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Frist abgelaufenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarungmögliche Doppelmeldung

Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Implementierung von UKW-Sendeanlagen

Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen EU-I/T 14/2025veröffentlicht 23.02.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 226 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 23.02.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
1,7 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 1,7 Mio. €
Laufzeit
3 Jahre08.05.2026 – 07.05.2029, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Stuttgart70190, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichit-vergabe.eu

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über it-vergabe.eu
    vor 7 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 07.05.2029
    vor 6 Monaten
  4. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 4 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Der Südwestrundfunk (SWR) als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt der ARD versorgt mit den Bundesländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ein Sendegebiet, in dem insgesamt etwa 15 Millionen Menschen leben. Darüber hinaus liefert der SWR dem ARD-Gemeinschaftsprogramm zu und nutzt die Online-Verbreitungswege. Der SWR betreibt in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ein eigenes terrestrisches UKW-Sendernetz an ca. 100 Standorten zur Versorgung der Bevölkerung mit analogen Hörfunkprogrammen. Die UKW-Sender wurden in den vergangenen Jahrzehnten regelmäßig erneuert, um die UKW-Versorgung mit hoher Qualität zu gewährleisten. Auch in den nächsten Jahren müssen alte UKW-Sendeanlagen ersetzt werden. Die zu ersetzenden UKW-Sendeanlagen haben mit über 20 Jahren Betriebsdauer das Ende ihres technischen Lebenszyklus erreicht, der Betrieb kann durch nur Wartung und In-standhaltung nicht mehr sichergestellt werden.

An die Leistungen des Auftragnehmers stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen:  Bereitstellung einer Projektleitung als zentrale Ansprechperson für den Auftraggeber, Teilnahme an einem Kickoff-Termin zu Beginn der Vertragslaufzeit  Nachweis der Typmusterprüfung nach den Technischen Richtlinien der ARD für alle davon betroffenen, angebotenen Komponenten. Lieferung von UKW-Sendeanlagen: • UKW-Sender mit 10 KW Sendeleistung und Wasserkühlung • UKW-Sender mit 5 KW Sendeleistung und Wasserkühlung • Funktionskomponenten für den Aufbau der Sendeanlagen - Pumpen - Rüstsätze Sender -Messstellen (Richtkoppler) -Prüflasten - Rüstsätze Prüflast - Wärmetauscher mit weiteren zugehörigen Funktionskomponenten (z.B. Wärmetauscher-Gestelle, Edelstahlverrohrung, Kühlwasserschläuche, etc.) - Weichenanschlüsse  Leistungen zur Implementierung an den Standorten der Sendeanlagen: • Bautechnische Begehung (BTB) • Planungsleistungen (z.B. Gestellpläne, Elektroanschlüsse, etc.) • Lieferleistungen • Aufbau der Sendeanlagen • Aufbauarbeiten der Kühlung • Inbetriebnahme und Abnahme der Sendeanlagen am jeweiligen Standort  Serviceleistungen im Regelbetrieb der UKW-Sendeanlagen: • Technische Unterstützung (optional) • Ersatzteilversorgung

