Multiprojektmanagement und Beratungsleistung für die Landesforstverwaltung Baden-Württemberg
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg · Stuttgart, Baden-Württemberg
Aktenzeichen MLR-446-2025/03/27-56veröffentlicht 30.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 28 Monate
- 01.09.2025 – 31.12.2027
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.
- Durchführung von Sentinel-Satellitendatenauswertungen im Rahmen des FlächenüberwachungssystemsMinisterium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg · StuttgartFrist 19.11.2026
- Verlängerung der PingIDMUniversität Stuttgart · StuttgartFrist 09.11.2026
- Rahmenvereinbarung operativer Betrieb des SchulverwaltungsnetzesLandeshauptstadt Stuttgart, Haupt- und Personalamt, Abt. Allgemeiner Service, Zentraler Einkauf · StuttgartFrist 04.12.2026
- Zentrales elektronisches Akten- und Dokumentenmanagementsystem für die BAföG-Ämter (kurz: E-Akte)Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) · StuttgartFrist 30.11.2026
Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Baden-Württemberg (20 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 14 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 28 Monate01.09.2025 – 31.12.2027, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Stuttgart70182, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 59 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (16 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 15 Monaten
- Vertragsbeginnvor 14 MonatenLaufzeit bis 31.12.2027
- Heute
Beschreibung
Im Rahmen der Digitalisierungsstrategie des Landes hat die LFV zwei Projekte initiiert. Das "Wildtierportal" und das "WaldPortal BW" schaffen dabei im Sinne einer Plattformlösung die Voraussetzungen für die digitale Vernetzung der Bürger mit den Jagd- und Forstbehörden. Die Portale dienen als Informationsplattform für interessierte Bürgerinnen und Bürger und bilden die Grundlage für die Entwicklung und Bereitstellung digitaler Verwaltungsleistungen, z.B. aus dem Bereich des Onlinezugangsgesetz (OZG) oder Förderverfahren. Beide Portale bauen weitgehend auf lizenzfreien Softwareprodukten auf und bestehen aus einem Webportal und mehreren korrespondierenden Apps, die jeweils über ein gemeinsames Backend miteinander kommunizieren.
Nähere Informationen finden Sie unter folgenden Webadressen:
Wildtierportal: https://www.wildtierportal-bw.de/de WildtierBW-App: https://www.wildtierportal-bw.de/de/pages/default/page?pageId=1161 FoGu-App: Verwaltungsinterne App zur mobilen Erfassung von sog. Verbissgutachten
WaldPortal BW: Webportal aktuell noch im Aufbau befindlich WaldExpert App: https://waldexpert.waldportal-bw.de/de Waldpfade App: https://waldpfade.waldportal-bw.de/de
Neben diesen beiden Digitalisierungsprojekten der Landesforstverwaltung wurde eine IT-Strategie erarbeitet. Die darin definierten Ziele sollen in den kommenden Jahren erreicht werden. Grundlage dafür bildet eine Reihe an Maßnahmen die in einer sinnvollen Reihenfolge abgearbeitet werden müssen. Beabsichtigt wird damit eine inhaltliche wie technologische Neuausrichtung der IT-Strukturen der Landesforstverwaltung. Um diese Projekte weiter zu entwickeln und voranzutreiben werden unterschiedliche Beratungsleistungen benötigt.
Das aktuell bestehende Vertragsverhältnis endet am 06. September 2025. Da die Projekte noch nicht abgeschlossen sind, bedarf es einer erneuten Vergabe in diesem Bereich. Das für die Digitalisierung der LFV zuständige Fachreferat beabsichtigt die bestehende Vereinbarung lückenlos abzulösen. Diese neue Rahmenvereinbarung soll vom 01.09.2025 bis zum 31.12.2027 von Bestand sein. Aus dem Zeitpunkt des Leistungsbeginnes am 01.09.2025 ergibt sich eine zeitliche Überlappung mit dem bestehenden Vertragsverhältnis. Dieser Zeitraum dient einer geregelten Übergabe.
