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Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Dienstleistungen zur Wartung und Prüfung von Brandschutzanlagen (Feuerlöscher und Hydranten) auf diversen Liegenschaften in Nordrhein-Westfahlen, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktionen Bonn und Dortmund (Vergabenummer VOEK 452-24)

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen VOEK 452-24veröffentlicht 02.05.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 599 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 4 Lose · in 38 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.01.2026 – 31.12.2029, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
4
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 18 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2029
    vor 10 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Es werden die Wartungs- und Prüfleistungen an Feuerlöschern und Hydranten, darunter Wandhydranten, Entnahmeeinrichtungen, Steigleitungen (nass/trocken, nass, trocken), Ober- und Unterflurhydranten, sowie dazugehörende Druck- und Faltschläuche in unterschiedlicher Anzahl aufgeteilt in 4 Gebietslose ausgeschrieben. --- Aufteilung in vier Gebietslose: Los 1: Wartung und Prüfung von Brandschutzanlagen in Bonn und Swisttal. Los 2: Wartung und Prüfung von Brandschutzanlagen in Bonn und Umgebung. Los 3: Wartung und Prüfung von Brandschutzanlagen in Münster, Bielefeld und Umgebung. Los 4: Wartung und Prüfung von Brandschutzanlagen in Köln, Düsseldorf und Umgebung. --- Bei den Feuerlöschern handelt es sich um Pulver-, CO2-, Schaum-, Wasser- und Fettbrand-Feuerlöscher. Deren brandschutztechnische und sicherheitstechnische Prüfung und Wartung von außen und innen unter Verwendung eines Prüfsets erfolgt 2-jährlich. Für Nach- und Neubefüllungen bzw. Neukäufe und Ersatz von Feuerlöschern wird von der Anzahl von 10 % des Bestandes an Feuerlöschern je Los ausgegangen. Die genaue Anzahl kann jedoch abweichen. Ein Anspruch auf Beauftragung durch die AG und Ausführung der Positionen besteht nicht. Die Behälterinnenprüfung / Sicherheitstechnische Prüfung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der DIN 14406, DIN EN 3, BetrSichV, ASR A2.2 Technische Regeln für Arbeitsstätten und der TRBS1203 und weiteren Vorgaben gemäß Leistungsbeschreibung. Die Feuerlöscher sind grundsätzlich vor Ort zu prüfen und zu warten, ist dies dem AN nicht möglich, können diese auch während der Dienstzeit zum Prüfort gebracht werden, müssen aber nach Dienstschluss wieder an ihrem Ursprungsort sein. Die Prüfung und Wartung der Wandhydranten - Löschwasseranlagen erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben jährlich, insbesondere nach der DIN 14461, DIN 14462, DIN EN 671 und DIN EN 694, ASR A2.2 Technische Regeln für Arbeitsstätten, den allgemein anerkannten Regeln der Technik, den Instandhaltungsvorschriften des Herstellers und gem. den Punkten der Leistungsbeschreibung. Die Prüfung und Wartung von formstabilen Druckschläuchen erfolgt jährlich bzw. bei Faltschläuchen alle 5 Jahre gemäß der geltenden DIN bzw. DIN EN Normen und unter Beachtung der Punkte gemäß Leistungsbeschreibung. Die Prüfung und Wartung der Unter- und Überflurhydranten (mit/ohne Fallmantel) erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben jährlich, gem. Normen und Richtlinien insbesondere der DIN 14384, DIN EN 14339, DIN EN 1074 Teil 6, DIN 14462 und Technischen Regeln Arbeitsblatt W 331 „Auswahl, Einbau und Betrieb von Hydranten“ und W 405 „Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung“ des DVGW e. V. (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V.), den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den Instandhaltungsvorschriften des Herstellers und insbesondere der Punkte gem. Leistungsbeschreibung. Zum Leistungsumfang gehören auch die jährliche Prüfung und Wartung der Steigleitungen (nass/trocken und nass), die Prüfung und Wartung der trockenen Steigleitungen alle zwei Jahre und die Prüfung und Wartung der Entnahmearmaturen. Ebenso gehört auch die Prüfung der Löschdecken zum Leistungsumfang. Die Leistungserbringung erfolgt hier mindestens gem. DIN EN 1869. Die Instandsetzung mit Lieferung aller benötigter Klein-/Ersatzteile bis zu einem aufsummierten Nettowert von insgesamt 15 € netto je Gerät-/ Anlagenwartung und die Kosten für die entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vorzunehmende Entsorgung von ausgetauschten Teilen, Hilfs-/Betriebsstoffen, Abfällen und Verpackungen sind auch Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung --- Genaue Angaben sind dem Vertrag je Los und seinen Anlagen zu entnehmen.

Lose4 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Wartung und Prüfung von Brandschutzanlagen in Bonn und Swisttal

Wartungs- und Prüfleistungen an 2.192 St. Feuerlöschern und 405 St. Hydranten, darunter Wandhydranten, Entnahmeeinrichtungen, Steigleitungen (nass/trocken, nass, trocken), Druckschläuche und Überflur- und Unterflurhydranten in unterschiedlicher Anzahl verteilt auf 13 Wirtschaftseinheiten.

