(TNW) Markt Bad Steben - Gigabit-RL 2.0 (2025) - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes
Markt Bad Steben · Bad Steben, Bayern
Aktenzeichen BADSTEBEN1BP03-1veröffentlicht 05.11.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 2,94 Mio. €
- Laufzeit
- 84 Monate
- Lose
- 3
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 2,94 Mio. €
- Laufzeit
- 84 Monate
- Lose
- 3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bad Steben95138, Landkreis Hof, Bayern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 90 %, Leistung und Qualität 10 %.
- Höhe des Zuschusses90 %
- Einsatz alternativer Verlegemethoden5 %
- Spätester Zeitpunkt der Inbetriebnahme5 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 15 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −8,2 Punkte |
| 25 % teurer | −18 Punkte |
| 50 % teurer | −30 Punkte |
| 100 % teurer | −45 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026Alle in den Kalender
- Veröffentlichungvor 3 Tagen
- Heute
- Fragen bis 23:59 Uhrin 26 Tagenan Markt Bad Steben
- Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhrin 36 Tagen
Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner
Beschreibung
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3 VgV, § 119 Abs. 5 GWB (zweistufiges Verhandlungsverfahren) zur Be- stimmung eines Netzbetreibers für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit- Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell in den ausgeschriebenen Ausbaugebieten nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunikati- onsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 2. Änderung vom 13.01.2025 (nachfolgend "Gigabit-RL 2.0"). Aufgrund gegebener Grenznähe nimmt der Konzessionsgeber Binnenmarktrelevanz an und führt das Auswahlverfahren europaweit durch, obwohl der Schwellenwert nach § 106 GWB nicht er- reicht oder überschritten wird. Wesentliche Grundlage des Verfahrens sind die "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutsch- land zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen" vom 01.08.2024 (nachfolgend "Gigabit-RR 2.0"), die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fas- sung der 2. Änderung vom 13.01.2025 (nachfolgend Gigabit-RL 2.0) sowie die Mitteilung der Eu- ropäischen Union "Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen" vom 31.01.2023 (2023/C 36/01). Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markterkun- dung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der Gigabit-RL 2.0. Aus diesem Grund soll dort auf Basis dieses Auswahlverfahrens ein Gigabit-Netz als technologieneutrale Netzbezeich- nung (Netz mit einer Breitbandversorgung von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlast- zeitbedingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten errichtet werden, wobei sich die Up- und Downloadraten mindestens verdoppeln müs- sen. Auf die Vorgaben der "B-Leistungsbeschreibung" inkl. deren Anlagen wird ergänzend ver- wiesen. Der Konzessionsgeber ordnet den ausgeschriebenen "Vertrag über die Weiterleitung von Zuwen- dungen im Rahmen des Gigabitausbaus in der Marktgemeinde Bad Steben zum Zwecke der Pla- nung, der Errichtung und des Betriebs eines gigabitfähigen Breitbandnetzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gi- gabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richt- linie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" als eine Dienstleistungskonzession i.S.d. § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB ein. Der Konzessionsgeber überträgt damit die ihm als Aufgabe der Daseinsvorsorge oblie- gende Realisierung der Versorgung der Bevölkerung mit Gigabitanschlüssen auf den Konzessi- onsnehmer, welcher das Nutzungsrecht am Gigabit-Netz erhält und die Vergütung für seine Tätigkeit in erster Linie durch die Entgelte der Endkunden erhält, während der Konzessionsgeber lediglich einen Zuschuss zur Deckung der gegebenenfalls ausgewiesenen Wirtschaftlichkeitslü- cke leistet, welcher nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB einer Dienstleistungskonzession nicht entge- gensteht. Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Konzessionsnehmers liegt auf der Dienstleistung des Betreibens des Breitbandnetzes über den Zeitraum von mindestens sieben Jahren. Der Konzessionsgeber ordnet weiter das zu planende, zu bauende und zu betreibende Gigabit- Netz auch als ein "öffentliches Kommunikationsnetz" i.S.d. Bereichsausnahme gemäß § 149 Nr. 8 GWB ein, so dass der 4. Teil des GWB nicht zur Anwendung kommt. Soweit in den Unterla- gen des Auswahlverfahrens auf Normen des 4. Teils des GWB verwiesen wird, begründet dies keinen Anspruch auf deren Anwendbarkeit.
Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 - Außenbereiche Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell aller aus-geschriebenen Adressen auf Basis der Gigabit-RL 2.0. Gegenstand dieses Auswahlverfahrens ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die Pla-nung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziffer 3.1 der Gigabit-RL 2.0. Ziel dieser Maßnahme ist die Gigabitversorgung der Ausbauge-biete mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Ad-ressen im Ausbaugebiet, wobei sich die Up- und Downloadrate mindestens verdoppeln müssen. Das Ausbaugebiet der Lose ergibt sich im Einzelnen aus "B-Leistungsbeschreibung" und deren An-lagen, insbesondere der Karten zum Ausbaugebiet (B1, B1.1, bis B1.3) und der Adresslisten (B2, B2.1 bis B2.3). Es wird auf die Ausführungen der ergänzenden Unterlagen dieses Auswahlverfahrens verwiesen (siehe hierzu Auflistung in "A-Allgemeine Verfahrensbedingungen" Ziff. 4); danach gilt insbesonde-re: a) Technologieneutralität Der Konzessionsgeber stellt klar, dass dieses Auswahlverfahren des zu errichtenden und zu betrei-benden Gigabit-Netzes mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeit-bedingungen technologieneutral i.S.d. Randnummer 117 der Beihilfeleitlinien EU2023/C 26/01 (Ziff. 5.2.4.1, 5.2.4.2) sowie § 5 Abs. 7 Gigabit-RR 2.0 erfolgt, folglich die hier gewählte Bezeich-nung wie "Gigabit-Netz", die Bezeichnung der Netzebenen etc., die Darstellung des Netzaufbaus und Definition des Materialkonzeptes 5.0.2, Ziff. 2, Seite 5 f. übernimmt, dies aber bei Einsatz an-derer Technologien zum Ausbau und Betrieb des Gigabit-Netzes entsprechend analog zu sehen ist. b) Errichtung und Betrieb eines Netzes zur Gigabitversorgung Förderzweck der Gigabit-RL 2.0 ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Gi-gabitausbaus zur Erreichung eines ökologisch nachhaltigen, sicheren und hochleistungsfähigen Gi-gabit-Netzes in unterversorgten Gebieten. Der Zuschlagsempfänger hat im Ausbaugebiet ein Gigabit-Netz mit den definierten Mindestband-breiten zu Spitzenlastzeitbedingungen zu planen, zu errichten und zu betreiben. Dies umfasst so-wohl die erforderliche passive Netzinfrastruktur (z.B. Tiefbauleistungen, Leerrohre mit Kabel sowie zugehörige Komponenten einschließlich Schächte, Verteiler, Hausanschlüsse und Netzabschluss-einrichtungen) als auch die aktive Technik zum Netzbetrieb. Das Einverständnis der Grundstückseigentümer vorausgesetzt, bezieht sich die diesem Auswahl-verfahren gegenständliche Errichtung von leitungsgebundenen Gigabit-Netzen auf alle Netzteile, einschließlich Netzabschluss im Gebäude einer jeden ausgeschriebenen Adresse. Auf die Vorga-ben der "B-Leistungsbeschreibung" inkl. deren Anlagen wird ergänzend verwiesen. c) Förderrechtliche Vorgaben Die Gigabit-Netzerrichtung und dessen Betrieb müssen sämtliche Inhalte und Vorgaben der Gi-gabit-RR 2.0, der Gigabit-RL 2.0, des Bescheides über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe sowie dessen zugehörige Nebenbestimmungen (BNBest-Gigabit), Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur etc. in der diesem zugrunde liegenden Fassung verpflich-tend berücksichtigen. Auf die geltenden Rechtsgrundlagen im Anlagenkonvolut "Förderrechtliche Rechtsgrundlagen" (A2) wird ergänzend verwiesen. | 84 Monate | 244.511 € |
