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Gefährdungsanalyse und Bewertung von Brandschutzklappen und Anschlagdichtungen - VOEK 229-23

Bundesanstalt für Immobilienaufgabem · Berlin, Berlin

Aktenzeichen VOEK 229-23veröffentlicht 21.03.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 1102 Tagen abgelaufen

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Verträge endeten voraussichtlich je Los

  • Los 1: Gefährdungsanalyse und Bewertung von Brandschutzklappen und Anschlagdichtungen Direktion Magdeburgbereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
  • Los 2: Gefährdungsanalyse und Bewertung von Brandschutzklappen und Anschlagdichtungen in der Direktion Rostockbereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
  • Los 3: Gefährdungsanalyse und Bewertung von Brandschutzklappen und Anschlagdichtungen in der Direktion Koblenzbereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
  • Los 4: Gefährdungsanalyse und Bewertung von Brandschutzklappen und Anschlagdichtungen in der Direktion Dortmundbereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
  • Los 5: Gefährdungsanalyse und Bewertung von Brandschutzklappen und Anschlagdichtungen in der Dir. Dortmund mit SÜbereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
10 Monate01.02.2024 – 30.11.2024
Lose
5
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10623, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

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Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.11.2024
    vor 33 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 32 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Vertrages ist die Gefährdungsanalyse und Bewertung von insgesamt 600 St. asbesthaltigen und möglicherweise asbesthaltigen Brandschutzklappen auf Grundlage der gültigen Vorschriften und Regelwerke, insbesondere der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 und der LASI-Leitlinien zur Gefahrstoffverordnung LV 45 mit den aktuell gültigen Ergänzungen: - Typeninspektion und Untersuchung von asbesthaltigen und unter Verdacht stehenden Brandschutzklappen und deren Anschlagdichtungen - Erhebung und Dokumentation der asbesthaltigen Bauteile der Brandschutzklappen mit einer Zustandsbewertung - im Bedarfsfall Beprobung und labortechnischer Analyse der Proben - Erstellung eines detaillierten Prüfberichtes für jede BSK mit der Bewertung der Ergebnisse und Handlungsempfehlung. -- Die Leistungserbringung ist innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit: Montag - Freitag von 08:00 - 16:00 Uhr durchzuführen. -- Die AG stellt dem AN zur Durchführung seiner Leistung die vorhandenen Einrichtungen, Versorgungsanschlüsse und Betriebsstoffe (z. B. Strom, Wasser, Brennstoffe) kostenlos zur Verfügung und verschafft Zutritt zu den technischen Anlagen und Versorgungsanschlüssen. Die AG stellt keine Arbeitskräfte. -- Achtung! Für die Ausführung der Leistungen ist in Los 5 ist eine Sicherheitüberprüfung gem. § 8 SÜG (sog. Ü1) für das ausführende Personal erforderlich. Weitere Angaben siehe auch Ziffer III.2.2.

Lose5 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Gefährdungsanalyse und Bewertung von Brandschutzklappen und Anschlagdichtungen Direktion Magdeburg