Der SWR als Auftraggeber beabsichtigt, die technische Erneuerung mehrerer großer UKW-Sendeanlagen in den Jahren 2026 bis 2029. Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem geeigneten Auftragnehmer zur Lieferung und Implementierung von 7 großen UKW-Sendeanlagen an Standorten in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die in diesen Unterlagen beschriebenen Erneuerungen vorzubereiten, die erforderlichen Liefer- und Montageleistungen zu erbringen, sowie diese an den Standorten zu montieren, zu integrieren und abschließend ge-meinsam mit dem SWR in Betrieb zu nehmen. Die Leistungen werden je Sendestandort als Abruf aus dieser Rahmenvereinbarung beauftragt. Dabei sind jeweils mindestens zwei Standorte pro Kalenderjahr zur Erneuerung vorgesehen. Der beabsichtigte Beginn der Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist geplant für den 08.05.2026, jedoch frühestens mit Erteilung des Zuschlags. Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundlaufzeit von 3 Jahren abgeschlossen und kann optional durch den Auftraggeber einmalig um 12 Monate verlängert werden. Die Rahmenvereinbarung endet damit spätestens nach einer Laufzeit von 48 Monaten. Die Abnahmemengen sind in der „Vertragsunterlage“ in Kapitel 4.2 dargestellt. Mindestabnahmemenge: 4 St. UKW-Sendeanlagen; Geplante Abnahmemenge: 7 St. UKW-Sendeanlagen; Optionale Höchstmenge: 7 St. UKW-Sendeanalagen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Beschreibung
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung der Leistung und des Preises erteilt. Zur Prüfung auf Erfüllung der Leistung werden folgende Kriterien verwendet: Informationskriterien (I-Kriterien) I-Kriterien werden nicht bewertet, sondern dienen nur der Information, sind … ganz lesenDer Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung der Leistung und des Preises erteilt. Zur Prüfung auf Erfüllung der Leistung werden folgende Kriterien verwendet: Informationskriterien (I-Kriterien) I-Kriterien werden nicht bewertet, sondern dienen nur der Information, sind insoweit aber verbindlich (Antworten zu I-Kriterien dürfen keine Angaben zu A oder B-Kriterien einschränken). Ausschlusskriterien (A-Kriterien) Alle A-Kriterien der „Anlage 12 – Leistungs- und Preisblatt“ müssen uneingeschränkt erfüllt werden. Bewertungskriterien (B-Kriterien) Die B-Kriterien werden einer – meist vergleichenden – Bewertung unterzogen. Der Bieter muss die jeweils geforderten Parameter angeben, welche dabei die angegebenen Mindestanforderungen nicht unterschreiten dürfen. Bei Fragen, deren Antwort ein numerischer Wert ist, erfolgt die Bewertung nach der Methodik wie zum jeweiligen B-Kriterium in der Anlage 12 beschrieben. Für die im Leistungsblatt allgemein dargestellten B-Kriterien können zusammen maximal 60 Leistungspunkte erreicht werden. Die B-Kriterien im Leistungsblatt Allgemein fordern von den Bietern Konzepte zu Support- und Service-Prozesse, RMA-Prozess, Qualitätsmanagement und Brandverhütung. Für die Konzepte werden folgende Leistungspunkte vergeben: Konzept 1 Support- und Service-Prozesse: max. 25 Punkte, Konzept 2 RMA-Prozess : max. 25 Punkte, Konzept 3 Qualitätsmanagement: max. 25 Punkte, Konzept 4 Brandverhütung: max. 25 Punkte. Die erreichten Leistungspunkte werden je Angebot für alle Konzepte addiert. Somit sind für alle Konzepte zusammen maximal 100 Leistungspunkte zu erreichen. Die eingereichten Konzeptbeschreibungen der Prozesse oder Vorgehensweisen werden unter Berücksichtigung der jeweiligen Frage- und Themenstellungen vergleichend bewertet und in vier Zielerfüllungsgrade wie folgt eingestuft: Niedriger Zielerfüllungsgrad – 20% der je Konzept maximal erreichbaren Leistungspunkte: Ein Servicenutzen ist für den Auftraggeber nicht oder nur in geringem Maße erkennbar. Im eingereichten Konzept wurde auf weniger als drei der genannten Frage- und Themenstellungen anschaulich und nachvollziehbar eingegangen. Die Schilderung der anderen Frage- und Themenstellungen enthält nur wenige anschauliche Angaben oder die Angaben fehlen, sind lückenhaft, wenig aussagekräftig oder nicht erkennbar auftragsbezogen. Beim Auftraggeber entstehende Aufwände sind nicht transparent. Für den Auftraggeber ist nur ein niedriger erwartbarer Servicegrad erkennbar. Mittlerer Zielerfüllungsgrad – 50% der je Konzept maximal erreichbaren Leistungspunkte: Ein Servicenutzen ist für den Auftraggeber in Grundzügen erkennbar. Im eingereichten Konzept wurde auf drei oder vier der genannten Frage- und Themenstellungen anschaulich und nachvollziehbar ein-gegangen. Die Schilderung der anderen Frage- und Themenstellungen enthält nur wenige anschauliche Angaben oder die Angaben fehlen, sind lückenhaft, wenig aussagekräftig oder nicht erkennbar auftragsbezogen. Die Angaben sind insgesamt mäßig aussagekräftig, aber auftragsbezogen. Die Serviceprozesse sind für den Auftraggeber im Wesentlichen nachvollziehbar. Beim Auftraggeber entstehende Auf-wände werden nur wenig transparent. Für den Auftraggeber ist ein mittelmäßiger Servicegrad erkennbar. Hoher Zielerfüllungsgrad – 80% der je Konzept maximal erreichbaren Leistungspunkte: Ein Servicenutzen ist für den Auftraggeber in hohem Maße erkennbar. Das Konzept wurde insgesamt schlüssig formuliert. Es wurde auf mindestens fünf der genannten Frage- und Themenstellungen anschaulich und nachvollziehbar eingegangen. Die Schilderung der anderen Frage- und Themenstellungen enthält nur wenige anschauliche Angaben oder die Angaben fehlen, sind lückenhaft, wenig aussagekräftig oder nicht erkennbar auftragsbezogen. Die Schilderung umfasst gut nachvollziehbare, aussagekräftige Angaben zu Prozessen und Bearbeitungszeiten. Ein systematisches und zielgerichtetes Vorgehen des Bieters ist zu erkennen. Die Unterstütz …