4 Jahre–
2
Wartung und Prüfung von Brandschutzanlagen in Bonn und Umgebung

Wartungs- und Prüfleistungen an 2.482 St. Feuerlöschern und 262 St. Hydranten, darunter Wandhydranten, Steigleitungen (nass/trocken, nass), Falt- und Druckschläuche und Überflur- und Unterflurhydranten in unterschiedlicher Anzahl verteilt auf 14 Wirtschaftseinheiten.

4 Jahre–
3
Wartung und Prüfung von Brandschutzanlagen in Münster, Bielefeld und Umgebung

Wartungs- und Prüfleistungen an 2.201 St. Feuerlöschern (inkl. 9 Löschdecken) und 197 St. Hydranten, darunter Wandhydranten, Steigleitungen (nass), Druckschläuche und Überflur- und Unterflurhydranten in unterschiedlicher Anzahl verteilt auf 108 Wirtschaftseinheiten.

4 Jahre–
4
Wartung und Prüfung von Brandschutzanlagen in Köln, Düsseldorf und Umgebung

Wartungs- und Prüfleistungen an 2.667 St. Feuerlöschern (inkl. 1 Stck. Löschdecke) und 212 St. Hydranten, darunter Wandhydranten, Entnahmeeinrichtungen, Steigleitungen (nass/trocken, nass, trocken), Falt- und Druckschläuche und Überflur- und Unterflurhydranten in unterschiedlicher Anzahl verteilt auf 97 Wirtschaftseinheiten.

4 Jahre–

Bedingungen3 Gruppen von Losen

Lose 1, 4

Zuschlag1 von 1 angegeben

Wertungspreis100 %
Preis
WertungspreisAls Wertungspreis wird die Gesamtsumme (netto) aus den Teilsummen - Summe Pos. 01: Wartung - Summe Bedarfs-Pos. 02: Nach-/ Neubefüllung gemäß Preisblatt gewertet.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2029
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch 2-mal um jeweils ein Jahr, sofern die AG der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 9 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit widerspricht. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt 15 Monate vor Ablauf der jeweilige … ganz lesenDie Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch 2-mal um jeweils ein Jahr, sofern die AG der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 9 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit widerspricht. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt 15 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2031, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die maximale Vertragsdauer beträgt sechs Jahre und endet spätestens am 31.12.2031, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 s … ganz lesen1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Eine Ortsbesichtigung wird nicht angeboten. 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 06.03.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr 4) Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Zutritt zu Dienstliegenschaften der Bundespolizei (BPOL) Los 1, 2 und 4: Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden (InPol-Prüfung). Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat der Auftragnehmer seine Mitarbeiter spätestens 10 Arbeitstage vor Beginn der Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle anzumelden. Für die Anmeldung sind Vorname, Nachname, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit anzugeben. Änderungen durch Personalausfall sind unverzüglich zu melden. Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. Weitere Zutrittsbedingungen: Los 1, 3 und 4 Zusätzlich sind die besonderen Zutrittsregelungen der jeweiligen Liegenschaft gem. Vorgabe der AG, dem Nutzer bzw. Beauftragten der AG zwingend einzuhalten, z. B. Fremdfirmenanmeldung 14 Tage vor Termin, Vorlage eines gültigen Personalausweises / Reisepasses beim Nutzer bzw. Beauftragten der AG, Fremdfirmenrichtlinie, Einweisung, ggf. Begleitung der Fachkräfte des AN durch den Nutzer bzw. Beauftragte der AG etc. gemäß Bestandsliste (Anlage C-02). Ohne vollständige Erfüllung aller, inkl. der nachfolgenden Voraussetzungen (fehlender Legitimation, Vorlage eines gültigen Personalausweises / Reispasses etc.) kann der Zutritt zur Liegenschaft durch die AG oder dem Nutzer verwehrt werden, ohne dass ein Anspruch auf Vergütung besteht. Verschwiegenheit: alle Lose 1 bis 4. Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Verschwiegenheitserklärung zu verpflichten und von diesem vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu verlangen. Der AN hat die Verschwiegenheit seiner Arbeitnehmer sicherzustellender AN in Ausführung der vertraglichen Leistungspflichten persone …