| 2 | Los 2 - Obersteben Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell aller aus-geschriebenen Adressen auf Basis der Gigabit-RL 2.0. Gegenstand dieses Auswahlverfahrens ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die Pla-nung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziffer 3.1 der Gigabit-RL 2.0. Ziel dieser Maßnahme ist die Gigabitversorgung der Ausbauge-biete mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Ad-ressen im Ausbaugebiet, wobei sich die Up- und Downloadrate mindestens verdoppeln müssen. Das Ausbaugebiet der Lose ergibt sich im Einzelnen aus "B-Leistungsbeschreibung" und deren An-lagen, insbesondere der Karten zum Ausbaugebiet (B1, B1.1, bis B1.3) und der Adresslisten (B2, B2.1 bis B2.3). Es wird auf die Ausführungen der ergänzenden Unterlagen dieses Auswahlverfahrens verwiesen (siehe hierzu Auflistung in "A-Allgemeine Verfahrensbedingungen" Ziff. 4); danach gilt insbesonde-re: a) Technologieneutralität Der Konzessionsgeber stellt klar, dass dieses Auswahlverfahren des zu errichtenden und zu betrei-benden Gigabit-Netzes mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeit-bedingungen technologieneutral i.S.d. Randnummer 117 der Beihilfeleitlinien EU2023/C 26/01 (Ziff. 5.2.4.1, 5.2.4.2) sowie § 5 Abs. 7 Gigabit-RR 2.0 erfolgt, folglich die hier gewählte Bezeich-nung wie "Gigabit-Netz", die Bezeichnung der Netzebenen etc., die Darstellung des Netzaufbaus und Definition des Materialkonzeptes 5.0.2, Ziff. 2, Seite 5 f. übernimmt, dies aber bei Einsatz an-derer Technologien zum Ausbau und Betrieb des Gigabit-Netzes entsprechend analog zu sehen ist. b) Errichtung und Betrieb eines Netzes zur Gigabitversorgung Förderzweck der Gigabit-RL 2.0 ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Gi-gabitausbaus zur Erreichung eines ökologisch nachhaltigen, sicheren und hochleistungsfähigen Gi-gabit-Netzes in unterversorgten Gebieten. Der Zuschlagsempfänger hat im Ausbaugebiet ein Gigabit-Netz mit den definierten Mindestband-breiten zu Spitzenlastzeitbedingungen zu planen, zu errichten und zu betreiben. Dies umfasst so-wohl die erforderliche passive Netzinfrastruktur (z.B. Tiefbauleistungen, Leerrohre mit Kabel sowie zugehörige Komponenten einschließlich Schächte, Verteiler, Hausanschlüsse und Netzabschluss-einrichtungen) als auch die aktive Technik zum Netzbetrieb. Das Einverständnis der Grundstückseigentümer vorausgesetzt, bezieht sich die diesem Auswahl-verfahren gegenständliche Errichtung von leitungsgebundenen Gigabit-Netzen auf alle Netzteile, einschließlich Netzabschluss im Gebäude einer jeden ausgeschriebenen Adresse. Auf die Vorga-ben der "B-Leistungsbeschreibung" inkl. deren Anlagen wird ergänzend verwiesen. c) Förderrechtliche Vorgaben Die Gigabit-Netzerrichtung und dessen Betrieb müssen sämtliche Inhalte und Vorgaben der Gi-gabit-RR 2.0, der Gigabit-RL 2.0, des Bescheides über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe sowie dessen zugehörige Nebenbestimmungen (BNBest-Gigabit), Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur etc. in der diesem zugrunde liegenden Fassung verpflich-tend berücksichtigen. Auf die geltenden Rechtsgrundlagen im Anlagenkonvolut "Förderrechtliche Rechtsgrundlagen" (A2) wird ergänzend verwiesen. | 84 Monate | 855.788 € |
