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Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Planungsleistungen - Rückbau/Abriss Rahmenvereinbarung über die Planung und Überwachung von Bauunterhaltungsmaßnahmen für die Gewerbeliegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - VOEK 664-24

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen VOEK 664-24veröffentlicht 04.11.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 540 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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in 12 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

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Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Bonn53119., Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Preis60 %
  • Qualität40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Tagen
  2. Heute

Beschreibung

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Potsdam hat in Brandenburg diverse Gebäude, wie Erholungsliegenschaften mit Gartenlauben oder Wochenendhäusern sowie alte Kasernenliegen-schaften mit Hallen, Garagen, Kantinen, Unterkunfts- und Verwaltungsgebäuden, etc. Einige dieser Gebäude können keiner weiteren Verwendung zugeführt werden oder der Umfang der Verkehrssiche-rungsmaßnahmen übersteigt den vorgegebenen Rahmen, sodass diese Objekte zurückzubauen sind. Vor diesem Hintergrund möchte die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben eine Rahmenvereinbarung mit einem Planungsbüro schließen, das auf dem Gebiet „Gebäuderückbau“ Erfahrungen vorweisen kann. Die Planungsleistungen werden im Rahmen einer agilen Vorgehensweise in unterschiedlichen Umfängen der rückzubauenden Objekte benötigt. Die Auftraggeberin wird die Planungsleistungen für die jeweiligen Objekte im Rahmen von Einzelabrufen auf der Grundlage einer festen Abrufsystematik im Wechsel an die Auftragnehmer vergeben. Dadurch soll es auch kleineren und mittleren Unternehmen ermöglicht werden die Leistungen zu erbringen. Gegenstand der vorliegenden Anfrage sind die Planung und örtliche Bauüberwachung zum Rückbau von Gebäuden bis zu 1000 m² BGF. Derzeitig sind mehrere Gebäude im Raum Brandenburg, insbesondere in dem Ort Hennersdorf für den Rückbau vorgesehen. Die überwiegende Anzahl der Objekte sind in der nicht abschließenden Gebäu-deliste (s. Anlage Gebäudeliste) abgebildet. Darüber hinaus können in den gesonderten Abrufverträgen noch weitere Objekte hinzukommen, je-doch wird sich die Anzahl der zusätzlichen Objekte, die über die beigefügte Gebäudeliste hinausgehen, um höchstens 30 % erhöhen (Höchstmenge). Die Rahmenvereinbarung sieht vor, jährlich ein bis zwei Objekte (mehrere Gebäude) abzubrechen. Es sollen hierbei mindestens fünf Objekte bis zu maximal acht Objekten innerhalb von vier Jahren von der Planungsleistung betroffen sein. Für die Planungsleistungen Rückbau/Abriss wird ein Rahmenver-tragspartner gesucht. Die Rahmenvereinbarung gilt für eine Laufzeit von zwei Jahren mit der Option zwei Mal für je ein weiteres Jahr zu verlängern. Der Beginn der Ausführungsleistungen ist für das Jahr 2025 geplant. In der zu erstellenden Rückbauplanung sollen alle für den Rückbau relevanten Sachverhalte erfasst werden u.a. die aktuelle Gebäudesituation, die Ausweisung der Zugänglichkeit, Bereitstellungsflächen, die Lage der Baustelleneinrichtung und die Recherche der Mediensituation. Fehlende Informationen sind bei den entsprechenden Behörden / Institutionen einzuholen oder zu recherchieren.

