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vergebenEU-weitIT-DienstleistungenIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Rahmenvertrag über Verkabelungsarbeiten und Unterstützungsleistungen im Bereich Netzwerk und IT-Infrastruktur für das Land Hessen (Passive Netzwerktechnik)

Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung · Wiesbaden, Hessen

Aktenzeichen VG-3000-2025-0082veröffentlicht 18.02.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 327 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Wiesbaden.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 3 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
4 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 4,8 Mio. €
Laufzeit
12 Monatebis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Wiesbaden65185, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (46 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (149 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Dienstleistungen (Beratung, Planung und Unterstützung) im Umfeld passiver Netztechnik und Verkabelungsmaßnahmen (Lieferung und betriebsbereit verlegen).

Beschreibung des Loses

Folgende Leistungen sind durch den Auftragnehmer zu erbringen:  Verkabelungsmaßnahmen betreffend die Kommunikationsverkabelung nach DIN/ EN 50173 und 50174 in den Dienststellen des Landes Hessen  Dienstleistungen (Beratung, Planung und Unterstützung) im Umfeld passiver Netztechnik, dabei insbesondere Prüfarbeiten und Messungen der Kommunikationsinfrastruktur und in den lokalen Datennetzen (LAN)  Dienstleistungen (Beratung, Planung und Unterstützung) im Umfeld Wireless LAN (drahtloses lokales Funknetz nach Standard der IEEE-802.11-Familie) insbesondere Ausleuchtungsmessungen Passivverkabelungsarbeiten nebst Nebenarbeiten Die Durchführung von Verkabelungsmaßnahmen für EDV-Netzwerke orientiert sich in erster Linie an der DIN EN 50173-1 bis 50173-6 und 50174 (aktuelle Ausgabe), der aktuellen Version der IRKoV als Mindeststandard sowie den Verlegungs- und Einbauvorschriften der Hersteller. Die Kenntnis der Ausführung einer strukturierten Bürogebäudeverkabelung durch den Auftragnehmer wird dabei vorausgesetzt. Darüber hinaus sind die projektspezifischen Vorgaben des Auftraggebers in die Maßnahme mit einzubeziehen. Diese werden vom Auftraggeber vor der jeweiligen Angebotserstellung, in der Regel bei einem Ortstermin, festgelegt. Es sind hierbei Nutzeranforderungen abzudecken, welche über den Grundbedarf der IRKoV hinausgehen. Die im Rahmen dieser Arbeiten in der Regel notwendigen baulichen Maßnahmen (hierzu zählen z.B. Montage von Brüstungskanälen, Durchbruch- und Stemmarbeiten, bauliche Brandschutzmaßnahmen inklusive Brandschottungen etc.) sind in der Regel mit zu erbringen und anzubieten. Dazu gehören auch (je nach konkreter Anforderung) Beschaffung und Aufbau, die Ergänzung von Verteilerschränken und die VDE-gerechte Installation von Steckdosenleisten, Lüftern und Thermostaten. Es können dabei auch andere Leistungen aus dem Bereich Kabel und Installationszubehör abgerufen werden, die nicht die im Preisblatt aufgeführt sind, da die Artikel laut Preisblatt technischen Weiterentwicklungen, Nachfolgeprodukten, geänderten Normen usw. unterlie-gen. Weiterhin können gebäudespezifische Beschaffenheiten (Denkmalschutz etc.) oder Sonderwünsche des Kunden eine Materialauswahl erforderlich machen, die nicht im Preisblatt enthalten ist. Werden diese neuen Produkte angefragt, so ergibt sich der Verkaufspreis aus dem Einkaufspreis und dem im Preisblatt, unter Punkt 05 genannten prozentualen Aufschlag. Ergänzungen bzw. Nachrüstungen von bestehender EDV- und Stromverkabelung machten in der Vergangenheit einen Großteil (ca. 70%) des über diesen Vertrag beauftragten Umfangs aus, wobei der Schwerpunkt nicht bei kompletten Neu-Verkabelungen, sondern bei Umbau- und Ausbauarbeiten bei fortlaufendem Betrieb der Dienststelle lag. Daher müssen diese Arbeiten nicht wie üblicherweise bei Neubauten in einem großzügig bemessenen Zeitfenster, sondern präzise abgeschätzt, flexibel koordiniert und gemäß zeitlicher Absprache mit den Verantwortlichen vor Ort erfolgen, damit der Dienstbetrieb nicht stärker als den Umständen entsprechend unbedingt nötig eingeschränkt wird. Die dazu anfallenden Planungsaufwände sowie die Planung organisatorischer Abläufe des Auftragnehmers werden nicht extra vergütet. Des Weiteren werden Arbeiten in einem sicherheitsrelevanten Umfeld erforderlich (Ministerien, Polizei, Justiz, Justizvollzug). Für diese Dienststellen wird eine Sicherheitsüberprüfung der einzusetzenden Mitarbeiter nach dem Hessischen Sicherheitsüberprüfungs- und Verschlusssachengesetz (HSÜVG) erforderlich. Prüfarbeiten in passiven Datennetzen Hierbei sind Verkabelungsmessungen von Sekundär- und Tertiär-Verkabelungen von Bürogebäuden und Campus Verkabelungen (RJ45/ Kupfer und LWL) nach DIN/EN 50173 neuester Fassung zur Dokumentation des Ist-Zustands sowie zur Fehleranalyse in vorhandenen Verkabelungssystemen und zur Bedarfsermittlung für mögliche Nachverkabelungen Leistungsgegenstand. Soweit diese Bürogebäude bezogen sind (was der Regelfall ist), müssen diese Prüfarbeiten so koordiniert und gemäß zeitlicher Absprache mit den Verantwortlichen vor Ort erfolgen, dass der Dienstbetrieb nicht stärker als den Umständen entsprechend unbedingt erforderlich eingeschränkt wird. Gemäß Ziffer 7 der Leistungsbeschriebung können diese Leistungen kurzfristig vereinbart und abgerufen werden, auch im Zusammenhang mit Baumaßnahmen des Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen. Viele Gebäude der Dienststellen sind nicht mehr im Eigentum des Landes Hessen. Neubauten werden oft in PPP-Projekten (Public Private Partnership) unter Federführung des LBIH umgesetzt. Aus diesen Konstellationen können sich Bedarfe (z.B. Campusanbindung mit LWL oder andere in der Ausschreibung des LBIH nicht berücksichtigte Leistungen) ergeben die kurzfristig abgedeckt werden müssen. Eine enge zeitliche Abstimmung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist in diesen Fällen stets erforderlich. Damit verbundene Sofortreparaturen (Ad-hoc-Reparaturen) bedürfen der Zustimmung durch den Auftraggeber und der Dienststelle, in der die Verkabelungsmessung ausgeführt wird. Sie werden nach benötigtem Material und benötigter Arbeitszeit gemäß von der Dienststelle quittiertem Abnahmeprotokoll / Lieferschein abgerechnet. Weitere Leistungen die in der Leistungsbeschreibung näher erläutert werden:: Beratungs- und Planungsdienstleistungen für passive Datennetze Dienstleistungen für Wireless LAN Verkabelung der Access-Points nebst Nebenarbeiten, Montage der Access-Points. WLAN Vermessungsplanung, Prüfarbeiten bei Funkstörungen