| 3 | Los 3 - Bad Steben Mitte Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell aller aus-geschriebenen Adressen auf Basis der Gigabit-RL 2.0. Gegenstand dieses Auswahlverfahrens ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die Pla-nung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziffer 3.1 der Gigabit-RL 2.0. Ziel dieser Maßnahme ist die Gigabitversorgung der Ausbauge-biete mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Ad-ressen im Ausbaugebiet, wobei sich die Up- und Downloadrate mindestens verdoppeln müssen. Das Ausbaugebiet der Lose ergibt sich im Einzelnen aus "B-Leistungsbeschreibung" und deren An-lagen, insbesondere der Karten zum Ausbaugebiet (B1, B1.1, bis B1.3) und der Adresslisten (B2, B2.1 bis B2.3). Es wird auf die Ausführungen der ergänzenden Unterlagen dieses Auswahlverfahrens verwiesen (siehe hierzu Auflistung in "A-Allgemeine Verfahrensbedingungen" Ziff. 4); danach gilt insbesonde-re: a) Technologieneutralität Der Konzessionsgeber stellt klar, dass dieses Auswahlverfahren des zu errichtenden und zu betrei-benden Gigabit-Netzes mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeit-bedingungen technologieneutral i.S.d. Randnummer 117 der Beihilfeleitlinien EU2023/C 26/01 (Ziff. 5.2.4.1, 5.2.4.2) sowie § 5 Abs. 7 Gigabit-RR 2.0 erfolgt, folglich die hier gewählte Bezeich-nung wie "Gigabit-Netz", die Bezeichnung der Netzebenen etc., die Darstellung des Netzaufbaus und Definition des Materialkonzeptes 5.0.2, Ziff. 2, Seite 5 f. übernimmt, dies aber bei Einsatz an-derer Technologien zum Ausbau und Betrieb des Gigabit-Netzes entsprechend analog zu sehen ist. b) Errichtung und Betrieb eines Netzes zur Gigabitversorgung Förderzweck der Gigabit-RL 2.0 ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Gi-gabitausbaus zur Erreichung eines ökologisch nachhaltigen, sicheren und hochleistungsfähigen Gi-gabit-Netzes in unterversorgten Gebieten. Der Zuschlagsempfänger hat im Ausbaugebiet ein Gigabit-Netz mit den definierten Mindestband-breiten zu Spitzenlastzeitbedingungen zu planen, zu errichten und zu betreiben. Dies umfasst so-wohl die erforderliche passive Netzinfrastruktur (z.B. Tiefbauleistungen, Leerrohre mit Kabel sowie zugehörige Komponenten einschließlich Schächte, Verteiler, Hausanschlüsse und Netzabschluss-einrichtungen) als auch die aktive Technik zum Netzbetrieb. Das Einverständnis der Grundstückseigentümer vorausgesetzt, bezieht sich die diesem Auswahl-verfahren gegenständliche Errichtung von leitungsgebundenen Gigabit-Netzen auf alle Netzteile, einschließlich Netzabschluss im Gebäude einer jeden ausgeschriebenen Adresse. Auf die Vorga-ben der "B-Leistungsbeschreibung" inkl. deren Anlagen wird ergänzend verwiesen. c) Förderrechtliche Vorgaben Die Gigabit-Netzerrichtung und dessen Betrieb müssen sämtliche Inhalte und Vorgaben der Gi-gabit-RR 2.0, der Gigabit-RL 2.0, des Bescheides über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe sowie dessen zugehörige Nebenbestimmungen (BNBest-Gigabit), Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur etc. in der diesem zugrunde liegenden Fassung verpflich-tend berücksichtigen. Auf die geltenden Rechtsgrundlagen im Anlagenkonvolut "Förderrechtliche Rechtsgrundlagen" (A2) wird ergänzend verwiesen. | 84 Monate | 1.841.023 € |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Kosten
- Höhe des ZuschussesGewichtung (Punkte, genau) 90Genauere Angaben zu Anforderungen und Inhalt der Kriterien, der Gewichtung und dem Wertungs-vorgehen ergeben sich aus "D-Besondere Verfahrensbedingungen Angebotslegung und Verhandlung", auf welche verwiesen wird.
