Leistungen zur Aufnahme technischer Anlagen im Bundesamt für Straßenbauwesen und im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte - VOEK 335-23
Bundesanstalt für Immobilienaufgabem · Bonn
Aktenzeichen VOEK 335-23veröffentlicht 23.08.2024Öffentliche Ausschreibung
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- Bonn
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- elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Obergrenze: Nationales Verfahren: Der Gesamtwert liegt unter dem jeweiligen EU-Schwellenwert (216.000 € für Liefer- und Dienstleistungen, 5.404.000 € für Bauleistungen). Ausnahme: kleine Lose eines EU-weiten Auftrags.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 27 Monaten
- Fragen bis 09:00 Uhrvor 23 Monaten
- Angebotsfrist 09:00 Uhrvor 23 Monatenüber evergabe-online.de
- Heute
Beschreibung
Die AuftragnehmerIn (AN) erstellt für die AuftraggeberIn (AG) Datenpakete der technischen Anlagen beider nachfolgenden Liegenschaften. --- Liegenschaft 1 - Bundamt für Straßenbauwesen (BASt) Bruttogrundfläche (BGF) von 42.908 m², die unterschiedlich, als Büro-, Produktions-, Lager- und Verkaufs-, technische und sonstige Flächen genutzt wird Liegenschaft 2 - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Nutzfläche von 4.254 m² mit Büro- und Lagerräumen --- Die Anlagen sind anhand der Kostengruppen nach DIN 276 aufzunehmen. Spezifisch geforderte Angaben wie z.B. Baugruppenbezeichnung, Hersteller, Baujahr, Fabrik- /Seriennummer, Typbezeichnung, Nennspannung, Nennstrom, Motorleistung, Antriebsart usw. sind für die entsprechenden Anlagen aufzunehmen und den Vergabeunterlagen zu entnehmen. --- Zusätzlich sind folgende Daten zu erfassen a) für die spätere Durchführung der DGUV-Prüfungen der elektrischen Anlagen: 1. Wie viele Unterverteilungen in welchen Häusern auf welcher Etage verbaut sind 2. Wie viele Felder die Unterverteilungen haben 3. Wie viele TE (Teileinheiten) die Verteilungen haben 4. Doku vorhanden JA/ Nein/ Teilweise 5. Wie viele Stromkreise 1 Polig 230V 6. Wie viele Stromkreise 3 Polig 400V 7. Wie viele RCD 2 Polig / Auslösestrom /Auslösezeit 8. Wie viele RCD 4 Polig / Strombelastbarkeit / Auslösezeit 9. Wie viele Steckdosenstromkreise 10. Wie viele Beleuchtungsstromkreise 11. SPD (Überspannungsschutz) vorhanden Ja/Nein / Welche Kategorie 12. Beschriftung der Steckdosen vorhanden Ja/Nein. -- b) sämtliche Versorgungsleitungen (Mittelspannung/Niederspannung; Stich- und Ringleitungen) außerhalb der Gebäude mit den Daten: - Art des Kabels - Leiterform - Anzahl Leiter - Querschnitt - Spannungsebene - Abgangs- und Zielort - Kabellänge - Strombelastbarkeit - Funktion. Die Angaben sind in einer Exceldatei zu liefern. Hier wird vorab ein Musterformat verlangt, welches nach Freigabe befüllt wird. --- Systematik der zu kennzeichnenden Anlagen: 1. Mit dem Gebäudeautomationsschlüssel (GAS) ist jedem Anlagenbauteil eine alphanumerische Kennung zuzuweisen, die als Referenz für den Datenaustausch dient. Die IST-Aufnahme schließt sämtliche Baugruppen bis zur Komponentenebene ein. Das Vorgehen ist vor Beginn mit der AG abzustimmen. Die AN übernimmt die weiteren Aufgaben der Pflege, Verwaltung und Eingabe von Daten (Excel-Datenformat) entsprechend dem GAS. Für alle aufgenommenen Komponenten ist ein eineindeutiger GAS zu vergeben. 