Zu prüfen sind: 3 St. asbesthaltige (ah) und 28 St. mögl. ah Brandschutzklappen (BSK); davon neun St. nicht frei zugänglich Leistungsumfang: -Ortsbegehung, Begutachtung, Bewertung der in der Bestandsliste aufgeführten ah und asbestverdächtigen BSK durch geeignetes zugelassenes Fachpersonal mit spezieller SK für Bewertung ah BSK [z.B. SV bzw. sachkundiger Ingenieur/Techniker oder Sanierungsfachgutachter auf dem Gebiet Gebäudeschadstoffe durch den GVSS (Gesamtverband Schadstoffsanierung) zertifiziert]; das Personal hat SK-qualifikation TRGS 519 oder gleichwertig zur Überprüfung der ah BSK - Probenahme an Regelverdachtsstellen der BSK u. Berücksichtigung örtliche Situation +nach Abstimmung mit AG zur analytischen Bestimmung der Asbesthaltigkeit; im Bedarfsfall Durchführung der Analyse der entnommenen Proben durch REM/EDXA -Untersuchungs- und Prüfbericht +Doku Zustand ah BSK, Beurteilung Gefährdungspotential, Bewertung weiterer Vorgehensweise; Details zu Inhalten der Doku aus anliegendem Muster-Prüfbericht entnehmen. Die Sicherheit der techn. Anlagen ist zu erhalten. Durchführung mind. nach den Vorgaben der Hersteller u. nach allen gültigen/relevanten Gesetzen, Vorschriften, TRGS 519, der LASI - Leitlinien zur Gefahrstoff_VO LV 45, die Unfallverhütungsvorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. - Der AN ist verpflichtet, alle für die Leistungen benötigten Geräte, Werkzeuge, Hilfsmittel, Materialien, Hilfsstoffe +geeignete Zugangstechnik, Schutzausrüstungen sowie alles Sonstige nicht Genannte zu stellen. Die Ergebnisse der Gefährdungsanalyse sind in einem Untersuchungs- und Prüfbericht je WE, Gebäude, Gebäudeteil zu dokumentieren +innerhalb von 4 Wochen nach Beendigung der Überprüfung einer WE/LS der AG zu übergeben. Die labortechnische Analyse der Beprobungen ist als Anlage beizufügen. Die Leistungserbringung ist mit der AG rechtzeitig. Der AN hat die Termine im Vorfeld zu planen, er erstellt innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsbeginn den Terminplan. Der AN teilt der AG umgehend nach Zuschlagserteilung die seinerseits vertrags- und ausführungsverantwortlichen Personen mit. --- Die Vergütung erfolgt gemäß den Angaben im Preisblatt. Der Preis beinhaltet die folgende Kosten: - für die Gefährdungsanalyse und Dokumentation wie oben benannt - für die vom AN zu stellenden Werkzeuge, Geräte, Hilfsmittel und -stoffe - sämtliche vorbereitenden Arbeiten und Nachbereitung - alle sich aus den vorgenannten Leistungen ergebenden Nebenkosten, z. B. Wege-, Rüst-, Rüstplatz- und Transportkosten, Personalkosten, Auslösungen, Tage- und Übernachtungsgelder, Schmutz- und Erschwerniszulagen, Überstunden sowie Sonn- und Feiertagszuschläge - Fahrtkosten für An- und Abfahrt Die Summe der zu überprüfenden Brandschutzklappen kann von der Anzahl der in der Bestandsliste und im Preisblatt aufgeführten Mengen abweichen. Die Rechnungsstellung erfolgt für die tatsächlich überprüften Brandschutzklappen. --- Bei denen im Preisblatt angegebenen Bedarfspositionen handelt es sich um zusätzliche Leistungen nach Auftrag, ein pauschaler Anspruch auf die Beauftragung und Vergütung besteht nicht. Die zusätzlichen Leistungen werden gem. Preisblatt bei Bedarf mit dem darin angegebenen Stundenverrechnungssatz, dem ggf. Zuschlag für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit und den angebotenen Fahrtkosten (An- und Abfahrt) vergütet; für die Fahrtzeit werden keine Arbeitsstunden vergütet. --- Der AN hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Sach-, Vermögens-, Personen- und Risiken für Asbestschäden in nachfolgender Höhe (pro Versicherungsjahr zweifach maximiert) abdeckt und die auf Verlangen nachzuweisen ist: Sachschäden 1.000.000 € Vermögensschäden 500.000 € Personenschäden 2.000.000 € Risiken für Asbestschäden 100.000 €. --- Besondere Ausführunbgsbedingungen je Los sind den Angaben unter Ziffer III.2.2 zu entnehmen.

