Rahmenvereinbarung für den Erwerb von Softwarelizenzen und Service-Leistungen des Design-Tools Figma
Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts · Stuttgart, Baden-Württemberg
Aktenzeichen EU-I/T 3/2025veröffentlicht 05.12.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.01.2026 – 31.12.2027
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
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Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Baden-Württemberg (20 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.01.2026 – 31.12.2027, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Stuttgart70190, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- ?Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Wurden Sie nicht aufgefordert, bekunden Sie Ihr Interesse direkt bei der Vergabestelle.
Vorabinformation über eine Direktvergabe: Einwände sind nur innerhalb der in der Meldung genannten Frist möglich.
Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 11 Monaten
- Vertragsbeginnvor 10 MonatenLaufzeit bis 31.12.2027
- Heute
Beschreibung
Der Südwestrundfunk (SWR) ist eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt der ARD und versorgt mit Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ein Sendegebiet mit rund 15 Millionen Menschen. Darüber hinaus produziert der SWR Inhalte für das ARD-Gemeinschaftsprogramm und ist unter anderem verantwortlich für die technische Entwicklung der ARD Mediathek und der ARD Audiothek. Für den Auftraggeber und die Bezugsberechtigten kommt deshalb der Designsoftware zur Erstellung von Benutzeroberflächen für digitale Medienangebote eine große Bedeutung zu. Sie muss Prozesse für den Entwurf und die Revision von Designs ebenso unterstützen wie die Remote-Zusammenarbeit verschiedenster Teams, Medienneutralität, Versionsmanagement sowie komplexe technische Schnittstellen.
Ziel dieser Ausschreibung ist es, eine Rahmenvereinbarung für Software-Lizenzen (SaaS) sowie die damit einhergehenden Serviceleistungen abzuschließen, um die störungsfreie Verfügbarkeit und Nutzung der Designsoftware für den SWR und weitere Bezugsberechtigte sicherzustellen.
Rundfunkanstalten und Einzeleinrichtungen: • Bayerischer Rundfunk (BR) • Deutsche Welle (DW) • Deutschlandradio (DR) • Hessischer Rundfunk (hr) • Mitteldeutscher Rundfunk inkl. Kinderkanal (KiKA + MDR) • Norddeutscher Rundfunk (NDR) • Radio Bremen / Bremedia Produktion GmbH (RB) • Rundfunk Berlin-Brandenburg inkl. ARD POC und ARD Text (rbb) • Saarländischer Rundfunk (SR) • Südwestrundfunk inkl. ARD Online u. funk (SWR) • Public Value Technologies GmbH • Westdeutscher Rundfunk WDR • Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF)
An die Leistungen des Auftragnehmers stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen: - Bereitstellung und Betrieb der Software als SaaS, - Beseitigung von Störungen, - Weiterentwicklung, - Bereitstellung eines Service-Kontakts.
Beabsichtigter Beginn der Rahmenvereinbarung ist der 01.01.2026 mit einer Grundlaufzeit von 24 Monaten für die Rahmenvereinbarung sowie der maximal zweimaligen Option auf Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, bis zu einer maximalen Gesamtlaufzeit von 48 Monaten.
Gegenstand nach CPV
- 72268000Bereitstellung von SoftwareHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Das Angebot des Bieters erhält dann den Zuschlag, wenn Auftraggeber und Bieter eine Einigung hinsichtlich der preislichen, leistungstechnischen und vertraglich-organisatorischen Bedingungen zur Rahmenvereinbarung erzielt haben.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2026
- Vertragsende
- 31.12.2027
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
- Optionale Verlängerung der Rahmenvereinbarung von zwei mal 12 Monaten.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung0 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- ?keine Angabe
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der im Dokument Verfahrensunterlage in Kapitel 3.9.7 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller - den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkann … ganz lesenkürzer
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der im Dokument Verfahrensunterlage in Kapitel 3.9.7 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller - den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Neckarstraße 230, 70190 Stuttgart
- Website
- swr.de
- Kontakt
- vergabe-it@
swr.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
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- SoftwareONE Deutschland GmbH3 Zuschläge
- adesso SE3 Zuschläge
- ACP IT Solutions GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2a1696b6-032c-46cf-9100-2f40d978f390.