- Qualität
- Einsatz alternativer VerlegemethodenGewichtung (Punkte, genau) 5Genauere Angaben zu Anforderungen und Inhalt der Kriterien, der Gewichtung und dem Wertungs-vorgehen ergeben sich aus "D-Besondere Verfahrensbedingungen Angebotslegung und Verhandlung", auf welche verwiesen wird.
- Qualität
- Spätester Zeitpunkt der InbetriebnahmeGewichtung (Punkte, genau) 5Genauere Angaben zu Anforderungen und Inhalt der Kriterien, der Gewichtung und dem Wertungs-vorgehen ergeben sich aus "D-Besondere Verfahrensbedingungen Angebotslegung und Verhandlung", auf welche verwiesen wird.
Eignung9 von 9 angegeben
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Der Teilnahmeantrag hat zwingend durch die Verwendung der Vorlage "Teilnahmeantrag" (C1-T) zu erfolgen. Bewerber haben im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zum Nachweis der erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichender Erfahrungen, um die Leistung … ganz lesenkürzer
Der Teilnahmeantrag hat zwingend durch die Verwendung der Vorlage "Teilnahmeantrag" (C1-T) zu erfolgen. Bewerber haben im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zum Nachweis der erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichender Erfahrungen, um die Leistung in angemessener Qualität ausführen zu können, die unter Ziff. 2.1.1 "C-Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb (Stufe 1)" spezifizierten Anforderungen zu erfüllen durch a) die dort aufgeführten Eigen-/Erklärungen, für welche die vom Konzessionsgeber gestellte Vorlage (C1.1-T) zu verwenden ist. Auf die Regelungen und Vorgaben in "C-Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb (Stufe 1)" wird ausdrücklich verwiesen, insbesondere zu weiteren inhaltlichen Anforderungen wie z.B. im Falle der Teilnahme zugelassener Bewerber-/Bietergemeinschaften und/oder der Eignungs-leihe i.S.d. § 47 VgV).- Anteil der Unterauftragsvergabe
- Der Teilnahmeantrag hat zwingend durch die Verwendung der Vorlage "Teilnahmeantrag" (C1-T) zu erfolgen. Bewerber haben zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit die unter Ziff. 2.1.2 lit. a) "C-Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb (Stufe 1)" spezifizierten Mindeststandards nachzuweisen, sowie genannte Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um deren Einhaltung zu überprüfen:
- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
- Der Teilnahmeantrag hat zwingend durch die Verwendung der Vorlage "Teilnahmeantrag" (C1-T) zu erfolgen. Bewerber haben zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit die unter Ziff. 2.1.2 lit. b) "C-Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb (Stufe 1)" spezifizierten Mindeststandards nachzuweisen, sowie genannte Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um deren Einhaltung zu überprüfen:
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Teilnahmeantrag hat zwingend durch die Verwendung der Vorlage "Teilnahmeantrag" (C1-T) zu erfolgen. Bewerber haben zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit die unter Ziff. 2.1.2 lit. c) "C-Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb (Stufe 1)" spezifizierten Mindeststandards nachz … ganz lesenkürzer
Der Teilnahmeantrag hat zwingend durch die Verwendung der Vorlage "Teilnahmeantrag" (C1-T) zu erfolgen. Bewerber haben zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit die unter Ziff. 2.1.2 lit. c) "C-Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb (Stufe 1)" spezifizierten Mindeststandards nachzuweisen, sowie genannte Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um deren Einhaltung zu überprüfen: d) Angabe mindestens der geforderten Anzahl an Referenzen des Bewerberunternehmens oder des eignungsleihenden Unternehmens aus dem vorgegebenen Abfragezeitraum über die Ausführung des Leistungsteils "Betrieb eines Gigabit-Netzes", die mit der zu vergebenden Konzession vergleichbar sind, wofür die vom Konzessionsgeber gestellte Vorlage (C1.2-T) zu verwenden ist. Auf die Regelungen und Vorgaben in "C-Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb (Stufe 1)" wird ausdrücklich verwiesen, insbesondere zu weiteren inhaltlichen Anforderungen wie z.B. im Falle der Teilnahme zugelassener Bewerber-/Bietergemeinschaften und/oder der Eignungs-leihe i.S.d. § 47 VgV).- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Der Teilnahmeantrag hat zwingend durch die Verwendung der Vorlage "Teilnahmeantrag" (C1-T) zu erfolgen. Bewerber haben im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zum Nachweis der erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichender Erfahrungen, um die Leistung … ganz lesenkürzer
Der Teilnahmeantrag hat zwingend durch die Verwendung der Vorlage "Teilnahmeantrag" (C1-T) zu erfolgen. Bewerber haben im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zum Nachweis der erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichender Erfahrungen, um die Leistung in angemessener Qualität ausführen zu können, die unter Ziff. 2.1.3 "C-Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb (Stufe 1)" spezifizierten Anforderungen zu erfüllen durch e) Darstellung eines aktuellen Unternehmensprofils oder sonstiger eigener aussagekräftiger An-gaben über den Bewerber durch bewerbereigene Unterlagen. Auf die Regelungen und Vorgaben in "C-Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb (Stufe 1)" wird ausdrücklich verwiesen, insbesondere zu weiteren inhaltlichen Anforderungen wie z.B. im Falle der Teilnahme zugelassener Bewerber-/Bietergemeinschaften und/oder der Eignungs-leihe i.S.d. § 47 VgV).- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Der Teilnahmeantrag hat zwingend durch die Verwendung der Vorlage "Teilnahmeantrag" (C1-T) zu erfolgen. Bewerber haben zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit die unter Ziff. 2.2 "C-Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb (Stufe 1)" spezifizierten Anforderun … ganz lesenkürzer
Der Teilnahmeantrag hat zwingend durch die Verwendung der Vorlage "Teilnahmeantrag" (C1-T) zu erfolgen. Bewerber haben zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit die unter Ziff. 2.2 "C-Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb (Stufe 1)" spezifizierten Anforderungen zu erfüllen durch f) die dort aufgeführten Eigen-/Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, für welche die vom Konzessionsgeber gestellte Vorlage (C1.3-T) zu verwenden ist und g) Jahresabschlüsse oder Bilanzen der geforderten Anzahl abgeschlossener Geschäftsjahre, so-weit der Bewerber diese nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht hat und auf diesen durch Verwendung der vorgegebenen Erklärung (C1.3-T) verweist oder h) sofern der Bewerber noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, alternativ für die Dauer der Markttätigkeit (vorläufige) Umsatzzahlen je Kalenderjahr (C1.3-T) und (vorläufige) betriebswirtschaftliche Darstellung (wie z.B. eine betriebswirtschaftliche Auswertung "BWA") je Kalenderjahr sowie für die Anzahl der fehlenden Jahresabschlüsse oder Bilanzen bzw. der (vorläufigen) betriebswirtschaftlichen Darstellung zzgl. Umsatzzahlen die Vorlage einer zukünftigen Unternehmensplanung über den entsprechenden Zeitraum durch bewerbereigene Unterlagen inklusive einer Erläuterung der verwendeten Begrifflichkeiten. Auf die Regelungen und Vorgaben in "C-Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb (Stufe 1)" wird ausdrücklich verwiesen, insbesondere zu weiteren inhaltlichen Anforderungen wie z.B. im Falle der Teilnahme zugelassener Bewerber-/Bietergemeinschaften und/oder der Eignungs-leihe i.S.d. § 47 VgV).- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis … Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 84 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- -