Beschreibung des Loses

Die Leistungen des Auftragnehmers hinsichtlich des Leistungsbildes Planungsleistung Rück-bau/Abriss werden in folgende optionale Leistungsstufen und Leistungsphasen gestaffelt, wobei die zu erbringenden Leistungen jeweils nur einzelne Teilleistungen der Leistungsphasen umfassen werden:

Leistungsstufe 1: • Leistungsphase 2 (Vorplanung) • Leistungsphasen 3 (Entwurfsplanung) • Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) Leistungsstufe 2 • Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) Leistungsstufe 3: • Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) • Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) Leistungsstufe 4: • Leistungsphase 8 (Objektüberwachung/Bauüberwachung und Dokumentation) Leistungsstufe 5: • Leistungsphase 9 (Objektbetreuung)

Die konkret notwendigen Leistungen der Leistungsphasen werden bei den einzelnen Leistungsabrufen konkretisiert. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf der Optionen und Abruf von Leistungen besteht nicht.

Darüber hinaus muss der Auftragnehmer jeweils ab der Leistungsstufe 1 für jedes Objekt besondere Leistungen ausführen. Dabei handelt es sich um die besonderen Leistungen Deklarationsanalyse und Artenschutz. Die einzelnen Bilder beinhalten folgende Einzelleistungen:

Besondere Leistung Leistungsbild Deklarationsanalyse:

1. Deklarationsanalyse Teerpappen: PAK, Phenolindex, KMF, Asbest 2. Deklarationsanalysen Asbest: Untersuchung auf Asbestfasern 3. Deklarationsanalysen Mineralfasern: KMF Untersuchung 4. Deklarationsanalysen Bauschutt 1 Schwellenwerte: Untersuchung laut Amtsblatt Nr. 13 vom 05.April 2023, Anlage IV, Tabelle 4 5. Deklarationsanalysen Bauschutt 2 Deponieverordnung: Analytik nach DepV DK 1 6. Deklarationsanalysen Bauschutt 3: Analytik RC-EBV, Eluat und TS.

Besondere Leistung Leistungsbild Artenschutz:

1. Untersuchung auf Fledermäuse

Die betroffenen Bauwerksteile und baulichen Anlagen werden auf relevante Strukturen für potenzielle Sommer-/ Zwischen- und Winterquartiere sowie Wochenstuben von Fledermäusen untersucht. Bei der Untersuchung erfolgen Begehungen des Gebäudes und das Absuchen aller zugänglichen Be-reiche. Zusätzlich erfolgt die Kontrolle der nicht einsehbaren relevanten Öffnungen mittels Endoskops. Bei Hinweisen auf Fledermausquartiere werden z.B. Kotproben nachuntersucht, um möglichst Aussa-gen zu den vorhandenen Arten zu erhalten. Dies wird bei Bedarf durch nächtliche Detektorbegehungen unterstützt.

2. Untersuchung auf Brutvögel, insbesondere Vertreter der nistökologischen Gilde „Gebäude- und Nischenbrüter“

Das jeweilige Gebäude wird auf das Vorhandensein von relevanten Strukturen für potenzielle Ruhe- und Fortpflanzungsstätten untersucht. Zudem werden auch bereits vorhandene Ruhe- und Fortpflan-zungsstätten (mit und/oder ohne aktive Nutzung) erfasst. Zusätzlich wird im Rahmen der Untersuchun-gen auf Anflugversuche oder ähnliche revieranzeigende Verhaltensmuster am Gebäude und den an-grenzenden Strukturen geachtet.

3. Auswertung & Dokumentation

Erstellung einer Begehungsdokumentation zu den artenschutzrechtlich relevanten Untersuchungser-gebnissen und eine vorhabenspezifische Wirkprognose (in Anlehnung an den § 44 Abs. 1 BNatSchG). Enthalten sind ebenso die notwendigen Abstimmungen mit der zuständigen unteren Naturschutzbe-hörde zum Erlangen der entsprechenden Genehmigungen.

4. Durchführung einer ÖBB

Begleitung der Ausführung (Anbringen bzw. Aufstellen) von Ersatznistkästen etc.

Durchführung einer ökologischen Baubegleitung für die gesamte Bauzeit.

