Projektsteuerungsleistungen für die Erweiterung der elektrischen Lautsprecheranlage (ELA) auf den U-Bahnhöfen der BVG
Berliner Verkehrsbetriebe AöR · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 23/08017veröffentlicht 08.05.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Konzept zur Leistungserbringung20 %
- Personal- und Organisationskonzept inkl. Organigramm und Personaleinsatzplan10 %
- Qualifikation und Erfahrung des angebotenen Projektteams (Projektleiter und stv. Projektleiter)30 %
- Angebotspreis40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 30 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Berliner Verkehrsbetriebe BVG (Auftraggeber = AG) planen die Erweiterung der Elektrischen Lautsprecheranlagen (ELA) auf den U-Bahnhöfen der BVG. Das Projekt beinhaltet zwei Teilprojekte: - Das erste Teilprojekt (Erneuerung der ELA-Zentralen) befindet sich derzeit in der Umsetzung und soll bis Ende 2024 abgeschlossen werden. - Das zweite Teilprojekt und Gegenstand dieser Ausschreibungstrebt eine Umsetzung bis zum Jahr 2028 an. Es beinhaltet den Auf- und Ausbau von Lautsprechern in den Bahnhofsvorhallen (214 Vorhallen) und die Erneuerung von Lautsprecheranlagen auf den Bahnsteigen (auf mindestens 128 U-Bahnhöfen). Die BVG haben sich entschlossen, zur Termin-, Kosten- und Qualitätssicherung und Überwachung der verschiedenen planenden und bauausführenden Firmen, auf eine externe Firma zurückzugreifen, die die Projektleitung als Projektsteuerer (Auftragnehmer = AN) zur erfolgreichen Umsetzung des Projekts unterstützt. Gegenstand des hiesigen Vertrages sind Projektsteuerungsleistungen der Projektstufen 1 bis 5 gemäß § 2 AHO-Heft Nr. 9, 5. Auflage, Stand März 2020. Der Projektsteuerungsvertrag ist als Stufenvertrag ausgestaltet. Mit Zuschlagserteilung wird der Auftragnehmer zunächst mit den Projektstufen 1 und 2 gemäß § 2 AHO-Heft Nr. 9, 5. Auflage, Stand März 2020, beauftragt. Die Projektstufen 3 - 5 sind als Option anzubieten und werden nach Bedarf abgerufen. Es ist Aufgabe der Projektsteuerung, die Leistungen von Auftragnehmern und die Funktionen des Auftraggebers bei der Steuerung von Projektinhalten mit mehreren Planungsbüros zu übernehmen. Die einzelnen vom Projektsteuerer zu erbringenden Leistungen bestehen aus Grund- und Besonderen- Leistungen, die sich nach der AHO in Projektstufen und Handlungsbereiche aufgliedert. Die zu beauftragende Projektsteuerung umfasst hauptsächlich das Management, die Koordination sowie die Kommunikation der beauftragten Planungsfirmen in den HOAI- Leistungsphasen 2-6, welchen für die Bauphase (LPH8) auch die Objektüberwachung übertragen werden soll. Daneben sind auch die Kommunikation und fachlichen Beiträge innerhalb der einzelnen Fachbereiche und Gewerke der BVG mit den externen Firmen zu koordinieren und der Projektleitung mindestens einmal wöchentlich in den Besprechungen das aktuelle Reporting, zusammen mit dem für den Projektfortschritt notwendigen Entscheidungsbedarf vorzulegen. Sofern die Entscheidungen auf höherer Managementebene zu tätigen sind, sind hierfür durch den Projektsteuerer Entscheidungsvorlagen zu erarbeiten und mit den beteiligten Bereichen und der Projektleitung abzustimmen. Alle Besprechungen und Entscheidungen sind entsprechend zu protokollieren. Die Planung (Erstellung der Ausführungsplanung) wird in 3 Lose unterteilt und kann an eine einzige Firma vergeben werden, die alle 3 Lose bekommt, oder an mehreren Firmen (bis 3 Firmen maximal). Weiterhin zählt zu den Zielvorgaben des Projektsteuerers, die o.g. Planungsbegleitung und Mithilfe zur Erstellung der Planungsunterlagen (Leistungsverzeichnisse) zur Sicherung des Aufbaus der ELA-Lautsprecheranlagen in Vorhallen und auf den Bahnhöfen zusammen mit der BVG, sowie die anschließende Bereitstellung der Leistungsverzeichnisse für die Ausschreibung der zu tätigen Bauleistungen.
