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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Leasing von HessenPC-Hardware für das Land Hessen

Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung · Wiesbaden, Hessen

Aktenzeichen VG-3000-2024-0117veröffentlicht 19.11.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 459 Tagen abgelaufen

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)

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Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
127,78 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 153,34 Mio. €
Laufzeit
1 Jahr03.11.2025 – 02.11.2026, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Wiesbaden65185, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (46 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (149 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Leistung50 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 02.11.2026
    vor 12 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages - mit einer Laufzeit von einem Jahr mit einer dreimaligen automatischen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, d.h. maximal vier Jahre - über 1. das Leasing (im Rahmen von Leasing-Projekten) von HessenPC-Hardware (PC, Notebooks, Tablets, Monitore, Zubehör) inklusive der Transportdienstleistung zur Abholung der Leasingobjekte 2. die Abholung von HessenPC-Hardware im Eigentum des Landes Hessen inklusive der zertifizierten Datenlöschung der Clients durch einen entsprechend zertifizierten Prozess. Die zu leasende IT-Hardware (Hessen PC-Hardware) wurde bzw. wird über andere Beschaffungsvorhaben abgedeckt. Die entsprechend beschaffte IT-Hardware (Hessen PC-Hardware) soll von dem Auftragnehmer abgenommen und an die HZD verleast werden. Für das Jahr 2026 ist es geplant, die überwiegende Anzahl der in diesem Jahr benötigten HessenPC-Systeme zu leasen. Für die Jahre 2027, 2028 und 2029 steht die Entscheidung diesbezüglich noch aus. In der Vergangenheit wurden die folgenden Geräte über einen Rahmenvertrag geleast: Aktuell ist das Land Hessen mit 86.986 Clients ausgestattet, welche rollierend alle fünf Jahre ausgetauscht werden. Bezüglich der Verteilung der Hardwaretypen kann von folgenden Anteilen ausgegangen werden: - Desktops ca. 15% - Notebooks 75% - Tablets ca. 10% Die Geräte-Typen und die geschätzten Mengen können nicht zugesagt werden. Eine Abnahmeverpflichtung besteht weder für die Geräte noch für die jeweiligen Mengen. Nach aktuellem Stand wird die Hardware des HessenPC (Desktop, Notebook, Tablet, Monitore sowie Zubehör) überwiegend geleast. Bei den Leasinggeräten beträgt der Leasing-Zeitraum aktuell fünf Jahre. Der Umfang / das Volumen für die Leasingverlängerung der Geräte nach der Leasingdauer von 5 Jahren wird auf 12% des voraussichtlichen Investitionsvolumens geschätzt, das Volumen für einen evtl. Rauskauf von Geräten (Desktop, Notebook, Tablet) nach der Leasingdauer auf ca. 10% und von Monitoren auf 30 %. Außerdem sind im Volumen der Ausschreibung Dienstleistungen für den Transport und die sichere Datenlöschung von Kaufgeräten, ausgebauten Festplatten und die Abholung der Systeme am Arbeitsplatz statt von einem Sammelraum enthalten. Bezüglich der erwarteten Mengen der abzuholenden Kaufgeräte ist zwischen zwei Szenarien zu unterscheiden: 1. Abholung von Kaufgeräten im Rahmen der Abholung von Leasinggeräten 2. Ausschließliche Abholung von Kaufgeräten

Leistungsumfang der Leasingraten In den Finanzierungskosten des Leasings (angegeben als Leasingfaktor bezogen auf das Investitionsvolumen) sind enthalten: - Kosten des Leasinggebers für mit den Geräten verleaste OEM-Betriebssystem-Software (in der Regel "Microsoft Windows")

