Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Dienstleistungen zur Wartung und Prüfung von Brandschutzanlagen (Feuerlöscher und Hydranten) auf diversen Liegenschaften in Nordrhein-Westfahlen, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktionen Bonn und Dortmund (Vergabenummer VOEK 452-24)
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen VOEK 452-24veröffentlicht 31.01.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.01.2026 – 31.12.2029
- Lose
- 4
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.
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Alle Ausschreibungen: Planung in Nordrhein-Westfalen (346 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.01.2026 – 31.12.2029, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 21 Monaten
- Angebotsfrist 09:00 Uhrvor 20 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Bindefrist endetvor 18 Monaten43 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 10 MonatenLaufzeit bis 31.12.2029
- Heute
Beschreibung
Es werden die Wartungs- und Prüfleistungen an Feuerlöschern und Hydranten, darunter Wandhydranten, Entnahmeeinrichtungen, Steigleitungen (nass/trocken, nass, trocken), Ober- und Unterflurhydranten, sowie dazugehörende Druck- und Faltschläuche in unterschiedlicher Anzahl aufgeteilt in 4 Gebietslose ausgeschrieben. --- Aufteilung in vier Gebietslose: Los 1: Wartung und Prüfung von Brandschutzanlagen in Bonn und Swisttal. Los 2: Wartung und Prüfung von Brandschutzanlagen in Bonn und Umgebung. Los 3: Wartung und Prüfung von Brandschutzanlagen in Münster, Bielefeld und Umgebung. Los 4: Wartung und Prüfung von Brandschutzanlagen in Köln, Düsseldorf und Umgebung. --- Bei den Feuerlöschern handelt es sich um Pulver-, CO2-, Schaum-, Wasser- und Fettbrand-Feuerlöscher. Deren brandschutztechnische und sicherheitstechnische Prüfung und Wartung von außen und innen unter Verwendung eines Prüfsets erfolgt 2-jährlich. Für Nach- und Neubefüllungen bzw. Neukäufe und Ersatz von Feuerlöschern wird von der Anzahl von 10 % des Bestandes an Feuerlöschern je Los ausgegangen. Die genaue Anzahl kann jedoch abweichen. Ein Anspruch auf Beauftragung durch die AG und Ausführung der Positionen besteht nicht. Die Behälterinnenprüfung / Sicherheitstechnische Prüfung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der DIN 14406, DIN EN 3, BetrSichV, ASR A2.2 Technische Regeln für Arbeitsstätten und der TRBS1203 und weiteren Vorgaben gemäß Leistungsbeschreibung. Die Feuerlöscher sind grundsätzlich vor Ort zu prüfen und zu warten, ist dies dem AN nicht möglich, können diese auch während der Dienstzeit zum Prüfort gebracht werden, müssen aber nach Dienstschluss wieder an ihrem Ursprungsort sein. Die Prüfung und Wartung der Wandhydranten - Löschwasseranlagen erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben jährlich, insbesondere nach der DIN 14461, DIN 14462, DIN EN 671 und DIN EN 694, ASR A2.2 Technische Regeln für Arbeitsstätten, den allgemein anerkannten Regeln der Technik, den Instandhaltungsvorschriften des Herstellers und gem. den Punkten der Leistungsbeschreibung. Die Prüfung und Wartung von formstabilen Druckschläuchen erfolgt jährlich bzw. bei Faltschläuchen alle 5 Jahre gemäß der geltenden DIN bzw. DIN EN Normen und unter Beachtung der Punkte gemäß Leistungsbeschreibung. Die Prüfung und Wartung der Unter- und Überflurhydranten (mit/ohne Fallmantel) erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben jährlich, gem. Normen und Richtlinien insbesondere der DIN 14384, DIN EN 14339, DIN EN 1074 Teil 6, DIN 14462 und Technischen Regeln Arbeitsblatt W 331 „Auswahl, Einbau und Betrieb von Hydranten“ und W 405 „Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung“ des DVGW e. V. (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V.), den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den Instandhaltungsvorschriften des Herstellers und insbesondere der Punkte gem. Leistungsbeschreibung. Zum Leistungsumfang gehören auch die jährliche Prüfung und Wartung der Steigleitungen (nass/trocken und nass), die Prüfung und Wartung der trockenen Steigleitungen alle zwei Jahre und die Prüfung und Wartung der Entnahmearmaturen. Ebenso gehört auch die Prüfung der Löschdecken zum Leistungsumfang. Die Leistungserbringung erfolgt hier mindestens gem. DIN EN 1869. Die Instandsetzung mit Lieferung aller benötigter Klein-/Ersatzteile bis zu einem aufsummierten Nettowert von insgesamt 15 € netto je Gerät-/ Anlagenwartung und die Kosten für die entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vorzunehmende Entsorgung von ausgetauschten Teilen, Hilfs-/Betriebsstoffen, Abfällen und Verpackungen sind auch Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung --- Genaue Angaben sind dem Vertrag je Los und seinen Anlagen zu entnehmen.
Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Wartung und Prüfung von Brandschutzanlagen in Bonn und Swisttal Wartungs- und Prüfleistungen an 2.192 St. Feuerlöschern und 405 St. Hydranten, darunter Wandhydranten, Entnahmeeinrichtungen, Steigleitungen (nass/trocken, nass, trocken), Druckschläuche und Überflur- und Unterflurhydranten in unterschiedlicher Anzahl verteilt auf 13 Wirtschaftseinheiten. | 4 Jahre | – |
| 2 | Wartung und Prüfung von Brandschutzanlagen in Bonn und Umgebung Wartungs- und Prüfleistungen an 2.482 St. Feuerlöschern und 262 St. Hydranten, darunter Wandhydranten, Steigleitungen (nass/trocken, nass), Falt- und Druckschläuche und Überflur- und Unterflurhydranten in unterschiedlicher Anzahl verteilt auf 14 Wirtschaftseinheiten. | 4 Jahre | – |
| 3 | Wartung und Prüfung von Brandschutzanlagen in Münster, Bielefeld und Umgebung Wartungs- und Prüfleistungen an 2.201 St. Feuerlöschern (inkl. 9 Löschdecken) und 197 St. Hydranten, darunter Wandhydranten, Steigleitungen (nass), Druckschläuche und Überflur- und Unterflurhydranten in unterschiedlicher Anzahl verteilt auf 108 Wirtschaftseinheiten. | 4 Jahre | – |
| 4 | Wartung und Prüfung von Brandschutzanlagen in Köln, Düsseldorf und Umgebung Wartungs- und Prüfleistungen an 2.667 St. Feuerlöschern (inkl. 1 Stck. Löschdecke) und 212 St. Hydranten, darunter Wandhydranten, Entnahmeeinrichtungen, Steigleitungen (nass/trocken, nass, trocken), Falt- und Druckschläuche und Überflur- und Unterflurhydranten in unterschiedlicher Anzahl verteilt auf 97 Wirtschaftseinheiten. | 4 Jahre | – |
Bedingungen3 Gruppen von Losen
Lose 1, 4
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- WertungspreisAls Wertungspreis wird die Gesamtsumme (netto) aus den Teilsummen - Summe Pos. 01: Wartung - Summe Bedarfs-Pos. 02: Nach-/ Neubefüllung gemäß Preisblatt gewertet.
