Generalplanungsleistungen für die Sanierung der bestehenden Infrastruktur auf den U-Bahnlinien U5 und U8 für den CBTC-Ausbau in den Bahnhöfen
Berliner Verkehrsbetriebe AöR · Berlin, Berlin
Aktenzeichen VEM-INF1/23/08121.2veröffentlicht 25.07.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 10,3 Mio. €
- Laufzeit
- 10 Jahre
- bis zu 2 Verlängerungen
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Berlin (27 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 92 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 10,3 Mio. €
- Laufzeit
- 10 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Konzept zur Projektumsetzung40 %
- Gesamthonorar60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 27 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Berliner Verkehrsbetriebe - Anstalt des öffentlichen Rechts (BVG) plant die Umstellung der beiden U-Bahnlinien U5 und U8 auf das CBTC-System (Communication Based Train Control) und somit auf das hochfrequente fahrerlose Fahren. Dadurch wird eine Kapazitätssteigerung der beiden Linien von 50% erwartet. Für die Planung und Überwachung des infrastrukturellen Ausbaus der Bahnhöfe für dieses System soll mit dieser Ausschreibung ein Generalplaner beauftragt werden. Die Generalplanungsleistungen umfassen die HOAI-Leistungbilder der Objektplanung Ingenieurbauwerke, Grundleistungen inkl. Besondere Leistungen, Leistungsphasen 1-9 gem. § 43 HOAI, die Tragwerksplanung, Grundleistungen inkl. Besondere Leistungen, Leistungsphasen 1-6 gem. § 51 HOAI und die Fachplanung der Technische Ausrüstung, Grundleistungen inkl. Besondere Leistungen, Leistungsphasen 1-9 gem. § 55 HOAI.
Beschreibung des Loses
Das Vorhaben "Stellwerkserneuerung auf den U-Bahnlinien U5 und U8 mittels CBTC (Communication BasedTrainControl)" beinhaltet zwei Teilprojekte: - Das erste Teilprojekt ist die Dienst- und Lieferleistung des CBTC-Systems - nicht Gegenstand der hiesigen Ausschreibung - Das zweite Teilprojekt ist der infrastrukturelle Ausbau der Bahnhöfe und der Strecken für dieses System. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Planung und Überwachung des infrastrukturellen Ausbaus der Bahnhöfe Für die Planung und Überwachung des infrastrukturellen Ausbaus der Bahnhöfe für dieses System soll mit dieser Ausschreibung ein Generalplaner beauftragt werden. Die Generalplanungsleistungen umfassen die HOAI-Leistungbilder der Objektplanung Ingenieurbauwerke, Grundleistungen inkl. Besondere Leistungen, Leistungsphasen 1-9 gem. § 43 HOAI, die Tragwerksplanung, Grundleistungen inkl. Besondere Leistungen, Leistungsphasen 1-6 gem. § 51 HOAI und die Fachplanung der Technische Ausrüstung, Grundleistungen inkl. Besondere Leistungen, Leistungsphasen 1-9 gem. § 55 HOAI. Der jeweilige Inbetriebnahmetermin ist für die U5 zum Q4/2028 und für die U8 zum Q4/2031 geplant.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Konzept zur ProjektumsetzungGewichtung (Punkte, genau) 40Das Konzept zur Projektumsetzung wird anhand folgender Kriterien bewertet: Projektorganisation, Projektteam, Kosten-, Qualitäts-, Termin und Nachtragsmanagement, Zusammenarbeit Auftraggeber.
- Preis
- GesamthonorarGewichtung (Punkte, genau) 60Honorarangebot inkl. aller Optionen
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 10 Jahre
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Es ist eine stufenweise Verlängerung des Auftrags vorgesehen.
- Optionen
- Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Die erste Auftragsstufe (Generalplanungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 nach HOAI) wird verbindlich beauftragt. Die weitergehende Auftragsstufe 2 (Generalplanungsleistungen der Leistungsphasen 4 und 5 nach HOAI) und Auftragsstufe 3 (Generalplanungsleistungen der Leistungsphasen 6-9 nach HOAI) sind optional. - Details siehe Vertragsentwurf -
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Das Projekt wird mit Zuwendungen aus dem Berliner Haushalt durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt finanziert.
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVHG2P 1. Die BVG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Die BVG unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 2. … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVHG2P 1. Die BVG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Die BVG unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 2. Die BVG wickelt das Vergabeverfahren elektronisch über das Deutsche Vergabeportal (DTVP) als Vergabeplattform ab. Es wird ausdrücklich empfohlen, eine Registrierung auf dieser Vergabeplattform vorzunehmen. 3. Sämtliche Vergabeunterlagen stehen allen Interessenten direkt, kostenfrei und ausschließlich elektronisch über die zuvor angegebene Vergabeplattform zur Verfügung und sind ausschließlich zu verwenden. 4. Die Beantwortung von Fragen der Bewerber, die spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist erfolgt und sonstige verfahrensrelevante Informationen werden allen Bewerbern direkt, kostenfrei und ausschließlich elektronisch über die zuvor angegebene Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge ist der Bewerber verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente oder sonstige verfahrensrelevante Informationen zu achten. Ein separater Hinweis durch den Auftraggeber erfolgt nicht. 5. Die Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch über die zuvor angegebene Vergabeplattform bzw. das dazugehörige Bietercockpit (elektronischer Abgabe-Workflow) einzureichen. Die Einreichung von Angeboten in Schriftform, per E-Mail, Fax oder als Anlage über die Nachrichtenfunktion des Bietercockpits ist unzulässig. 6. Die BVG behält sich Ergänzungen sowie auch Änderungen an den Vergabeunterlagen einschließlich der Verfahrensbedingungen, dem Leistungssoll und den Vertragsbestimmungen vor. 7. Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens(Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will. Entsprechende Nachweise sind in dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Außerdem muss der Bewerber durch Vorlage der Verpflichtungserklärung "Eignungsleihe" dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden (vgl. § 47 SektVO). In Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die erforderliche berufliche Erfahrung kann ein Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 SektVO nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden; 8. Die übersandten Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieses Vergabeverfahrens verwendet werden.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Leonhardt, Andrä und Partner Beratende Ingenieure VBI AG, Berlin | 1 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Berliner Verkehrsbetriebe AöR
- Anschrift
- Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Berlin (27 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Drees & Sommer SE9 Zuschläge
- DAR GmbH Berlin7 Zuschläge
- SPP Schüttauf und Persike Planungsgesellschaft mbH7 Zuschläge
- IGS INGENIEURE GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH6 Zuschläge
- EIBS Büro Berlin5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- TGA GLW Gleisdreieck, Lph. 1-9Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ MaterialwirtschaftFrist 30.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 13bb4385-c869-46f0-abcf-43c64317862a.