Dienstleistungen 1. Ausbringung der neuen Leasing-Hardware (HessenPC-Rollout) 2. Abholung der alten Leasing- und Kauf-Hardware (Roll-Back) 3. Prozess der zertifizierten Datenlöschung - Nach Rückführung der Geräte zum Leasinggeber müssen alle Daten auf allen Speichermedien (Hard Disk Drive [HDD], Solid State Drive [SSD]) durch den Leasinggeber zertifiziert gelöscht werden. Die Datenlöschung muss den im folgenden beschriebenen Anforderungen entsprechen und von einem unabhängigen Institut (z.B. TÜV gemäß BSI-Grundschutz oder vergleichbar) zertifiziert worden sein. 4. Löschen/Rücksetzen von BIOS Passwörtern

Zusätzliche Dienstleistungen für Geräte im Eigentum des Landes Hessen 1. Abholung von Kauf-Hardware 2. Zertifizierte Datenlöschung bei Nicht-Leasinggeräten 3. Abholung der Hardware vom Arbeitsplatz anstatt von einem Sammelraum 4. Abholung und zertifizierte Datenlöschung von ausgebauten Festplatten

Rahmenbedingungen zur Leasingverlängerung und zum Kauf der Hardware Die HessenPC-Hardware muss nach dem Ende der Nutzungsdauer an den Leasinggeber zurückgegeben werden. Eine Verlängerung des Leasings bzw. ein Rauskauf der Hardware ist nicht vorgesehen, allerdings können diese Maßnahmen aufgrund nicht vorhersehbarer Entwicklungen auf Anforderungen des Leasingnehmers erforderlich werden.

Leistungsorte Die Orte der Leistungserbringung für die Abholung der HessenPC-Hardware (geleaste Geräte nach dem Ende der Leasinglaufzeit und Altgeräte im Eigentum des Landes Hessen) sind die derzeitigen und zukünftigen Standorte der HZD in Wiesbaden, Mainz und Hünfeld, die Standorte aller Dienststellen des Landes Hessen, die Standorte der Hessischen Landesvertretungen in Berlin und Brüssel und der Standort der Föderalen IT-Kooperation (FITKO).

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Leistung50 %
Preis50 %
Qualität
LeistungKriterienkatalog

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
03.11.2025
Vertragsende
02.11.2026
Verlängerung
bis zu 3-mal
Optionen
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag dreimalig automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (max. 48 Monate).
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
153.341.583 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
-
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 153.341.582,78 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Hinweis
Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die … ganz lesenEin Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreue-gesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). (5) Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Hierzu wird eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung geschlossen (Datei "Vereinbarung_Auftragsverarbeitung "). Der Bieter füllt die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichte Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung an den vorgesehenen Stellen aus (gelb markiert); insbesondere fügt der Bieter die erforderlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen seinem Angebot bei. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass für diesen Auftrag keine besonderen Anforderungen an die technisch-organisatorischen Maßnahmen gestellt werden. Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird über den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert. Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf den Preis und die Leistung als Zuschlagskriterium. Das wirtschaftlichste Angebot wird nach der erweiterten Richtwertmethode gemäß der "Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen" (UfAB 2018.04, April 2018) des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Inneren (http://www.cio.bund.de) gebildet. Dabei wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Preis (P) und den Leistungspunkten (L) ermittelt: Z=L/P. Die Vergabestelle hat einen Schwankungsbereich (SB) von 5 % (fünf Prozent) in Abweichung vom führenden Wert Z festgelegt. Unter den Angeboten, bei denen das Leistungs-Preis-Verhältnis Z nicht mehr als 5 % vom führenden Angebot abweicht, entscheidet die Summe der gewichteten Leistungspunkte in dem Kriterienkatalog. Sollte auch die Leistungspunktzahl zweier Angebote identisch sein, entscheidet der Preis. Ist auch dieser identisch, entscheidet das Los. Details zur konkreten Bewertung ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Econocom Deutschland GmbH, Frankfurt6

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 301 (Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und Möbeln) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

29vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (29 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Hessen (108 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 05.08.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 01a3fdb6-767d-40a8-bfc2-4d3f77ff36be.