitere Betriebshöfe Pauschalfestpreise für die Fahrzeugortungskomponenten sowie den Ein- bzw. Umbau Pauschalfestpreise für Wartung und Weiterentwicklung Die Gesamtpunktzahl der Leistung (Leistungspunkte) setzt sich zusammen aus 20% der erreichten Punkte für Bewertungskriterien und 40% der erreichten Punkte für Konzepte sowie 40% der erreichten Punkte für den Proof of Concept. Die Berechnung erfolgt also gemäß der folgenden Formel: Gesamtpunktzahl Leistung = 0,2 * Gewichtete Punkte [Bewertungskriterienpunkte] + 0,4 * Gewichtete Punkte [Konzeptpunkte] + 0,4 * Gewichtete Punkte [Proof of Concept] Zuschlagserteilung "Der Bieter mit dem höchsten Quotienten aus Leistungspunkte und Angebotspreis multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor (1.000.000) erhält den Zuschlag für sein Angebot. Dies entspricht der einfachen Richtwertmethode." Die Bewertungsgrundlage (sogenannte Kennzahl der Angebote) berechnet sich wie folgt: Kennzahl = Gesamtpunktzahl[Leistung] / Angebotspreis * Gewichtungsfaktor Gemäß den Vorgaben der Verfahrenshinweise wird als Mindesterfüllungsgrad festgelegt, dass mindestens 75 % der B-Kriterien des Typs B oder V jeweils mit mindestens 6 Punkten vom Bieter zu erreichen sind - unabhängig von deren individueller Gewichtung. Wird dieser Mindesterfüllungsgrad nicht nachweislich erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Angebots. In der Bewertungsmatrix, Reiter "A-Kriterien" Spalte "Erfüllung" ist anzugeben, ob die Anforderung des Typs A mit dem Angebot erfüllt ("JA") oder nicht erfüllt ("NEIN") wird. Wird dies Anforderung nicht nachweislich erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Gemäß den Vorgaben der Verfahrenshinweise gilt als Mindesterfüllungsgrad, dass mindestens 50% der A-Kriterien (Ausschlusskriterien) bereits im Standardprodukt enthalten sein müssen. Eine nachträgliche Entwicklung dieser Kriterien ist nicht zulässig. Wird dieser Mindesterfüllungsgrad nicht nachweislich erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Angebots.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
120 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Optionsrecht des Auftraggebers (AG) über die gesamte Vertragslaufzeit Der AG behält sich vor, aus wirtschaftlichen Gründen nur einzelne Optionen zu bestellen oder auch keine. Optionen mit Bewertungskriterium "A" müssen angeboten werden; deren Preise sind verbindlich und können jederzeit auch nach de … ganz lesenOptionsrecht des Auftraggebers (AG) über die gesamte Vertragslaufzeit Der AG behält sich vor, aus wirtschaftlichen Gründen nur einzelne Optionen zu bestellen oder auch keine. Optionen mit Bewertungskriterium "A" müssen angeboten werden; deren Preise sind verbindlich und können jederzeit auch nach der Implementierungsphase durch den AG abgerufen werden. Erweiterung auf weitere Betriebshöfe (Zusatzabrufe/Mehrbedarfe) Leistungsumfang: mindestens 2 und maximal 15 vollwertige Betriebshöfe; Erweiterungen sind in der gesamten Vertragslaufzeit möglich. Umsetzung nach Maßgabe des AG und terminlicher Koordination mit dem AN (mind. 6 Monate Vorlauf) Nachbestellung optionaler Komponenten/Leistungen Es besteht ein breites Optionsportfolio (z. B. zusätzliche Ortungskomponenten, Monitormasten/Fundamente, Terminals, WMS‑Anbindung, Tor-/Schrankensteuerung u. a.), das der AG bei Bedarf separat abrufen kann. (Die LV regelt Optionskennzeichnung "OPT" und Paketbildung.). Zusatzkäufe/Mehrabrufe: Der Auftraggeber behält sich vor, während der gesamten Vertragslaufzeit zusätzliche Lieferungen und Leistungen beim Auftragnehmer abzurufen. Dies umfasst insbesondere die Bestellung der im Preisblatt ausgewiesenen Optionen sowie die Erweiterung des Systems auf weitere Betriebshöfe (bis zu insgesamt 15) und weitere optionaler Komponenten/Leistungen. Spätere Leistungsänderungen außerhalb der Weiterentwicklungsbudgets sind ausschließlich im Rahmen der §132 GWB zulässigen Auftragsänderungen möglich (formale CR Prozedur mit schriftlicher Vereinbarung).