10 Monate–
2
Gefährdungsanalyse und Bewertung von Brandschutzklappen und Anschlagdichtungen in der Direktion Rostock

Am Hauptort sind 114 St. asbesthaltige Brandschutzklappen zu prüfen; davon ist ein St. nicht frei zugänglich. ---Leistungsumfang: -Ortsbegehung, Begutachtung, Bewertung der in der Bestandsliste aufgeführten ah und asbestverdächtigen BSK durch geeignetes zugelassenes Fachpersonal mit spezieller SK für Bewertung ah BSK [z.B. SV bzw. sachkundiger Ingenieur/Techniker oder Sanierungsfachgutachter auf dem Gebiet Gebäudeschadstoffe durch den GVSS (Gesamtverband Schadstoffsanierung) zertifiziert]; das Personal hat SK-qualifikation TRGS 519 oder gleichwertig zur Überprüfung der ah BSK - Probenahme an Regelverdachtsstellen der BSK u. Berücksichtigung örtliche Situation +nach Abstimmung mit AG zur analytischen Bestimmung der Asbesthaltigkeit; im Bedarfsfall Durchführung der Analyse der entnommenen Proben durch REM/EDXA -Untersuchungs- und Prüfbericht +Doku Zustand ah BSK, Beurteilung Gefährdungspotential, Bewertung weiterer Vorgehensweise; Details zu Inhalten der Doku aus anliegendem Muster-Prüfbericht entnehmen. Die Sicherheit der techn. Anlagen ist zu erhalten. Durchführung mind. nach den Vorgaben der Hersteller u. nach allen gültigen/relevanten Gesetzen, Vorschriften, TRGS 519, der LASI - Leitlinien zur Gefahrstoff_VO LV 45, die Unfallverhütungsvorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. - Der AN ist verpflichtet, alle für die Leistungen benötigten Geräte, Werkzeuge, Hilfsmittel, Materialien, Hilfsstoffe +geeignete Zugangstechnik, Schutzausrüstungen sowie alles Sonstige nicht Genannte zu stellen. Die Ergebnisse der Gefährdungsanalyse sind in einem Untersuchungs- und Prüfbericht je WE, Gebäude, Gebäudeteil zu dokumentieren +innerhalb von 4 Wochen nach Beendigung der Überprüfung einer WE/LS der AG zu übergeben. Die labortechnische Analyse der Beprobungen ist als Anlage beizufügen. Die Leistungserbringung ist mit der AG rechtzeitig. Der AN hat die Termine im Vorfeld zu planen, er erstellt innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsbeginn den Terminplan. Der AN teilt der AG umgehend nach Zuschlagserteilung die seinerseits vertrags- und ausführungsverantwortlichen Personen mit. --- Die Vergütung erfolgt gemäß den Angaben im Preisblatt. Der Preis beinhaltet die folgende Kosten: - für die Gefährdungsanalyse und Dokumentation wie oben benannt - für die vom AN zu stellenden Werkzeuge, Geräte, Hilfsmittel und -stoffe - sämtliche vorbereitenden Arbeiten und Nachbereitung - alle sich aus den vorgenannten Leistungen ergebenden Nebenkosten, z. B. Wege-, Rüst-, Rüstplatz- und Transportkosten, Personalkosten, Auslösungen, Tage- und Übernachtungsgelder, Schmutz- und Erschwerniszulagen, Überstunden sowie Sonn- und Feiertagszuschläge - Fahrtkosten für An- und Abfahrt Die Summe der zu überprüfenden Brandschutzklappen kann von der Anzahl der in der Bestandsliste und im Preisblatt aufgeführten Mengen abweichen. Die Rechnungsstellung erfolgt für die tatsächlich überprüften Brandschutzklappen. --- Bei denen im Preisblatt angegebenen Bedarfspositionen handelt es sich um zusätzliche Leistungen nach Auftrag, ein pauschaler Anspruch auf die Beauftragung und Vergütung besteht nicht. Die zusätzlichen Leistungen werden gem. Preisblatt bei Bedarf mit dem darin angegebenen Stundenverrechnungssatz, dem ggf. Zuschlag für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit und den angebotenen Fahrtkosten (An- und Abfahrt) vergütet; für die Fahrtzeit werden keine Arbeitsstunden vergütet. --- Der AN hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Sach-, Vermögens-, Personen- und Risiken für Asbestschäden in nachfolgender Höhe (pro Versicherungsjahr zweifach maximiert) abdeckt und die auf Verlangen nachzuweisen ist: Sachschäden 1.000.000 € Vermögensschäden 500.000 € Personenschäden 2.000.000 € Risiken für Asbestschäden 100.000 €. --- Besondere Ausführungsbedingungen je Los sind den Angaben unter Ziffer III.2.2 zu entnehmen..