Eignung4 von 4 angegeben
- Kriterium
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. €; Sachschäden mindestens 1 Mio. €; Vermögensschäden mindestens 500.000 €. Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen S … ganz lesenkürzer
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. €; Sachschäden mindestens 1 Mio. €; Vermögensschäden mindestens 500.000 €. Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, muss der Bieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen. - Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.- Kriterium
- Eigenerklärung über die Leistungserbringung, -- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und -- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und … ganz lesenkürzer
- Eigenerklärung über die Leistungserbringung, -- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und -- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. --- dass das zur Ausführung der Leistungen vorgesehene Personal befähigte Personen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) i. V. m. TRBS 1203 (Technische Regeln für Betriebssicherheit) sind, die als Sachkundige die Instandhaltung von Feuerlöschern nach DIN 14 406 Teil 4 durchführen können. --- dass die schriftlichen Nachweise (Zertifikat/e der ausführenden Fachkräfte) der Befähigung und Qualifikation des zur Ausführung der Leistungen vorgesehenen Personals als befähigte Person anhand der jeweils zu benennenden Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorgelegt werden. Fehlende Nachweise führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. --- - Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen -- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig? -- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens -- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart -- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. - Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang (in € netto und in Anzahl Feuerlöscher/Hydranten), Leistungszeitraum, Leistungsart, zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (mit Telefonnummer und E-Mail Adresse). Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2026
- Vertragsende
- 31.12.2029
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch 2-mal um jeweils ein Jahr, sofern die AG der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 9 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit widerspricht. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt 15 Monate vor Ablauf der jeweilige … ganz lesenkürzer
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch 2-mal um jeweils ein Jahr, sofern die AG der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 9 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit widerspricht. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt 15 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2031, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die maximale Vertragsdauer beträgt sechs Jahre und endet spätestens am 31.12.2031, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 43 Tage
- Angebotsöffnung
- Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Weg.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Au … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Eine Ortsbesichtigung wird nicht angeboten. 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 06.03.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr 4) Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Zutritt zu Dienstliegenschaften der Bundespolizei (BPOL) Los 1, 2 und 4: Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden (InPol-Prüfung). Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat der Auftragnehmer seine Mitarbeiter spätestens 10 Arbeitstage vor Beginn der Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle anzumelden. Für die Anmeldung sind Vorname, Nachname, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit anzugeben. Änderungen durch Personalausfall sind unverzüglich zu melden. Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. Weitere Zutrittsbedingungen: Los 1, 3 und 4 Zusätzlich sind die besonderen Zutrittsregelungen der jeweiligen Liegenschaft gem. Vorgabe der AG, dem Nutzer bzw. Beauftragten der AG zwingend einzuhalten, z. B. Fremdfirmenanmeldung 14 Tage vor Termin, Vorlage eines gültigen Personalausweises / Reisepasses beim Nutzer bzw. Beauftragten der AG, Fremdfirmenrichtlinie, Einweisung, ggf. Begleitung der Fachkräfte des AN durch den Nutzer bzw. Beauftragte der AG etc. gemäß Bestandsliste (Anlage C-02). Ohne vollständige Erfüllung aller, inkl. der nachfolgenden Voraussetzungen (fehlender Legitimation, Vorlage eines gültigen Personalausweises / Reispasses etc.) kann der Zutritt zur Liegenschaft durch die AG oder dem Nutzer verwehrt werden, ohne dass ein Anspruch auf Vergütung besteht. Verschwiegenheit: alle Lose 1 bis 4. Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Verschwiegenheitserklärung zu verpflichten und von diesem vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu verlangen. Der AN hat die …
Los 2
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- WertungspreisAls Wertungspreis wird die Gesamtsumme (netto) aus den Teilsummen - Summe Pos. 01: Wartung - Summe Bedarfs-Pos. 02: Nach-/ Neubefüllung gemäß Preisblatt gewertet.