Es wird für die weitere Vertragslaufzeit erneut eine Rahmenvereinbarung geschlossen, auf deren Grundlage innerhalb der Laufzeit Leistungen in Form von Einzelaufträgen an den Vertragspartner vergeben werden. Die Leistungen sind dabei ausschließlich von einem Auftragnehmer zu erbringen. Für die Leistungserbringung und -erfüllung nach Einzelbeauftragung gelten die im Zuge dieser Ausschreibung festgelegten Vertragsbedingungen.
Optional kann die Rahmenvereinbarung seitens des Auftraggebers zweimal um je 12 Monate verlängert werden.
Die LFV sucht nach einem Dienstleister, der schwerpunktmäßig die Weiterentwicklung des "Wildtierportal BW" und "WaldPortal BW" begleitet und die Umsetzung der "LFV IT-Strategie" kontinuierlich unterstützt.
Die beiden Portale bedienen sich der gleichen technischen Grundlage und es wird in Bezug auf Programmierleistungen auf dieselben Dienstleister zurückgegriffen. Neben Methodenwissen und Moderationstätigkeiten soll der Dienstleister bei der Aussteuerung der Projekte unterstützen und helfen, Ressourcenkonflikte zu vermeiden bzw. Synergien zu nutzen. Zusätzlich bedarf es kontinuierlicher Unterstützung bei der Umsetzung der "LFV IT-Strategie" bzw. bei der Bearbeitung einzelner Maßnahmen daraus. Dies erfordert die Erbringung unterschiedlichster Beratungsleistungen und die Bearbeitung unterschiedlicher Themenfelder. Das Spektrum reicht dabei von IT nahen Themen, wie z.B. Technologieberatung, bis hin zu Themen der Organisationsführung und -entwicklung.
Die Weiterentwicklung der forstlichen IT-Landschaft, die Digitalisierung von Geschäftsprozessen des Verwaltungshandelns sowie die bestehenden und neuen Digitalisierungsprojekte sind demnach im Rahmen eines integrativen Konzepts organisatorisch, funktional und technisch aufeinander abgestimmt zu entwickeln und durch den Auftragnehmer zu begleiten.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 100
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.09.2025
- Vertragsende
- 31.12.2027
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Die Möglichkeit zur Vertragsverlängerung steht dem Auftraggeber insgesamt zweimal zu. Die Rahmenvereinbarung endet demnach spätestens am 31.12.2029, ohne dass es hierfür einer gesonderten Kündigung durch den Auftraggeber bedarf. im Übrigen wird auf das Dokument "3.1_001 Leistungsbeschreibung.pdf" verwiesen.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse … ganz lesenkürzer
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXUEYYAYTL0FL16B Wir verweisen auf die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| kein Zuschlag angegeben | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Kernerplatz 10, 70182 Stuttgart
- Website
- mlr.baden-wuerttemberg.de
- Kontakt
- vergabe@
mlr.bwl.de
Bei uns erfasst
- Regionsanalyse zum Fischartenschutz generell und zu lokalen Habitatverbesserungen für das Interreg-Projekt "Fischartenschutz und Kormoranmanagement am Bodensee"13.04.2026 · 3 Angebote
- Identifizierung von Eingriffsorten und -zeiten mit erhöhter Kormoranprädation im Bodenseeraum für das Interreg-Projekt "Fischartenschutz und Kormoranmanagement am Bodensee"13.04.2026 · 1 Angebot
- Lizenzen Software-Paket Confluence und JIRA09.04.2026 · 1 Angebot
- Überprüfung der Aktualität von Nutzungsarten auf Basis von aktuellen Digitalen Orthophotos für Baden-Württemberg (DOP-Abgleich)02.02.2026 · 4 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Baden-Württemberg (20 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- BridgingIT GmbH7 Zuschläge
- Capgemini Deutschland GmbH5 Zuschläge
- Computacenter AG &Co.oHG5 Zuschläge
- EXXETA AG5 Zuschläge
- FourEnergy GmbH5 Zuschläge
- PwC GmbH WPG5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 31.07.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e52a786a-5251-43fc-a7f9-e02867122a24.