10 Monate–
3
Gefährdungsanalyse und Bewertung von Brandschutzklappen und Anschlagdichtungen in der Direktion Koblenz

Am Hauptort sind 18 St. mögliche asbesthaltige Brandschutzklappen zu prüfen; davon sind 10 St. nicht frei zugänglich. --- Leistungsumfang: -Ortsbegehung, Begutachtung, Bewertung der in der Bestandsliste aufgeführten ah und asbestverdächtigen BSK durch geeignetes zugelassenes Fachpersonal mit spezieller SK für Bewertung ah BSK [z.B. SV bzw. sachkundiger Ingenieur/Techniker oder Sanierungsfachgutachter auf dem Gebiet Gebäudeschadstoffe durch den GVSS (Gesamtverband Schadstoffsanierung) zertifiziert]; das Personal hat SK-qualifikation TRGS 519 oder gleichwertig zur Überprüfung der ah BSK - Probenahme an Regelverdachtsstellen der BSK u. Berücksichtigung örtliche Situation +nach Abstimmung mit AG zur analytischen Bestimmung der Asbesthaltigkeit; im Bedarfsfall Durchführung der Analyse der entnommenen Proben durch REM/EDXA -Untersuchungs- und Prüfbericht +Doku Zustand ah BSK, Beurteilung Gefährdungspotential, Bewertung weiterer Vorgehensweise; Details zu Inhalten der Doku aus anliegendem Muster-Prüfbericht entnehmen. Die Sicherheit der techn. Anlagen ist zu erhalten. Durchführung mind. nach den Vorgaben der Hersteller u. nach allen gültigen/relevanten Gesetzen, Vorschriften, TRGS 519, der LASI - Leitlinien zur Gefahrstoff_VO LV 45, die Unfallverhütungsvorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. - Der AN ist verpflichtet, alle für die Leistungen benötigten Geräte, Werkzeuge, Hilfsmittel, Materialien, Hilfsstoffe +geeignete Zugangstechnik, Schutzausrüstungen sowie alles Sonstige nicht Genannte zu stellen. Die Ergebnisse der Gefährdungsanalyse sind in einem Untersuchungs- und Prüfbericht je WE, Gebäude, Gebäudeteil zu dokumentieren +innerhalb von 4 Wochen nach Beendigung der Überprüfung einer WE/LS der AG zu übergeben. Die labortechnische Analyse der Beprobungen ist als Anlage beizufügen. Die Leistungserbringung ist mit der AG rechtzeitig. Der AN hat die Termine im Vorfeld zu planen, er erstellt innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsbeginn den Terminplan. Der AN teilt der AG umgehend nach Zuschlagserteilung die seinerseits vertrags- und ausführungsverantwortlichen Personen mit. --- Die Vergütung erfolgt gemäß den Angaben im Preisblatt. Der Preis beinhaltet die folgende Kosten: - für die Gefährdungsanalyse und Dokumentation wie oben benannt - für die vom AN zu stellenden Werkzeuge, Geräte, Hilfsmittel und -stoffe - sämtliche vorbereitenden Arbeiten und Nachbereitung - alle sich aus den vorgenannten Leistungen ergebenden Nebenkosten, z. B. Wege-, Rüst-, Rüstplatz- und Transportkosten, Personalkosten, Auslösungen, Tage- und Übernachtungsgelder, Schmutz- und Erschwerniszulagen, Überstunden sowie Sonn- und Feiertagszuschläge - Fahrtkosten für An- und Abfahrt Die Summe der zu überprüfenden Brandschutzklappen kann von der Anzahl der in der Bestandsliste und im Preisblatt aufgeführten Mengen abweichen. Die Rechnungsstellung erfolgt für die tatsächlich überprüften Brandschutzklappen. --- Bei denen im Preisblatt angegebenen Bedarfspositionen handelt es sich um zusätzliche Leistungen nach Auftrag, ein pauschaler Anspruch auf die Beauftragung und Vergütung besteht nicht. Die zusätzlichen Leistungen werden gem. Preisblatt bei Bedarf mit dem darin angegebenen Stundenverrechnungssatz, dem ggf. Zuschlag für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit und den angebotenen Fahrtkosten (An- und Abfahrt) vergütet; für die Fahrtzeit werden keine Arbeitsstunden vergütet. --- Der AN hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Sach-, Vermögens-, Personen- und Risiken für Asbestschäden in nachfolgender Höhe (pro Versicherungsjahr zweifach maximiert) abdeckt und die auf Verlangen nachzuweisen ist: Sachschäden 1.000.000 € Vermögensschäden 500.000 € Personenschäden 2.000.000 € Risiken für Asbestschäden 100.000 €. --- Besondere Ausführunbgsbedingungen je Los sind den Angaben unter Ziffer III.2.2 zu entnehmen.