Eignung9 von 9 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 3.12.1 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinsch … ganz lesenBei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 3.12.1 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 3.12.1 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.12.1 vorgelegt werden in dem Umfang, in welchem der/die Unterauftragnehmer für die entsprechenden Teilleistungen vorgesehen werden. Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ und die „Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (LTMG)“ muss vom Bieter sowie für den geplanten Unterauftragnehmer gemäß Kapitel 3.12.1 mit Abgabe des Angebots vorgelegt werden. Der geforderte Nachweis zu Anlage 02 – Eigenerklärung art. 5K der Verordnung (EU) Nr. 833-214“ muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots gemäß Kapitel 3.2.1 vorgelegt werden. Hinweis zur Eignungsleihe: Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 05 – Haftungserklärung § 47 Abs. 3 VgV“ vorzulegen. Der Auftraggeber wird für jeden Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, der/das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter mit seinem Angebot alle Nachweise zur Erfüllung der Mindestanforderungen vorlegt.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
A1.1 – Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss die „Anlage 06 – Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ ausgefüllt beigefügt sein. Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter mit seinem Angebot alle Nachweise zur Erfüllung der Mindestanforderungen vorlegt.
Eintragung in das Handelsregister
A2.1 – Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss mit jedem Angebot ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handels-register nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist. Minde … ganz lesenA2.1 – Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss mit jedem Angebot ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handels-register nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist. Mindestanforderung: Berufs- oder Handelsregisterauszug nicht älter als 1 Jahr. Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter mit seinem Angebot alle Nachweise zur Erfüllung der Mindestanforderungen vorlegt.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen mit jedem Angebot folgende Unterlagen vorgelegt werden: A3.1 – Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit mindestens folgenden Deckungssummen: •für Sach- und Personenschäden mind. 3.000.000 € je Schadensere … ganz lesenZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen mit jedem Angebot folgende Unterlagen vorgelegt werden: A3.1 – Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit mindestens folgenden Deckungssummen: •für Sach- und Personenschäden mind. 3.000.000 € je Schadensereignis / mindestens 6.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung •für Vermögensschäden mind. 1.000.000 € je Schadensereignis / mindestens 2.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung oder •Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden. Der Nachweis dieser Anpassung muss dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung unaufgefordert vorgelegt werden. Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter mit seinem Angebot alle Nachweise zur Erfüllung der Mindestanforderungen vorlegt.
Finanzkennzahlen
A3.2 – Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen zur Ermittlung der Eigenkapitalquote über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichung … ganz lesenA3.2 – Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen zur Ermittlung der Eigenkapitalquote über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre. Mindestanforderung: Nachweis einer mindestens positiven Eigenkapitalquote durchschnittlich über die letzten 3 Geschäftsjahre. Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter mit seinem Angebot alle Nachweise zur Erfüllung der Mindestanforderungen vorlegt.
Finanzkennzahlen
