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vergebenEU-weitIT-DienstleistungenIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Redaktionelle Betreuung und fachliche Weiterentwicklung der Internetauftritte drugcom.de (Zielgruppe Jugendliche und junge Erwachsene) und quit-the-shit.net (Cannabis-Ausstiegsprogramms Quit the Shit)

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen BZgA_64_24veröffentlicht 01.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 823 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Köln.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
3,83 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 3,84 Mio. €
Laufzeit
2 Jahre01.11.2024 – 31.10.2026, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Köln50825, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (5 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 27 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 12:01 Uhr
    vor 27 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.10.2026
    vor 24 Monaten
  5. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 24 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die wissenschaftsredaktionelle Betreuung und fachliche Weiterentwicklung des Internetauftritts drugcom.de, inkl. der Website Quit the Shit sowie die fachliche und organisatorische Betreuung des Reduktions- und Ausstiegs-programms Quit the Shit einschließlich des regionalen Netzwerks. Die fachliche Weiter-entwicklung umfasst zudem die Fortführung der YouTube-Videoreihe in dem bewährten Animationsstil. Anvisiert ist ein Animationsvideo pro Jahr. Nach Überführung der beiden Webauftritte in eine Multisite soll ein fachlicher und technischer Relaunch erfolgen. Der Relaunch soll auf Basis eines Fachkonzepts, das auch grafische Entwürfe, Gestaltung und Kreation der geplanten Nutzeroberfläche enthält, erfolgen. Die beiden bestehenden Multiplikatorenbroschüren sind nach dem Relaunch fachlich zu überarbeiten. Die Quit the Shit-Onlineberatung muss von TherapeutInnen mit einer suchtspezifischen Zusatzausbildung durchgeführt werden (siehe Eignungskriterien).

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

Der Leistungszeitraum beginnt 01.11.2024 und endet mit Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze, spätestens jedoch nach Ablauf von 24 Monaten oder mit Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze, je nachdem, was eher eintritt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Verlängerungsoption: Die Rahmenvereinbarung kann insgesamt 2-mal um jeweils weitere 12 Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich jeweils um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Option. Die Inanspruchnahme des Optionsrechts ist nicht möglich, wenn die vertragliche Obergrenze bereits ausgeschöpft ist. Entschließt sich der Auftraggeber zu ihrer Inanspruchnahme, so teilt er dem Auftragnehmer dies spätestens zwei Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit bzw. vor Ablauf des ersten optionalen Verlängerungszeitraums nach Satz 1 in Textform mit. Die Rahmenvereinbarung endet bei Inanspruchnahme des Optionsrechts mit Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze, spätestens jedoch mit Ablauf des Verlängerungszeitraumes, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Beschreibung des Loses

Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die wissenschaftsredaktionelle Betreuung und fachliche Weiterentwicklung des Internetauftritts drugcom.de, inkl. der Website Quit the Shit sowie die fachliche und organisatorische Betreuung des Reduktions- und Ausstiegs-programms Quit the Shit einschließlich des regionalen Netzwerks. Die fachliche Weiter-entwicklung umfasst zudem die Fortführung der YouTube-Videoreihe in dem bewährten Animationsstil. Anvisiert ist ein Animationsvideo pro Jahr. Nach Überführung der beiden Webauftritte in eine Multisite soll ein fachlicher und technischer Relaunch erfolgen. Der Relaunch soll auf Basis eines Fachkonzepts, das auch grafische Entwürfe, Gestaltung und Kreation der geplanten Nutzeroberfläche enthält, erfolgen. Die beiden bestehenden Multiplikatorenbroschüren sind nach dem Relaunch fachlich zu überarbeiten. Die Quit the Shit-Onlineberatung muss von TherapeutInnen mit einer suchtspezifischen Zusatzausbildung durchgeführt werden (siehe Eignungskriterien).

Für eine nähere Beschreibung des Auftragsgegenstandes vgl. 03_Leistungsbeschreibung, insb. § 4.

Der Leistungszeitraum beginnt 01.11.2024 und endet mit Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze, spätestens jedoch nach Ablauf von 24 Monaten oder mit Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze, je nachdem, was eher eintritt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Verlängerungsoption: Die Rahmenvereinbarung kann insgesamt 2-mal um jeweils weitere 12 Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich jeweils um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Option. Die Inanspruchnahme des Optionsrechts ist nicht möglich, wenn die vertragliche Obergrenze bereits ausgeschöpft ist. Entschließt sich der Auftraggeber zu ihrer Inanspruchnahme, so teilt er dem Auftragnehmer dies spätestens zwei Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit bzw. vor Ablauf des ersten optionalen Verlängerungszeitraums nach Satz 1 in Textform mit. Die Rahmenvereinbarung endet bei Inanspruchnahme des Optionsrechts mit Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze, spätestens jedoch mit Ablauf des Verlängerungszeitraumes, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Beschreibung
Die Gewichtung wird in den Beschaffungsunterlagen angegeben.