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin- Luther- Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften … ganz lesen§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
22. Der Auftraggeber prüft die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge und lädt die fünf geeignetsten Bewerber gemäß Teilnahmewettbewerbsunterlagen zur zweiten Stufe des Verfahrens ein. Alle zugelassenen Bieter werden anschließend aufgefordert, ein indikatives Erstangebot in deutscher Sprache ei … ganz lesen22. Der Auftraggeber prüft die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge und lädt die fünf geeignetsten Bewerber gemäß Teilnahmewettbewerbsunterlagen zur zweiten Stufe des Verfahrens ein. Alle zugelassenen Bieter werden anschließend aufgefordert, ein indikatives Erstangebot in deutscher Sprache einzureichen, das fachlich-technisch jedoch bereits verbindlich ist. Das Angebot bleibt unter Berücksichtigung des Preises insgesamt unverbindlich und es besteht kein Anspruch auf Zuschlagserteilung. Auf Basis der Bewertungsmatrix werden die gemäß Vergabeunterlagen erstellten indikativen, fachlich-technisch jedoch bereits verbindlichen Erstangebote bewertet. 23.Nach Prüfung und Auswertung der Angebote werden die drei besten Bieter ausgewählt und zur Teilnahme an einem Proof of Concept (PoC) aufgefordert. Nach Vorlage der Erstangebote wird mit maximal drei Bietern, die nach Bewertung der Erstangebote die höchste Punktzahl erzielt haben (ohne Bewertung PoC) ein Proof of Concept (PoC) durchgeführt. Mit dem PoC soll der Bieter nachweisen, dass das von ihm angebotene Produkt bereits über festgelegte Grundfunktionen entsprechend der Leistungsbeschreibung verfügt, um damit die prinzipielle Durchführbarkeit des Vorhabens zu belegen. Das Ergebnis des PoC's ist Teil der finalen Angebotswertung. Für den Aufwand der Teilnahme am Proof of Concept (PoC) wird ein pauschaler Kostenersatz in Höhe von 5.000 Euro gewährt. Eine Vergütung für die Beteiligung am Verhandlungsverfahren außerhalb des PoC erfolgt nicht. Die im Rahmen des Verfahrens eingereichten Unterlagen gehen in das Eigentum des Auftraggebers (AG) über und werden nicht an die Bieter zurückgesandt. Die nichtausgewählten Bieter scheiden nicht endgültig aus dem Verfahren aus. Die BVG behält sich vor, den jeweils nächstplatzierten Bieter zur weiteren Teilnahme am Verfahren zuzulassen, wenn einer der zunächst ausgewählten Bieter aus dem Verfahren ausscheidet. Ein Anspruch der Bieter auf eine solche spätere Zulassung besteht jedoch nicht. Rückt ein Bieter nach, wird das Verfahren mit dem betroffenen Bieter fortgesetzt; dieser hat grundsätzlich jedoch keinen Anspruch auf Wiederholung etwaig versäumter Verfahrensschritte, d.h. er steigt in den aktuellen Verfahrensstand ein. Ausnahme ist der PoC, der in diesem Fall mit dem nachrückenden Bieter durchgeführt wird 24. Der genaue Zeitpunkt möglicher Verhandlungsgespräche ist den allgemeinen Verfahrenshinweisen zu entnehmen. 25. Der AG behält sich vor, im Rahmen der Verhandlungen über alle Inhalte, insbesondere auch der Leistungsbeschreibung sowie des Vertragsentwurfs zu verhandeln. Nach Abschluss der Verhandlungen werden den Bietern mögliche Änderungen mitgeteilt und diese aufgefordert überarbeitete verbindliche Angebote abzugeben. 26. Datenschutz: Der Bewerber/Bieter hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den AG trägt der Bewerber/Bieter die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend der Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen). 27. Das Vergabeverfahren wird teilweise unter dem Vorbehalt der gesicherten und auskömmlichen Finanzierung durchgeführt. Die Mindestabnahmemenge beträgt 2 Betriebshöfe, die voll finanziert sind (Hardware, Software, Installation, Support für 10 Jahre). Die Rahmenvereinbarung ermöglicht zusätzlich optionale Abrufe für bis zu 13 weitere Betriebshöfe, die jeweils einer gesonderten Finanzierung und Gremienfreigabe bedürfen ("Finanzierungs- und Gremienvorbehalt"). Die Finanzierungsmittel sind darüber hinaus noch teilweise nicht abschließend bewilligt, worauf transparent seitens der Vergabestelle hingewiesen wird. 28. Für den Einbau von Hardware in die (Bestands-) Fahrzeuge setzt die BVG eine entsprechende Zertifizierung voraus. Der Auftragnehmer hat die Einbauleistung aussc …
