Erbringung einer WAN-Infrastruktur sowie weiterer Dienste
LOTTO Hamburg GmbH · Hamburg, Hamburg
Aktenzeichen VL-260017veröffentlicht 18.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 5,98 Mio. €
- Laufzeit
- 48 Monate
- bis zu 5 Verlängerungen
- Lose
- 2
- Hauptleistung
- Fernnetzdienste
- CPV 72720000
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 5,98 Mio. €
- Laufzeit
- 48 Monatebis zu 5 Verlängerungen
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Hamburg22297, Hamburg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichnein
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- Vertraulichkeitserklärung verlangtja
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 03.11.2026Alle in den Kalender
- Veröffentlichungvor 16 Tagen
- Heute
- Angebotsfrist 10:00 Uhrin 16 Tagennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrin 16 Tagen
- Bindefrist endetin 3 Monaten61 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Beschreibung
Vertragsgegenstand ist die Vergabe von Leistungen zur Bereitstellung, zum Betrieb und zur Aufrechterhaltung einer leistungsfähigen, hochverfügbaren und sicheren Internetanbindung einschließlich DDoS-Schutz sowie der zugehörigen Domain-Services für die LOTTO Hamburg GmbH.
Weiterer Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung von dedizierten, redundanten und hochverfügbaren LAN-to-LAN-Kopplungen zwischen dem Office-Standort der LOTTO Hamburg GmbH und den beiden zukünftigen Rechenzentrumsstandorten RZ 1 und RZ 2 einschließlich der hierfür erforderlichen knoten- und kantendisjunkten Wegeführung. Vertragsgegenstand ist zudem die Bereitstellung redundanter Data Center Interconnects (DCI) mittels DWDM-Technologie, zum einen als vorübergehende Verbindung zwischen dem Bestandsrechenzentrum und RZ 1 zur Sicherstellung des Übergangsbetriebs bis zur Außerbetriebnahme des Bestandsrechenzentrums, zum anderen als dauerhafte Verbindung zwischen RZ 1 und RZ 2 für den hochverfügbaren, standortübergreifenden Regelbetrieb der Rechenzentrumsinfrastruktur.
Weitere Informationen zum Auftragsgegenstand sind in den nachfolgenden Darstellungen zu den Losen 1 und 2 erhältlich.
Die Dokumente "Leistungsbeschreibung LOS 1 (ANLAGE 1 zum EVB-IT Systemvertrag LOS 1)" und "Leistungsbeschreibung LOS 2 (ANLAGE 1 zum EVB-IT Systemvertrag LOS 2)" werden zum Schutz der Vertraulichkeit nur gegen vorherige Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung an die interessierten Unternehmen herausgegeben (§ 41 Abs. 3 VgV). Dafür sind die Dokumente "Vertraulichkeitserklärung LOS 1 (ANLAGE 8 zum EVB-IT Systemvertrag LOS 1)" bzw. "Vertraulichkeitserklärung LOS 2 (ANLAGE 8 zum EVB-IT Systemvertrag LOS 2)" ausgefüllt und unterzeichnet über das Nachrichtenmodul des elektronischen Vergabeinformationssystems "subreport" oder per Mail an die in dieser Bekanntmachung genannte Kontaktstelle einzureichen.
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Internetanbindungen, DDoS-Schutz und Domainleistungen Vertragsgegenstand ist die Vergabe von Leistungen zur Bereitstellung, zum Betrieb und zur Aufrechterhaltung einer leistungsfähigen, hochverfügbaren und sicheren Internetanbindung einschließlich DDoS-Schutz sowie der zugehörigen Domain-Services für die LOTTO Hamburg GmbH. Der Vertragsgegenstand umfasst sämtliche Leistungen, Lieferungen und Tätigkeiten, die erforderlich sind, um eine knoten- und kantendisjunkte, stabile und sichere Anbindung der Standorte der LOTTO Hamburg GmbH an das öffentliche Internet, den zuverlässigen Schutz vor DDoS-Angriffen sowie den Betrieb der Domain-Services sicherzustellen. Support- und Serviceleistungen sind integraler Bestandteil des Vertragsgegenstands und entsprechend den festgelegten Betriebs- und Serviceanforderungen während der gesamten Vertragslaufzeit zu erbringen. Für weitere Informationen zum Auftragsgegenstand wird auf das Dokument „Leistungsbeschreibung LOS 1 (ANLAGE 2 zum EVB-IT Systemvertrag LOS 1)" verwiesen, welches aus Gründen der Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen den interessierten Unternehmen nur gegen vorheriger Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt wird (§ 41 Abs. 3 VgV). Dafür ist das Dokument "Vertraulichkeitserklärung LOS 1 (ANLAGE 8 zum EVB-IT Systemvertrag LOS 1)" ausgefüllt und unterzeichnet über das Nachrichtenmodul des elektronischen Vergabeinformationssystems "subreport" oder per Mail an die in dieser Bekanntmachung genannte Kontaktstelle einzureichen. | 48 Monate | 2.480.533 € |
