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Untersuchung von Abwasser- und Gewässerproben RPGI

Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Beschaffungen- · Wiesbaden, Hessen

Aktenzeichen VG-0437-2026-0299veröffentlicht 25.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristin 17 Tagen

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.02.2027 – 31.01.2031
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Wiesbaden65189, Hessen
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.hessen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 78 Tage (58 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (132 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 13 Tagen
  2. Heute
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    über vergabe.hessen.de
    in 17 Tagen
  4. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    in 17 Tagen
  5. Bindefrist endet
    32 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 49 Tagen
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.01.2031
    in 3 Monaten

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

Das Regierungspräsidium Gießen (RPGI) beabsichtigt einen Auftrag über die Analytik von Abwasser- und Gewässerproben zu vergeben.

Beschreibung des Loses

Das Regierungspräsidium Gießen (RPGI) beabsichtigt einen Auftrag über die Analytik von Abwasser- und Gewässerproben zu vergeben (Zeitraum 01.02.2027 -31.01.2029). Der Vertrag verlängert sich stillschweigend zum 01.02.2029 und 01.02.2030 um jeweils ein weiteres Jahr, d. h. längstens bis zum 31.01.2031, wenn nicht eine Vertragspartei unter Wahrung einer Frist von 6 Monaten anzeigt, die Vertragslaufzeit nicht verlängern zu wollen.

Schätzmenge: 26.748 Analysen (4 Jahre) Höchstwert: 550.000 € (4 Jahre)

Der Vertrag endet mit Erreichen des Höchstwerts, spätestens jedoch mit Ablauf der maximalen Vertragslaufzeit am 31.01.2031.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung3 von 3 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Auflistung mindestens einer geeigneten Referenz über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit folgenden Angaben: • Art der Leistung • Umfang • Empfänger (öffentliche und/oder private Empfänger) • Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse • Erbringungszeitraum • Wert Referenzangaben sind dann geeignet, wenn diese in Art und Umfang dem hier zu vergebenden Auftrag entsprechen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2027
Vertragsende
31.01.2031
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend zum 01.02.2029 und 01.02.2030 um jeweils ein weiteres Jahr, d. h. längstens bis zum 31.01.2031, wenn nicht eine Vertragspartei unter Wahrung einer Frist von 6 Monaten anzeigt, die Vertragslaufzeit nicht verlängern zu wollen.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.hessen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
32 Tage
Angebotsöffnung
24.11.2026, 12:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerber/Bieter die nach § 10 HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben haben.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Vertragsstrafe nach § 20 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz: Der Auftragnehmer hat für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung übernommener Verpflichtungen als Vertragsstrafe nach § 20 Abs. 1 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz zu leisten: 1% der Nettoauftragssumme für jeden schul … ganz lesenVertragsstrafe nach § 20 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz: Der Auftragnehmer hat für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung übernommener Verpflichtungen als Vertragsstrafe nach § 20 Abs. 1 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz zu leisten: 1% der Nettoauftragssumme für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn ergebenden Verpflichtung; bei mehreren Verstößen wird die Vertragsstrafe auf 2 Prozent der Abrechnungssumme ohne Umsatzsteuer für den Auftrag begrenzt. Bei Überschreitung der Ausführungsfrist (Übermittlung der Analysenergebnisse) kann der Auftraggeber für jeden Werktag, um den die Frist überschritten wird, eine Vertragsstrafe in Höhe 0,1 % der Netto-Auftragssumme des jeweiligen Abrufs ohne Nachweis einer Schädigung verlangen; Die Vertragsstrafe wird gleichzeitig auf 4 v. H. der Gesamtnettoauftragssumme begrenzt. Mit dem Angebot sind weiter folgende Unterlagen einzureichen: - Fragebogen Tarifvertrag -Anerkennungsbescheid als staatlich anerkanntes Untersuchungslabor (wasserrechtliche Anerkennung von Laboratorien nach § 10 der Eigenkontrollverordnung des Landes Hessen (EKVO) vom 23.07.2010 (GVBl. S. 257), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 20. Juni 2023 (GVBl. S. 484, 488)). Der Nachweis ist auch für gegebenenfalls eingesetzte Nachunternehmer zu erbringen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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10vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 9 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b9dd36c8-0b76-4fe8-99ec-88b2700481c2.