Hinweis
1. Der Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) ist nach §100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei mit allgemeinen Verfahrenshinweisen zum vor … ganz lesen1. Der Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) ist nach §100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei mit allgemeinen Verfahrenshinweisen zum vorliegenden Vergabeverfahren (Allgemeine Verfahrenshinweise) bei. Die hierin enthaltenen Informationen beschreiben das Verfahren und die Besonderheiten, die zu beachten sind. 2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. - bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe. 3. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt, der im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlichten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht, wird und der Bekanntmachungstext dort nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 4. Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem nachfolgend angegebenen Link (siehe "Auftragsunterlagen" unter der URL https://vergabekooperation.berlin, nachfolgend "Vergabeplattform" genannt) abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter vorgenanntem Link zum Download zur Verfügung gestellt. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich auf der Vergabeplattform unter der vorliegenden Vergabe zu registrieren, damit sie über Änderungen des Vergabeverfahrens benachrichtigt werden. Ohne entsprechende Registrierung erfolgt keine Benachrichtigung. 5. Bewerber-/Bieterfragen sind ausschließlich als Bewerber-/Bieternachrichten über die Vergabeplattform (unter vorgenanntem Link) einzureichen (nicht per E-Mail). Das betreffende Dokument und die Ziffer, auf die sich die Bewerber-/Bieterfrage bezieht, sind zu benennen. 6. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die mind. 6 Kalendertage vor der in der Bekanntmachung genannten Frist zum Eingang der Teilnahmeanträge bzw. mind. 6 Kalendertage vor der in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Angebotsfrist an die bezeichnete Stelle (Beschaffer) unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform eingegangen sind. Mündliche Anfragen und Anfragen per E-Mail, Fax oder Post werden nicht beantwortet. Der AG behält sich vor, verspätete Fragen nicht zu beantworten. 7. Der AG wird etwaige Änderungen, zusätzliche Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern/Bietern zum TNW/Angebot sowie sonstige Klarstellungen, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform veröffentlichen. 8. Die Bewerber/Bieter müssen, soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formular explizit abweichend geregelt, die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen abgeben und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/ Angebote ist nicht ausreichend. 9. Sofern ein Teilnahmeantrag durch eine Bewerbergemeinschaft erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft ausgefüllte Erklärung "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung" einzureichen, aus der sich die gesamtschuldnerische Haftung (Rechtsform) der Bewerbergemeinschaft im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. 10. Bewerber/Bewerbergemeinschaften dürfen nur einen Teilnahmeantrag und ein Angebot einreichen. Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft dürfen zudem nicht zugleich als Einzelbewerber …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
IVU Traffic Technologies AG, Berlin2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Anschrift
Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin
Kontakt
einkauf.itd1@bvg.de

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234vergebene Aufträge
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694.279 €Zuschlagswert im Median
292.372 € – 1,12 Mio. €mittlere Hälfte, 46 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 22.12.2025
  3. BekanntmachungFrist 22.12.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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