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Konzept zur LeistungserbringungGewichtung (Punkte, genau) 20
- Qualität
- Personal- und Organisationskonzept inkl. Organigramm und PersonaleinsatzplanGewichtung (Punkte, genau) 10
- Qualität
- Qualifikation und Erfahrung des angebotenen Projektteams (Projektleiter und stv. Projektleiter)Gewichtung (Punkte, genau) 30Dauer der Erfahrung in der Projektsteuerung und persönliche Referenzen des angebotenen Projektteams.
- Preis
- AngebotspreisGewichtung (Punkte, genau) 40Preiswertung gemäß Vergabeunterlagen
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- Es ist keine Verlängerung des Auftrags vorgesehen.
- Optionen
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Die erste Auftragsstufe (Projektstufe 1 - Projektvorbereitung und Projektstufe 2 - Planung) wird verbindlich beauftragt. Die weitergehende Auftragsstufe 2 (Projektstufe 3 - Ausführungsvorbereitung gemäß Leistungsbeschreibung Projektsteuerung) und Auftragss … ganz lesenkürzer
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Die erste Auftragsstufe (Projektstufe 1 - Projektvorbereitung und Projektstufe 2 - Planung) wird verbindlich beauftragt. Die weitergehende Auftragsstufe 2 (Projektstufe 3 - Ausführungsvorbereitung gemäß Leistungsbeschreibung Projektsteuerung) und Auftragsstufe 3 (Projektstufe 4 - Ausführung und Projektstufe 5 - Projektabschluss gemäß der Leistungsbeschreibung Projektsteuerung) sind optional. - Details siehe Leistungsbeschreibung und Vertrag über Projektsteuerungsleistungen -- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:freelance# Das Projekt wird mit Zuwendungen aus dem Berliner Haushalt durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt finanziert. Der Projektsteuerer hat die Vorgaben aus dem Zuwendungsbescheid zu beachten.
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVHKAV 1. Die BVG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Die BVG unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 2. … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVHKAV 1. Die BVG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Die BVG unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 2. Die BVG wickelt das Vergabeverfahren elektronisch über das Deutsche Vergabeportal (DTVP) als Vergabeplattform ab. Es wird ausdrücklich empfohlen, eine Registrierung auf dieser Vergabeplattform vorzunehmen. 3. Sämtliche Vergabeunterlagen stehen allen Interessenten direkt, kostenfrei und ausschließlich elektronisch über die unter Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform zur Verfügung und sind ausschließlich zu verwenden. 4. Die Beantwortung von Fragen der Bewerber, die spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist erfolgt und sonstige verfahrensrelevante Informationen werden allen Bewerbern direkt, kostenfrei und ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge ist der Bewerber verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente oder sonstige verfahrensrelevante Informationen zu achten. Ein separater Hinweis durch den Auftraggeber erfolgt nicht. 5. Auskünfte über die Teilnahmeunterlagen müssen bis zum 21.11.2023 ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform beantragt werden. 6. Die Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform bzw. das dazugehörige Bietercockpit (elektronischer Abgabe-Workflow) einzureichen. Die Einreichung von Angeboten in Schriftform, per E-Mail, Fax oder als Anlage über die Nachrichtenfunktion des Bietercockpits ist unzulässig. 7. Die BVG behält sich Ergänzungen sowie auch Änderungen an den Vergabeunterlagen einschließlich der Verfahrensbedingungen, dem Leistungssoll und den Vertragsbestimmungen vor. 8. Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens(Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will (Formblatt). Entsprechende Nachweise sind in dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Außerdem muss der Bewerber durch Vorlage der Verpflichtungserklärung "Eignungsleihe" dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden (vgl. § 47 SektVO). In Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die erforderliche berufliche Erfahrung kann ein Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs. 2 SektVO nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden; 9. Die übersandten Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieses Vergabeverfahrens verwendet werden.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| kein Zuschlag angegeben | 1 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Berliner Verkehrsbetriebe AöR
- Anschrift
- Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 715 (Dienstleistungen im Bauwesen) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Berlin (27 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- DB Engineering & Consulting GmbH17 Zuschläge
- ZETCON Ingenieure GmbH13 Zuschläge
- LPI Ingenieurgesellschaft mbH9 Zuschläge
- KMS IG AG8 Zuschläge
- gbl Gesellschaft für Bauüberwachung - und -logistik mbH8 Zuschläge
- GTU Mobility GmbH & Co. KG7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 28.11.2023
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 61276bfd-2afe-4e19-9095-1370d2df9d52.