Zuschlagsempfänger
Drees & Sommer SE
70569 StuttgartZuschläge 21.01.2026 bis 17.10.2026
Aufträge24Vergabemeldungen mit Zuschlag
Lose28gewonnene Lose
Zuschlagswert5,17 Mio. €Summe aus 6 von 28 Losen mit Wert
Auftraggeber16verschiedene Vergabestellen
Angaben aus den Bekanntmachungen
- Name
- Drees & Sommer SE
- Ort
- 70569 Stuttgart, DEU
- USt-ID
- –
- Größe
- –
- Zuordnung
- Name (keine USt-ID veröffentlicht)
Zuschläge28 Lose
Umfeldvon uns ausgewertet
Tätigkeitsfelder (CPV des Hauptgegenstands)
- 713 Dienstleistungen von Ingenieurbüros8 Aufträge
- 715 Dienstleistungen im Bauwesen5 Aufträge
- 710 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen4 Aufträge
- 712 Dienstleistungen von Architekturbüros3 Aufträge
- 794 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste2 Aufträge
- 453 Bauinstallationsarbeiten1 Auftrag
- 796 Personaleinstellung1 Auftrag
Auftraggeber
- DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)4 Aufträge
- Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)2 Aufträge
- Mainova AG2 Aufträge · 5 Mio. €
- PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH2 Aufträge
- degewo AG2 Aufträge
- Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation c/o ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH1 Auftrag · 156.150 €
- Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen1 Auftrag
- Charité - Universitätsmedizin Berlin1 Auftrag
Regionen der Aufträge
- Berlin9 Aufträge
- Hessen6 Aufträge
- Nordrhein-Westfalen3 Aufträge
- Hamburg2 Aufträge
- Niedersachsen2 Aufträge
- Bayern1 Auftrag
- Baden-Württemberg1 Auftrag
Aufträge je Jahr
- 202624 · 5,17 Mio. €
Zuschlagsdaten stammen aus eForms. Januar–Oktober 2026: EU-Vergabemeldungen zu 92 % mit Gewinner, zu 50 % mit Zuschlagswert (Vergabestellen dürfen Werte zurückhalten); nationale Vergabemeldungen nur zu 3 % mit Gewinnername und ohne Kennung/Wert. Anbieter = Rechtsträger (USt-ID, sonst Name); natürliche Personen sind ausgeblendet. Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachungen.