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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung zur Erbringung von unterstützenden Personaldienstleistungen im Zusammenhang mit der Beteiligungsverwaltung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen Z I 3 VSt. 1906/2025veröffentlicht 24.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 529 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 10 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
985 Tsd. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 985 Tsd. €
Laufzeit
2 Jahre01.09.2025 – 31.08.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Bonn53175, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 104 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Kurzgutachten70 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.08.2027
    vor 14 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) ist das federführend zuständige Fachressort für die Beteiligungsverwaltung der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE), BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH und Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH (ZUG). In diesem Rahmen obliegt es der Beteiligungsverwaltung des BMUV, die für die Anstellung von Geschäftsführungspersonal zuständigen Organe der Gesellschaften bei der Administration dieser Personalangelegenheiten zu unterstützen.

Es ist beabsichtigt, unterstützende Personaldienstleistungen zu vergeben, die die Beteiligungsverwaltung des BMUV und die Gesellschaften im Zuständigkeitsbereich des BMUV bei der Suche und Auswahl von Geschäftsführungspersonal sowie der Begleitung der damit einhergehenden Findungsprozesse, bei der Gestaltung und Durchführung von Beurteilungsmaßnahmen, bei der Weiterentwicklung von Vergütungsstrukturen sowie in strategischen und konzeptionellen Fragestellungen in der Personalarbeit unterstützen. Zur Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes wird für die Auftragsvergabe eine Rahmenvereinbarung gewählt.

Beschreibung des Loses

Die Leistung dient der Unterstützung des BMUV im Rahmen seiner Ressortzuständigkeit und des jeweils für die Anstellung von Geschäftsführungspersonal zuständigen Organs der Gesellschaft (ZO). Die Leistungen sind von der auftragnehmenden Person ausschließlich gegenüber dem ZO zu erbringen. Hierbei ist die jeweils zuständige Beteiligungsverwaltung des BMUV alleinige Ansprechpartnerin. Für alle Arbeitsschritte hat die auftragnehmende Person eine enge Abstimmung mit der Beteiligungsverwaltung vorzusehen. Die Vorlage sämtlicher Arbeitsergebnisse erfolgt ausschließlich an die Beteiligungsverwaltung. Für die gesamte Laufzeit des Vertrages ist eine Projektleitung als ständige Ansprechperson und eine Vertretung zu benennen. Vorbesprechungen gehören zur vertraglich geschuldeten Leistung der auftragnehmenden Person. Die Vorlage der Ergebnisse erfolgt grundsätzlich elektronisch in Textform und ggf. mit anschließender Besprechung innerhalb jeweils vorab vereinbarter Fristen. Sollte die Vorlage nicht innerhalb dieser Frist lieferbar sein, so ist dies der Beteiligungsverwaltung des BMUV unverzüglich unter Bekanntgabe der Gründe mitzuteilen und der genaue Zeitpunkt der Nachlieferung anzugeben. Von der auftragnehmenden Person sind für die BMUV-Beteiligungsgesellschaften als Bedarfsträgerinnen (BT’in) (siehe Nr. 5.2 der Leistungsbeschreibung, Dokument 03.01 der Vergabeunterlagen) bei Bedarf und nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung im Einzelnen folgende Unterstützungsleistungen zu erbringen: 3.1. Unterstützung bei der Suche und Auswahl von Geschäftsführungspersonal Die auftragnehmende Person unterstützt die BT’in bei der Suche und Auswahl von für die jeweilige Position geeignetem Geschäftsführungspersonal und der damit einhergehenden Findungsprozesse. Dies kann insbesondere folgende Bestandteile umfassen: - Erstellung eines Positionsprofils - Identifikation, Direktsuche und -ansprache sowie Kontaktaufnahme zu geeigneten Kandidat*innen oder Vorschlag auf Grundlage vorhandener Führungskräftepools oder Datenbanken; - Öffentliche Stellenanzeigen in Online- und Printmedien - Führen von Erstgesprächen und Vorauswahl gemäß Anforderungsprofil; - Erstellung von Kandidat*innenportraits anhand von Interviews oder anderer eignungsdiagnostischer Verfahren und Zusammenstellung der Bewerbungsunterlagen der Vorausgewählten; - Präsentation geeigneter Kandidat*innen beim ZO der BT`in sowie Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der Vorstellungsgespräche (einschließlich Bereitstellung von Räumlichkeiten in Berlin für die Vorstellungsgespräche sowie Erstellung von Gesprächsleitfäden und Dokumentation der Gespräche). Die Erstattung möglicher Reisekosten der Kandidat*innen erfolgt durch die auftragnehmende Person auf eigene Kosten. 3.2. Angemessenheitsprüfung gemäß PCGK Die auftragnehmende Person führt eine Angemessenheitsprüfung gemäß jeweils aktuell gültigem Public Corporate Governance Kodex (PCGK) des Bundes von Geschäftsführungsvergütungen im Einzelfall für die BT’in durch, einschließlich der Durchführung einer Marktanalyse sowie inklusive Auftaktbesprechung und Besprechung der Ergebnisse. 3.3. Unterstützung bei der (Weiter-)Entwicklung der Vergütungsstruktur Die auftragnehmende Person unterstützt die BT’in bei der (Weiter-)Entwicklung der Vergütungsstruktur und der erfolgs- und leistungsorientierten Komponenten. Dies kann regelmäßig umfassen: - Einführung von Systemen leistungsorientierter Vergütung - Zielvereinbarungen und Erfolgsprämien inkl. Entwurf eines Beschlussvorschlags mit Begründung für den Aufsichtsrat/ Gesellschafterversammlung

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Kurzgutachten70 %
Preis30 %
Qualität
KurzgutachtenIm Rahmen der Angebotserstellung ist ein bewertbares Kurzgutachten (max. 6 DIN A4-Seiten) mit folgendem Inhalt vorzulegen: Konzept zur Einführung variabler Vergütungsbestandteile für die Geschäftsführungsmitglieder einer Beteiligungsgesellschaft mit paritätisch mitbestimmtem Aufsichtsrat entsprechend den Vorgaben des Public Corporate Governance Kodex des Bundes (Fassung 2024) inklusive eines Zeitplans mit den erforderlichen Schritten (Regelung in den Anstellungsverträgen, Festlegung allgemeiner Vorgaben, konkreter Zielvereinbarungen etc.) und Darstellung etwaiger (rechtlicher) Risiken“). Der Vordruck 03.04.1 "leistungsbezogene Unterlage" der Vergabeunterlagen dient als Hilfestellung. Es ist zulässig auch eigene Vordrucke zu verwenden. Die Wertung der Qualität des Umsetzungskonzeptes erfolgt gemäß den Erläuterungen in Vordruck 03.04 "Übersicht Zuschlagskriterien". Die zu erreichende Mindestpunktzahl beträgt 350 Punkte. Dies entspricht 50% der maximal zu erreichenden Punktzahl von 700 Punkten. Angebote, die die Mindestpunktzahl von 350 Punkten nicht erreichen, werden nicht berücksichtigt und scheiden aus dem Verfahren aus.
Preis
Hierzu wird das ausgefüllte Preisblatt (Formular 03.06 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß den Erläuterungen im Vordruck 03.04 „Übersicht Zuschlagskriterien“ ausgewertet.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2025
Vertragsende
31.08.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die AG‘in hat das Recht, den Vertrag zu den im Angebot genannten Konditionen, insbesondere der angegebenen Preise, 2-mal um 1 Jahr zu verlängern. Es besteht kein Anspruch der auftragnehmenden Person, dass die AG‘in diese Option ausübt. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird eine di … ganz lesenDie AG‘in hat das Recht, den Vertrag zu den im Angebot genannten Konditionen, insbesondere der angegebenen Preise, 2-mal um 1 Jahr zu verlängern. Es besteht kein Anspruch der auftragnehmenden Person, dass die AG‘in diese Option ausübt. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird eine diesbezügliche Erklärung spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gegenüber der auftragnehmenden Person abgegeben.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
984.975 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bundeskanzlerplatz 2-10, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in sei … ganz lesenGemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestell … ganz lesenZusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen. 2. Es gilt deutsches Recht. Hinweis: Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per EMail. Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier: https://www.evergabe-online.de.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Kienbaum Consultants International GmbH, Köln–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 751 (Dienstleistungen der Verwaltung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

109vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (219 Lose mit Angabe)
500.283 €Zuschlagswert im Median
326.577 € – 2,88 Mio. €mittlere Hälfte, 29 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 27.05.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 30e76b4a-7392-4931-af41-c8ac2d6f081f.