10 Monate–
4
Gefährdungsanalyse und Bewertung von Brandschutzklappen und Anschlagdichtungen in der Direktion Dortmund

Am Hauptort 1) sind 15 St. asbesthaltige Brandschutzklappen zu prüfen; davon sind 7 St. nicht frei zugänglich. Am Hauptort 2) sind 64 St. asbesthaltige Brandschutzklappen zu prüfen; davon sind 44 St. nicht frei zugänglich. ---Leistungsumfang: -Ortsbegehung, Begutachtung, Bewertung der in der Bestandsliste aufgeführten ah und asbestverdächtigen BSK durch geeignetes zugelassenes Fachpersonal mit spezieller SK für Bewertung ah BSK [z.B. SV bzw. sachkundiger Ingenieur/Techniker oder Sanierungsfachgutachter auf dem Gebiet Gebäudeschadstoffe durch den GVSS (Gesamtverband Schadstoffsanierung) zertifiziert]; das Personal hat SK-qualifikation TRGS 519 oder gleichwertig zur Überprüfung der ah BSK - Probenahme an Regelverdachtsstellen der BSK u. Berücksichtigung örtliche Situation +nach Abstimmung mit AG zur analytischen Bestimmung der Asbesthaltigkeit; im Bedarfsfall Durchführung der Analyse der entnommenen Proben durch REM/EDXA -Untersuchungs- und Prüfbericht +Doku Zustand ah BSK, Beurteilung Gefährdungspotential, Bewertung weiterer Vorgehensweise; Details zu Inhalten der Doku aus anliegendem Muster-Prüfbericht entnehmen. Die Sicherheit der techn. Anlagen ist zu erhalten. Durchführung mind. nach den Vorgaben der Hersteller u. nach allen gültigen/relevanten Gesetzen, Vorschriften, TRGS 519, der LASI - Leitlinien zur Gefahrstoff_VO LV 45, die Unfallverhütungsvorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. - Der AN ist verpflichtet, alle für die Leistungen benötigten Geräte, Werkzeuge, Hilfsmittel, Materialien, Hilfsstoffe +geeignete Zugangstechnik, Schutzausrüstungen sowie alles Sonstige nicht Genannte zu stellen. Die Ergebnisse der Gefährdungsanalyse sind in einem Untersuchungs- und Prüfbericht je WE, Gebäude, Gebäudeteil zu dokumentieren +innerhalb von 4 Wochen nach Beendigung der Überprüfung einer WE/LS der AG zu übergeben. Die labortechnische Analyse der Beprobungen ist als Anlage beizufügen. Die Leistungserbringung ist mit der AG rechtzeitig. Der AN hat die Termine im Vorfeld zu planen, er erstellt innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsbeginn den Terminplan. Der AN teilt der AG umgehend nach Zuschlagserteilung die seinerseits vertrags- und ausführungsverantwortlichen Personen mit. --- Die Vergütung erfolgt gemäß den Angaben im Preisblatt. Der Preis beinhaltet die folgende Kosten: - für die Gefährdungsanalyse und Dokumentation wie oben benannt - für die vom AN zu stellenden Werkzeuge, Geräte, Hilfsmittel und -stoffe - sämtliche vorbereitenden Arbeiten und Nachbereitung - alle sich aus den vorgenannten Leistungen ergebenden Nebenkosten, z. B. Wege-, Rüst-, Rüstplatz- und Transportkosten, Personalkosten, Auslösungen, Tage- und Übernachtungsgelder, Schmutz- und Erschwerniszulagen, Überstunden sowie Sonn- und Feiertagszuschläge - Fahrtkosten für An- und Abfahrt Die Summe der zu überprüfenden Brandschutzklappen kann von der Anzahl der in der Bestandsliste und im Preisblatt aufgeführten Mengen abweichen. Die Rechnungsstellung erfolgt für die tatsächlich überprüften Brandschutzklappen. --- Bei denen im Preisblatt angegebenen Bedarfspositionen handelt es sich um zusätzliche Leistungen nach Auftrag, ein pauschaler Anspruch auf die Beauftragung und Vergütung besteht nicht. Die zusätzlichen Leistungen werden gem. Preisblatt bei Bedarf mit dem darin angegebenen Stundenverrechnungssatz, dem ggf. Zuschlag für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit und den angebotenen Fahrtkosten (An- und Abfahrt) vergütet; für die Fahrtzeit werden keine Arbeitsstunden vergütet. --- Der AN hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Sach-, Vermögens-, Personen- und Risiken für Asbestschäden in nachfolgender Höhe (pro Versicherungsjahr zweifach maximiert) abdeckt und die auf Verlangen nachzuweisen ist: Sachschäden 1.000.000 € Vermögensschäden 500.000 € Personenschäden 2.000.000 € Risiken für Asbestschäden 100.000 €. - Besondere Ausführungsbedingungen je Los sind den Angaben unter Ziffer III.2.2 zu entnehmen.