Eignung4 von 4 angegeben
- Kriterium
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. €; Sachschäden mindestens 1 Mio. €; Vermögensschäden mindestens 500.000 €. Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen S … ganz lesenkürzer
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. €; Sachschäden mindestens 1 Mio. €; Vermögensschäden mindestens 500.000 €. Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, muss der Bieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen. - Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.- Kriterium
- Eigenerklärung über die Leistungserbringung, -- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und -- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und … ganz lesenkürzer
- Eigenerklärung über die Leistungserbringung, -- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und -- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. --- dass das zur Ausführung der Leistungen vorgesehene Personal befähigte Personen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) i. V. m. TRBS 1203 (Technische Regeln für Betriebssicherheit) sind, die als Sachkundige die Instandhaltung von Feuerlöschern nach DIN 14 406 Teil 4 durchführen können. --- dass die schriftlichen Nachweise (Zertifikat/e der ausführenden Fachkräfte) der Befähigung und Qualifikation des zur Ausführung der Leistungen vorgesehenen Personals als befähigte Person anhand der jeweils zu benennenden Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorgelegt werden. Fehlende Nachweise führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. --- - Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen -- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig? -- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens -- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart -- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. - Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang (in € netto und in Anzahl Feuerlöscher/Hydranten), Leistungszeitraum, Leistungsart, zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (mit Telefonnummer und E-Mail Adresse). Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2026
- Vertragsende
- 31.12.2029
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch 2-mal um jeweils ein Jahr, sofern die AG der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 9 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit widerspricht. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt 15 Monate vor Ablauf der jeweilige … ganz lesenkürzer
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch 2-mal um jeweils ein Jahr, sofern die AG der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 9 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit widerspricht. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt 15 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2031, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die maximale Vertragsdauer beträgt sechs Jahre und endet spätestens am 31.12.2031, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 43 Tage
- Angebotsöffnung
- Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Weg.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst# 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verbot … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:selbst# 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Eine Ortsbesichtigung wird nicht angeboten. 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 06.03.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr 4) Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Zutritt zu Dienstliegenschaften der Bundespolizei (BPOL) Los 1, 2 und 4: Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden (InPol-Prüfung). Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat der Auftragnehmer seine Mitarbeiter spätestens 10 Arbeitstage vor Beginn der Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle anzumelden. Für die Anmeldung sind Vorname, Nachname, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit anzugeben. Änderungen durch Personalausfall sind unverzüglich zu melden. Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. Weitere Zutrittsbedingungen: Los 2: Zusätzlich sind die besonderen Zutrittsregelungen der jeweiligen Liegenschaft gem. Vorgabe der AG, dem Nutzer bzw. Beauftragten der AG zwingend einzuhalten, z. B. Fremdfirmenanmeldung 14 Tage vor Termin, Vorlage eines gültigen Personalausweises / Reisepasses beim Nutzer bzw. Beauftragten der AG, Fremdfirmenrichtlinie, Einweisung, Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses (für die WE 141084, BaFin), ggf. Begleitung der Fachkräfte des AN durch den Nutzer bzw. Beauftragte der AG etc. gemäß Bestandsliste (Anlage C-02). Ohne vollständige Erfüllung aller, inkl. der nachfolgenden Voraussetzungen (fehlender Legitimation, Vorlage eines gültigen Personalausweises / Reispasses etc.) kann der Zutritt zur Liegenschaft durch die AG oder dem Nutzer verwehrt werden, ohne dass ein Anspruch auf Vergütung besteht. Sicherheitsüberprüfung - SÜG Los 2: Für die Liegenschaften: Ü1 - einfache Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 SÜG: WE 142570; Bundeskriminalamt, Gerhard-Boeden-Straße 2, 53340 Meckenheim Ü2 Sabschutz - erweiterte Sicherheitsüberprüfung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG in Verbindung mit § 1 Abs. 4 SÜG, dem vorbeugenden p …
Los 3
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- WertungspreisAls Wertungspreis wird die Gesamtsumme (netto) aus den Teilsummen - Summe Pos. 01: Wartung - Summe Bedarfs-Pos. 02: Nach-/ Neubefüllung gemäß Preisblatt gewertet.