| 2 | Standortanbindungen Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung von dedizierten, redundanten und hochverfügbaren LAN-to-LAN-Kopplungen zwischen dem Office-Standort der LOTTO Hamburg GmbH und den beiden zukünftigen Rechenzentrumsstandorten RZ 1 und RZ 2 einschließlich der hierfür erforderlichen knoten- und kantendisjunkten Wegeführung. Vertragsgegenstand ist zudem die Bereitstellung redundanter Data Center Interconnects (DCI) mittels DWDM-Technologie, zum einen als vorübergehende Verbindung zwischen dem Bestandsrechenzentrum und RZ 1 zur Sicherstellung des Übergangsbetriebs bis zur Außerbetriebnahme des Bestandsrechenzentrums, zum anderen als dauerhafte Verbindung zwischen RZ 1 und RZ 2 für den hochverfügbaren, standortübergreifenden Regelbetrieb der Rechenzentrumsinfrastruktur. Weiterer Bestandteil ist die Erbringung sämtlicher Betriebs-, Support- und Entstörungsleistungen für die bereitgestellte Netzinfrastruktur über die gesamte Vertragslaufzeit einschließlich der Planung, Implementierung und Inbetriebnahme aller erforderlichen technischen Komponenten. Für weitere Informationen zum Auftragsgegenstand wird auf das Dokument „Leistungsbeschreibung LOS 2 (ANLAGE 2 zum EVB-IT Systemvertrag LOS 2)" verwiesen, welches aus Gründen der Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen den interessierten Unternehmen nur gegen vorheriger Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt wird (§ 41 Abs. 3 VgV). Dafür ist das Dokumente "Vertraulichkeitserklärung LOS 2 (ANLAGE 8 zum EVB-IT Systemvertrag LOS 2)" ausgefüllt und unterzeichnet über das Nachrichtenmodul des elektronischen Vergabeinformationssystems "subreport" oder per Mail an die in dieser Bekanntmachung genannte Kontaktstelle einzureichen. | 48 Monate | 3.494.843 € |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Gesamtwertungspreis (P) Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium und wird über das Dokument „Preisblatt LOS 1 (ANLAGE 3 zum EVB-IT Systemvertrag LOS 1)" ermittelt. Die Ermittlung des Angebots, auf welches der Zuschlag erteilt werden soll, erfolgt nach der sogenannten erweiterten Richtwertmethode gemäß der „Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen 2018", Stand: 25.04.2018, des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik (UfAB 2018). Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden zwei Zuschlagskriterien bewertet: Preis und Qualität (Leistungspunkte). Der Schwankungsbereich beträgt 10%. Abschließendes Entscheidungskriterium ist die Leistungspunktzahl (L). Details siehe Ziffer 3.7 des Dokuments „Bewerbungsbedingungen LOS 1". Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
- Qualität
- Leistungspunktzahl (L) Die Leistungspunktzahl ist nicht das einzige Zuschlagskriterium und wird über die Dokumente „Kriterienkatalog LOS 1 (ANLAGE 2 a zum EVB-IT Systemvertrag LOS 1)" und „Anlage zum Kriterienkatalog LOS 1 (ANLAGE 2 b zum EVB-IT Systemvertrag LOS 1)" ermittelt. Die Ermittlung des Angebots, auf welches der Zuschlag erteilt werden soll, erfolgt nach der sogenannten erweiterten Richtwertmethode gemäß der „Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen 2018", Stand: 25.04.2018, des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik (UfAB 2018). Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden zwei Zuschlagskriterien bewertet: Preis und Qualität (Leistungspunkte). Der Schwankungsbereich beträgt 10%. Abschließendes Entscheidungskriterium ist die Leistungspunktzahl (L). Details siehe Ziff. 3.7 des Dokuments „Bewerbungsbedingungen LOS 1". Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Eignung7 von 7 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
- Zur Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bieters/der Bietergemeinschaft dienen die Angaben in dem Dokument „Eignungsangaben LOS 1 (ANLAGE 5 zum EVB-IT Systemvertrag LOS 1)". Dort sind vom Bieter bzw. von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft Angaben zur Eintragung im Handelsregister oder eines vergleichbaren Registers vorzunehmen.
- Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters/der Bietergemeinschaft und ggf. des Eignungsverleihers dienen die Angaben in dem Dokument „Eignungsangaben LOS 1 (ANLAGE 5 zum EVB-IT-Systemvertrag LOS 1)" sowie ggf. im Falle einer Eignungsleihe im Dokument „Eignun … ganz lesenkürzer
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters/der Bietergemeinschaft und ggf. des Eignungsverleihers dienen die Angaben in dem Dokument „Eignungsangaben LOS 1 (ANLAGE 5 zum EVB-IT-Systemvertrag LOS 1)" sowie ggf. im Falle einer Eignungsleihe im Dokument „Eignungsangaben der Nachunternehmer (Eignungsleihe) LOS 1 (ANLAGE 11 zum EVB-IT Systemvertrag LOS 1)" sowie im Dokument „Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer LOS 1 (ANLAGE 14 zum EVB-IT Systemvertrag LOS 1)". Dort sind vom Bieter bzw. jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft sowie ggf. vom Eignungsverleiher Erklärungen zum Umsatz im Bereich Telekommunikationsleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren (= Vorliegen eines Jahresabschlusses) (2023, 2024 und 2025) abzugeben. Ein jährlicher durchschnittlicher Mindestumsatz von 4 Mio. € (ohne Umsatzsteuer) darf jeweils über die Geschäftsjahre 2023 - 2025 nicht unterschritten werden. Sofern es sich bei dem Bieter, dem jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft und ggf. dem Eignungsverleiher um eine selbstständige im Handelsregister bzw. in einem vergleichbaren Register eingetragene Niederlassung handelt und diese mit der Leistungserbringung betraut sein wird, ist der Umsatz der Niederlassung im Bereich Telekommunikationsleistungen anzugeben. Bei Bietergemeinschaften und im Falle der Eignungsleihe ist anzugeben, welcher Umsatz von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. vom Bieter und dem eignungsleihgebenden Nachunternehmer erzielt wurde.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters/der Bietergemeinschaft und ggf. des Eignungsverleihers dienen die Angaben in dem Dokument „Eignungsangaben LOS 1 (ANLAGE 5 zum EVB-IT-Systemvertrag LOS 1)" sowie ggf. im Falle einer Eignungsleihe im Dokument „Eignun … ganz lesenkürzer
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters/der Bietergemeinschaft und ggf. des Eignungsverleihers dienen die Angaben in dem Dokument „Eignungsangaben LOS 1 (ANLAGE 5 zum EVB-IT-Systemvertrag LOS 1)" sowie ggf. im Falle einer Eignungsleihe im Dokument „Eignungsangaben der Nachunternehmer (Eignungsleihe) LOS 1 (ANLAGE 11 zum EVB-IT Systemvertrag LOS 1)" sowie im Dokument „Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer LOS 1 (ANLAGE 14 zum EVB-IT Systemvertrag LOS 1)". Dort ist vom Bieter bzw. jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft sowie ggf. vom Eignungsverleiher ein aktueller Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung spätestens zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung mit den Mindestdeckungssummen pro Schadenfall und pro Versicherungsjahr vorzulegen: Personenschäden 5 Mio. €, Sachschäden 5 Mio. €, Vermögensschäden 5 Mio. €. Über alle Schadenarten soll die Betriebshaftpflichtversicherung eine Deckungssumme pro Kalenderjahr von mindestens 10 Mio. € aufweisen. Bietergemeinschaften haben nachzuweisen, dass sie im Wege der gesamtschuldnerischen Haftung mit einer oder mehreren Betriebshaftpflichtversicherungen die zuvor genannten Mindestdeckungssummen absichern. Gleiches gilt im Falle der Eignungsleihe.- Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters/der Bietergemeinschaft und ggf. des Eignungsverleihers dienen die Angaben in dem Dokument „Eignungsangaben LOS 1 (ANLAGE 5 zum EVB-IT Systemvertrag LOS 1)" sowie ggf. im Falle einer Eignungsleihe im Dokument „Eignungsanga … ganz lesenkürzer
Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters/der Bietergemeinschaft und ggf. des Eignungsverleihers dienen die Angaben in dem Dokument „Eignungsangaben LOS 1 (ANLAGE 5 zum EVB-IT Systemvertrag LOS 1)" sowie ggf. im Falle einer Eignungsleihe im Dokument „Eignungsangaben der Nachunternehmer (Eignungsleihe) LOS 1 (ANLAGE 11 zum EVB-IT Systemvertrag LOS 1)" sowie im Dokument „Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer LOS 1 (ANLAGE 14 zum EVB-IT Systemvertrag LOS 1)". Der Bieter/die Bietergemeinschaft bzw. ggf. der Eignungsverleiher haben eine gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 und eine gültige Zertifizierung nach ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz oder eine vergleichbare Zertifizierung eines akkreditierten Zertifizierungsunternehmens nachzuweisen. Die Zertifizierungen müssen spätestens zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung vorliegen. Sofern nur bestimmte Unternehmensteile zertifiziert sind, sind diese im Angebot konkret zu benennen. Die jeweilige Zertifizierung muss dabei mindestens die Unternehmensteile umfassen, die für die Leistungserbringung im Rahmen dieses Auftrags vorgesehen sind. Bei Bietergemeinschaften und im Falle der Eignungsleihe ist anzugeben, welche Zertifizierung bei jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. beim Bieter und dem eignungsleihgebenden Nachunternehmer vorliegen. Zum Nachweis sind dem Angebot jeweils eine Kopie der jeweils gültigen Zertifikate beizufügen. Sofern die Zertifizierung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht vorliegt, jedoch nachweislich beantragt ist, ist ein entsprechender Nachweis über die Beantragung (z. B. Bestätigung der Zertifizierungsstelle) beizufügen. In diesem Fall muss die Zertifizierung spätestens zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung nachgewiesen werden.