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Die Wirksamkeit des Zuwendungsvertrages sowie die Ausführung der Leistung stehen unter der aufschiebenden Bedingung eines antragsgemäßen Bescheides über eine Zuwendung in endgültiger Höhe durch die Bewilligungsbehörde des Bundes, sowie eines antragsgemäßen Kofinanzierungsbescheides durch die Bewilligungsbehörde des Freistaates Bayern.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Bislang erklärten sich die Vergabekammern bei europaweit bekanntgemachten Auswahlverfahren, deren geschätzter Auftragswert oder Gesamtauftragswert den jeweiligen EU-Schwellenwert nicht erreicht oder übersteigt, für nicht zuständig (§ 1 Abs. 1 BayNpV). Der Konzessionsgeber geht davon aus, dass dies w … ganz lesenkürzer
Bislang erklärten sich die Vergabekammern bei europaweit bekanntgemachten Auswahlverfahren, deren geschätzter Auftragswert oder Gesamtauftragswert den jeweiligen EU-Schwellenwert nicht erreicht oder übersteigt, für nicht zuständig (§ 1 Abs. 1 BayNpV). Der Konzessionsgeber geht davon aus, dass dies weiter der Fall ist und ein Nachprüfungsverfahren vor einer Vergabekammer daher nicht statthaft ist. Andernfalls wäre im Übrigen nach Auffassung des Konzessionsgebers für die ausgeschriebene Leistung des Wirtschaftlichkeitslückenmodells nach Nr. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB einschlägig. In der Folge sieht der Konzessionsge-ber den 4. Teil des GWB als nicht anwendbar an. Die Bezeichnung der "zuständigen Vergabekammer" in dieser Konzessionsbekanntmachung be-gründet insofern keinen Zugang zu einem Nachprüfungsverfahren. Die Frage der Prüfung und Ent-scheidung über deren Zuständigkeit obliegt der Vergabekammer selbst. Soweit die Vergabekammer fehlende Zuständigkeit (§ 1 Abs. 1 BayNpV) und die Bereichsausnah-me (§ 149 Nr. 8 GWB) nicht als gegeben sieht und sich für zuständig erklärt, wird hinsichtlich der Einleitung eventueller Nachprüfungsverfahren auf § 160 GWB verwiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Mit dem Download der beigestellten Adress- und GEO-Daten erklärt sich der Interessent mit den Regelungen der aktuell gültigen Lizenzvereinbarung und den Nutzungsbedingungen der Bewilli-gungsbehörde einverstanden. Insbesondere gilt: - Übergebene Daten dürfen ausschließlich zur internen Nutzung und i … ganz lesenkürzer
Mit dem Download der beigestellten Adress- und GEO-Daten erklärt sich der Interessent mit den Regelungen der aktuell gültigen Lizenzvereinbarung und den Nutzungsbedingungen der Bewilli-gungsbehörde einverstanden. Insbesondere gilt: - Übergebene Daten dürfen ausschließlich zur internen Nutzung und im Zusammenhang mit diesem Förderprojekt verwendet werden. - Dritten darf kein Zugriff auf die Daten gewährt werden. - Alle Daten sind nach Beendigung des gegenständlichen Förderprojekts bzw. aller relevan-ten Nachweispflichten zu löschen.- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YV8M1GX# a) Barrierefreier Zugang weiterer Unterlagen zum Verhandlungsverfahren Sämtliche weitere Unterlagen dieses Auswahlverfahrens können barrierefrei über die Vergabeplatt-form Deutsches Vergabeportal (DTVP) unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YV8M1GX/docum … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YV8M1GX# a) Barrierefreier Zugang weiterer Unterlagen zum Verhandlungsverfahren Sämtliche weitere Unterlagen dieses Auswahlverfahrens können barrierefrei über die Vergabeplatt-form Deutsches Vergabeportal (DTVP) unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YV8M1GX/documents abgerufen werden. Hierzu gehören wie folgt: ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ A-Allgemeine Verfahrensbedingungen A1 - Datenschutzhinweise A2 - Förderrechtliche Rechtsgrundlagen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ B - Leistungsbeschreibung B1-Übersichtskarte Ausbaugebiet Bad Steben B1.1-Detailkarte Ausbaugebiet Los 