Eignung4 von 4 angegeben
- Kriterium
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. €; Sachschäden mindestens 1 Mio. €; Vermögensschäden mindestens 500.000 €. Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen S … ganz lesenkürzer
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. €; Sachschäden mindestens 1 Mio. €; Vermögensschäden mindestens 500.000 €. Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, muss der Bieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen. - Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.- Kriterium
- Eigenerklärung über die Leistungserbringung, -- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und -- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und … ganz lesenkürzer
- Eigenerklärung über die Leistungserbringung, -- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und -- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. --- dass das zur Ausführung der Leistungen vorgesehene Personal befähigte Personen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) i. V. m. TRBS 1203 (Technische Regeln für Betriebssicherheit) sind, die als Sachkundige die Instandhaltung von Feuerlöschern nach DIN 14 406 Teil 4 durchführen können. --- dass die schriftlichen Nachweise (Zertifikat/e der ausführenden Fachkräfte) der Befähigung und Qualifikation des zur Ausführung der Leistungen vorgesehenen Personals als befähigte Person anhand der jeweils zu benennenden Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorgelegt werden. Fehlende Nachweise führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. --- - Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen -- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig? -- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens -- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart -- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. - Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang (in € netto und in Anzahl Feuerlöscher/Hydranten), Leistungszeitraum, Leistungsart, zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (mit Telefonnummer und E-Mail Adresse). Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2026
- Vertragsende
- 31.12.2029
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch 2-mal um jeweils ein Jahr, sofern die AG der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 9 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit widerspricht. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt 15 Monate vor Ablauf der jeweilige … ganz lesenkürzer
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch 2-mal um jeweils ein Jahr, sofern die AG der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 9 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit widerspricht. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt 15 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2031, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die maximale Vertragsdauer beträgt sechs Jahre und endet spätestens am 31.12.2031, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 43 Tage
- Angebotsöffnung
- Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Weg.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst# 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verbot … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:selbst# 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Eine Ortsbesichtigung wird nicht angeboten. 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 06.03.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr 4) Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Zutrittsbedingungen: Los 1, 3 und 4 Zusätzlich sind die besonderen Zutrittsregelungen der jeweiligen Liegenschaft gem. Vorgabe der AG, dem Nutzer bzw. Beauftragten der AG zwingend einzuhalten, z. B. Fremdfirmenanmeldung 14 Tage vor Termin, Vorlage eines gültigen Personalausweises / Reisepasses beim Nutzer bzw. Beauftragten der AG, Fremdfirmenrichtlinie, Einweisung, ggf. Begleitung der Fachkräfte des AN durch den Nutzer bzw. Beauftragte der AG etc. gemäß Bestandsliste (Anlage C-02). Ohne vollständige Erfüllung aller, inkl. der nachfolgenden Voraussetzungen (fehlender Legitimation, Vorlage eines gültigen Personalausweises / Reispasses etc.) kann der Zutritt zur Liegenschaft durch die AG oder dem Nutzer verwehrt werden, ohne dass ein Anspruch auf Vergütung besteht. Sicherheitsüberprüfung Los 3: Ü 1 - einfache Sicherheitsüberprüfung für die Liegenschaften: WE 125799; Zollfahndungsamt Essen DS-Münster, Gescherweg 90, 48161 Münster WE 125790; Zollfahndungsamt Hannover, Außenstelle Bielefeld, Ravensberger Straße 123, 33607 Bielefeld Das eingesetzte Personal des AN einschließlich der genehmigten Unterauftragnehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SÜG) verfügen bzw. bereit sein, sich einer solchen zu unterziehen. Erforderlich ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 SÜG (sog. Ü1). Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der AG gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der AN bereits in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWi befindet. Der AN verpflichtet sich, nach Aufforderung durch das Objektteam der AG die einzusetzenden Personen zu benennen, welche bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfungen bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWK d …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Ellerstraße 56, 53119 Bonn
- Website
- bundesimmobilien.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 716 (Technische Tests, Analysen und Beratung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 60e46982-1401-494e-acef-31eb3a44f766.