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Bieter/die Bietergemeinschaft bzw. ggf. der Eignungsverleiher benennt zu den ausgeschriebenen Leistungen mindestens drei vergleichbare Referenzen, deren Projektabschluss nicht vor dem Jahr 2023 liegt und den ausgeschriebenen Leistungen möglichst nahekommen. Die durch die Bieter, dem jeweiligen … ganz lesenkürzer
Der Bieter/die Bietergemeinschaft bzw. ggf. der Eignungsverleiher benennt zu den ausgeschriebenen Leistungen mindestens drei vergleichbare Referenzen, deren Projektabschluss nicht vor dem Jahr 2023 liegt und den ausgeschriebenen Leistungen möglichst nahekommen. Die durch die Bieter, dem jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. ggf. den Eignungsverleiher ausgeführten Referenzen sollen die technische und berufliche Eignung des Bieters, des jeweiligen Mitglieds der Bietergemeinschaft bzw. des Eignungsverleihers zur Erfüllung der im Dokument „Leistungsbeschreibung LOS 1 (ANLAGE 2 zum EVB-IT Systemvertrag LOS 1)" geforderten Leistungen belegen. Hierzu sind die Dokumente „Eignungsangaben LOS 1 (ANLAGE 5 zum EVB-IT Systemvertrag LOS 1)" und „Eignungsangaben der Nachunternehmer (Eignungsleihe) LOS 1 (ANLAGE 11 zum EVB-IT Systemvertrag LOS 1)" sowie „Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer LOS 1 (ANLAGE 14 zum EVB-IT Systemvertrag LOS 1)" zu verwenden. Die Referenzprojekte müssen sich seit mindestens 6 Monaten im Produktivbetrieb befinden. Demnach muss es sich um Projekte handeln, bei denen die Betriebsbereitschaft durch den Bieter, dem jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. ggf. des Eignungsverleihers erklärt wurde, die Abnahme durch den Referenzgeber erfolgreich erfolgt ist und sich das Referenzprojekt in Betrieb befindet. Die Referenzen werden als mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar angesehen, wenn sie insbesondere Folgendes zum Gegenstand haben: 1. Bereitstellung und Betrieb von hochverfügbaren Internetanbindungen Die Bereitstellung und der Betrieb von hochverfügbaren Internetanbindungen ist dann gegeben, wenn der Bieter, das Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. der Eignungsverleiher für den Auftraggeber eine leistungsfähige, redundant ausgelegte und hochverfügbare Internetanbindung an das öffentliche Internet bereitgestellt und betrieben hat. Dies umfasst insbesondere: a) die Anbindung über mindestens zwei unabhängige Übergabepunkte bzw. Leitungswege (siehe Ziffer 4.2 der Leistungsbeschreibung), b) die Sicherstellung hoher Verfügbarkeiten (mind. 99,90%) durch technische Redundanzmaßnahmen (siehe Ziffer 6.2.1 der Leistungsbeschreibung), c) die Sicherstellung hoher Grundbandbreiten (mind. 200 Mbit/s) je Standort (siehe Ziffer 4.2 der Leistungsbeschreibung), d) den produktiven Betrieb der Internetanbindung für IT Infrastrukturen, über die der Auftraggeber umsatz- und betriebsrelevante Anwendungen und Dienste betreibt, deren Ausfall zu einer unmittelbaren erheblichen Beeinträchtigung oder einem Ausfall des Geschäftsbetriebs führen würde (siehe Ziffern 1 und 4.2 der Leistungsbeschreibung). 2. Schutz vor internetseitig erreichbaren Diensten gegen DDoS-Attacken Die Durchführung von Leistungen zum Schutz vor DDoS-Attacken ist dann gegeben, wenn der Bieter, das Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. der Eignungsverleiher technische und organisatorische Maßnahmen zur Erkennung (Detection), Abwehr und Mitigation von DDoS-Angriffen im Sinne der in Ziffer 4.3 der Leistungsbeschreibung definierten Anforderungen umgesetzt und betrieben hat. Dies umfasst insbesondere: a) den Schutz von über das Internet erreichbaren Diensten und Systemen an Rechenzentrums- und Office-Standorten des Auftraggebers (siehe Ziffer 4.3 der Leistungsbeschreibung), b) den Einsatz netzseitiger oder cloudbasierter DDoS-Erkennungs- und Mitigationssysteme im Netz des Bieters, des Mitglieds der Bietergemeinschaft bzw. des Eignungsverleihers, einschließlich der Fähigkeit zur automatisierten Erkennung von Angriffen (siehe Ziffer 4.3 der Leistungsbeschreibung) sowie c) den nachgewiesenen permanenten Betrieb (24/7) dieser Schutzmaßnahmen im Regelbetrieb (siehe Ziffer 4.3 der Leistungsbeschreibung). 3. Übernahme und Betrieb von Domain-Infrastrukturen Die Übernahme und der Betrieb von Domain-Infrastrukturen sind dann gegeben, wenn der Bieter, das Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. der Eignungsverleiher für den Auftraggeber die Übernahm …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Insolvenz, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Ver … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Insolvenz, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 7 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- bis zu 5-mal