2. Für eine schnellere Erfassung mittels eines Scanners sind fortlaufend nummerierte Barcodelabel zu erstellen. Muster der geforderten Ausführung der Barcodelabel sind in den Vergabeunterlagen enthalten. --- Formatarten: Die Erfassung der technischen Daten ist in folgenden Formaten zur Verfügung zu stellen: - in einer tabellarischen Übersicht als XLSX-Datei - in einer vektoriellen PDF der Excellisten - in einem importierbaren GAEB-Format, Dateiart 83X, dieses ist je Gebäude komplett auszufüllen. Muster sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Die Aufnahmeform & Tiefe der Anlagen hat gemäß den angeführten Parametern der jeweiligen Kostengruppe zu erfolgen. --- Die AN hat spätestens 5 Werktage nach Zuschlagserteilung ein Musterexemplar, das heißt ein Paket aus den vorab näher beschriebenen Formatarten vorzulegen. Das Musterexemplar kann eines aus dem Repertoire der AN sein. Die AG gibt das Musterexemplar innerhalb von 5 Werktagen frei. Sofern seitens der AG Anpassungsbedarfe an dem Musterexemplar bestehen, sind diese im Rahmen der Freigabefrist schriftlich der AN anzuzeigen. Die AN hat die Anpassungen innerhalb von 5 Werktagen einzuarbeiten und der AG zur Freigabe vorzulegen. --- Die Übergabe des Gesamtergebnisses von 8 Datenpaketen ist nach 8 Kalenderwochen ab dem Folgetag der Zuschlagserteilung abgeschlossen. Alle zwei Wochen sind zwei Datenpakete zu übergeben. Die Reihenfolge der aufzunehmenden Objekte wird der AN von der AG in der Weise vorgegeben, dass die AG der AN mit einer Vorlaufzeit von mindestens 1 Kalenderwoche jeweils mindestens 25 Prozent der Fläche benennt, die für die Aufnahme der technischen Anlagen betreten werden können. Wird die Leistungserbringung früher abgeschlossen, greift ein Bonusmodell, das einen max. Bonus von 7 % auf die Angebotssumme, bei Abgabe der gesamten Unterlagen nach 4 Wochen, und den geringsten Bonus von 4 %, bei Abgabe der gesamten Unterlagen eine Woche vor Abgabefrist, beinhaltet. Je Woche, die das Gesamtergebnis früher als eine Woche vor Abgabefrist übergeben wird, erhöht sich der Bonus um 1 % der Angebotssumme. --- Die AG prüft übergebene Datenpakete in einer Frist von 2 Kalenderwochen je Datenpaket nach Übergabe. Nachbesserungen werden schriftlich durch die AG angezeigt und sind durch die AN binnen einer Frist von 5 Werktagen je Datenpaket zu leisten. --- Der Zugang zu den Liegenschaften an Sonn- und Feiertagen ist ausgeschlossen. Während der Auftragsdurchführung gelten die „Geschäftszeiten“ 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr. Der Zutritt am Samstag erfolgt nur nach vorheriger Abstimmung mit der AG. --- Die AN hat einen gültigen Personalausweis oder Reisepass dem Nutzer bzw. dem Beauftragten der AG vor Ort vorzulegen und für die Dauer des Aufenthaltes mitzuführen. Ohne vollständige Erfüllung aller Voraussetzungen (fehlender Legitimation, Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reispasses etc.) kann der Zutritt zur Liegenschaft durch die AG verwehrt werden, ohne dass ein Anspruch auf Vergütung besteht. Die AN hat sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter die Haus- bzw. Sicherheitsregeln der jeweiligen Liegenschaft einhalten. Das Wach- und Kontrollpersonal des Nutzers ist berechtigt, den AN beim Betreten, Verlassen oder während des Aufenthaltes im Bereich der Liegenschaft zu kontrollieren. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Sicherheitsvorschriften des Nutzers kann der Zutritt für Personal des AN eingeschränkt, vorübergehend oder auf Dauer verwehrt werden. --- Zutritt zum Gebäudeteil der Autobahnpolizeiwache (APW) erfolgt nur nach vorheriger Anmeldung mit dem Formular Personenüberprüfung und der vorherigen Genehmigung (via E - Mail) durch die Polizei Köln. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat der AN seine Mitarbeiter spätestens 10 Werktage vor Auftragsausführung anzumelden.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Bundesanstalt für Immobilienaufgabem
- Anschrift
- 53119 Bonn
- Kontakt
- ?keine Angabe
Bei uns erfasst
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0afeef53-5c9b-4521-8854-58a18205c2a6.