10 Monate–
5
Gefährdungsanalyse und Bewertung von Brandschutzklappen und Anschlagdichtungen in der Dir. Dortmund mit SÜ

Am Hauptort sind 83 St. asbesthaltige und zwei mögliche asbesthaltige Brandschutzklappen zu prüfen; davon ist 84 St. nicht frei zugänglich. -Leistungsumfang: -Ortsbegehung, Begutachtung, Bewertung der in der Bestandsliste aufgeführten ah und asbestverdächtigen BSK durch geeignetes zugelassenes Fachpersonal mit spezieller SK für Bewertung ah BSK [z.B. SV bzw. sachkundiger Ingenieur/Techniker oder Sanierungsfachgutachter auf dem Gebiet Gebäudeschadstoffe durch den GVSS (Gesamtverband Schadstoffsanierung) zertifiziert]; das Personal hat SK-qualifikation TRGS 519 oder gleichwertig zur Überprüfung der ah BSK - Probenahme an Regelverdachtsstellen der BSK u. Berücksichtigung örtliche Situation +nach Abstimmung mit AG zur analytischen Bestimmung der Asbesthaltigkeit; im Bedarfsfall Durchführung der Analyse der entnommenen Proben durch REM/EDXA -Untersuchungs- und Prüfbericht +Doku Zustand ah BSK, Beurteilung Gefährdungspotential, Bewertung weiterer Vorgehensweise; Details zu Inhalten der Doku aus anliegendem Muster-Prüfbericht entnehmen. Die Sicherheit der techn. Anlagen ist zu erhalten. Durchführung mind. nach den Vorgaben der Hersteller u. nach allen gültigen/relevanten Gesetzen, Vorschriften, TRGS 519, der LASI - Leitlinien zur Gefahrstoff_VO LV 45, die Unfallverhütungsvorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. - Der AN ist verpflichtet, alle für die Leistungen benötigten Geräte, Werkzeuge, Hilfsmittel, Materialien, Hilfsstoffe +geeignete Zugangstechnik, Schutzausrüstungen sowie alles Sonstige nicht Genannte zu stellen. Die Ergebnisse der Gefährdungsanalyse sind in einem Untersuchungs- und Prüfbericht je WE, Gebäude, Gebäudeteil zu dokumentieren +innerhalb von 4 Wochen nach Beendigung der Überprüfung einer WE/LS der AG zu übergeben. Die labortechnische Analyse der Beprobungen ist als Anlage beizufügen. Die Leistungserbringung ist mit der AG rechtzeitig. Der AN hat die Termine im Vorfeld zu planen, er erstellt innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsbeginn den Terminplan. Der AN teilt der AG umgehend nach Zuschlagserteilung die seinerseits vertrags- und ausführungsverantwortlichen Personen mit. --- Die Vergütung erfolgt gemäß den Angaben im Preisblatt. Der Preis beinhaltet die folgende Kosten: - für die Gefährdungsanalyse und Dokumentation wie oben benannt - für die vom AN zu stellenden Werkzeuge, Geräte, Hilfsmittel und -stoffe - sämtliche vorbereitenden Arbeiten und Nachbereitung - alle sich aus den vorgenannten Leistungen ergebenden Nebenkosten, z. B. Wege-, Rüst-, Rüstplatz- und Transportkosten, Personalkosten, Auslösungen, Tage- und Übernachtungsgelder, Schmutz- und Erschwerniszulagen, Überstunden sowie Sonn- und Feiertagszuschläge - Fahrtkosten für An- und Abfahrt Die Summe der zu überprüfenden Brandschutzklappen kann von der Anzahl der in der Bestandsliste und im Preisblatt aufgeführten Mengen abweichen. Die Rechnungsstellung erfolgt für die tatsächlich überprüften Brandschutzklappen. --- Bei denen im Preisblatt angegebenen Bedarfspositionen handelt es sich um zusätzliche Leistungen nach Auftrag, ein pauschaler Anspruch auf die Beauftragung und Vergütung besteht nicht. Die zusätzlichen Leistungen werden gem. Preisblatt bei Bedarf mit dem darin angegebenen Stundenverrechnungssatz, dem ggf. Zuschlag für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit und den angebotenen Fahrtkosten (An- und Abfahrt) vergütet; für die Fahrtzeit werden keine Arbeitsstunden vergütet. --- Der AN hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Sach-, Vermögens-, Personen- und Risiken für Asbestschäden in nachfolgender Höhe (pro Versicherungsjahr zweifach maximiert) abdeckt und die auf Verlangen nachzuweisen ist: Sachschäden 1.000.000 € Vermögensschäden 500.000 € Personenschäden 2.000.000 € Risiken für Asbestschäden 100.000 €. --- Achtung! Für die Ausführung der Leistungen ist eine Sicherheitüberprüfung gem. § 8 SÜG (sog. Ü1) für das ausführende Personal erforderlich (siehe auch Ziffer III.2.2)