- Optionen
- Option zur Verlängerung der Vertragslaufzeit um jeweils 1 Jahr, maximal um 5 Jahre
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 4.961.067 €
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 61 Tage
- Angebotsöffnung
- 19.11.2026, 10:00 Uhr. Bieterfragen sind spätestens 14 Kalendertage vor dem in der Auftragsbekanntmachung unter Ziffer 5.1.12 genannten Datum des Eröffnungstermins der Angebote über das Nachrichtenmodul des Vergabeinformationssystems „subreport“ bei der LOTTO Hamburg GmbH einzureichen.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- LOTTO Hamburg GmbH, Überseering 4, 22297 Hamburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die in dieser Bekanntmachung angegebenen Höchstwerte wurden lediglich zur Erfüllung der technischen Vorgaben des Auftragsbekanntmachungsformulars eingetragen. Abweichend dazu gilt folgende Höchstmengenregelung: Der hypothetisch mögliche Maximalauftragswert beträgt für jedes Los maximal 200 % des Ge … ganz lesenkürzer
Die in dieser Bekanntmachung angegebenen Höchstwerte wurden lediglich zur Erfüllung der technischen Vorgaben des Auftragsbekanntmachungsformulars eingetragen. Abweichend dazu gilt folgende Höchstmengenregelung: Der hypothetisch mögliche Maximalauftragswert beträgt für jedes Los maximal 200 % des Gesamtwertungspreises in den Dokumenten "Preisblatt LOS 1 (ANLAGE 3 zum EVB-IT Systemvertrag LOS 1)" und "Preisblatt LOS 2 (ANLAGE 3 zum EVB-IT Systemvertrag LOS 2)" des jeweils bezuschlagten Angebotes und enthält keine Preisanpassung. Details siehe Nummer 18.8.1 der Dokumente "EVB-IT Systemvertrag LOS 1" und "EVB-IT Systemvertrag LOS 2". Zur Ermittlung des "Wertes des ursprünglichen Auftrags" (§ 132 Abs. 2 GBW) bzw. "ursprünglichen Auftragswertes" (§ 132 Abs. 3 GWB) sind Preisanpassungseffekte zusätzlich zu berücksichtigen. Für den Fall, dass die je Los bezuschlagten Angebotspreise den jeweils losspezifisch geschätzten Auftragswert übersteigen, erhöht sich der "Höchstwert der Rahmenvereinbarung" (="hypothetischer Maximalauftragswert") in dem jeweiligen Los anteilig in dem Umfang, den der bezuschlagte Angebotspreis den geschätzten losspezifischen Auftragswert übersteigt. Im Fall der Auftragserteilung hat der Auftragnehmer zu erklären, dass er das Tarifvertragsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte gem. § 3 Abs. 1 u. 2 HmbVgG beachten wird. Dazu sind die Dokumente "Erklärung zur Tariftreue und zum Mindestlohn LOS 1 (ANLAGE 7 zum EVB-IT Systemvertrag LOS 1)" und/oder "Erklärung zur Tariftreue und zum Mindestlohn LOS 2 (ANLAGE 7 zum EVB-IT Systemvertrag LOS 2)" mit dem Angebot abzugeben. Weiterhin hat der Auftragnehmer die Erklärung zur sozialverträglichen Beschaffung gem. § 3a HmbVgG über die Dokumente "Angebot LOS 1 (ANLAGE 4 zum EVB-IT Systemvertrag LOS 1)" und/oder "Angebot LOS 2 (ANLAGE 4 zum EVB-IT Systemvertrag LOS 2)" mit seinem Angebot abzugeben.
Los 2
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Gesamtwertungspreis (P) Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium und wird über das Dokument „Preisblatt LOS 2 (ANLAGE 3 zum EVB-IT Systemvertrag LOS 2)" ermittelt. Die Ermittlung des Angebots, auf welches der Zuschlag erteilt werden soll, erfolgt nach der sogenannten erweiterten Richtwertmethode gemäß der „Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen 2018", Stand: 25.04.2018, des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik (UfAB 2018). Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden zwei Zuschlagskriterien bewertet: Preis und Qualität (Leistungspunkte). Der Schwankungsbereich beträgt 10%. Abschließendes Entscheidungskriterium ist die Leistungspunktzahl (L). Details siehe Ziffer 3.7 des Dokuments „Bewerbungsbedingungen LOS 2". Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
- Qualität
- Leistungspunktzahl (L) Die Leistungspunktzahl ist nicht das einzige Zuschlagskriterium und wird über die Dokumente „Kriterienkatalog LOS 2 (ANLAGE 2 a zum EVB-IT Systemvertrag LOS 2)" und „Anlage zum Kriterienkatalog LOS 2 (ANLAGE 2 b zum EVB-IT Systemvertrag LOS 2)" ermittelt. Die Ermittlung des Angebots, auf welches der Zuschlag erteilt werden soll, erfolgt nach der sogenannten erweiterten Richtwertmethode gemäß der „Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen 2018", Stand: 25.04.2018, des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik (UfAB 2018). Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden zwei Zuschlagskriterien bewertet: Preis und Qualität (Leistungspunkte). Der Schwankungsbereich beträgt 10%. Abschließendes Entscheidungskriterium ist die Leistungspunktzahl (L). Details siehe Ziff. 3.7 des Dokuments „Bewerbungsbedingungen LOS 2". Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Eignung7 von 7 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
- Zur Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bieters/der Bietergemeinschaft dienen die Angaben in dem Dokument „Eignungsangaben LOS 2 (ANLAGE 5 zum EVB-IT Systemvertrag LOS 2)". Dort sind vom Bieter bzw. von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft Angaben zur Eintragung im Handelsregister oder eines vergleichbaren Registers vorzunehmen.
- Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters/der Bietergemeinschaft und ggf. des Eignungsverleihers dienen die Angaben in dem Dokument „Eignungsangaben LOS 2 (ANLAGE 5 zum EVB-IT-Systemvertrag LOS 2)" sowie ggf. im Falle einer Eignungsleihe im Dokument „Eignun … ganz lesenkürzer
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters/der Bietergemeinschaft und ggf. des Eignungsverleihers dienen die Angaben in dem Dokument „Eignungsangaben LOS 2 (ANLAGE 5 zum EVB-IT-Systemvertrag LOS 2)" sowie ggf. im Falle einer Eignungsleihe im Dokument „Eignungsangaben der Nachunternehmer (Eignungsleihe) LOS 2 (ANLAGE 11 zum EVB-IT Systemvertrag LOS 2)" sowie im Dokument „Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer LOS 2 (ANLAGE 14 zum EVB-IT Systemvertrag LOS 2)". Dort sind vom Bieter bzw. jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft sowie ggf. vom Eignungsverleiher Erklärungen zum Umsatz im Bereich Telekommunikationsleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren (= Vorliegen eines Jahresabschlusses) (2023, 2024 und 2025) abzugeben. Ein jährlicher durchschnittlicher Mindestumsatz von 4 Mio. € (ohne Umsatzsteuer) darf jeweils über die Geschäftsjahre 2023 - 2025 nicht unterschritten werden. Sofern es sich bei dem Bieter, dem jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft und ggf. dem Eignungsverleiher um eine selbstständige im Handelsregister bzw. in einem vergleichbaren Register eingetragene Niederlassung handelt und diese mit der Leistungserbringung betraut sein wird, ist der Umsatz der Niederlassung im Bereich Telekommunikationsleistungen anzugeben. Bei Bietergemeinschaften und im Falle der Eignungsleihe ist anzugeben, welcher Umsatz von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. vom Bieter und dem eignungsleihgebenden Nachunternehmer erzielt wurde.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters/der Bietergemeinschaft und ggf. des Eignungsverleihers dienen die Angaben in dem Dokument „Eignungsangaben LOS 2 (ANLAGE 5 zum EVB-IT-Systemvertrag LOS 2)" sowie ggf. im Falle einer Eignungsleihe im Dokument „Eignun … ganz lesenkürzer
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters/der Bietergemeinschaft und ggf. des Eignungsverleihers dienen die Angaben in dem Dokument „Eignungsangaben LOS 2 (ANLAGE 5 zum EVB-IT-Systemvertrag LOS 2)" sowie ggf. im Falle einer Eignungsleihe im Dokument „Eignungsangaben der Nachunternehmer (Eignungsleihe) LOS 2 (ANLAGE 11 zum EVB-IT Systemvertrag LOS 2)" sowie im Dokument „Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer LOS 2 (ANLAGE 14 zum EVB-IT Systemvertrag LOS 2)". Dort ist vom Bieter bzw. jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft sowie ggf. vom Eignungsverleiher ein aktueller Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung spätestens zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung mit den Mindestdeckungssummen pro Schadenfall und pro Versicherungsjahr vorzulegen: Personenschäden 5 Mio. €, Sachschäden 5 Mio. €, Vermögensschäden 5 Mio. €. Über alle Schadenarten soll die Betriebshaftpflichtversicherung eine Deckungssumme pro Kalenderjahr von mindestens 10 Mio. € aufweisen. Bietergemeinschaften haben nachzuweisen, dass sie im Wege der gesamtschuldnerischen Haftung mit einer oder mehreren Betriebshaftpflichtversicherungen die zuvor genannten Mindestdeckungssummen absichern. Gleiches gilt im Falle der Eignungsleihe.- Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters/der Bietergemeinschaft und ggf. des Eignungsverleihers dienen die Angaben in dem Dokument „Eignungsangaben LOS 2 (ANLAGE 5 zum EVB-IT Systemvertrag LOS 2)" sowie ggf. im Falle einer Eignungsleihe im Dokument „Eignungsanga … ganz lesenkürzer
Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters/der Bietergemeinschaft und ggf. des Eignungsverleihers dienen die Angaben in dem Dokument „Eignungsangaben LOS 2 (ANLAGE 5 zum EVB-IT Systemvertrag LOS 2)" sowie ggf. im Falle einer Eignungsleihe im Dokument „Eignungsangaben der Nachunternehmer (Eignungsleihe) LOS 2 (ANLAGE 11 zum EVB-IT Systemvertrag LOS 2)" sowie im Dokument „Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer LOS 2 (ANLAGE 14 zum EVB-IT Systemvertrag LOS 2)". Der Bieter/die Bietergemeinschaft bzw. ggf. der Eignungsverleiher haben eine gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 und eine gültige Zertifizierung nach ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz oder eine vergleichbare Zertifizierung eines akkreditierten Zertifizierungsunternehmens nachzuweisen. Die Zertifizierungen müssen spätestens zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung vorliegen. Sofern nur bestimmte Unternehmensteile zertifiziert sind, sind diese im Angebot konkret zu benennen. Die jeweilige Zertifizierung muss dabei mindestens die Unternehmensteile umfassen, die für die Leistungserbringung im Rahmen dieses Auftrags vorgesehen sind. Bei Bietergemeinschaften und im Falle der Eignungsleihe ist anzugeben, welche Zertifizierung bei jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. beim Bieter und dem eignungsleihgebenden Nachunternehmer vorliegen. Zum Nachweis sind dem Angebot jeweils eine Kopie der jeweils gültigen Zertifikate beizufügen. Sofern die Zertifizierung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht vorliegt, jedoch nachweislich beantragt ist, ist ein entsprechender Nachweis über die Beantragung (z. B. Bestätigung der Zertifizierungsstelle) beizufügen. In diesem Fall muss die Zertifizierung spätestens zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung nachgewiesen werden.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Bieter/die Bietergemeinschaft bzw. ggf. der Eignungsverleiher benennt zu den ausgeschriebenen Leistungen mindestens drei vergleichbare Referenzen, deren Projektabschluss nicht vor dem Jahr 2023 liegt und den ausgeschriebenen Leistungen möglichst nahekommen. Die durch die Bieter, dem jeweiligen … ganz lesenkürzer
Der Bieter/die Bietergemeinschaft bzw. ggf. der Eignungsverleiher benennt zu den ausgeschriebenen Leistungen mindestens drei vergleichbare Referenzen, deren Projektabschluss nicht vor dem Jahr 2023 liegt und den ausgeschriebenen Leistungen möglichst nahekommen. Die durch die Bieter, dem jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. ggf. den Eignungsverleiher ausgeführten Referenzen sollen die technische und berufliche Eignung des Bieters, dem jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. ggf. des Eignungsverleihers zur Erfüllung der im Dokument „Leistungsbeschreibung LOS 2 (ANLAGE 2 zum EVB-IT Systemvertrag LOS 2)" geforderten Leistungen belegen. Hierzu sind die Dokumente „Eignungsangaben LOS 2 (ANLAGE 5 zum EVB-IT Systemvertrag LOS 2)" und „Eignungsangaben der Nachunternehmer (Eignungsleihe) LOS 2 (ANLAGE 11 zum EVB-IT Systemvertrag LOS 2)" sowie „Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer LOS 2 (ANLAGE 14 zum EVB-IT Systemvertrag LOS 2)" zu verwenden. Die Referenzprojekte müssen sich seit mindestens 6 Monaten im Produktivbetrieb befinden. Demnach muss es sich um Projekte handeln, bei denen die Betriebsbereitschaft durch den Bieter, dem jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. ggf. des Eignungsverleihers erklärt wurde, die Abnahme durch den Referenzgeber erfolgreich erfolgt ist und sich das Referenzprojekt in Betrieb befindet. Die Referenzen werden als mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar angesehen, wenn sie insbesondere Folgendes zum Gegenstand haben: 1. Bereitstellung und Betrieb von hochverfügbaren Anbindungen zwischen Unternehmensstandorten und Rechenzentren Die Bereitstellung und der Betrieb von hochverfügbaren Anbindungen zwischen Unternehmensstandorten und Rechenzentren sind dann gegeben, wenn der Bieter, das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. ggf. der Eignungsverleiher physische, sichere und hochverfügbare Leitungsverbindungen zwischen einem zentralen Unternehmensstandort (z. B. Firmenzentrale oder Verwaltungsstandort) und einem oder mehreren Rechenzentrumsstandorten bereitgestellt und betrieben hat. Dies umfasst insbesondere: a) die Anbindung eines Unternehmensstandorts an Rechenzentren (mind. 10 Gbit/s) (siehe Ziffern 4.1.1 und 4.2.1 der Leistungsbeschreibung), b) die Auslegung der Verbindungen auf hohe Verfügbarkeit und Ausfallsicherheit (z. B. durch Redundanzkonzepte) (siehe Ziffern 4.1.2 und 4.2.2 der Leistungsbeschreibung), c) den produktiven Betrieb dieser Verbindungen für geschäftskritische IT-Infrastrukturen. 2. Aufbau und Betrieb von Rechenzentrums-Kopplungen zwischen mehreren Rechenzentrumsstandorten Der Aufbau und der Betrieb von Rechenzentrums-Kopplungen zwischen mehreren Rechenzentrumsstandorten ist dann gegeben, wenn der Bieter, das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. ggf. der Eignungsverleiher direkte, standortübergreifende Leitungsverbindungen zwischen mindestens zwei Rechenzentrumsstandorten bereitgestellt und betrieben hat. Dies umfasst insbesondere: a) die direkte Kopplung mehrerer Rechenzentrumsstandorte (Data-Center-Interconnects) (siehe Ziffer 4.1.2 und 4.2.2 der Leistungsbeschreibung), b) die Auslegung der Verbindungen als Grundlage für hochverfügbare, standortübergreifende Betriebsmodelle (z. B. aktiv-aktiv-Betrieb) sowie c) die Unterstützung der Synchronisation von Systemen und Daten zwischen den Rechenzentrumsstandorten. 