Los 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Wertungspreis100 %
Preis
WertungspreisAls Wertungspreis wird die Gesamtsumme (netto) aus den Teilsummen - Summe Pos. 01: Wartung - Summe Bedarfs-Pos. 02: Nach-/ Neubefüllung gemäß Preisblatt gewertet.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2029
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch 2-mal um jeweils ein Jahr, sofern die AG der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 9 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit widerspricht. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt 15 Monate vor Ablauf der jeweilige … ganz lesenDie Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch 2-mal um jeweils ein Jahr, sofern die AG der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 9 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit widerspricht. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt 15 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2031, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die maximale Vertragsdauer beträgt sechs Jahre und endet spätestens am 31.12.2031, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 s … ganz lesen1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Eine Ortsbesichtigung wird nicht angeboten. 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 06.03.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr 4) Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Zutritt zu Dienstliegenschaften der Bundespolizei (BPOL) Los 1, 2 und 4: Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden (InPol-Prüfung). Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat der Auftragnehmer seine Mitarbeiter spätestens 10 Arbeitstage vor Beginn der Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle anzumelden. Für die Anmeldung sind Vorname, Nachname, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit anzugeben. Änderungen durch Personalausfall sind unverzüglich zu melden. Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. Weitere Zutrittsbedingungen: Los 2: Zusätzlich sind die besonderen Zutrittsregelungen der jeweiligen Liegenschaft gem. Vorgabe der AG, dem Nutzer bzw. Beauftragten der AG zwingend einzuhalten, z. B. Fremdfirmenanmeldung 14 Tage vor Termin, Vorlage eines gültigen Personalausweises / Reisepasses beim Nutzer bzw. Beauftragten der AG, Fremdfirmenrichtlinie, Einweisung, Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses (für die WE 141084, BaFin), ggf. Begleitung der Fachkräfte des AN durch den Nutzer bzw. Beauftragte der AG etc. gemäß Bestandsliste (Anlage C-02). Ohne vollständige Erfüllung aller, inkl. der nachfolgenden Voraussetzungen (fehlender Legitimation, Vorlage eines gültigen Personalausweises / Reispasses etc.) kann der Zutritt zur Liegenschaft durch die AG oder dem Nutzer verwehrt werden, ohne dass ein Anspruch auf Vergütung besteht. Sicherheitsüberprüfung - SÜG Los 2: Für die Liegenschaften: Ü1 - einfache Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 SÜG: WE 142570; Bundeskriminalamt, Gerhard-Boeden-Straße 2, 53340 Meckenheim Ü2 Sabschutz - erweiterte Sicherheitsüberprüfung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG in Verbindung mit § 1 Abs. 4 SÜG, dem vorbeugenden personellen Sabotageschutz: WE 143558; …

Los 3

Zuschlag1 von 1 angegeben

Wertungspreis100 %
Preis
WertungspreisAls Wertungspreis wird die Gesamtsumme (netto) aus den Teilsummen - Summe Pos. 01: Wartung - Summe Bedarfs-Pos. 02: Nach-/ Neubefüllung gemäß Preisblatt gewertet.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2029
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch 2-mal um jeweils ein Jahr, sofern die AG der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 9 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit widerspricht. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt 15 Monate vor Ablauf der jeweilige … ganz lesenDie Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch 2-mal um jeweils ein Jahr, sofern die AG der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 9 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit widerspricht. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt 15 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2031, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die maximale Vertragsdauer beträgt sechs Jahre und endet spätestens am 31.12.2031, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 s … ganz lesen1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Eine Ortsbesichtigung wird nicht angeboten. 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 06.03.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr 4) Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Zutrittsbedingungen: Los 1, 3 und 4 Zusätzlich sind die besonderen Zutrittsregelungen der jeweiligen Liegenschaft gem. Vorgabe der AG, dem Nutzer bzw. Beauftragten der AG zwingend einzuhalten, z. B. Fremdfirmenanmeldung 14 Tage vor Termin, Vorlage eines gültigen Personalausweises / Reisepasses beim Nutzer bzw. Beauftragten der AG, Fremdfirmenrichtlinie, Einweisung, ggf. Begleitung der Fachkräfte des AN durch den Nutzer bzw. Beauftragte der AG etc. gemäß Bestandsliste (Anlage C-02). Ohne vollständige Erfüllung aller, inkl. der nachfolgenden Voraussetzungen (fehlender Legitimation, Vorlage eines gültigen Personalausweises / Reispasses etc.) kann der Zutritt zur Liegenschaft durch die AG oder dem Nutzer verwehrt werden, ohne dass ein Anspruch auf Vergütung besteht. Sicherheitsüberprüfung Los 3: Ü 1 - einfache Sicherheitsüberprüfung für die Liegenschaften: WE 125799; Zollfahndungsamt Essen DS-Münster, Gescherweg 90, 48161 Münster WE 125790; Zollfahndungsamt Hannover, Außenstelle Bielefeld, Ravensberger Straße 123, 33607 Bielefeld Das eingesetzte Personal des AN einschließlich der genehmigten Unterauftragnehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SÜG) verfügen bzw. bereit sein, sich einer solchen zu unterziehen. Erforderlich ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 SÜG (sog. Ü1). Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der AG gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der AN bereits in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWi befindet. Der AN verpflichtet sich, nach Aufforderung durch das Objektteam der AG die einzusetzenden Personen zu benennen, welche bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfungen bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWK durchgeführt worden sind – unter Angab …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Feuerschutz Kürten, Wesseling–
2Feuerschutz Kürten, Wesseling–
3Feuerschutz Kürten, Wesseling–
4Feuerschutz Kürten, Wesseling–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 716 (Technische Tests, Analysen und Beratung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

87vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (130 Lose mit Angabe)
554.248 €Zuschlagswert im Median
198.665 € – 7,93 Mio. €mittlere Hälfte, 25 Werte

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  2. BekanntmachungFrist 18.03.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9501b38b-de05-4a73-b0c2-9c4071d6fce3.