Rahmenvertrag "Sequenzierungsleistungen nach "Next-Generation"-Sequenzierung (Los 1) und Rahmenvertrag "Sanger-Sequenzierung" (Los 2)
Leibniz-Institut zur Analyse des Biodiversitätswandels · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 20260590veröffentlicht 12.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 1 Jahr
- bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 2
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.
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Alle Ausschreibungen: Planung in Nordrhein-Westfalen (345 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahrbis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Bonn53113, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.nrw.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (10 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Angebotssumme gemäß C02 Leistungsverzeichnis60 %
- Leistungserbringungskonzept40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 56 Tagen
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 32 Tagenan Leibniz-Institut zur Analyse des Biodiversitätswandels
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 25 Tagennur elektronisch über evergabe.nrw.de
- Öffnung der Angebote 12:00 Uhrvor 25 Tagen
- Heute
- Bindefrist endetin 6 Tagen1 Monat ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Beschreibung
Gegenstand der Beschaffung ist die Vergabe von Rahmenverträgen zu Sequenzierungsleistungen nach "Next-Generation"-Sequenzierung (Los 1) sowie "Sanger-Sequenzierung" (Los 2). Dafür wird je Los eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen.
Gegenstand nach CPV
- 71900000LabordiensteHauptgegenstand
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Rahmenvertrag Sequenzierung der nächsten Generation (NGS) Gegenstand von Los 1 ist die NGS-Sequenzierung (DNA- Aufbereitung, Bibliotheksaufbereitung, Sequenzierung und Analyse). Dafür wird eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Next Generation Sequencing (NGS) ist eine Spitzentechnologie, die eine schnelle Sequenzierung von DNA und RNA mit hohem Durchsatz ermöglicht und umfassende Einblicke in das gesamte Genom oder Transkriptom bietet. Die Sequenzierungsdienste sind für das LIB von grundlegender Bedeutung für die Erforschung der Evolution der Arten und der Veränderungen der biologischen Vielfalt. Der Auftragnehmer liefert diese Daten. Gegenstand von Los 2 ist die Sanger-Sequenzierung. Dafür wird eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Die Sanger-Sequenzierung ist eine DNA- Sequenzierungsmethode, die seit ihrer Entwicklung ein Eckpfeiler der Genforschung ist. Sie ist bekannt für ihre hohe Genauigkeit und Zuverlässigkeit bei der Bestimmung der genauen DNA- Sequenz. Der Auftragnehmer liefert diese Daten. Weitere Einzelheiten finden sich hierzu in Anlage C02 Leistungsverzeichnis sowie B01 Leistungsbeschreibung | 1 Jahr | – |
| 2 | Rahmenvertrag Sanger-Sequenzierung Gegenstand von Los 1 ist die NGS-Sequenzierung (DNA- Aufbereitung, Bibliotheksaufbereitung, Sequenzierung und Analyse). Dafür wird eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Next Generation Sequencing (NGS) ist eine Spitzentechnologie, die eine schnelle Sequenzierung von DNA und RNA mit hohem Durchsatz ermöglicht und umfassende Einblicke in das gesamte Genom oder Transkriptom bietet. Die Sequenzierungsdienste sind für das LIB von grundlegender Bedeutung für die Erforschung der Evolution der Arten und der Veränderungen der biologischen Vielfalt. Der Auftragnehmer liefert diese Daten. Gegenstand von Los 2 ist die Sanger-Sequenzierung. Dafür wird eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Die Sanger-Sequenzierung ist eine DNA- Sequenzierungsmethode, die seit ihrer Entwicklung ein Eckpfeiler der Genforschung ist. Sie ist bekannt für ihre hohe Genauigkeit und Zuverlässigkeit bei der Bestimmung der genauen DNA- Sequenz. Der Auftragnehmer liefert diese Daten. Weitere Einzelheiten finden sich hierzu in Anlage C02 Leistungsverzeichnis sowie B01 Leistungsbeschreibung | 1 Jahr | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Kosten
- Angebotssumme gemäß C02 LeistungsverzeichnisAngebotssumme gemäß C02 Leistungsverzeich
- Qualität
- LeistungserbringungskonzeptLeistungserbringungskonzept siehe Anlage 03 Gewichtung der Zuschlagskriterien
Eignung6 von 6 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
- Es ist eine Erklärung zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes zu machen, Besteht keine Pflicht, ist eine Erlaubnis zur Berufsausübung auf andere Weise nachzuweisen. Es ist anzugeben, ob der Bieter den freiberuflichen Ingenieuren /Architekten, der Ingenieur- oder Architektenkammer oder den zugelassenen Ingenieuren angehört.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung, dass eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung über eine Mindestdeckungssumme je Versicherungsfall in Höhe von EUR 500.000,00 für Personenschäden und in Höhe von EUR 500.000,00 für sonstige Schäden bereits abgeschlossen wurde oder im Auftragsfall eine Berufs- bzw. Betriebshaf … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung, dass eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung über eine Mindestdeckungssumme je Versicherungsfall in Höhe von EUR 500.000,00 für Personenschäden und in Höhe von EUR 500.000,00 für sonstige Schäden bereits abgeschlossen wurde oder im Auftragsfall eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung gemäß Nr. 2 der Vertragsbedingungen mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von EUR 500.000,00 und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögens-schäden) in Höhe von EUR 500.000,00 (jeweils einfach maximiert je Schadensfall) abgeschlossen wird. Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. ein entsprechender Versicherungsnachweis ist auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags Beschreibung: Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren (in EUR, brutto)
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Das Unternehmen muss bereits vergleichbare Leistungen ausgeführt haben. Berücksichtigt werden nur Referenzen des Unternehmens der letzten drei Jahre, d. h. die Leistungen müssen zwischen 01.01.2023 und dem Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossen sein. Hinweis: Der Beginn der Leistung kann vor dem 01. … ganz lesenkürzer
Das Unternehmen muss bereits vergleichbare Leistungen ausgeführt haben. Berücksichtigt werden nur Referenzen des Unternehmens der letzten drei Jahre, d. h. die Leistungen müssen zwischen 01.01.2023 und dem Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossen sein. Hinweis: Der Beginn der Leistung kann vor dem 01.01.2023 erfolgt sein. (1) Los 1: Der Bieter (das Unternehmen) muss mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte vorweisen können. Ein Referenzprojekt ist mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar, wenn es NGS-Sequenzierungsleitungen zum Inhalt hat. Mindestens eine der drei Referenzen muss für ein Museum erbracht worden sein. (2) Los 2: Der Bieter (das Unternehmen) muss mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte vorweisen können. Ein Referenzprojekt ist mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar, wenn es Sequenzierungsleistungen Sanger zum Inhalt hat. Mindestens eine der drei Referenzen muss für ein Museum erbracht worden sein.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 1 Jahr
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung verlängert sich zweimalig um jeweils 12 Monate, sofern die Auftraggeberin der Verlängerung nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf der verlängerten Vertragslautzeit widerspricht.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.nrw.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 1 Monat
- Angebotsöffnung
- 13.10.2026, 12:00 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: 134 Abs. II GWB: "Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendu … ganz lesenkürzer
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: 134 Abs. II GWB: "Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."§ 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind. Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXPNY0QD2WP# Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung je Los beträgt 150.000 EUR.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Adenauerallee 127, 53113 Bonn
- Kontakt
- vergaben@
leibniz-lib.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 719 (Labordienste) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 01b2dba3-1bf5-4a0c-8393-371c16d4f124.