3. Bereitstellung und Betrieb von Übergangs-, Migrations- und Parallelbetriebsanbindungen im Rahmen von Rechenzentrumsumzügen Die Bereitstellung und der Betrieb von Übergangs-, Migrations- und Parallelbetriebsanbindungen sind dann gegeben, wenn der Bieter, das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. ggf. der Eignungsverleiher im Rahmen von Rechenzentrumsumzügen temporäre oder zeitlich begrenzte Leitungsverbindungen zur Unterstützung von Migrationen und Parallelbetrieben bereitgestellt und betrieben hat. Dies umfasst insbesondere: a) die Einrichtung temporärer Verbindungen zwischen bestehenden Rechenzentrum …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Insolvenz, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Ver … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Insolvenz, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 7 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- bis zu 5-mal
- Optionen
- Option zur Verlängerung der Vertragslaufzeit um jeweils 1 Jahr, maximal um 5 Jahre
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 6.989.685 €
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 61 Tage
- Angebotsöffnung
- 19.11.2026, 10:00 Uhr. Bieterfragen sind spätestens 14 Kalendertage vor dem in der Auftragsbekanntmachung unter Ziffer 5.1.12 genannten Datum des Eröffnungstermins der Angebote über das Nachrichtenmodul des Vergabeinformationssystems „subreport“ bei der LOTTO Hamburg GmbH einzureichen.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- LOTTO Hamburg GmbH, Überseering 4, 22297 Hamburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die in dieser Bekanntmachung angegebenen Höchstwerte wurden lediglich zur Erfüllung der technischen Vorgaben des Auftragsbekanntmachungsformulars eingetragen. Abweichend dazu gilt folgende Höchstmengenregelung: Der hypothetisch mögliche Maximalauftragswert beträgt für jedes Los maximal 200 % des Ge … ganz lesenkürzer
Die in dieser Bekanntmachung angegebenen Höchstwerte wurden lediglich zur Erfüllung der technischen Vorgaben des Auftragsbekanntmachungsformulars eingetragen. Abweichend dazu gilt folgende Höchstmengenregelung: Der hypothetisch mögliche Maximalauftragswert beträgt für jedes Los maximal 200 % des Gesamtwertungspreises in den Dokumenten "Preisblatt LOS 1 (ANLAGE 3 zum EVB-IT Systemvertrag LOS 1)" und "Preisblatt LOS 2 (ANLAGE 3 zum EVB-IT Systemvertrag LOS 2)" des jeweils bezuschlagten Angebotes und enthält keine Preisanpassung. Details siehe Nummer 18.8.1 der Dokumente "EVB-IT Systemvertrag LOS 1" und "EVB-IT Systemvertrag LOS 2". Zur Ermittlung des "Wertes des ursprünglichen Auftrags" (§ 132 Abs. 2 GBW) bzw. "ursprünglichen Auftragswertes" (§ 132 Abs. 3 GWB) sind Preisanpassungseffekte zusätzlich zu berücksichtigen. Für den Fall, dass die je Los bezuschlagten Angebotspreise den jeweils losspezifisch geschätzten Auftragswert übersteigen, erhöht sich der "Höchstwert der Rahmenvereinbarung" (="hypothetischer Maximalauftragswert") in dem jeweiligen Los anteilig in dem Umfang, den der bezuschlagte Angebotspreis den geschätzten losspezifischen Auftragswert übersteigt. Im Fall der Auftragserteilung hat der Auftragnehmer zu erklären, dass er das Tarifvertragsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte gem. § 3 Abs. 1 u. 2 HmbVgG beachten wird. Dazu sind die Dokumente "Erklärung zur Tariftreue und zum Mindestlohn LOS 1 (ANLAGE 7 zum EVB-IT Systemvertrag LOS 1)" und/oder "Erklärung zur Tariftreue und zum Mindestlohn LOS 2 (ANLAGE 7 zum EVB-IT Systemvertrag LOS 2)" mit dem Angebot abzugeben. Weiterhin hat der Auftragnehmer die Erklärung zur sozialverträglichen Beschaffung gem. § 3a HmbVgG über die Dokumente "Angebot LOS 1 (ANLAGE 4 zum EVB-IT Systemvertrag LOS 1)" und/oder "Angebot LOS 2 (ANLAGE 4 zum EVB-IT Systemvertrag LOS 2)" mit seinem Angebot abzugeben.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- LOTTO Hamburg GmbH
- Art
- Von einer Landesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen, Öffentliche Ordnung und Sicherheit
- Anschrift
- Überseering 4, 22297 Hamburg
- Website
- lotto-hh.de
- Kontakt
- einkauf@
lotto-hh.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Ähnliche offene Ausschreibungen
- Citrix Installation, Support und Betrieb Vertrag für den LWV HessenLandeswohlfahrtsverband Hessen - Zentrale VergabestelleFrist 30.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5120784f-edaa-4bde-989d-77ae619caa56.