1-Außenbereich B1.2-Detailkarte Ausbaugebiet Los 2-Obersteben B1.3-Detailkarte Ausbaugebiet Los 3-Bad Steben Mitte B2-Adressliste Ausbaugebiet GESAMT B2.1-Adressliste Ausbaugebiet Los 1-Außenbereich B2.2-Adressliste Ausbaugebiet Los 2-Obersteben B2.3-Adressliste Ausbaugebiet Los 3-Bad Steben Mitte B3-Geförderte Infrastruktur B4-Auflistung nutzbare Infrastruktur B4.1 Anlage nutzbare Infrastruktur im Acker Bad Steben B5-Synergie Baumaßnahmen [entfällt] B6-Bauliche Entwicklung im Gemeindegebiet [entfällt] B7-Gebiete mit Schutzbedürftigkeit [entfällt] ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ C-Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb (Stufe 1) C1-T-Teilnahmeantrag - VORLAGE C1.1-T-Erklärungen technische/berufliche Leistungsfähigkeit (Teil 1) C1.2-T- Erklärungen technische/berufliche Leistungsfähigkeit (Teil 2) C1.3-T- Erklärungen wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit C2-T-Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft C3-T-Verpflichtungserklärung Nachunternehmen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ D-Besondere Verfahrensbedingungen Angebotslegung und Verhandlung (Stufe 2) D1-A-Angebotsblatt - VORLAGE D1.1-A-Finanzplan Los 1-Außenbereich D1.2-A-Finanzplan Los 2-Obersteben D1.3-A-Finanzplan Los 3-Bad Steben Mitte D1.4-A-Finanzplan Loskombination D1.5-A-Bieterangaben zur Leistungsbeschreibung D1.6-A-Bieterangaben nutzbare Infrastruktur D1.7-A Bieterangaben Vorleistungspreise D2-A-Angepasster Zuwendungsvertrag D2.1-A-Zahlungsplan Zuwendungsvertrag (Anlage 3) Los 1-Außenbereich D2.2-A-Zahlungsplan Zuwendungsvertrag (Anlage 3) Los 2-Obersteben D2.3-A-Zahlungsplan Zuwendungsvertrag (Anlage 3) Los 3-Bad Steben Mitte D2.4-A-Zahlungsplan Zuwendungsvertrag (Anlage 3) Loskombination ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ b) Inhaltliche Anforderungen an das Angebot Das Angebot des Bieters soll die nachfolgend aufgeführten Punkte beinhalten und diese konkret und nachvollziehbar erläutern: (1) vollständig befüllte und gezeichnete Vorlage "Angebotsblatt" (D1-A) je (Los-) Angebot ins-besondere hinsichtlich sämtlicher gemäß "D-Besondere Verfahrensbedingungen Ange-botslegung und Verhandlung" definierter Wertungskriterien und deren Anforderungen; (2) Ausweisung der Wirtschaftlichkeitslücke zusätzlich auch durch vollständig befüllte Vorla-gen der Finanzpläne (D1.1-A, D1.2-A, D1.3-A und D1.4-A), wobei sämtliche darin enthal-tene Hinweise zu beachten sind; (3) vollständig befüllte Vorlage "Bieterangaben zur Leistungsbeschreibung" (D1.5-A); (4) Angaben zum Einbezug kommunaler Infrastruktur als Teil des Wertungskriteriums "Höhe des Zuschusses" sowohl in der Vorlage "Angebotsblatt" (D1-A) als auch durch vollständig befüllte Vorlage "Bieterangaben nutzbare Infrastruktur" (D1.6-A); (5) ggf. vom Bieter vorgeschlagene Änderungen an dem vom Konzessionsgeber vorgegebenen "Angepassten Zuwendungsvertrag" (D2-A); (6) Zahlungsplan durch vollständig befüllte Vorlagen der Zahlungspläne (D2.1-A, D2.2-A, D2.3-A un …
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Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Markt Bad Steben
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- Hauptstraße 2, 95138 Bad Steben
- Website
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- info@
bad-steben.de
Bei uns erfasst
- Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges HLF 20 nach DIN 14530-2707.08.2026 · 4 Angebote
- Objektplanung für Ingenieurbauwerke nach Teil 3, Abschnitt 3und für Verkehrsplanung nach Teil 3, Abschnitt 4, sowie für Öffentliche Trinkwasserversorgung nach Teil 4 Abschnitt 2, jeweils der Leistungsphasen 5 bis 9 nach HOAI 202118.10.2024
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 724 (Internetdienste) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 06.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 49ac0a0f-741c-4968-90a2-a4023e6e4a01.