A3.3 – Bonitätsnachweis oder Unternehmensauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate), aus welchem eine Risikoklasse/Ausfallwahrscheinlichkeit zwei … ganz lesenA3.3 – Bonitätsnachweis oder Unternehmensauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate), aus welchem eine Risikoklasse/Ausfallwahrscheinlichkeit zweifelsfrei ablesbar ist. Mindestanforderung: Nachweis einer Ausfallwahrscheinlichkeit von maximal 1,5 % (entspricht einer Risikoklasse nicht höher als III). Hinweis: Dokumente, Auskünfte der Hausbank oder Eigenerklärungen, aus denen eine Angabe der Ausfallwahrscheinlichkeit in Prozent nicht glaubhaft hervorgeht, erfüllen diese Anforderung nicht. Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter mit seinem Angebot alle Nachweise zur Erfüllung der Mindestanforderungen vorlegt.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
A4.1 – Ein in den vergangenen drei Jahren durchgeführtes Referenzprojekt 1 zur Lieferung und Implementierung UKW-Sendeanlagen, vergleichbar mit diesem Verfahrensgegenstand hinsichtlich Art und Größe gem. technischer Anforderungen. Verwenden Sie zur Darstellung bitte die „Anlage 09 – Referenztemplate … ganz lesenA4.1 – Ein in den vergangenen drei Jahren durchgeführtes Referenzprojekt 1 zur Lieferung und Implementierung UKW-Sendeanlagen, vergleichbar mit diesem Verfahrensgegenstand hinsichtlich Art und Größe gem. technischer Anforderungen. Verwenden Sie zur Darstellung bitte die „Anlage 09 – Referenztemplate“ und beschreiben Sie das Referenzprojekt 1 anhand der darin aufgeführten Kriterien und Fragestellungen. Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hier ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung der Referenz zu Umfang und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung. Deshalb muss jede Referenz die Mindestkriterien a, b und c erfüllen sowie in mindestens 7 der 11 weiteren Kriterien mit der ausgeschriebenen Leistung übereinstimmen (mit „Ja“ beantwortet). A4.2 – Ein zweites, in den vergangenen drei Jahren durchgeführtes Referenzprojekt 2 zur Lieferung und Implementierung UKW-Sendeanlagen, vergleichbar mit diesem Verfahrensgegenstand hinsichtlich Art und Größe gem. technischer Anforderungen. Verwenden Sie zur Darstellung bitte ebenfalls die „Anlage 09 – Referenztemplate“ und beschreiben Sie das Referenzprojekt 2 anhand der darin aufgeführten Kriterien und Fragestellungen. Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hier ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung der Referenz zu Umfang und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung. Deshalb muss jede Referenz die Mindestkriterien a, b und c erfüllen sowie in mindestens 7 der 11 weiteren Kriterien mit der ausgeschriebenen Leistung übereinstimmen (mit „Ja“ beantwortet). Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter mit seinem Angebot alle Nachweise zur Erfüllung der Mindestanforderungen vorlegt.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung

Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
08.05.2026
Vertragsende
07.05.2029
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Eine Verlängerungsoption um 12 Monate.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
1.700.000 €

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
it-vergabe.eu
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevors … ganz lesenDie Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Bei Erreichen der Höchstmenge oder des Höchstwerts verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.
Hinweis
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang … ganz lesen1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und vorzulegen. 2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2025): Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Implementierung von UKW-Sendeanlagen (Los1)

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 17.02.2025. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

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14vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (15 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Baden-Württemberg (146 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 26.03.2026 auf 10.04.2026 verschoben
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 26.03.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8ddcb406-3da5-470f-9bee-5330a4b6719d.