Die konkret notwendigen Leistungen der besonderen Leistungen werden bei den einzelnen Leistungs-abrufen konkretisiert. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf der Optionen und Abruf von Leis-tungen besteht nicht.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis60 %
Qualität40 %
Preis
Preis (Gewichtung 60 %) 1.1. Vergütung Rückbauplanung (50%): -Zuschläge Leistungsbild Planungsleistungen Rückbau/Abriss (LPH 2-9) -Zuschläge Besondere Leistungen Deklarations-analyse -Zuschläge Besondere Leistungen Artenschutz 1.2 Mitarbeiter (Aufwandsbezogene Vergütung) (10%) -Objektplaner -Sonstige Mitarbeitende Das Zuschlagskriterium „Preis“ nimmt 60 Prozent der Gesamtwertung ein. Der jeweils niedrigste Zuschlag bzw. die jeweils niedrigsten Stundensätze erhalten 10 Punkte. Für die nachfolgenden Angebote wird die Punktzahl wie folgt bestimmt: (2fach Lineare Interpolation) "Punktzahl Bieter = " (("2" *"Niedrigster Preis - Preis Bieter" )/"Niedrigster Preis" ) *10 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem doppelten der jeweiligen niedrigsten Preiskomponente. Alle Angebotspreiskomponenten darüber erhalten 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preiskomponenten erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Ergebnisse werden auf zwei Nachkommastellen gerundet. Anschließend wird die Auftraggeberin die jeweiligen Punktzahlen gemäß der oben dargestellten Wertungstabelle gewichten.
Qualität
- Leistungserbringungskonzept - Beantwortung Fragen Bietergespräch 1. Das Zuschlagskriterium „Qualität“ nimmt insgesamt 40 Prozent der Gesamtwertung ein. Dazu im Einzelnen: Leistungserbringungskonzept Hinweis zur Erstellung: Für dieses Zuschlagskriterium wird vom Bieter erwartet, dass ein Leistungserbringungskonzept erstellt und eingereicht wird, welches fünf DIN A4 Seiten nicht überschreiten darf. Das Leistungserbringungs-konzept soll auf folgende Aspekte eingehen: • Darlegung Referenzerfahrung der jeweils zentral verantwortlichen und auch planenden Person für die Planungsleistung Rückbau/Abriss. • Erstellung eines Terminplans gemäß der Gebäudeliste für die benannten Objekte anhand des-sen die zeitliche Abfolge bis zur Erreichung der LPH 6b) ersichtlich ist inklusive der Darstel-lung der Herangehensweise der Planung bis zur LPH 6b). • Darstellung der Zusammenarbeit mit den konkret zuständigen Behörden, auch bezüglich der Abfallentsorgung sowie dem Naturschutz. • Darstellung konkreter inhaltlicher Herangehensweise bei der Planung des Rückbaus für ein konkretes Objekt und Identifizierung der heranzuziehenden Positionen der Grundleistungen bis zur Fertigstellung der Planung bis LPH 6b), auch unter Berücksichtigung der Erbringung und Integration der besonderen Leistungen Deklarationsanalyse und Artenschutz. Hinweis zur Wertung: • Die Wertung erfolgt laut Bewertungsmatrix, dort unter Leistungserbringungskonzept der Wertungstabelle. • Die Wertung erfolgt in einer Gesamtschau der vom Bieter eingereichten schriftlichen Ausführung zu den Aspekten im Leistungserbringungskonzept. • Bei der Wertung übt die Auftraggeberin ihren subjektiven Beurteilungsspielraum aus und nimmt eine entsprechende Bewertung vor. Dabei verwendet wird die Punkteskala (siehe 01_Angebotsaufforderung). Beantwortung Fragen Bietergespräch Hinweis zur Beantwortung: • Der Bieter hat Fragen zu beantworten, die ihm im Bietergespräch unmittelbar gestellt werden (Ad Hoc-Fragen). • Es ist zwingend erforderlich, dass die Beantwortung der Fragen, durch die Person erfolgt, welche jeweils im Leistungskonzept als zentral verantwortliche Person für die Planungsleistung Rückbau/Abriss genannt wird. • Die Beantwortung der Fragen wird zur späteren Auswertung aufgezeichnet. Hinweis zur Wertung: • Die Wertung erfolgt laut Bewertungsmatrix, dort unter Beantwortung Fragen Bietergespräch der Wertungstabelle. • Bewertet wird dabei die Art und Weise sowie die inhaltliche Ausführung der Beantwortung der Fragen. • Bei der Wertung übt die Auftraggeberin ihren subjektiven Beurteilungsspielraum aus und nimmt eine entsprechende Bewertung vor. Dabei verwendet wird die Punkteskala (siehe 01_Angebotsaufforderung). Beurteilung der Angaben zu den Zuschlagskriterien Bei der Bewertung der qualitätsbezogenen Kriterien übt die Auftraggeberin ihren subjektiven Beurteilungsspielraum aus und nimmt eine entsprechende Bewertung der eingereichten Unterlagen vor. Die Auftraggeberin wird dabei jeweils folgende Punktevergabe anwenden: Punkteskala: 10 Punkte: Hervorragende Darstellung / Leistungserwartung (der Bieter präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen vollumfänglich und uneingeschränkt erfüllt) 8 Punkte: Sehr gute Darstellung / Leistungserwartung (der Bieter präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen mit geringfügigen Defiziten bzw. vereinzelten Schwächen erfüllt) 6 Punkte: Gute Darstellung / Leistungserwartung (der Bieter präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen mit mehreren bzw. nicht lediglich geringfügigen Defiziten und Schwächen erfüllt) 4 Punkte: Mittelmäßige Darstellung / Leistungserwartung (der Bieter präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen mit weitrechenden bzw. gewichtigen Defiziten und Schwächen erfüllt) 2 Punkte: Mangelbehaftete Darstellung / Leistungserwartung (der Bieter präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen mit gewichtigen Defiziten und Schwächen in allen Belangen erfüllt) 0 Punkte: Ung …