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf den Preis (= Zuschlagskriterium, Gewichtung 100%). Entscheidend ist hier die Gesamtangebotssumme (brutto), die sich aus den Summen der entsprechenden Positionen im Preisblatt (Datei "A 03 Netzwerktechnik Preisblatt") ergibt. Im Preisblatt findet zu den Eingaben des Bieters eine Prüfung statt ob die Felder Hersteller Typ und Einzelpreis "LEER" sind. Ist ein Feld "LEER" wird in der Spalte J bzw. K eine "1" gesetzt. Die Spalten werden aufsummiert. Ganz unten in der Datei gibt es zwei Zeilen in denen die Anzahl der fehlenden Einträge angezeigt wird. Die vom Bieter eingetragenen Einzelpreise werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor (GF) multipliziert. Die Summe aller Einzelpreise x GF bilden den Gesamtangebotspreis, welcher der Wirtschaftlichkeitsbewertung zugrunde gelegt wird. Im Preisblatt abgefragte Produkte sind vom Bieter ohne Kupferzuschlag (Kupferbasis) anzugeben. Der angegebene "GF" als auch die "Menge für Preisangabe" dienen ausschließlich der Berechnung des Gesamtangebotspreises im Rahmen der Bewertung der Angebote und führen zu keinerlei Abnahmeverpflichtungen seitens des Auftraggebers. Werden mehrere Angebote mit dem gleichen Preis abgegeben, entscheidet das Los über den Zuschlag.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
12 Monate
Verlängerung
bis zu 3-mal: Der Rahmenvertrag besitzt eine Laufzeit von zunächst 12 Monaten. Nach deren Ablauf verlängert sich der Rahmenvertrag automatisch dreimal um jeweils 12 Monate, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb der Fristen des Rahmenvertrages kündigt.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
4.800.000 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag- geber nicht innerhalb einer Frist von … ganz lesenDie Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag- geber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er- kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung be- nannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auf- traggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen er- kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 4.800.000,00 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von 48 Monaten abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Hinweis
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden. Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Tei … ganz lesenEine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden. Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterla-gen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Für Los 2, 4 bis 8 :Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") aus-gefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG; Bei Los 2, 4 bis 8) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). (5) Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer (Los 2,4 bis 8) eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird über den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Fibercom GmbH, Mörfelden-Walldorf7

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 15.12.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0e8b5257-5e59-480a-b69c-c1d83e3b6529.