6 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
genannt

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2024
Vertragsende
30.11.2024
Verlängerung
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung der AG um zwei Monate verlängert werden, also maximal bis 31.01.2025. Die Optionsausübung muss dem AN bis spätestens acht Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform zugehen; anderenfalls erlischt das Verlängerungsoptionsrecht der AG. Der V … ganz lesenDie Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung der AG um zwei Monate verlängert werden, also maximal bis 31.01.2025. Die Optionsausübung muss dem AN bis spätestens acht Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform zugehen; anderenfalls erlischt das Verlängerungsoptionsrecht der AG. Der Vertragsverlängerung (durch die AG), kann der AN innerhalb von 14 Kalendertagen widersprechen. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.
Optionen
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung der AG um zwei Monate verlängert werden, also maximal bis 31.01.2025.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines … ganz lesenEs gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Zuschlagskriterium Preis: ist die Summe der Gesamtnettopreise in € (= Gesamtwertungspreis) laut Preisblatt.
Hinweis
Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen: - Angebotsschreiben (Anlage B-01) - Preisblatt je angebotenen Loses (Anlage B-02) - Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03) - Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-05), soweit zutreffend - Formblatt Grundlagen der … ganz lesenMit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen: - Angebotsschreiben (Anlage B-01) - Preisblatt je angebotenen Loses (Anlage B-02) - Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03) - Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-05), soweit zutreffend - Formblatt Grundlagen der Angebotskalkulation (Anlagen B-04) --- Auf Anforderung der Vergabestelle sind vollständig ausgefüllt vorzulegen: 1) Anlage B-06 - Seite 1 - Erklärung zu Unterauftragnehmern, Anlage B-06 - Seite 2 - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer 2) Anlage B-06 - Seite 3 - Erklärung zur Eignungsleihe, Anlage B-06 - Seite 4 - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe 3) Anlage B-03 - Bieterauskunft, Eignungskriterien (für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und Eignungsleihe) -- 4) Nachweise: GVSS-Zertifikat "Sanierungsfachplaner/-gutachter auf dem Gebiet der Gebäudeschadstoffe" des Unternehmens (oder vergleichbar) Und Nachweis der Qualifikation „befähigte Person gemäß TRGS 519“ oder einer gleichwertigen Qualifikation zur Überprüfung der asbesthaltigen Brandschutzklappen Und Benennung und Begründung der ggf. Gleichwertigkeit vorliegender Zertifikate und Qualifikationen - 5) gleichwertige Nachweise alternativ zu Qualifikationen unter 4): Die Nachweise für eine vergleichbare Qualifikation müssen die Befähigung bzw. Qualifikation des eingesetzten Fachpersonals anhand der jeweils zu benennenden Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnah beruflichen Tätigkeit wie folgt erkennen lassen: Nachweis einer eingesetzten Person mit Hochschul- bzw. Fachhochschulabschluss, insbesondere im Bereich der Bau- und Umweltwissenschaften, der Chemie, der Biologie, der Physik, der Geowissenschaften oder vergleichbarer Studienrichtungen ODER Eines „Öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Schadstoffe in Gebäuden“ oder gleichwertig UND Nachweis der eingesetzten Person der Sachkundequalifikation gemäß TRGS 519 oder einer gleichwertigen Qualifikation zur Überprüfung der asbesthaltigen Brandschutzklappen UND Benennung und Begründung der ggf. Gleichwertigkeit vorliegender Zertifikate und Qualifikationen --- 6) Kopie der bereits abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung 7) Nachweis der beruflichen Registrierung (Gewerbeanmeldung, Mitgliedsnachweis Handwerkskammer oder vergleichbar) --- In den Preisblättern müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Preisblatt führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. --- Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Referenzen müssen alle geforderten Angaben enthalten. --- Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten. --- Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. ---- Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. ---- Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Vom Bieter sind in den Vergabeunterlagen geforderte Angaben zur ggf. tariflichen Bindung und zu Grundlagen der Angebotskalkulation vorzunehmen, die für eine erste …