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Rahmenvereinbarung sieht vor, jährlich ein bis zwei Objekte (mehrere Gebäude) abzubrechen. Es sollen hierbei mindestens fünf Objekte bis zu maximal acht Objekten innerhalb von vier Jahren von der Planungsleistung betroffen sein. Für die Planungsleistungen Rückbau/Abriss wird ein Rahmenver-tragsp … ganz lesenDie Rahmenvereinbarung sieht vor, jährlich ein bis zwei Objekte (mehrere Gebäude) abzubrechen. Es sollen hierbei mindestens fünf Objekte bis zu maximal acht Objekten innerhalb von vier Jahren von der Planungsleistung betroffen sein. Für die Planungsleistungen Rückbau/Abriss wird ein Rahmenver-tragspartner gesucht. Die Rahmenvereinbarung gilt für eine Laufzeit von zwei Jahren mit der Option zwei Mal für je ein weiteres Jahr zu verlängern.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: § 134 Abs. 1,2 GWB: „(1) Öffentliche Auftraggeber haben Bieter, deren … ganz lesenHinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: § 134 Abs. 1,2 GWB: „(1) Öffentliche Auftraggeber haben Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“ § 135 Abs. 1 GWB: „(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.“ § 160 GWB: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Kon-zession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behaup-tete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhel-fen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von verga-berechtlichen Rügen gegenüber der Auftraggeberin und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind. Es gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Dr. Spang GmbH, Witten4

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

894vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (831 Lose mit Angabe)
295.087 €Zuschlagswert im Median
136.593 € – 599.187 €mittlere Hälfte, 329 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens5 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 3. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 16.05.2025
  3. BekanntmachungFrist 09.04.2025
  4. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 23.04.2025 auf 16.05.2025 verschoben
  5. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 09.04.2025 auf 23.04.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 05.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9d4294dc-935b-4b4a-b057-39860591c0b0.