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
5. Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur, insb. die die organisatorische Gliederung, das Leistungsspektrum sowie personelle Kapazitäten, max. zwei DIN A4 Seiten. 6. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (Auszug in Kopie beizufügen) oder Erklärung, dass keine Eintragungspflicht besteht.
Kriterium
7. Erklärung über den Gesamtumsatz innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. 8. Erklärung darüber, dass der Bewerber spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden unter Angabe der Deckungssummen verfügt.
Kriterium
9. Vorlage geeigneter Unternehmensreferenzen Vorlage von mindestens einer geeigneten Referenz über einen früher ausgeführten Auftrag mit Angabe • des Auftraggebers (mit Angabe des persönlichen Ansprechpartners), • der Bezeichnung des Projektes • des Projektzeitraums, • des Projektvolumens und • d … ganz lesen9. Vorlage geeigneter Unternehmensreferenzen Vorlage von mindestens einer geeigneten Referenz über einen früher ausgeführten Auftrag mit Angabe • des Auftraggebers (mit Angabe des persönlichen Ansprechpartners), • der Bezeichnung des Projektes • des Projektzeitraums, • des Projektvolumens und • des Projektinhalts. Die Referenz ist geeignet, wenn durch sie nachgewiesen werden kann, dass der Bieter ein Informations- und/oder Kampagnenangebot für den Bereich Gesundheitsförderung eines öffentlichen Auftraggebers begleitet hat und wenn die redaktionelle Betreuung einer Website zu den wesentlichen Aufgaben innerhalb des erbrachten Auftrags zählte. Sofern der Auftrag abgeschlossen ist, darf der Tag des Abschlusses nicht länger als drei Jahre vor dem Ablauf der Angebotsfrist liegen. Der Auftragszeitraum muss sich bei Ablauf der Angebotsfrist über mindestens 6 Monate erstreckt haben. Mindestanforderung: Es ist mindestens eine geeignete Referenz einzureichen. 10. Erklärung zu der Personalqualifikation (Anhang 09) Mit dem Angebot ist die ausgefüllte Erklärung zu der Personalqualifikation des eingesetzten Projektteams (Anhang 09) einzureichen. Gefordert ist die Nennung einer Projektleitung und mindestens drei weiterer Berater/-innen. Mindestanforderungen: 10.1. Die für die Projektleitung vorgesehene Person verfügt über geeignete Kenntnisse und Erfahrungen, die sie zur Strategieentwicklung und Konzeption für Kommunikation im Bereich Gesundheit/Bildung/Soziales befähigt und hat mind. 5 Jahre Berufserfahrung in dieser Rolle. 10.2. Die Projektleitung verfügt über einen in der EU anerkannten Hochschulabschluss (Bachelor, Diplom oder Master) im Bereich Sozialwissenschaften, Bildung oder einer vergleichbaren Fachdisziplin und mind. 5 Jahre Berufserfahrung in dem Themenfeld Suchtprävention. 10.3. Die Projektleitung verfügt über die Fähigkeit zur Recherche und Interpretation neuer wissenschaftlicher Studien und anderer Publikationen aus dem Bereich Suchtprävention und deren Aufbereitung für digitale Angebote für die Zielgruppen. 10.4. Die Projektleitung verfügt über umfassende Kenntnisse relevanter Themen aus dem Bereich Sucht und Drogen, die auf www.drugcom.de behandelt werden. 10.5. Die Berater/-innen (mindestens 3) für das Reduktions- und Ausstiegsprogramm Quit the Shit müssen neben einem (Fach-) Hochschulabschluss eine suchtspezifische Zusatzausbildung mit einer Anerkennung des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VdR) oder eine Ausbildung in systemisch-lösungsorientierter Beratung/Therapie, Verhaltenstherapie, Personenzentrierter Therapie/Beratung, Familientherapie oder Gestaltungstherapie/Beratung absolviert haben und mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in dem Themenfeld Cannabisabhängigkeit haben. 10.6. Mindestens ein Projektmitglied verfügt über geeignete Kenntnisse und Erfahrungen in Forschung und Evaluation für das Themenfeld Suchtprävention und hat mind. 2 Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich und bereits hierzu publiziert. 10.7. Mindestens ein Projektmitglied verfügt über geeignete Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Web-Redaktion inkl. Usability, Barrierefreiheit und hat Erfahrungen mit dem Content-Management-System Typo3, mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in den genannten Bereichen 10.8. Mindestens ein Projektmitglied verfügt über geeignete Kenntnisse und Erfahrungen, die sie/ihn zur Konzeption und Umsetzung von spezifischen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit befähigt und mind. 2 Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich. 11. Erklärung zu der durchschnittlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens insgesamt / in Bezug auf den Tätigkeitsbereich in den letzten 3 Jahren.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.11.2024
Vertragsende
31.10.2026
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Der Leistungszeitraum beginnt 01.11.2024 und endet mit Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze, spätestens jedoch nach Ablauf von 24 Monaten oder mit Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze, je nachdem, was eher eintritt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Verlängerungsoption: Die Rahmenvere … ganz lesenDer Leistungszeitraum beginnt 01.11.2024 und endet mit Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze, spätestens jedoch nach Ablauf von 24 Monaten oder mit Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze, je nachdem, was eher eintritt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Verlängerungsoption: Die Rahmenvereinbarung kann insgesamt 2-mal um jeweils weitere 12 Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich jeweils um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Option. Die Inanspruchnahme des Optionsrechts ist nicht möglich, wenn die vertragliche Obergrenze bereits ausgeschöpft ist. Entschließt sich der Auftraggeber zu ihrer Inanspruchnahme, so teilt er dem Auftragnehmer dies spätestens zwei Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit bzw. vor Ablauf des ersten optionalen Verlängerungszeitraums nach Satz 1 in Textform mit. Die Rahmenvereinbarung endet bei Inanspruchnahme des Optionsrechts mit Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze, spätestens jedoch mit Ablauf des Verlängerungszeitraumes, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
3.836.134 €

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
06.08.2024, 12:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabeka … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:startup# #Besonders geeignet für:freelance# #Besonders geeignet für:freelance#, #Besonders geeignet für:selbst#, #Besonders geeignet für:startup#
Hinweis
Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 724 (Internetdienste) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

46vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (44 Lose mit Angabe)
401.596 €Zuschlagswert im Median
188.087 € – 586.745 €mittlere Hälfte, 12 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 06.08.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bfc5be11-6ecb-475d-a1c4-65f52d78f0a0.