Lose 2, 3, 4, 5

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
genannt

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2024
Vertragsende
30.11.2024
Verlängerung
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung der AG um zwei Monate verlängert werden, also maximal bis 31.01.2025.Die Optionsausübung muss dem AN bis spätestens acht Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform zugehen; anderenfalls erlischt das Verlängerungsoptionsrecht der AG. Der Ve … ganz lesenDie Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung der AG um zwei Monate verlängert werden, also maximal bis 31.01.2025.Die Optionsausübung muss dem AN bis spätestens acht Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform zugehen; anderenfalls erlischt das Verlängerungsoptionsrecht der AG. Der Vertragsverlängerung (durch die AG), kann der AN innerhalb von 14 Kalendertagen widersprechen. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.
Optionen
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung der AG um zwei Monate verlängert werden, also maximal bis 31.01.2025. Die Optionsausübung muss dem AN bis spätestens acht Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform zugehen; anderenfalls erlischt das Verlängerungsoptionsrecht der AG. Der V … ganz lesenDie Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung der AG um zwei Monate verlängert werden, also maximal bis 31.01.2025. Die Optionsausübung muss dem AN bis spätestens acht Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform zugehen; anderenfalls erlischt das Verlängerungsoptionsrecht der AG. Der Vertragsverlängerung (durch die AG), kann der AN innerhalb von 14 Kalendertagen widersprechen. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines … ganz lesenEs gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Zuschlagskriterium Preis: ist die Summe der Gesamtnettopreise in € (= Gesamtwertungspreis) laut Preisblatt.
Hinweis
Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen: - Angebotsschreiben (Anlage B-01) - Preisblatt je angebotenen Loses (Anlage B-02) - Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03) - Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-05), soweit zutreffend - Formblatt Grundlagen der … ganz lesenMit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen: - Angebotsschreiben (Anlage B-01) - Preisblatt je angebotenen Loses (Anlage B-02) - Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03) - Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-05), soweit zutreffend - Formblatt Grundlagen der Angebotskalkulation (Anlagen B-04) --- Auf Anforderung der Vergabestelle sind vollständig ausgefüllt vorzulegen: 1) Anlage B-06 - Seite 1 - Erklärung zu Unterauftragnehmern, Anlage B-06 - Seite 2 - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer 2) Anlage B-06 - Seite 3 - Erklärung zur Eignungsleihe, Anlage B-06 - Seite 4 - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe 3) Anlage B-03 - Bieterauskunft, Eignungskriterien (für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und Eignungsleihe) -- 4) Nachweise: GVSS-Zertifikat "Sanierungsfachplaner/-gutachter auf dem Gebiet der Gebäudeschadstoffe" des Unternehmens (oder vergleichbar) Und Nachweis der Qualifikation „befähigte Person gemäß TRGS 519“ oder einer gleichwertigen Qualifikation zur Überprüfung der asbesthaltigen Brandschutzklappen Und Benennung und Begründung der ggf. Gleichwertigkeit vorliegender Zertifikate und Qualifikationen - 5) gleichwertige Nachweise alternativ zu Qualifikationen unter 4): Die Nachweise für eine vergleichbare Qualifikation müssen die Befähigung bzw. Qualifikation des eingesetzten Fachpersonals anhand der jeweils zu benennenden Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnah beruflichen Tätigkeit wie folgt erkennen lassen: Nachweis einer eingesetzten Person mit Hochschul- bzw. Fachhochschulabschluss, insbesondere im Bereich der Bau- und Umweltwissenschaften, der Chemie, der Biologie, der Physik, der Geowissenschaften oder vergleichbarer Studienrichtungen ODER Eines „Öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Schadstoffe in Gebäuden“ oder gleichwertig UND Nachweis der eingesetzten Person der Sachkundequalifikation gemäß TRGS 519 oder einer gleichwertigen Qualifikation zur Überprüfung der asbesthaltigen Brandschutzklappen UND Benennung und Begründung der ggf. Gleichwertigkeit vorliegender Zertifikate und Qualifikationen --- 6) Kopie der bereits abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung 7) Nachweis der beruflichen Registrierung (Gewerbeanmeldung, Mitgliedsnachweis Handwerkskammer oder vergleichbar) --- In den Preisblättern müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Preisblatt führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. --- Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Referenzen müssen alle geforderten Angaben enthalten. --- Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten. --- Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. ---- Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. ---- Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Vom Bieter sind in den Vergabeunterlagen geforderte Angaben zur ggf. tariflichen Bindung und zu Grundlagen der Angebotskalkulation vorzunehmen, die für eine erste …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1DEKRA Automobil GmbH, Stuttgart–
5kein Zuschlag angegeben2

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 716 (Technische Tests, Analysen und Beratung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

35vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (31 Lose mit Angabe)
471.582 €Zuschlagswert im Median
371.333 € – 2,08 Mio. €mittlere Hälfte, 15 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 01.11.2023

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2837e3b0-f0e4-45dc-892a-04af7f9adfff.